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Htlsftldtl Kreisblätt.
__________Mit wöchentlicher Kratis-Aeikage „Illustrirtes UnLerhattungsötaLL".
Nr. 22. Dienstag den 21. Februar 1888.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes, betreffend Aenderun» len der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888, wird Nachstehendes hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
a) Diejenigen zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes bereits dem Landsturm angehörigen Personen, welche nicht unter den §. 7 des Gesetzes fallen, treten je nach ihrem Lebensalter zum Landsturm ersten beziehungsweise zweiten Aufgebots über (§. 24 des Gesetzes).
b) Angehörige der Ersatzreserve zweiter Klaffe werden Angehörige des Landsturms ersten Aufgebots.
c) Auf Landsturmpflichtige finden bereits im Frieden nachstehende Bestimmungen Anwendung : aa, Landsturmpflichtige, welche durch Kon- sulats-Atteste nachweisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine ihren Unterhalt sichernde Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender rc. er- worden haben, können für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas von der Befolgung des Aufrufs entbunden werden.
Bezügliche Gesuche sind an den Civil- Vorsitzenden derjenigen Ersatz-Kommission zu richten, in deren Bezirk die Gesuchssteller nach abgeleister Dienstpflicht im Heere oder in der Flotte zum Landsturm entlassen bezw. von vornherein (bisher der Ersatzreserve zweiter Klasse) dem Landsturm über» wiesen sind.
bb. Der Uebertritt aus dem Landsturm
(Unbefugter Nachdruck verboten.) Zoroaster.
Nach dem Englischen des Marion Crawford. (Fortsetzung.)
Atossa wies jeden Gedanken, dem Zoroaster zu schaden, zurück; sie liebte ihn, wenn auch auf ihre Weise. So mußte denn ihre volle Rache Nehusta treffen. Sie mußte wähnen, Zoroaster liebe sie, die Königin, und treibe falsches Spiel mit ihr; um das zu erreichen, war ihr jedes Mittel recht. Mochte dann der König Nehusta zu seiner Gemahlin erheben oder nicht; das galt gleich, wenn sie nur die verhaßte Rivalin ins Herz traf, wenn sie nur den Triumph, ihr Glück zerstört zu haben, die Flammen der Eifersucht täglich anfachen zu können, genießen konnte.
Zufall oder vielmehr die Schlauheit ihrer griechischen Kammerfrau hatte ihr das Marterwerkzeug in die Hand gegeben; mit wollüstigem Lächeln drehte und wand sie den Pergamentstreifen durch die feinen Finger und neigte und wiegte das schöne Haupt in dem Lustzuge des Fächerspiels.
9.
Glühend lag die Mittagshitze auf dem Palastgarten; doch drinnen in dem zierlichen Marmorpavillon verbreitete ein Springquell erfrischende Kühle. Einsam und unglücklich stand Nehusta an dem Becken; ohne ein Wort des Abschieds hatte Zoroaster den Palast verlassen, nur aus den Gesprächen ihrer Sklavinnen hatte sie vernommen,
ersten Aufgebots in den des zweiten Aufgebots erfolgt mit dem 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird. Die Landsturmpflicht im zweiten Aufgebot erlischt mit dem vollendeten 45. Lebensjahre, ohne daß es dazu einer besonderen Verfügung bedarf.
d) Angehörige der bisherigen Ersatzreserve erster Klasse sind nunmehr Angehörige der Ersatzreserve. Diejenigen der gegenwärtigen Seewehr angehörigen Mannschaften, welche derselben von Hause aus durch die Ersatzbehörden überwiesen sind, werden nunmehr Angehörige der Marine-Ersatzreserve.
Die Mannschaften der Ersatzreserve und Marine - Ersatzreserve gehören zum Beurlaubtenstande und erhalten in Folge hiervon veränderte Militairpapiere.
Hersfeld, den 16. Februar 1888.
Bezirks-Kommando Hersfeld.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 7 des Gesetzes, betreffend Aenderung der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 werden alle im Jahre 1850 und später geborenen Herren Offieiere, Sanitätsoffieiere unb obere Militairbeamten, welche im Kreise Hersfeld wohnhaft sind und nach abgeleisteter gesetzlicher Dienstpflicht im stehenden Heere und der Landwehr (Flotte und Seewehr) bereits verabschiedet waren, hiermit aufgefordert, sich mündlich oder schriftlich sofort, spätestens aber bis zum 13. März 1888 beim Bezirks» Commando Hersfeld anzumelden.
Diejenigen Herren Offieiere, Sanitätsoffieiere und obere Militairbeamten, welche früher nicht in diesseitiger Controle waren, haben bei schriftlicher Anmeldung das Patent bezw. die Bestallung
daß er für längere Zeit fort sei. Plötzlich sprach eine weiche Stimme hinter ihr: „Seid Ihr allein, theure Fürstin?* Es war Atossa; der Ton ihrer Stimme bohrte sich wie ein Stachel in ihre Seele. Niedergeschlagen, wie sie war, klang aus ihrer Antwort nichts von der angenommenen Herzlichkeit des vorigen Tages heraus.
