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Hersstl-er grrisblntt

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:«

Nr. 151

SomaLend den 22. December

1888.

Erstes Blatt

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Die Expedition.

Amtliche».

Ausrns. Der am 16. September 1887 zu Seattle (Washington Territory) in Nordamerika mit Hinterlassung eines bedeutenden Vermögens verstorbene Friedrich Crede hat seine Verwandten Joseph Creve, Heinrich Friedmann und Elisa Braun, welche vor etwa 20 Jahren im vor- maligen Kursürstenthum Hessen gewohnt haben,

Das leidige Geld.

Erzählung von H e r m a n n F r a n k.

(Fortsetzung)

Frieda scheint keinen schweren Todeskampf gehabt zu haben," suhr die Gattin tröstend fort, -das muß Dir auch eine Beruhigung sein."

ja," gab Peter Härtung in gefaßterem Ton- zurück, .Kurt sagte, daß sie sanft verschieden sei." Sie ist ruhig eingeschlaten," schalt der Sohn ein.

Nun sieh," sagte die Gattin, ihre Stimme er- hebend,wie gnädig der liebe Gott ihr war. Möchte die letzte Stunde doch Jedem so leicht werden

Die gute Frieda hat es aber auch verdient," gab Peter Härtung unter erneutem Schluchzen zurück.Sie hatte ja ihre Schrullen Du mein Himmel, wer hat sie nicht aber sie war doch . ^^Gunz gewiß, Vater," fiel Kurt lebhaft ein, .und sie hat Dich treu geliebt. Der beste Beweis dafür ist, daß sie Dich zu ihrem Erben eingesetzt hat, wie mir Fabricius nach Eintreffen der Trauerpost meldete. Sie hinterlegte bei ihm ihr

^Ach^meine arme, gute Schwester!" rief Peter Härtung, unter bitterlichem Weinen aus einem ^E^war^der^letzle Schmerzeusausbruch. Nach-

Mv wn^bet^äft1 und Ter^ebanfe an^bte dein*; die Mutter stellte'ohne Verzug ein Ber vächstr Zukunit ersüllte ihn gänzlich, äße Be« zeichnitz derselben auf -*- d" ^"^ hatte sie man

j zu Erben eingesetzt. Da bisher alle Nachforsch- I drücklich daraus aufmerksam gemacht. daK bke Nur« ^W.^^^. ^m Verbleib dieser Erben erfolglos schriften in §. 33 und 147 Nr. 1 der Gewerbe» geblieben sind, so werden die Genannten oder ordnung auf den Kleinhandel mit denaturirli-m ^^Kl^^n^^^ »Fordert, sich baldigst bei einem Spiritus in gleicher Weise Anwendung finden fc£^»te diesseitigen wie auf den Kleinhandel mit gewöhnlichem

Regierungsbezirks unter Nachweissihrer Erbberech. tigung zu melden. Zugleich werden alle Die- jenigen, welche von dem Verbleib der vorgenann- ten Erben oder deren Verwandten Kenntniß haben, ersucht, dem nächsten Landrathsamte hier­von Anzeige zu machen.

Falls die Crede'schen Erben nicht bald er- mittelt werden, muß nach den in Washington Territory geltenden Bestimmungen der Nachlaß abgeschlossen und dem Territorium überwiesen werden. '

Cassel am 17. December 1888.

Der Regierungs-Präsident. Rothe.

Herr Ober-Präsident hat genehmigt, daß für bie Rettungs-Anstalt zu Hof Reith bei gelischen Einwohnern im Regiern ngsoezwke Cchsel mit Ausschluß des Kreises Rinteln -, sowie im Stadtkreise Frankfurt a/M. durch polizeilich zu legitimtrende Collectanten veranstaltet wer­den darf.

Cassel am 18. December 1888.

Der Regierungs Präsident.

I. V.: S ch w a r z e n b e r g.

Cassel, den 10. December 1888.

Von einzelnen Behörden und einem Theile des Publikums wird die Meinung gehegt, als ob es für den Kleinhandel mit denat urirtem Spiritus der im ß. 33 der Gewerbeordnung vorgeschriebenen Erlaubniß nicht bedürfe. Diese Meinung wird durch einen Erlaß der Herren Minister für Handel und Gewerbe und des Innern vom 16. November d. J. als irrig bezeichnet und aus-

fürchtungen hinsichtlich des Testaments hatte der Schwester Tod zerstreut und Peter Härtung war, laut der notariellen Anzeige, die Kurt im Aus­trage von Fabricius ihm einhändtgte, der Erbe eines großen Vermögens. Das von Frieda hinter­legte Testament sollte morgen, als am Tage nach dem Begräbniß der Erblasserin, eröffnet werden. Der Sekretär durfte bei diesem feierlichen Akte selbstverständlich nicht fehlen.

