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Hersselilkl Kreishlutt.

Mit wöchentlicher Kratis-AeilageZllustrirLes JnLerhakLungsölatL".

Nr. 95. Dienstag den 14. August 1888.

Amtliches.

PoNjei-VelvrdUUNg, betreffend den Betrieb und Trans­port von Dampsstraßenivalzen im Regierungsbezirk Cassel. Auf Grund der §§. 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30sten Juli 1883 und der §§. 6, 12, 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung vom 20. September 1867 wird mit Zustimmung des Bezirks-Aus- schusses über den Betrieb und Transport von Dampfstraßenwalzen für den Umfang des hiesigen Regierungsbezirks Folgendes verordnet:

1. Von dem Transport der Dampfstraßen­walze, welche als beweglicher Dampfkessel konzessionirt und allen für Dampfkessel vorge- schriebenen Prüfungen unterworfen werden muß, sowie von der beabsichtigten Benutzung derselben auf den Arbeitsstellen hat der Unternehmer dem Königlichen Landrathe oder dem Königlichen Polizei-Direktor hier, sowie den kommunal- ständischen Baubeamten, deren Bezirke berührt werden, und soweit es sich um Brücken oder Fähren handelt, deren Unterhaltung dem Staate obliegt, auch dem zuständigen Königlichen Kreis­oder Wasser-Bauinspector mindestens 8 Tage vor dem Eintreffen der Dampfstraßenwalze an der Grenze ihrer Bezirke unter genauer Bezeichnung des einzuschlagenden Weges und der Tageszeit des Transports sowie des Gebrauchs Anzeige zu machen.

Eine gleiche Anzeige ist der Ortspolizeibehörde der zu passirenden Ortschaften spätestens 24 Stunden vor dem Eintreffen der Dampfwalze zu erstatten.

Der Transport der Dampfstraßenwalze über die Straßen eines Kreises darf nicht eher erfolgen, als bis der Unternehmer von dem Landrath die Genehmigung zu dem Transport erhalten hat. Auch ist der Unternehmer verpflichtet, die Kosten

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

Waldschittcn.

Erzählung von R o b e r t S ch w e i ch e l. (Fortsetzung.)

Eine alte hohe Mauer schloß sämmtliche Gebäude zusammen und bildete einen geräumigen Hof, der heute einer Wagenburg glich. Die Fuhrwerke gehörten den benachbarten Gutsbesitzern, welche dem Ermor­deten daS letzte Geleit gaben. In dem geräumigen Eßzimmer, wo die Leiche aufgebahrt gewesen, wurde die Tafel gedeckt, um die von dem Begräbnisse Zurückkehrenden mit einem Frühstücke zu bewirthen, bevor sie ihre Wagen bestiegen. An der Schmalseite standen noch die Birken, Tannen und Blatt­pflanzen, welche den Sarg umgeben hatten, und ein Geruch von Laub und Wachskerzen erfüllte den Raum. Das schwerste Damasttuch wurde über den Tisch gebreitet, das beste Geschirr, der feinste rothe und weiße Wein aufgestellt. Auch bet diesem letzten Mahle sollten die Freunde des Verstorbenen die glänzende Gastfreundschaft, an die sie in der Obersörsterei gewöhnt waren, nicht vermissen. Die Wirthin Barkows wußte, daß sie in dessen Sinne handelte, und auch sie pflegte in diesen Mauern zum letzten Male ihres Amtes.

In diesen Gedanken umschritt Käthe Radusch noch einmal, hier und dort etwas ordnend, die Tafel. Es war eine üppige Gestalt mit einer seltenen Fülle blonder Flechten. Eine Schönheit war die Schwester des Chaussee-Aussehers wohl

für die durch den Transport erforderlichen Vor­kehrungen zu ersetzen. Der Unternehmer und Transportführer sind verpflichtet, die Anordnungen zu befolgen, welche Seitens des Landraths oder der Ortspolizeibehörde in Rücksicht auf die mit der Dampfstraßenwalze zu befahrenden Straßen und Wege, sowie deren Zubehörungen oder Um­gebungen und in Rücksicht auf die Sicherheit des Publikums für erforderlich erachtet werden.

§. 2. Beim Passiren von Brücken und Ort­schaften, sowie bei Begegnung von Fuhrwerken, Reitern 2 c. darf die Geschwindigkeit der Fortbe­wegung nicht mehr als 80 Meter, im Uebrigen nicht mehr als 120 Meter in der Minute betragen.

§. 3. Es ist dafür zu sorgen, daß von der Dampfwalze, welche nur mit Steinkohlen and Koaks geheizt werden darf, möglichst wenig Rauch ausgestoßen und das Ausstreuen von Funken durch Funkenfänger 2C. und von glühenden Kohlen durch event, vom Führer zu schließende Aschkasten verhütet wird.

Beim Vorüberfahren der Dampfwalze an Ge­bäuden mit nicht feuersicherer Bedachung in weniger als 8 Meter Entfernung ist der Zug durch die Feuerung und dasBlasrohr so lange abzuschließen, bis die Dampfwalze wenigstens 8 Meter entfernt ist. Um auf dem Transport den Aufenthalt in den Ortschaften zu vermeiden, ist die Dampfwalze vor der Durchfahrt hinreichend mit Feuerungs­material und Wasser zu versehen.

§. 4. Etwa erforderlich werdende hörbare Zeichen dürfen nicht mit der Dampfpfeife gegeben werden, vielmehr ist zu diesem Zwecke eine Glocke zu verwenden.

