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Itrsfrlitr Zreisdliitt.
Mit wöchentlicher KraLis-Aeilage „Illustrirtes Anterhattungsölatt".
Nr. 23.Donnerstag den 23. Februar 1888.
Amtliches.
Caffel, den 11. Februar 1888.
Auf Anordnung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten ist nunmehr die bereits mittelst Verfügung vom 30. September v. Js. in unserem Schulverord- nungsblatte (Nr. 4 1887 lfde. Nr. 24) veröffentlichte Anweisung zur Ertheilung des Zeichenunterrichts in den Volksschulen mit drei oder mehr aufsteigenden Klassen, nebst den drei ersten Theilen des die Ausführung dieser Anweisung sicher stellenden, für die Lehrer bestimmten, im Auftrage der Herren Minister für Handel und Gewerbe und der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten von dem Gewerbe- schuldirector Dr. Stuhlmann in Hamburg verfaßten Leitfadens für den Zeichenunterricht, und zwar
I. Theil: Netzzeichnen (2. und 3. Schuljahr).
II. Theil: Freies Zeichnen ebener Gebilde (4. 5. und 6. Schuljahr).
III. Theil: Freies Zeichnen nach körperlichen Gegenständen (7. und 8. Schuljahr) in den Unterrichtsgebrauch der Volksschulen mit drei oder mehr aufsteigenden Klassen (wozu die dreiklassigen Schulen mit zwei Lehrern nicht zu rechnen sind) bezw. der diesen gleichstehenden Schulanstalten einzuführen. Die Gemeindevorstände sind hiernach anzuweisen, sowohl den Leitfaden als die zu demselben gehörenden Wandtafeln (Verlag von W. Spemann in Stuttgart) für die vorstehend bezeichneten Schulen anzu- schaffen.
Die Drucklegung des die Ausführung der Bestimmung in Nr. 3 Absatz 8 der Anweisung zu Grunde zu legenden vierten Heftes des Leitfadens, betreffend das Musterzeichnen 'in den obersten Mädchenklassen, steht noch aus und es wird
(Unbefugter Nachdruck verboten.) Aoroaster.
Nach dem Englischen des Marion Crawsord. (Fortsetzung.)
„3^ kenne die Ursache der Thränen", sprach der König nun ernst, „ich habe sie verschuldet. Vergieb mir, o Fürstin, ich bin hastig und überdenke meine Befehle nicht zweimal." Fragend blickte sie ihn an. „Eilends sandte ich ihn weg", fuhr der König fort, »hätte ich's mir überlegt, so hätte ich ihm Zeit gelassen, Dir Lebewohl zu sagen. Es war nicht recht — in 12 Tagen ist er wieder da."
Nehusta schwieg, sie empfand bitter, daß nicht Zoroasters Abreise allein ihren Schmerz hervorgc- rufen, daneben tauchte in ihr der Gedanke auf, ob der König ihn fortgeschickt habe, um in seiner Abwesenheit ihr Herz zu bestürmen. Dem letzten Gedanken Folge gebend, fragte ste:
„Warum schicktest Du ihn und keinen anderen?"
„Weil ich keinen treueren Boten als ihn .habe," entgegnete er einfach.
„Ich dachte —" hob nun Nehusta an, nachdem ste vergeblich aus seinem Antlitz zu lesen versucht, ob er im Ernste gesprochen.
„Du dachtest", ergänzte DariuS, „ich habe ihn auf immer fortgeschickt, um Dich zu gewinnen. Natürlich war der Gedanke, aber falsch. Die Sendung war eine Nothwendigkeit. Wenn Du es wünschest, so verlasse ich Dich jetzt und will Dein Antlitz bis zu Zoroasters Rückkehr nicht mehr sehen,"
wegen Einführung dieses Heftes in den Schul- gebrauch demnächst weitere Verfügung ergehen.
Den Herren Kreis- und Oberschulinspectoren haben wir Abschrift dieser Verfügung zur weiteren Veranlassung zugehen lassen.
Königliche Regierung, -—- Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. O p i tz. An die Königlichen Landräthe ic. des RegierungsBezirks. B. 14928/87.
* *
Hersfeld, den 20. Februar 1888.
Wird den Herren Ortsvorständen der hier in Betracht kommenden Schulgemeinden des Kreises mit dem Auftrage mitgetheilt, in Benehmung mit den Herrn Lehrern, sowohl den Leitfaden als die zu demselben gehörenden Wandtafeln (Verlag von W. Spemann in Stuttgart für den Zeichnenunterricht alsbald anzuschaffen und daß solches geschehen, mir bis zum 20. März c. ein» zuberichten.
1939. Der Königliche Landrath __________________Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 21. Februar 1888.
Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche mit der Erledigung meiner Ver- fügung vom 27. November 1876 im Kreisblatt Nr. 96, die zur Erfüllung ihrer Militärpflicht heranzuziehenden Personen betreffend, noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 5. M ä r z c r. bei Meldung von 3 Mk. Strafe erinnert.
