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Mit wöchentlicher Kratis-AeilageMultrirtes ItnterlialtungsölatL".

Nr. 71. Dienstag den 19. Juni 1888.

Amtliches.

Hcrsfeld, bei: 15. Juni 1888.

In § 4 bet mittelst meiner Verfügung Dom 31. Mai d. J. Nr. 6051 (Weisblatt Nr. 65) veröffentlichten Aufsichtsmaßregeln gegen die Einführung und Verbreitung der Schafräude im Reg.-Bez. Cassel ist ein Schreibfehler unterge- laufen.

Im vorletzten Absatz des genannten § muß es heißen:

daß die Schafe geheilt sind und daß sich innerhalb 8 Wochen (nicht 3 Wochen) nach Beendigung des Heilverfahrens keine verdäch­tigen Krankheitserscheinungen gezeigt haben. 6590. Der Königliche Landrath

Freiherr van Schleinitz.

Hersfeld, den 31. Mai 1888.

Das diesjährige DHer-Ersatz-Gcschäft für den hiesigen Kreis findet am

Dienstag den 26. Juni v. Js. und

Mittwoch den 27. Juni d. Js.

jedesmal von Morgens präcis 7 Uhr an im hiesigen städtischen Rathhanse statt, und zwar gelangen zur Vorstellung:

a. am 26. Juni d. Js.

1) die beim diesjährigen Ersatzgeschäft als dauernd untauglich bezeichneten Militair- Pflichtigen, insofern dieselben mit besonderer Vorladung versehen werden,

2) sämmtliche daselbst zum Landsturm 1. Auf­gebots (bisher Ersatz-Reserve II. Classe) designirten Militairpflichtigen,

3) sämmtliche daselbst zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebrachten Militairpflichtigen,

4) die zur Disposition der Ersatz-Behörden ent­lassenen Mannschaften, über welche endgültig zu entscheiden ist,

5) die zur Zeit des Aushebungsgeschäfts noch vorläufig beurlaubten Rekruten,

6) die von den Druppentheilen abgewiesenen Einjahrig-Freiwilligen,

7) die gemäß §. 14 pos. 5 der Landwehr-Ord­nung zu berücksichtigenden Reservisten re,

8) diejenigen beim Ersatzgeschäft für tauglich befundenen Militairpflichtigen, von deren Seite reklamirt worden ist, und

9) sämmtliche Zugänge.

b. am 27. Juni d. Js. sämmtliche beim diesjährigen Ersatz Geschäft für tauglich befundene Militairpflichtige, soweit sie nach Vorstehendem (a. Nr. 8) nicht schon am ersten Tage zur Vorstellung gelangen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden, einschließlich der Herren Guts­vorsteher, -des hiesigen Kreises werden ange­wiesen, die<ihnen später zugehenden Vorladungen den betreffenden Militairpflichtigen alsbald auszuhändigen und mit den Letzteren pünktlich in den besagten Terminen zu erscheinen, auch ihnen zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, oder überhaupt ohne genügende Entschuldigung fehlen, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen die im tz. 24 bezwse 65 der Ersatz-Ordnung bezeich­neten Verluste, sowie nach Lage der Sache die

sofortige Einstellung als unsichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.

Beim Ober-Ersatz-Geschäst werden die Rekla­mationen, auf Grund deren taugliche Militair­pflichtige zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht worden, sowie die ReklamationsAnträge, auf welche eine abweisende Entscheidung durch die Ersatz Commission erfolgt ist, der Ober- Ersatz-Commission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienmitglieber, auf deren Arbeits- oder Nichtarbeitsfähigkeit es. bet Beurtheilung der Reklamationen ankommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamirten) im Termine mitzu erscheinen haben, widrigen­falls eine Berücksichtigung der betreffen­den Reklamationen nicht stattfinden kann.

Die Herren Ortsvorstände haben das Vor­stehende in ihren Bezirken wiederholt ver­öffentlichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Militairpflichtigen und deren Ange­hörigen bringen zu lassen, auch haben sie den Militairpflichtigen noch besonders einzuschärfen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben. 6109. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Um tot Kaiser Friedrichs.

Ueber die letzten Augenblicke des hochseligen Monarchen

bringt dieNordd. Allg. Ztg." noch ergänzende Mittheilungen. Danach war der Kaiser in dem Momente, in welchem der letzte Lebens­funken erlosch, mir von der Kaiserin, von seinen sämmtlichen Kindern, dem Erbprinzen von Sachsen-Meiningen und dem Prinzen Friedrich Leopold umgeben. Es war kein Todeskampf nur ein allmäliges Ausathmen des Lebens. Von den Aerzten trat Sir Morell Mackenzie ein, um zu constatiren, daß das Herz zu schlagen aufge- hört habe. Die Kaiserin brach in lauter Schmerzensklage au der Leiche nieder der L>ohn, der Kaiser, führte seine Mutter aus dem Sterbezimmer hinweg.