An den Enden derjenigen Straßenstrecken, auf denen die Dampfwalze zum Festwalzen der Stein­bahn verwendet wird, sowie an denjenigen Stellen, wo Seitenwege in die jedesmaligen Arbeitsstrecken einmünden, müssen Warnungstafeln mit der Auf­

selbst damals nicht gewesen, als sie vor einigen Jahren in der Blüthe ihrer Jugend von dem Oberförster zu seiner Haushälterin gemacht worden war. Aber sie hatte ein kluges Gesicht und klare, ruhige Augen, deren Lider jetzt vom Weinen ge­schwollen waren. Denn ihre Trauer um den Er­mordeten bestand nicht bloß in ihrem schwarzen Anzüge. Seine Liebe hatte sie von ihrem um einige Jahre älteren Bruder fortgelockt, und sie liebte den Verstorbenen noch, trotzdem er ihr um Trude's willen nicht nur die Treue, sondern auch sein Wort gebrochen hatte. Sie hatte ihn nie zur Erfüllung seines Eheversprechens gedrängt; denn in der Verblendung ihres Herzens hatte sie an sein Wort wie an das Evangelium geglaubt, bis er ihr vor einigen Wochen ohne Umschweife angekün­digt, daß sie die Oberförsterei verlassen müsse, weil er zu heirathen beabsichtige. Da war es allerdings zwischen ihnen zu heftigen Auftritten gekommen; allein Käthe's Leidenschaftlichkeit hatte ihn mehr in Erstaunen gesetzt, als daß ihre Thränen, Klagen und Vorwürfe seinen Entschluß zu erschüttern vermocht hätten. Er hatte eben bis­her keine Ahnung von der Gluth gehabt, die ihr äußerlich so gleichmäßig ruhiges Wesen verbarg. Zufrieden, geliebt zu werden, hatte er sich nie die Mühe gegeben, die Tiefe der Quellen zu erforschen, aus denen ihre Liebe ebenmäßig stark und warm emporguoll.

Sie hatte im vollsten Sinne des Wortes nur für ihn, sein Wohlbefinden und seine Interessen gelebt. Uneigennützig und anspruchslos wie sie

schrift:Achtung! Dampfwalze!" aufgestellt werden.

§. 5. Der Transport der Dampfwalze während der Dunkelheit ist nur mit besonders nachzusuchen- der Genehmigung der Ortspolizeibehörde und bei geeigneter Beleuchtung zulässig.

Bei einem etwaigen Anhalten oder Aufstellen darf der freie Verkehr der Straße nicht gehindert werden. Auch ist beim Aufstellen der Walze auf der Straße während der Nachtzeit an der Vorder- und Hinterseite der Walze eine hellleuchtende Laterne anzubringen.

§. 6. Der Führer der Dampfwalze hat insbe­sondere dafür Sorge zu tragen, daß Fuhrwerke, Reiter, Viehtransporte und die sonstige Passage neben der Dampfwalze ohne Nachtheil passiren können und namentlich durch das Scheuwerden der Pferde Gefahr nicht entsteht.

Es ist daher bei Begegnungen mit besonderer Vorsicht zu fahren, und nöthigenfalls die Dampf­walze während des Begegnend oder Vorbeifahrens von Fuhrwerken rc. zum Halten zu bringen.

Der Dampfdruck darf nie so hoch gespannt werden, daß die Sicherheitsventile abblasen; auch dürfen neben Reitern, Handpferden, Fuhrwerken und Viehtransporten, sowie vor denselben in einer Entfernung von 100 und hinter ihnen in einer solchen von 30 Meter die Cylinderhähne nicht geöffnet werden.

§. 7. Das zur sicheren Bedienung und Lenkung der Dampfwalze erforderliche Personal muß in ausreichender Zahl aus vollkommen hierzu ge­eigneten, praktisch geübten und zuverlässigen er­wachsenen Männern bestehen.

Außerdem sind auf Anordnung der Ortspolizei­behörde geeignete zuverlässige Leute dem Führer der Dampfwalze als Begleiter zu dem Zwecke beizugeben, die entgegenkommenden oder von rück- wärts sich nähernden Fuhrwerke, Reiter rc. recht- l zeitig zu unterrichten, die Führer der Thiere bei

war, hatte sie nie daran gedacht, seine leicht erregte Gebelaune und ihren Einfluß auf ihn zu ihrem eigenen Vortheile oder für Andere auszubeuten. Wo sie nicht mit gutem Gewissen helfen und för­dern konnte, war sie stets unzugänglich geblieben und selbst für ihren Bruder, ja gerade weil er ihr Bruder war, obgleich sie ihn trotz seiner Verwil­derung sehr lieb hatte, nichts von dem Oberförster zu verlangen versucht. Hatte sie ihn zuweilen unterstützt, so war es aus ihren Ersparnissen geschehen. Und das war nun ihr Lohn, daß Larkow sie von sich gestoßen hatte! Wenn sie wollte, konnte sie seinen gewaltsamen Tod als eine Vergeltung seines Unrechts an ihr auffassen. Allein statt dessen brachen die von ihm zugeschüt­teten Quellen ihrer Liebe wieder hervor und sie vergaß das schwere Herzeleid, das er ihr ange­than. Jetzt hätte sie ihn der verhaßten Neben­buhlerin gern gegönnt, wenn sie nur seine Stimme, welche die Wände des Speisezimmers so oft mit ihrem dröhnenden Lachen erschüttert hatte, wieder hätte vernehmen können. Warum hatte er sterben müssen ? Wem war er zum Opfer gefallen?

Mit aufguellendem Herzen wendete sie sich von der Tafel zu dem nächsten Fenster und legte die Stirn gegen die kalten Scheiben. Sie begriff nicht, daß man dem Thäter noch nicht auf der Spur war, mußte doch das Kainszeichen deutlich auf seiner Stirn stehen.

Die Fenster gingen auf den Fluß hinaus und jenseits im Walde lag der Kirchhof. Jetzt erschienen auf der Brücke, die neben der Ober«