Der Königliche Landrath __________________Freiherr von Schleinitz.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888, wird Nachstehendes hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
a) Diejenigen zur Zeit des Inkrafttretens des
Nehusta erröthete, sie traute kaum ihren Ohren.
„Vielleicht — wäre das — das Beste; das heißt —" sie konnte den Satz nicht vollenden, Darius erhob sich.
„Lebe wohl, Fürstin; es sei, wie Du es wünschest." sprach er ernst. Bleich, mit zusammengepreßten Lippen schritt er der Thür zu.
Einen kurzen Augenblick zögerte Nehusta, da wurde ihr die ganze Seelengröße des jungen Königs, vor dessen Befehl die Welt sich beugte, klar; rasch eilte sie ihm nach und ließ sich vor ihm auf ein Knie nieder.
„Nein, nein", rief sie laut, „möge der König seiner Dienerin nicht zürnen; möge der Herrscher über alle eine Bitte erhören."
„Sprich, o Fürstin; ich verspreche Dir Gewährung, wenn sie in meiner Macht steht."
„Ich möchte —" sie stockte und tiefe Nöthe über- goß das Antlitz, „kaum weiß ich, was ich will, nur danken möchte ich Dir Deine Güte. Ich war unglücklich, Du hast mich getröstet. Nicht meine ich, es sei das Beste, daß der König mir seinen Anblick entziehe." Ihre Stimme war zu leisem Geflüster herabgesunken, doch vernahm sie der König und deutete sie richtig. Fast demüthig fragte er: „Soll ich morgen zu derselben Stunde kommen, Fürstin?"
„Der König weiß, daß der Garten stets voll von den Frauen des Hofes ist", erwiderte Nehusta zögernd.
„Fürchte nichs, Dein soll der Garten sein; den Frauen SusaS stehen andere Gärten offen. Lebe
Gesetzes bereits dem Landsturm angehörigen Personen, welche nicht unter den §. 7 des Gesetzes fallen, treten je nach ihrem Lebensalter zum Landsturm ersten beziehungsweise zweiten Aufgebots über (§. 24 des Gesetzes), b) Angehörige der Ersatzreserve zweiter Klasse werden Angehörige des Landsturms ersten Aufgebots.
c) Auf Landsturmpflichtige finden bereits im Frieden nachstehende Bestimmungen Anwendung :
aa. Landsturmpflichtige, welche durch Kon- sulats-Atteste nachweisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine ihren Unterhalt sichernde Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender rc. erworben haben, können für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas von der Befolgung des Aufrufs entbunden werden.
Bezügliche Gesuche sind an den Civil- Vorsitzenden derjenigen Ersatz-Kommission zu richten, in deren Bezirk die Gesuchssteller nach abgeleister Dienstpflicht im Heere oder in der Flotte zum Landsturm entlassen bezw. von vornherein (bisher der Ersatzreserve zweiter Klasse) dem Landsturm über- wiesen sind.
bb. Der Uebertritt aus dem Landsturm ersten Aufgebots in den des zweiten Aufgebots erfolgt mit dem 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird. Die Landsturmpflicht im zweiten Aufgebot erlischt mit dem vollendeten 45. Lebensjahre, ohne daß es dazu einer besonderen Verfügung bedarf.
d) Angehörige der bisherigen Ersatzreserve erster Klasse sind nunmehr Angehörige der
wohl, morgen um die Mittagsstunde sehe ich Dich wieder."
Er bl'ckte ihr in die Augen, schweigend ergriff sie seine Hand und legte sie sich auf die Stirn. Bald war sein Tritt auf den Pfaden unter den Rosen verhallt. Sie trat hinaus in die helle Sonne, wie geblendet, als ob eine bis jetzt noch unverstandene Wandlung über sie gekommen, stand sie da; lächelnd tauchte sie das Antlitz in die blühenden Rosenbüschel. Vergeblich suchte sie sich über ihre Gefühle Rechenschaft zu geben; das Gefühl der Freiheit und Sicherheit herrschte vor; bis zu Zoroasters Rückkehr nach 12 Tagen war der herrliche Garten ihr. Aber der Brief ? Er war wohl nur eine Fälschung. Die tückische Atoffa wollte Zoroastcr für sich; ihr sollte er entrissen werden — wenn sie nun Darius, der nicht wie der Herrscher der Welt, nein der wie ein Bruder zu ihr gesprochen, von dem Geschehenen unterrichtete? So sanft er war, so wild und streng konnte er auch blicken. Konnte sie an Atoffa, die ihr so bitter wehe gethan, gerächt werden?
Diese genoß einstweilen ihren Triumph, schon war sie davon unterrichtet, daß der König Nehusta in dem Sommerhause besucht hatte; wenn er am nächsten Tage wiederkam, so wollte sie auch erscheinen und durch schlau gestellte Worte und Anspielungen der Nebenbuhlerin weitere Qualen bereiten. Das war schon ganz hübsch, doch hatte die Sache auch ihre ernste Seiten. Stundenlange Zusammenkünfte des Königs mit Nehusta lagen nicht in ihrem Plane. Daß diese, selbst wenn $