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Hklchldcr Kttishlatt.

Mit wöchentlicher Kratis-AeitageIssustrirtes Nnterhallungsökatt"._________

Nr. 77. Dienstag den 3. Juli 1888.

Föonnements-Kintadung.

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Kersfewer Kreisvlatt

Mit der wöchentlichen Gratis Beilage JUustrirtes UnterhaltungsblatL" pro drittes Quartal werden von allen Kaiser­lichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Hersfeld, den 29. Juni 1888.

Der von dem ständischen Bauamte dahier aus­gestellte Landwegebau-Etat für den Kreis H e r s f e l d x r 01889 liegt vam 5. Juli d. J. ab vierzehn Tage lang zur Einsicht der Ortsoor- stände des Kreises offen und zwar:

1. für die zum ersten Aussichtsbezirke gehörigen Gemeinden 2c. Aua, Allmershausen, Biede- bach, Friedlos, Eichhof, Gittersdorf, Heenes, Hersfeld, Meckbach, Mecklar, Meisebach, Obergeis, Reilos, Rohrbach, Tann und Untergeis im Geschäftslocale des König­lichen Landrathsamtes,

2. für die zum zweiten Aufsichtsbezirke gehörigen Gemeinden rc. Allendorf, Asbach, Beters- hausen, Engelbach, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hattenbach, Hilperhausen, Holzheim, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirch- heim, Kleba, Kohlhausen, Kruspis, Mengs- Hausen, Niederaula, Reckerode, Reimbolds- Hausen, Roßbach, Rotterterode, Solms, Stärklos und Willingshain im Bürger­meistereilokale zu Riederaula,

3. für die zum dritten Aufsichlsbezirk gehörigen Gemeinden rc. Petersberg, Wilhelmshof,

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

Aus heiterem Himmel.

Erzählung von Oskar Höcker.

(Fortsetzung.)

Edwin laS, Freiherr Egon von Kemmeritz.

»Dieses Zeichen wird Sie vor dem Mißtrauen des Grundmüllers schützen.*

»Aber wie soll ich Ihnen danken, Herr Barons* rief der Helden, vieler überwältigt.

»Dadurch,- lautete die Antwort, »daß Sie mir recht bald nach der Residenz folgen.*

Mit wahrhaft begeisterten Freundschaftsgefühlen schied Edwin von dem edlen Manne.

4.

Der Herbsttag war schön, aber schwül. Selbst in der Schlucht des dunkeln Grundes empfand man die Wirkung der sengenden Sonnenstrahlen, welche heute so mächtig bräunten, als inmitten der heißen Jahreszeit.

Der einsame Wanderer, welcher in der Schlucht den Weg nach der Grundmühle verfolgte, zügelte öfters den Schritt, um die auf der Stirn perlen­den Schweißtropfen abzutrocknen. Dabei blickte er jedesmal zu dem schmalen Streifen Himmel empor, der in tiefem Aetherblau schimmerte. Zuweilen seufzte der Fußgänger auch auf, aber nicht wegen der herrschenden Hitze, wenn schon ihn dieselbe be­lästigte, sondern weil Kummer seine Brust bedrückte. Daheim stand es nicht zum Besten. Seine Eltern erfreuten sich zwar guter Gesundheit, allein

Oberrode, Sorga, Kathus, Wippershain, Bingartes, Unterhaun, Rotensee, Oberhaun, Sieglos, Eitra, Malkomes, Dünkelrode, Schenksolz, Lampertsfeld, Schenklengsfeld, Conrode, Landershausen und Wüstfeld im Bürgermeistereilokale zu Wippers­hain,

4. für die zum vierten Aufsichtsbezirke gehörigen Gemeinden 2c. Friedewald, Hilmes, Hillarts- hausen, Kleinensee, Lautenhausen, Motzfeld, Oberlengsfeld, Unterweisenborn und Wehrs­hausen im Bürgermeistereilokale zu Friedewald,

5. für die zum fünften Aufsichtsbezirke gehörigen Gemeinden rc. Ausbach, Bengendorf, Geth- semane, Harnrode, Heringen, Heimbolds­hausen, Herfa, Leimbach, Lengers, Röhrigs- Hof mit Rippe, Philippsthal, Ransbach, Unterneurode, Wölfershausen und Widders­hausen im Bürgermeistereilokale zu Philippsthal.

Die Herren Ortsvorstände wollen diesen Etat während der besagten Zeit daselbst einsehen und sich in Betreff der für Ihre bezüglichen Gemeinden vorgeschlagenen Etatssätze sofort schriftlich beim Landrathsamt erklären, indem sonst angenommen werden muß, daß Einwendungen dagegen nicht zu erheben sind und dem demnächst zusammen­tretenden Kreistage bei Vorlage des Etats hiervon Kenntniß gegeben wird.

