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Dienstag, Donnerstag und Sonnabend NbonnementSpreiS;

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Die JnsertionSgebührm betragen für den Raum einer Epaltzeile 10 Psg., im amtlichen Theile ISJßfß. Reklamen die Zeile 20 Psg.

Bei,größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

Htrsftl-er Kreisbliltt.

Mit wöchentlicher Hratis-IieilageIllustrirtes Interhaltungsölatt^

Nr. 103. Sonnabend den 1. September ' 1888.

Monnements-Ginladung.

Bestellungen auf das

Kersfelder Kreisblatt mit der wöchentlichen Gratis Beilage Mustrirtes Unterhaltungsblatt" für den Monat September werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliche».

Hersfeld, den 29. August 1888.

Die Herren Ortsvorstände rc. des Kreises haben das in Folge meines Ausschretbens vom 27. Februar d. J. Nr. 2141 (Kreisblatt Nr. 27) für die Schulen bestellte, heute dahier eingetroffene Tableau nebst kurzer Beschreibung über unsere häufigeren eßbaren Pilze innerhalb ^er nächsten Tage gegen Einzahlung des Kostenbe­trages von 1,26 Mark abholen zu lassen.

9027, Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Cassel, den 17. August 18887

Ew. Hochwohlgeboren theile ich ergebenst mit, daß Seitens der Töpferei-Berufsgenossenschaft für den dortigen Kreis als Vertrauensmann der Betriebsleiter der Thonwaarenfabrik von Friedrich Schuckmann zu Carlshafen, Carl Schuckmann daselbst und als dessen Stellvertreter der Thon- waarenfabrikant Anton Peter zu Veckerhagen bestellt worden sind.

Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, den Ortspolizeibehörden hiervon Kenntniß zu geben und dieselben darauf aufmerksam zu machen, daß ihnen gemäß 88« 53 und 54 des Unfallver-

(Unbesugter Nachdruck verboten). WaldsHatten.

Erzählung von R o b e r t S ch w e i ch e l. (Fortsetzung.)

»Meine Herren Geschworenen, es ist schwerlich Einer unter uns, der in seinem Leben nicht einen Augenblick der Schwäche gehabt hätte. Sie werden mir daher zugeben, daß es nur menschlich ist, wenn der Angeklagte sich scheut, die (einige vor der Oeffentlichkett etnzugestehen, daß er trotz der Gefahr schweigt, in die sein Leben dadurch geräth, daraus folgt einmal, wie tief er die begangene Untreue fühlt und zweitens, daß.er selbst in dieser Stunde noch hoffte, der Geliebten den Schmerz zu ersparen, den sie über die Ent­deckung seiner Untreue empfinden muß. Darum sucht er die Käthe Rabusch Lügen zu strafen und verstummt erst aus deren bewegliche Bitte, die niemand von Ihnen ohne tiefe Rührung vernom­men haben kann. Der Herr Staatsanwalt will freilich ihrer Aussage keinen Glauben schenken. Warum? Sie haben gehört, welchen Eindruck der Angeklagte sogleich bet der ersten Begegnung aus ste gemacht hat, wie seine menschenfreundliche Theilnahme an dem Geschick ihres Bruders ihr Herz gewinnt und sie sollte ihn einem schmach­vollen Tode überantworten, während sie ihn durch ein einziges Wort retten kann? Wie schwer es ihr geworden ist, dieses Wort auszusprechen, das haben Sie nicht nur von ihr selbst gehört, sondern Hewiß ebenso deutlich wie ich in ihren Mienen

sicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 die Verpflich­tung obliegt, über jeden zur Anzeige gelangten Unfall eine Untersuchung einzuleiten und von dieser dem Vertrauensmann Kenntniß zu geben.

Der Regierungs'Prästdent.

In Vertretung: Althaus.

An den Königlichen Landrath, Herrn Freiherr» von Schleinitz Hochwohlgeboren zu Hersfeld.

J. A. II. Nr. 10413.

* * *

Hersfeld, den 29. August 1888.

Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises zur Kenntnißnahme und Nachachtung mitgetheilt. 9043. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 28. August 1888.

Die Anna Catharine Ruch geb. Müller zu Heringen hat für sich und ihre beiden Kinder

1) Ludwig Hermann,

2) Martha Elisabeth

um Cutlassung^LLs dem diMMigen Staatsver- bände behufs Auswanderung nach Amerika nach- gesucht.

8827. Der Königliche Landrath _______________Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 29. August 1888.

Für den am 28. Februar 1869 geborenen Kaufmann Carl Knauff von hier ist um Ent­lassung aus dem diesseitigen Staatsverbande behufs ferneren Verbleibens in Süd-Afrika nach­gesucht worden.

