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trsidhtr Kreisblatt

Mit wöchentlicher Kratis-AeitageIllustrirtes Nnterhaltungsölatt".

Nr. 104

Dienstag den 4 September

1888

Amtliches.

Hersfeld, den 30. August 1888.

In nächster Zeit haben in Gemäsheit des §. 51 der Gemeindeordnung vom 23. Oktober 1834 die Neuwahlen der Gemeindebehörden (Ausschuß und Gemeinderath) stattzufinden und werden die Herren Bürgermeister des hiesigen Kreises unter Bezugnahme auf die diesseitige Verfügung vorn 29. Januar 1880 Nr. 1027 im Kreisblatt Nr. 9 hierdurch angewiesen, die zum Erwerbe des Ortsbürgerrechtes qualificirten Per­sonen zur Beantragung ihrer Ausnahme als Ortsbürger aufzufordern, über jeden bezüglichen Antrag den erforderlichen ordnungsmäßig zu protokollirenden Beschluß des Gemeinderaths herbeizuführen und sodann das Ortsbürger-Ver« zeichniß entsprechend zu vervollständigen.

Nachdem dieses geschehen, sind behufs Vor­nahme der Neuwahl des Ausschusses nach Maßgabe der in der Diesseitigen Verfügung vom 19. Juni 1879 Nr. 6470 im Kreisblatt Nr. 50 bezeichneten und sämmtlichen Bürgermeistern über- sandten Anweisung zur Ausführung der Wahlen der Mitglieder des Gemeinde-Ausschusses, deren Abschnitt II. die mit der diesseitigen Verfügung vom 15. November 1883 Nr. 14098 im Kreisblatt Nr. 124 veröffentlichte Fassung erhalten hat und namentlich über das Ruhen der Stimmfähigkeit bei denjenigen Ortsbürgern, welche den gesetzlichen Erfordernissen nach der einen oder anderen Richtung keine Genüge leisten, genaue Auskunft giebt, und welche in ihrer jetzigen Fassung über­haupt anderweit gedruckt von dem reformirten Waisenhause zu Cassel bezogen werden kann (conf. meine Verfügung vom 16. Juni 1885 Nr. 6470 im Kreisblatt Nr. 72), die Verzeichnisse der stimmfähigen und wählbaren hochbesteuerten Ortsbürger aufzustellen uns nach deshalbiger vorgängiger ortsüblicher Bekanntmachung zwei Wochen vor der Wahl in den Bürgermeisterei­lokalen öffentlich aufzulegen, nach Ablauf dieser Frist aber, nachdem die stimmberechtigten Wähler durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen sind, die Wahlen des Gemeindeausschusses unter genauer Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, namentlich her §§. 38, 44 und 45 der Gemeinde- Ordnung, vorzunehmen und die bezüglichen Protokolle ungesäumt an mich einzureichen.

Zugleich verweise ich auf die mit diesseitiger Verfügung vom 21. September 1880 Nr. 110561 im Kreisblatt Nr. 76 veröffentlichte Regierungs- Verfügung vom 14. September 1880 J. A. I. Nr. 10516, wonach die achttägige Frist zur An­bringung von Einwendungen gegen die Wahl des Gemeindeausschusses mit dem Schlüsse der Wahl selbst, nach welchem das Wahlresultat sofort auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und daß letzteres geschehen unter Angabe des Tages zu den Wahlakten zu registriren ist zu laufen beginnt.

Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wähler­listen sind während der Dauer der Auslegung der letzteren, Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen zur Gemeindevertretung innerhalb zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergeb­nisses und in allen Fällen bei dem Gemeindevor- stande anzubringen; conf. §. 27 des Zuständig­keitsgesetzes vom1. August 1883 (Gesetz-Sammlung de 1883 Seite 237). Gegen den darauf er- gangenen Beschluß (der großen Ausschußversamm­lung) findet eventuell gemäß §. 28 ebendaselbst

innerhalb zwei Wochen die Klage im Verwaltungs- streitverfahren statt.

Die genaueste Beachtung der hier gegebenen Vorschriften muß ich seitens der Herren Bürger« Meister bestimmt erwarten, da ich sonst genöthigt bin, gegen etwaige Zuwiderhandelnde mit unlieb­samen Maßregeln vorzugehen.

Das zur Wahl nöthige Formularpapier ist in der L. Funk'schen Buchdruckerei dahier zu haben.