J. A. 447. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 2. Juli 1888.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises werden hierdurch angewiesen, die nachstehend abgedruckte Polizei-Verordnung vom 30. November 1877 (cfr. Amtsblatt S. 374) von Zeit zu Zeit in ihren Gemeindebezirken veröffentlichen zu lassen, und Ihrerseits die ebenfalls unten abgedruckte,

sie schlichen so betrübt umher, als ob irgend eines ihrer Lieben auf der Bahre läge. Die Geschäfte gingen in diesem Jahre sehr schlecht, Vater Schaller vermochte seinen Verpflichtungen beim besten Willen nicht nachzukommen und die Gläu­biger drängten. Am rücksichtslosesten zeigte sich Steinert, welcher den Lammwirth bereits verklagt hatte. Die Pfändung stand bevor, welche das Schallersche Ehepaar um so weniger abzuwenden vermochte, als es sich hülflos und verlaffen sah. Der stumme Schmerz der Eltern preßte des Sohnes Herz zusammen und er empfand doppelt seine Ohnmacht, ihnen nicht helfen zu.können. Was nützte dem muthigen Burschen all' seine Körperkraft, die ihm gestattete, in der Wirthschaft für Zwei zu arbeiten, er konnte dadurch den harten Sinn des Müllers nicht ändern. Mit seiner Liebe zu Wally hatte er abgeschlossen. Er dachte jetzt nur an das herbe Loos der Eltern. Sollten sie wirklich Haus und Hof verlieren und aller Mittel baar in die Fremde ziehen? Das war jedenfalls ihr Schicksal, wenn Steinert nicht Nachsicht übte. Doch weder Vater noch Mutter besaßen den Muth, den Müller aufzusuchen und ihn durch Bitten milder zu stimmen; darum that es Paul, wenn schon mit wenig Hoffnung im Herzen, und je näher er dem Ziele seiner Wande­rung kam, je zögernder ward sein Schritt.

Vor dem Hause stieß er auf Amrei, die heute wieder ein Mal ihren schlimmen Tag zu haben schien, denn ste sprach allerlei confuses Zeug, auch dauerte es eine Weile, ehe sie Paul erkannte.

noch in Kraft befindliche, Kurhessische Regierungs­verordnung vom 3. Februar 1817 (Kurh. Ges.- Sammlung S. 16) betreffend die Anzeige an­steckender Krankheiten durch die Ortsvorstände, in vorkommenden Fällen genau zu beachten, wobei ich bemerke, daß besagte Anzeige, wie schon in meiner Verfügung vom 20. November 1876 Nr. 12041 und 12181 im Kreisblatt Nr. 95 erwähnt, an das Landrathsamt zu richten ist. 7020. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Polizei-Verordnung, betreffend die Verpflichtung zur Anzeige ansteckender und gemeingefährlicher Krankheiten. Im Anschlüsse an die Verordnung vom 31. December 1828 (Kurhess. G. S. S. 65) wider die Verbreitung der Menschenblattern und an unsere Polizei-Ver­ordnung vom 5. September 1873, betreffend Maß­regeln wider die Verbreitung der Cholera (Amtsblatt S. 157) bestimmen wir hiermit auf Grund des §. 11 des Gesetzes über die Polizei- Verwaltung vom 20. September 1867 und unter Hinweisung auf den §. 327 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich für den Umfang unseres Verwaltungsbezirks Folgendes:

§. 1. Haushaltungsvorstände und Aerzte, so­bald sie innerhalb ihrer Haushaltung beziehungs­weise in ihrer Praxis von dem Auftreten der im §. 2 genannten Krankheiten Kenntniß erlangt haben, sind verpflichtet, von jedem dieser Krank­heitsfälle alsbald, spätestens innerhalb 12 Stunden unmittelbar der Ortspolizeibehörde unter An­gabe des Tages der Erkrankung, des Vor- und Familien-Namens des Erkrankten, sowie seines Alters, seiner Beschäftigung und Wohnung schrift­lich Anzeige zu machen.

§. 2. Die Anzeige ist zu erstatten in jedem Falle von Cholera oder Pocken vom Haushal- tungsvorstande und von dem behandelndem Arzte,

»Wally ist daheim,* äußerte ste, »wenn Dich aber der Steinert sieht,* fügte sie, den Zeigefinger warnend erhebend, hinzu, »so ergeht's Dir übell*

»34 will nicht zu Wally,' erwiderte der Wirthssohn. »Aus uns Beiden wird ja doch kein Paar.*

Amret schien diesen Worten keinen besonderen Glauben zu schenken; sie verzog das Gesicht, schüttelte den Kopf und flüsterte Paul zu: »Die Wally sitzt in meiner Kammer, liest in meinem Gebetbuch. Den Steinert aber hält der Martin fest, der vor einer Stunde von Buchshagen her- übergekommen ist. Beeile Dich denn, die Zwei werden wohl bald mit einander fertig sein.'

Paul zuckte die Achseln. »Ich bin wahrhaftig nicht wegen Wally gekommen,* sagte er weh­müthig, »mein Besuch gilt nur dem Müller.*

,Gnad' Dir Gott,* begann Amrei wieder zu flüstern, während ihre Augen unstät umher irrten. »Droben im Schlosse hat sich vorige Nacht wieder die weiße Frau gezeigt. Der Kempf hat sie ge­sehen, das bedeutet Unglück.* Sie ließ das Haupt sinken und kümmerte sich nicht weiter um Paul, der nunmehr in das Haus trat und bald nachher vor dem Müller stand. Derselbe befand sich allein, der Schwiegersohn hatte ihn bereits verlassen und Wally ausgesucht, der er von der Schwester Grütze und Aufträge überbrachte. Indessen war er bald daraus nach Steinert'S Zimmer zurückgekehrt, vor dessen Thüre er jetzt lauschend stand. Drinnen ging es heftig her; es war nicht nur die rauhe Stimme des Müllers vernehmbar, sondern auch