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Hersftldkl Krcisblett.
Mit wöchentlicher KraLis-ZLeilage „Illustrirtes NnLerhatLungsötaLL".
Nr. 102.
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Donnerstag den 30. August
1888.
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„Illustrirtes Unterhaltungsblatt" für den Monat September werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliche».
Cassel, den 18. August 1888.
Mit Rücksicht auf ein die Dispensation vom gesetzlichen Confirmationsalter betreffendes Ausschreiben des Königlichen Consistoriums Hierselbst vom 3. d. Mts. — C. Nr. 7*260 — sowie auf unsre Circular-Verfügung vom heutigen Tage, betreffend den Termin für die Aufnahme schulpflichtiger Kinder (B. 9634), sehen wir uns veranlaßt, nachstehendeAbänderungenunsrerCircular- Verfügung vom 2. Juni 1877 b. 6458, betreffend die Dispensation von nicht zur evangelischen Landeskirche gehörenden Schulkindern vom Schulbesuche vor Beendigung des schulpflichtigen Alters, eintreten zu lassen.
1. Die Befugniß zur Dispensation solcher Kinder, welche vordem 1. October des betreffenden Jahres das 14. Lebensjahr zurücklegen, wird den Königlichen Ober- (Kreis-) Schulinspectoren übertragen, an welche die bezüglichen Anträge der Königlichen Lokalschulinspektoren in der vorgeschriebenen tabellarischen Form rechtzeitig ein- zusenden sind.
2. Die Dispensation solcher Kinder, welche erst nach dem 1. October das vierzehnte Lebensjahr zurücklegen, ist an und für sich unzulässig und
(Unbefugter Nachdruck verboten.) W-ldschatte».
Erzählung von Robert S ch w e t ch e l.
(Fortsetzung.)
„Und er kam mehr wie einmal, um zu sehen, wie es mit meinem armen Bruder stand, der ganz schrecklich zugertchtet war", berichtete Käthe mit größerer Lebhaftigkeit weiter. „Ich pflegte meinen Bruder, so viel trete Zeit ich mir auf der Ober- försterei in der Wirthschaft machen konnte. Da bin ich denn mit dem Lindenau zusammengetroffen und — und —/ Knapp und rasch endete sie: .Es war Eins durch, als der Lindenau von mir fort ging."
„Das ist nicht wahr," schmetterte dieser auf- springend in den Saal und seine blauen Augen blitzten von zornigem Feuer.
Der Vorsitzende befahl ihm zu schweigen und zu Käthe gewendet, deren ganzes Gesicht hochrolh geworden war:
»Gab der Angeklagte Ihnen damals den Grund an, weshalb er den Oberförster noch so spät sprechen wollte?'
„Nein, aber ich konnte es mir denken. Ich wußte ja, wie es mit ihm und dem Oberförster und der Trude Zeuner war."
„Und was veranlaßt Sie, erst jetzt, im letzten Augenblicke mit diesen Enthüllungen hervorzu- treten?" fragte der Vorsitzende scharf.
„Mir hat das Herz gefehlt, es zu gestehen," antwortete sie leise,
kann nur in Ausnahmssällen bei dem Vorhandensein besonders dringender Dispensationsgründe und bei voller Schulreife gewährt werden.
Die hierauf gerichteten Anträge sind wie bisher in der zu Nr. 8 der Circular-Verfügung vom 2. Juni 1877 vorgeschriebenen Form an uns einzu- reichen.
3. Die zu 4, 5, 6 der erwähnten Circular- Verfügung angeordnete Dispensanden-Prüfung kommt in Wegfall. Dagegen erwarten wir, daß nur die nach sorgfältiger Prüfung als begründet befundenen Anträge an uns eingereicht, ungenügend begründete Anträge aber von vorn herein zurückgewiesen werden.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
I. V.: Callenberg.
An die Königlichen Landräthe, die Königlichen Ober- (Kreis-) Schulinspektoren und die Stadt- schuldeputationen des Regierungs-Bezirks.
J. B. Nr. 8812. . -
Hersfeld, den 27. August 1888.
Wird den Königlichen Localschulinspektoren des Kreises unter Bezugnahme auf die Ihnen unter'm 20. Juni 1877 ad Nr. 6400 durch meinen Herrn Amtsvorgänger übersandte vorerwähnte Circular- Verfügung Königlicher Regierung vom 2. ejusdem B. Nr. 6458, zur gefälligen Kenntnißnahme ergebenst mitgetheilt.
8797. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Cassel, den 20. August 1888.
Die Bestimmung zu Nr. 2 unsrer Circular- Verfügung vom 2. Januar 1878 B. 13280, die Aufnahme der schulpflichtigen Kinder in die Volksschule betreffend, wird dahin abgeändert, daß an dem zu Nr. 1 a. a. O. bezeichneten Aufnahme- Termine (Ostern jedes Jahres) diejenigen Kinder aufzunehmen sind, welche bis zum 1. October
„Ich hab' immer geglaubt, daß es an den Tag kommen müßte, daß er unschuldig ist. Auch hab' ich nicht genau gewußt, wie es mit seiner Sache eigentlich beschaffen war. Aber wie ich dort" — sie wies nach dem Zuhörerraum — „alles mit angehört habe, nachher hat's mir keine Ruh' gelassen, daß ich reden mußte."