„Jawohl, allein.*
„So geht's auch mir,* erwiderte die Königin mit strahlendem Lächeln. „Der ganze Hof ist mit dem Könige zur Stadt; wir beide sind allein im Palast. Wie herrlich kühl es hier ist.* Damit sank sie in einen Haufen Kissen und betrachtete Nehusta.
„Du stehst so traurig und erschöpft aus, theure Nehusta. Hier darf niemand trauern. — Vertraue Dich mir an,* fügte ste in überredendem Tone hinzu. — „Was tst's mit Dir, vermissest Du etwas? So sage es mir doch!*
„Was denn?* fragte Nehusta.
„Was Dich so betrübt macht.*
„Das soll ich Dir sagen,* rief die Fürstin nun mit blitzenden Augen, „Dir? oh niemals —*
Mit der Miene beleidigter Unschuld erhob sich nun Atossa. Sanft legte sie den Arm um das Mädchen und lehnte die rosige Wange an die dunkle der Hebräerin, die unter der Berührung wie unter der eines Reptils zusammenschauerte.
„Trauerst Du wegen der plötzlichen Abreise Deines Freundes?* fragte sie in teilnehmendem Geflüster.
beizufügen, auch gleichzeitig ihr jetziges Civilver- hältniß anzugeben und mitzutheilen, bei welchem Bezirks-Commando sie zur Zeit ihrer Verabschiedung in Controle gestanden haben.
Hersfeld, den 16. Februar 1888.
Bezirks-Commando Hersfeld.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 7 des Gesetzes, betreffend Aenderung der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 werden alle 1850 und später geborenen Unter- offieiere, Mannschaften und untere Militairbeamten, welche im Kreise Hersfeld wohnhaft sind und nach abgeleisteter Dienstpflicht im stehenden Heere und in der Landwehr (Flotte und Seewehr) beziehungsweise als geübte Ersatzreser- Visten nach Ablauf der Ersatzrefervepflicht bereits zum Landsturm entlassen waren, hiermit aufgefordert, sich mündlich oder schriftlich sofort, spätestens aber bis zum 13. März 1888 bei dem Bezirksfeldwebel in Hersfeld, unter Vorlage ihrer Militairpapiere, anzumelden.
Wer die Anmeldung unterläßt, wird gemäß § 67 des Reichs Militairgesetzes disciplinarisch mit Geldstrafe von 1 bis 60 Mark oder mit Haft von 1 bis 8 Tagen bestraft. Abgesehen von der Bestrafung kann bei Controlentziehung von länger als einem Jahr auch Verlängerung der Dienstzeit unter Versetzung in die nächst jüngere Jahresklasse und entsprechend weitere Zurückversetzung verfügt werden.
Diese Meldefrist ist für diejenigen Personen, welche sich außerhalb Deutschlands beziehungs- weise auf Seereisen befinden, bis zum 30. September 1888, beziehungsweise, wenn dieselben vor diesem Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehren oder bei einem Seemannsamt des Inlandes abgemustert werden, bis 14 Tage nach erfolgtet
„Nein,* erwiderte Nehusta erregt, „nein, wie kommst Du darauf?*
„Nun, er schrieb mir vor seiner Abreise einige Zeilen; ich dachte, es würde Dich freuen zu hören, daß es ihm wohlgeht —*
„Dir schrieb er, Dir?* fragte Nehusta überrascht in aufwallendem Zorn.
„Allerdings,* erwiderte die Königin mit wohl- gesptelter Verlegenheit. „Solltest Du es wünschen, so würde ich Dir einen Theil dessen, was er schreibt, vorlesen,* fügte ste hinzu und holte dabei das Pergamentröllchen aus ihrem Busen hervor.
Das ging über Nehustas Kräfte. Sie erblaßte unter der dunkeln Haut und riß stch von der Königin los; „nein, o nein, ich will nichts hören, laß' mich in Ruhe; bei Deinen Göttern beschwöre ich Dich, laß mich in Ruhe.*
Stolz hochaufgerichtet und in beleidigtem Tone erwiderte Atossa: „Das werde ich mir nicht zweimal sagen lassen. Ich wollte Dich trösten, weil ich Deine Betrübniß sah — selbst auf Kosten meiner eigenen Gefühle. Ich lasse Dich allein, doch zürne ich Dir nicht — Du bist sehr jung und sehr, sehr thöricht.*
Gedankenvoll daS Haupt schüttelnd verließ fte majestätisch das Sommerhaus; aber sobald sie sich im Garten allein sah, sang sie eine lustige Weise, die ihr aus einem ägyptischen Schauspiel im Gedächtniß geblieben war, vor sich hin. Die heiteren Töne drangen aus der Ferne an Nehustas Ohr. Zuerst stand diese regungslos da; dann warf sie sich in wildem Schmerz auf den Boden, barg