Wie sehrdemhohenHeimgcgangenenindenletzten schwerenTagenderGedankeandie Seinigen beschäf­tigt hat, wie voll er sich der nahen Todesgefahr be­wußt gewesen ist, zeigt ein ergreifender Vorgang bei der Audienz, zu welcher noch am Mittwoch der Reichskanzler im Schloß Friedrichskron erschienen war. Der Kaiser winkte mit beiden Händen den Reichskanzler Fürsten b. Bismarck dicht an sich heran, und drückte ihm erst warm die Hand. Dann rief eine Handbewegung die ebenfalls im Gemach anwesende Kaiserin an das Kranken­bett. Kaiser Friedrich legte deren Hand in die des Kanzlers, beide Hände eine Zeit lang in den Seinen haltend und drückend.

Die Aufbahrung im Schlosse.

Trotz des regnerischen Wetters, welches am Sonnabend fast ohne Unterbrechung anhielt, war doch die zahlreiche Menge, welche sich vor dem Gitter des Schloßhoses nach und nach ein- gefunden hatte, nicht gewichen und sah dadurch deninnigenWunsch,vou der Leiche des entschlafenen

Kaisers Abschied nehmen zu können, wenn auch erst in später Stunde, erfüllt. Gegen sechs Uhr Abends war dieAufbahrung derKaiserlichen Leiche in der Jaspis-Galerie, dem Lieblingsraume des entschlafenen Kaisers Friedrich, beendigt und eine halbe Stunde später versammelten sich an dieser Stätte die hohen Leidtragenden zu einer vom Hofprediger Persius aus Potsdam abgehaltenen Trauerandacht. Die hohen, nach der Gartenseite gelegenen Fensterthüren der Galerie waren bis auf einen Eingang in der Mitte mit schwarzem Tuch dicht verhängt, desgleichen die gegenüber­liegenden Marmornischen. Zahlreiche brennende Wachskerzen, welche auf drei großen Krystall- Lustren angebracht waren, verbreiteten ein durch die schwarze Drapirung gedämpftes Licht. Die der Fensterseite zunächst liegende schmale Wand deckte ein herrlicher Lorbeer- und Palmenhain, aus dessen Mitte sich ein schwarz verhangener Thronhimmel mit goldener Krone, welche von zwei Palmenzweigen umgeben war, abhob. Auf der Rückwand des Thronhimmels hing ein wunder­bar schön gemalter Christuskopf, unter welchem ein Altar aufgebaut war, auf dem über einer Purpurdecke eine Bibel und ein silbernes antikes Gefäß ruhte. Zwei Altarkerzen brannten zu beiden Seiten des Christuskopfes. Zu Füßen des Altars breitete sich ein großer Teppich aus, auf welchem, etwas erhöht, der schwarz ausgeschlagene Zink­einsatz mit der sterblichen Hülle des kaiserlichen Dulders sich erhob. Zu beiden Seiten des Sarges standen je zwei purpurne, mit schwarzem Crepe bezogene Tabourets, auf denen die Orden des hohen Verblichenen Platz finden werden. Je zwei hohe, goldbronzene Candelaber, von Adlern gekrönt, gössen ihr magisches Kerzenlicht auf die Leiche des theuren Kaisers herab, die auch im Tode uns das milde, friedliche Antlitz des Ver­ewigten zeigte und keineswegs irgendwie entstellte Züge aufweist. Das Haupt ruht etwas steil auf zwei Atlaskiffen und ist leicht zur rechten Seite geneigt. Ueber einer weißen, den Hals um­schlingenden Binde liegen die breiten Bänder des Ordens pour le m6rite und des Großkreuzes des Eisernen Kreuzes; die irdische Hülle des verewigten Monarchen umschließt der schwarze, roth aufge­schlagene Militärmantel, aus welchem der Griff des vor dem Feinde geführten Ehrensäbels Hervor- blickt. Ueber den gefallenen Händen ruht der Lorbeerkranz von Wörth Auf der Purpurstand­arte, die mit ihrem größeren Theile den Boden vor dem Sarge einnimmt, haben die Blumen- und Kranzspenden der Mitglieder der Königlichen Familie ihren Platz gefunden, darunter eine Base mit Rosen von seltener Farbe und Schönheit; an das Fußende des Sarges ist ein herrliches Blumenkissen von Gardenien und Maiblumen angelehnt, aus welchem sich drei Palmen- zweige herausneigen. Auf der linken Seite der Kaiserleiche halten zwei Unteroffiziere des Lehr Infanterie - Bataillons, auf der rechten Seite zwei Krongardisten in Parade­uniform die Todtenwacht; zu Häupten standen die beiden Leibdiener des Kaisers. General- und Flügel-Adjutanten Seiner Majestät haben den Ehrendienst übernommen.

Gegen ll'/r Uhr wurde dem Publikum der Zutritt zu der aufgebahrten Leiche des Kaisers gestattet und in musterhafter Ordnung machte