„Nun, Angeklagter, was haben Sie auf die Behauptung der Zeugin zu erwidern?"
„Es ist nicht wahr, daß ich in jener Nacht in der Oberförsterei gewesen bin," entgegnete Engen zornig wie vorher und auf seiner weißen Stirn waren die Adern geschwollen.
„Ich habe nie ein Verhältniß mit der Radusch
Diese wendete sich jetzt ihm zu, faltete die Hände gegen ihn und sagte mit einem innig flehenden Ausdruck in Ton und Mienen: „Würde ich es sagen, wenn es nicht wahr wäre? Würde ich so lügen, wenn Sie den Barkow erschossen hätten, der doch der Vater von meinem Kind ist? Mein Gott, mein Gott, warum wollen Sie denn durchaus unschuldig sterben? Haben Sie doch auch Mitleid mit mir I"
Die Thränen stürzten ihr aus den Augen.
Eugen sah sie mit wett geöffneten Augen an und athmete schwer. Wohl eine Minute verging, ohne daß er geantwortet hätte.
„Nun, Angeklagter?" mahnte der Vorsitzende.
Tief ausstöhnend, helle Verzweiflung in den Mienen fiel Eugen aus die Anklagebank zurück. Der Vorsitzende winkte Käthe, daß sie gbtreten
des betreffenden Jahres das sechste Lebensjahr zurücklegen, vorausgesetzt, daß sie zum Schulbesuche in körperlicher und geistiger Beziehung reif befunden werden.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
I. V.: Callenberg.
An die Königl. Landräthe, die Königl. Ober- (Kreis-) Schulinspektoren und dieStadtschuldepu- tationen des Regierungsbezirks. J. B. Nr. 9634II.
* * *
Hersfeld, den 27. August 1888.
Wird den Königlichen Localschulinspektoren des Kreises unter Bezugnahme auf die im Kreisblatt vom Jahre 1878 Nr. 5 abgedruckte vorerwähnte Circular-Verfügung vom 2. Januar 1878 zur gefälligen Kenntnißnahme ergebenst mitgetheilt, 8802. Der Königliche Landrath ___Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 25. August 1888.
Es. sind mehrfach Zweifel darüber entstanden, ob der §. 3 der Poltzei-Verordnung des Königlichen Regierungspräsidenten zu Cassel vom 30. März 1887 (Amtsblatt de 1887 Seite 126 u.ff.) — conf. auch Nr. 66 des Kreisblattes de 1887 und meine Verfügung vom 9. Juni 1887 Nr. 5668 im Kreisblatt Nr. 69 —, wonach ein jedes Fuhrwerk, welches seiner Natur nach nicht ausschließlich zur Beförderung von Personen bestimmt ist, auf der linken Seite an beständig sichtbarer Stelle mit dem Namen (Firma) und Wohnort des Eigen- thümers und, wenn letzterer mehrere derartige Fuhrwerke besitzt, auch mit besonderer Nummer versehen sein muß, auch auf solche Fuhrwerke Anwendung finde, welche innerhalb der eigenen Gemarkung bleiben. Infolgedessen habe ich einen Specialfall dem Herrn Regierungspräsidenten mit der Bitte um Entscheidung vorgelegt und ist mir daraufhin erwidert worden, daß der cit. Paragraph auch auf die in der eigenen Gemarkung
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könnte. Weinend setzte sie sich zu den andern Zeugen und ihre Thränen flossen noch lange fort.
Wie hätten nach ihren schwerwiegenden Aussagen die Zuhörer noch dem glänzenden Leumunds- zeugniffe, welches der Forstschreiber Werner der Pflichttreue, Wahrheitsliebe und Ehrenhaftigkeit des Angeklagten ausstellte, große Beachtung schenken sollen? Es wurde so unruhig, daß der Vorsitzende wiederholt die Glocke bewegen und endlich drohen mußte, den Saal räumen zu lassen. Da wurde es still und der Staatsanwalt erhielt das Wort.
Er führte nochmals in geschickter Gruppirung sämmtliche Berbachtgründe gegen den Angeklagten vor; keiner davon sei entkräftet worden. Den Geschworenen müßte er es überlassen, ob sie der Katharine Radusch irgend welche Glaubwürdigkeit besiegten. Er seinerseits vermöchte es nicht und würde eventuell gegen sie die Anklage auf Meineid erheben. Der leidenschaftliche Protest des Angeklagten spräche schon genugsam gegen den versuchten Alibibeweis, ganz abgesehen von der Unwahrscheinlichkeit, daß der Angeklagte in demselben Augenblicke, In welchem ihn feine Liebe zu der Gertrud Zeuner zu lebensgefährlichen Drohungen gegen den Oberförster treibe, mit der Katharina Radusch sich eingelassen haben sollte.
Unterdessen hatte der Vertheidiger die weiten Aermel seiner Robe mehrere Male zurückgeschüttelt, als schickte er sich zu einem Gange aus Stoßdegen an. Nun stülpte er das Barett mit einer energischen Geberde auf sein Haupt und erhob sich,