Damit nun der Beginn der Wahlperiode nicht von Zeit zu Zeit immer weiter hinausgeschoben wird, wie solches bisher geschehen, so ordne ich schließlich weiter an, daß die Neuwahlen mindestens 4 Wochen vor dem Abläufe der bisherigenWahlperiode, welcherindem hierunter abgedruckten Verzeichnisse bei jeder einzelnen Gemeinde der Reihe nach angegeben ist, stattfinden und die am Schlüsse des Absatzes 2 dieser Verfügung erwähnte Einreichung der Wahlakten spätestens 2 Wochen vor dem Abläufe der bisherigem. Wahl.per.iodL erfolgt. ____________

Verzeichnis

der Landgemeinden des hiesigen Kreises und Angabe des Ablaufs der Wahlperiode des

Gemeindeausschusses in denselben:

Namen der Gemeinden.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

23.

24.

25.

26.

27.

28.

29.

30.

31.

32.

33.

34.

35.

36.

37.

38.

39.

40.

Beiershausen Landershausen Asbach Meckbach Mecklar Conrode Frielingen Allmershausen Kemmerode Harnrode Philippsthal Wippershain Gersdorf Allendorf Obergeis Hilperhausen Solms Schenklengsfeld Unterweisenborn Aua Reckerode Sieglos Willingshain Ausbach Kohlhausen Gershausen Unterhaun Hillartshausen Wehrshausen Heddersdorf Schenksolz Lautenhausen Biedebach Rotterterode Kerspenhausen Kirchheim Rotensee Widdershausen Hattenbach Reimboldshausen

Ablauf der Wahl- Periode am:

21/12 21/12 24/12 27/12 27/12 27/12

5/1 : 15/1 15/1 15/1 15/1 18/1 18/1 23 1 23 1 24 1 25 1 25 1 25 1 281 29 1

12 1/2

12 52

62 62

62 62

13 2

! 1888

1889 *

V ff ff ff ff ff » ff ff ff ff ff ff ff

SS

Jq Tr

Namen der Gemeinden.

Ablauf der Wahl­periode am:

41.

Goßmannsrode

5/3 1889

42.

Unterneurode

5/3

43.

Kalkobes

6/3

44.

Rohrbach

11/3

45.

Sorga

11/3

46.

Oberlengsfeld

11/3 ff

47.

Kleinensee

13/3

48.

Oberhaun

14/3

49.

Petersberg

15/3

50.

Gittersdorf

18/3

51.

Tann

13/3 ff

52

Niederjossa

20/3

53.

Motzfeld

21/3 ff

54.

Untergeis

26/3

55.

Heimboldshausen

2/4

LfVe

Stürklos

57.

Malkomes

24/4

58.

Herfa

2/5

59.

Eitra

16/5

60

Leimbach

24/5

61.

Heenes

26/5

62.

Holzheim

31/5

63.

Mengshausen

9/6 ff

64.

Dünkelrode

17/6

65.

Röhrigshof

27

66.

Hilmes

7/7

67.

Kruspis

12/7

68.

Friedewald

15/7

69.

Wölfershausen

18/7

70.

Niederaula

19/7

71.

Neilos

72.

Kathus

28/7

73.

Friedlos

7/8

74.

Wüstfeld

22/9_

75.

Gethsemane

23/10

76.

Kleba

20/11

77.

Lengers

>8/12

78.

Heringen

20/12

79.

Bengendorf

22/12

80.

Ransbach

14/1 1890.

9087.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz.

182 18/2 272 27 2 272 27 2

43

43

*

0 ff ff 0 V V ff ir f/ v ff f/ u

Auszeichnungen Kaiser und König Wilhelms L

Die letztwilligen Aufzeichnungen Sr. Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm I., Meines in Gott ruhenden Herrn Großvaters, enthalten ein herrliches Zeugniß erhabener Seelengröße und edlen frommen Sinnes, dessen Kenntniß Ich Meinem Volke nicht vorenthalten will. Ich habe deshalb an dem heutigen, für Mein Haus bedeutungsvollen Tage beschlossen, den beikommenden AuSzug aus diesen Aufzeichnungen bekannt zu geben alS ein Denkmal zur Ehre des Entschlafenen, alS ein Vorbild für Mein Haus und für Mein Volk.

Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.

Potsdam, den 31. August 1888.

Wilhelm R.

An den Minister des Königlichen Hauses.

Auszug

aus den letzt willigen Aufzeichnungen Sr. Majestät des in Gott ruhenden Kaisers und Königs Wilhelm.

I. Koblenz, den 10. April 1857.

Im Glauben ist die Hoffnung