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Nr. 79. Sonnabend den 7. Juli 1888.

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Hersfelder Kreisblatt

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Amtliches.

Polizei-Berordnung. Auf Grund des §,137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 18b3 (G. S. S. 195 ff.) und der §§. 6, 12 und 13 der Allerhöchsten Beiordnung vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) wird in Abänderung der Baupolizeiordnung für die Städte Eschwege, Fulda, Hersfeld, Marburg, Rinteln und Schmalkalben, sowie für die Ge­meinde Kesselstadt vom 15. Juli 1885 (Amts­blatt Nr. 38) nach Zustimmung des Bezirks­ausschusses Folgendes verordnet:

A, Für das ganze Geltungsgebiet der Baupolizei­ordnung vom 15. Juli 1885.

1) Der Absatz 2 des §. 21 wird aufgehoben. Statt dessen tritt hinter den §. 22 folgender:

§. 22a. Mansorten, Dachfenster, Ausbauten u. f. w. Ueber der zulässigen Fronthöhe dürfen die Dächer nicht steiler als 60 Grad sein. Erkerartige Aus­bauten und vor die Dachfläche vortretende Dach­fenster u. s. w. über der zulässigen Höhe der Frontwände (§§. 21, 22 und 31) bedürfen der Genehmigung der Polizeibehörde.

Die Länge solcher Ausbauten und Dachfenster rc. darf zusammen die halbe Frontlänge des Ge­bäudes nicht überschreiten.

(Unbefugter Nachdruck verboten.) Aus heiterern Himmel.

Erzählung von Oskar Höcker. (Fortsetzung.)

Wally besaß den Stolz und die Hoffahrt des Vaters, war er darin doch ihr Lehrmeister gewesen. Sie blickte hoch herab auf ihre Neben- Menschen und fand die Huldigung nur gerechtfertigt.

Und nun sollte das Ansehen, welches der Vater in der ganzen Gegend genoß, durch eine einzige Beschuldigung urplötzlich getrübt werden? Der Vater zu dem sie verehrend emporgeschaut und den sie von ganzem Herzen liebte, ein Wucherer? Vor diesem Wort erbebte die sonst so starke Wally. Es war ihr noch nie ein Mensch vorgekommen, der unter der Anklage dieser schweren Beschul­digung stand und nun sollte auf einmal ihr eigener Vater aur einmal dieser Sünde fröhnen, vor der fie einen Abscheu und Ekel hatte. Immer erregter ward das Mädchen, das zwar bewegungslos am offenen Fenster stand, aber nervös zusammenzuckte, wenn das Echo der Schlucht ihrem Ohr das dumpfe Geräusch des fernen Donners zutrug. Wally vermochte an die Wahrheit der von Paul gesprochenen Worte nicht zu glauben und gerieth dadurch in einen Kampf der widerstreitendsten Gefühle, denn sie schätzte und liebte des Jünglings ehrlichen, offenen Sinn. Und gleichwohl mußte der Vater oder der Geliebte ste getäuscht haben. Die Wagschale ihres verletzten Stolzes neigte sich halb zu Gunsten des einen und bald wieder zu

2) Der §. 31 erhält folgende Fassung:

Fachwerkbbau. Gebäude bis zu einer Höhe in den Frontwänden von 10 m über dem Straßen­niveau können in Fachwerk ausgeführt werden.

Sofern jedoch ein Gebäude mehr als zwei volle Geschosse in Fachwerk enthält, ist in Beschränkung des §. 30 die Anlage von Feuerungen im Dach­geschoß nicht gestattet.

Aeußere Fachwerkswände, welche von der nach­barlichen Grenze oder von anderen Umfassungs- Wänden in einer geringeren Entfernung als 2,50 m erbaut werden, bedürfen einer mindestens */2 Stein starken massiven Verblendung.

3) Dem §. 62 tritt als neunter Absatz folgende Bestimmung hinzu:

Spülabtritte, welche nicht an einen Schwemm- kanal angeschlossen werden, dürfen nur mit aus­drücklicher polizeilicher Genehmigung errichtet werden.

B. Für die Stadt Marburg.

Die Bestimmungen der §§. 31 bis 34 der Bau- Polizeiordnung vom 15. Juli 1885 gelten nur noch für folgende Straßen:

Barfüßerstraße, Nikolaistraße, Steingasse, Ritterstraße, Kugelgasse, am lutherischen Kirchhof, Schneidersberg, Wendelgasse, Rübenstein, am Plan, Augustinergasse, Untergasse, Krebsgasse, Langgasse, Hofstadt, Metzgergasse, Hirschberg. Reitgasse, Marktgasse, Marktplatz, Schuhmarkt, Mainzergasse, Judengasse, Schloßtreppe, Schloß­berg, Schloß, Wettergasse, Neustadt, Renthof- straße, Hainweg, Steinweg, untere Rothengraben, Mühltreppe, Ketzerbach, Zwischenhausen, obere Marbacherweg zwischen Marbach und der steiner­nen Brücke am Aufstieg zu Götzenhain, Weiden- Hausen, Lingelgasse, Keppergasse, Hahnengasse, auf dem Wehr.