9012. Der Königliche Landrath _________________Freiherr von Schleinitz.__

Mitte Mai und October findet alljährlich in den mit dem Hessischen Diakonissenhause ver­bundenen Seminar zur Ausbildung von Klein- kinderlehrerinnen (Kindergärtnerinnen) die Auf­nahme neuer Zöglinge statt. Der Cursus des Seminars ist einjährig.

gelesen. In ihrer ganzen Darstellung lag absolut nichts, was irgendwie unwahrscheinlich wäre. Wollen Sie annehmen, daß sie aus Liebe zu dem Angeklagten gelogen habe, dann vergessen Sie, daß er den Vater und Ernährer ihres Kindes erschlagen hat. Eine solche Liebe wäre nicht mehr weiblich, sie wäre unmenschlich. Sie haben aber gehört, daß der Forstschreiber Werner auch ihr, trotz des bedenklichen Verhältnisses, in dem sie zu dem Ermordeten stand, nur Gutes nachzusagen wußte.

»Bon Ihrem Wahrspruch, meine Herren Ge­schworenen, hängt nicht bloß das Schicksal des Angeklagten ab. Sprechen Sie ihn schuldig, so verurtheilen Sie damit die Katharine Radusch wegen Meineides zum Zuchthause. So vollkommen die Mutter des Angeklagten von dessen Unschuld überzeugt ist, so sehr bin ich es, daß die Katharine Radusch die Wahrheit gesprochen hat und sehe daher ruhig dem Resultate Ihrer Berathung ent­gegen. Es wird und muß dem Angeklagten frei sprechen.*

Er setzte sich unter dem Beisallsmurmeln der Zuhörer, nahm sein Barett ab und trocknete sich die Stirn.

Der Vorsitzende gab eine kurze Uebersicht der Verhandlungen und stellte die von den Geschwo­renen zu beantwortenden Fragen. Es waren deren zwei. Erstens: ist der Angeklagte schuldig, den Oberförster Barkow mit Vorsatz und Ueber- legung erschossen zu haben? Zweitens für den Fall der Verneinung: Hat er die Tödtung vor­sätzlich, doch ohne Ueberlegung begangen?

Die Pension für den Cursus, Unterricht ein­geschlossen, beträgt 330 Mark.

Anfragen sind zu richten:

An den Vorstand des Diakonissenhauses bei Cassel Poststation Wehlheiden.

Steckbriefs-Erledigung.

Der unterm 14. August 1888 wider den Füsilier Lausen 9. Compagnie erlassene Steckbrief hat sich durch Wiedereinlieferung des Genannten er­ledigt.

U. O. Berka a/W., den 30. August 1888.

2. Thüringisches Infanterie-Regiment Nr. 32.

«ZM 2. September.

Es war um die Mittagstunde des 2. September 1870, als König Wilhelm, nachdem er auf der Höhe vor Sedan die Meldung des Generals von Moltke von der vollzogenen Capitulation der französischen Armee, sowie davon empfangen, dafl "NllpvkeonHL - H«inim. Schlößchen- Bellevue bei Donchery erwarte, sich an die um ihn versammelten deutschen Fürsten und Feld­herren mit folgenden Worten wandte:

»Sie wissen nun, meine Herren, welch großes geschichtliches Ereigniß sich zugetragen hat. Ich verdanke dies den ausgezeichneten Thaten der vereinigten Armeen, denen Ich Mich gerade bei dieser Veranlassung verpflichtet fühle, Meinen Königlichen Dank auszusprechen, um so mehr, als diese großen Erfolge wohl ge­eignet sind, den Kitt noch fester zu gestalten, der die Fürsten des Norddeutschen Bundes und Meine andern Verbündeten deren fürstliche Mitglieder Ich in diesem großen Moment zahlreich um Mich versammelt sehe mit uns vereint, so daß wir hoffen dürfen, einer glück­lichen Zukunft entgegenzugehen. Allerdings ist unsere Aufgabe mit dem, was sich unter unseren

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Die Geschworenen begaben sich in ihr Be- rathungSzimmer, der Gefangene wurde abgeführt und auch der Gerichtshof zog sich zurück.

In dem Saale wurde die Unterhaltung immer lauter und leidenschaftlicher. Um so schweigsamer verhielten sich die Zeugen. Jeder und jede schien nur mit seinen Gedanken beschäftigt. Werner allein tauschte flüsternd einige Bemerkungen mit Ltndenaus Mutter, die steif aufrecht dasaß, wäh­rend Drude zitternd in sich zusammengesunken war und Käthe ihr Gesicht mit den Händen bedeckt hatte. Zeuner ließ den Kops tief auf die Brust herabhängen und Badak sah sich dann und wann scheu um.

Die Berathung dauerte ungewöhnlich lange. Endlich erschien der Gerichtshof wieder, Eugen nahm abermals auf der Anklagebank Platz und die Geschworenen traten in den Saal. Lautlose Stille. Der Obmann verkündete den Spruch.

Nach Pflicht und Gewissen: der Angeklagte ist nicht schuldig! Mit mehr als acht Stimmen.*

Kein voller, stürmischer Beifall begrüßte das sretsprechende Urtheil. In dem Zeugenstande hörte man weinen und schluchzen. Eugen, der mit einer merkwürdig ruhigen Miene den Geschworenen entgegengeschaut hatte, erröthete bei ihrem Spruche. In hoch aufrechter Haltung vernahm er den Befehl des Vorsitzenden, ihn sogleich in Freiheit zu setzen, und verbeugte sich darauf mit demselben Anstande wie bet Eröffnung der Verhandlung.

5.

Verschleiertes Mondlicht lag über dem Walde,