Für alle vorstehend nicht aufgeführten Straßen treten an die Stelle der §§. 3134 der Baupo­lizeiordnung vom 15. Juli 1885 die §§. 3539

Gunsten des anderen und je mehr ste darüber nachsann, desto verwirrter wurden ihr Gedanken. Aber aus dem Chaos tauchte immer wieder die schwere Anklage auf, daß ihr Vater ein Wucherer sei.

Paul hatte es gesagt; mußte es deshalb aber auch wahr sein? ... Es war ihr so wirr im Kopfe. Dutzende von Leuten wollte er ihr nennen, die durch die Habgier ihres Vaters schwer geschä­digt worden waren. Durch diese verachtungswür- dtge That hatte er sein Kind von der Sonnenhöhe des Glücks herabgestürzt, denn Wally fühlte, daß sie sich ferner nicht mehr mit hoch erhobenem Haupte unter die Menschen wagen dürfe, die in ihr fortan nur die Tochter des Wucherers erblicken würden, an deren Schmuck und Kostbarkeiten der Fluch derer hing, die des Vaters Habsucht an den Rand des Abgrundes gebracht hatte.

Alle diese Gefühle und Empfindungen vermehrten die Erregung des Mädchens, welches am geöffneten Fenster liegen blieb, unbekümmert um die rasch dahmfliegende Zeit. Die Dämmerung kam, aber Wally bemerkte es nicht; ebenso wenig sah sie, daß der Himmel sich verfinstert hatte und der Donner näher rückte. Klatschend schlugen die ersten Regentropfen auf die ausgetrocknete Erde nieder und bald goß es in Strömen. Blitze zuckten und der Donner hallte in der Thalschlucht vielfältig wieder. Da begann auf der Land­straße zu rascheln, tzusschlag ertönte und fluchend und schimpfend kehrte der vom Unwetter über­raschte Stetnert aus Rechwitz zurück.

der Baupolizeiordnung für die Städte Cassel, Hanau u. s. w. vom 1. Juli 1885 (Amtsblatt S. 177 ff.).

C. Allgemeines.

Uebertretungen vorstehender Bestimmungen werden gemäß §. 81 der Baupolizeiordnung vom 15. Juli 1885 bestraft.

Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem 1. Juli 1888 in Kraft.

Cassel, den 30. April 1888.

Der Regierungs-Präsident. Rothe.

Hersfeld, den 5. Juli 1888.

Den Herren Ortsvorständen des Kreises lasse ich in den nächsten Tagen einen Abdruck der ge­legentlich der Eröffnung des Reichstages am 25. Juni d. I. und des Landtages der Monarchie am 27. Juni d. J. von Seiner Majestät dem Kaiser und König gehaltenen Thronreden mit dem Auftrage zugehen, dieselben in ihren Gemeinden rc. an den für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Stellen unverzüglich anzuschlagen und außerdem durch Verlesen den Gemeindeversammlungen bezw. Gemeindevertretungen noch besonders mitzutheilen. 7124. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

INHtt^ Nachrichten.

(Deutschland.) Se. Majestät der Kaiser hatte am Mittwoch Vormittag auf dem Born­städter Felde im Beisein einer zahlreichen Gene­ralität, der General-Adjutanten, der Generale ä la suite und der Flügeladjutanten und vieler fremdherrlicher Offiziere rc. das Leib-Garde- Husaren-Regiment unter dem Befehl des Regi­mentscommandeurs Oberstlieutenants v. Gott­berg besichtigt. Nach dem Schluß der Besichtigung kehrte der Kaiser mit dem Garbe-Husaren-Regi- ment vom Bornstädter Felde zurück und nahm am Eingänge zum Neuen Garten über dasselbe

Jetzt erst kam wieder Leben über Wally, sie verließ die Kammer und degab sich langsamen Schrittes nach der langgestreckten, ziemlich unfreund­lichen Wohnstube. Amrei saß auf der Bank am Ofen, während eine Magd den eichenen Tisch deckte. Eine darauf stehende Lampe beleuchtete spärlich den Raum, der nur dann in seiner ganzen Aus­dehnung zu übersehen war, wenn draußen ein greller Blitz zuckte.

Wally ließ sich neben der Tante nieder, sie streckte die Füße weit von sich, verschränkte die Arme und sah herausfordernd auf die Thür, in welcher nach einer Weile der Müller erschien.

Er befand sich in äußerst schlechter Laune. Durch die Borwürfe Pauls und Martins gereizt, hatte er sich nach dem Stäbchen begeben, um sich mit seinem Rechtsbeistaud zu besprechen. Der harte Mann war fest gewillt, gegen den Lamm­wirth mit aller Strenge vorzugehen, der Vater sollte für die losen Reben des Sohnes büßen. Der Proceß rückte dem Müller zu langsam vorwärts, aber trotz aller Mühe vermochte er ihn doch nicht zu beschleunigen. Unzufrieden war er von dem Advokaten geschieden, welcher in dem Hause des Kaufmanns Rößler wohnte. Auch diesem stattete der Wiüller, die günstige Gelegenheit benutzend, einen geschäftlichen Besuch ab. Er tauschte näm­lich bet dem Wechsler einen Tausendmarkschein gegen ein Werthpapier um. Er hatte denselben am Morgen von dem Schauspieler Romberg er­halten, und als ein Feind des todten Capitals