Das Beste wrd wohl sein," meinte Kurt? wenn wir den Nachtzug benutzen. Wir langen dann rechtzeitig in der Residenz an.

Der Vater wurde verlegen und tauschte mit der Mutter einige Worte. Nur zu bald stellte es sich heraus, daß dem reichen Erben die nöthigen Mittel

zur Reise fehlten. , r t t ..

Ich habe es befürchtet," äußerte Kurt mit einem schmerzlichen Lächeln,und deshalb vorge- sorgt." Er entnahm seinem Portefeullle etwas Papiergeld, das er dem Vater reichte.

Dieser drückte ihn gerührt an sich.

In schonendster Weise ward Kurt allmählich in den Stand der Dinge eingeweiht; gleichwohl erschrak er, so schlimm hatte er es sich nicht gedacht. Die Pfändung konnte kaum mehr rück­gängig gemacht werden und doch lag Kurt unend­lich viel daran, den guten Ruf der Eltern zu retten. Wenn man noch etwas erreichen wollte, so durfte keine Zeit verloren werden. Kurt über­nahm es, mit den Gläubigern direct zu verhan-

der Batex hatte sie nicht

wie, auf den Kleinhandel mit gewöhnlichem Spiritus.

Ew. Hochwohlgeboren setze ich hiervon unter Bezugnahme auf §. 114 des Zuständigkeitsge- setzes vom 1. August 1883 zur gefälligen Beach- tung in Kenntniß. w

Die Ortspolizeibehörden des Kreises find mit geeigneter Anweisung zu versehen.

Der Regierungs-Präsident. Rothe.

An die sämmtlichen Landräthe des Bezirks Ae II* 13777»

* * *

Hersfeld, den 20. December 1888.

Wird den Ortspolizeibehörden des hiesigen Kreises zur Kenntnißnahme und entsprechenden Benachrichtigung der.miy^qt^.^

; Freiherr von SG-ieinitz.

Gemäß höherer Verfügung wird Nachstehendes bekannt gemacht:

1. Zu §. 94,1 der Wehrordnung.

Als Truppentheile, bet welchen eine Ein« stellung Einjährig-Freiwilliger auch am 1. April jeden Jahres stattfinden kann, wer­den bestimmt:

Infanterie-Regiment Nr. 81,

1. 2. und 4. Bataillon Infanterie-Regi­ments Nr. 83,

Füsilier-Bataillon Infanterie-Regiments Nr. 94 und

Infanterie-Regiment Nr. 116.

Bei allen übrigen Infanterie-Bataillonen hat eine solche nur am 1. October jeden Jahres zu erfolgen.

alle im Gedächtniß und der Sohn trat sodann, von den Segenswünschen und Danksagungen begleitet, die nicht eben beneidenswerthe Wande­rung an.

Die notarielle Bestätigung, daß dem Sekretär Härtung ein namhaftes Erbe zugefallen sei, wirkte Wunder. Das reservirte Benehmen der Gläu­biger schlug in das Gegentheil um: mit Ver­gnügen zogen sie den Pfändungsbefehl zurück, en dem verehrten Herrn Sekretär von ganzem

Stück wünschen und sprachen die Hoffnung aus, daß auch in Zukunft durch seine schätz­bare Kundschaft werde; ja, Herr Günther nannte ihn sogar seine eund und sich selbst einen albernen Tropf, der er ärgerlichen Laune ihm die Wohnung gekündigt. verstand sich bet Herrn Günther von selbst, daß nd Härtung wohnen bleibe und, um seinen Fe wenigstens einigermaßen wieder gut zu machen, erbot sich der edelmüthige Hauswirth sogar, die Hinterzimmer neu tapezieren zu lassen, um welche Vergünstigung die Familie schon seit Jahr und Tag vergebens petittonirt hatte.

Zuguterletzt sprach Kurt beim Gerichtsvollzieher vor, der bereits Anstalten traf, die nächtliche Ruhe anzutreten. Er übergab ihm die Vollmachten der verschiedenen Gläubiger, und nachdem der Beamte die Schriftstücke aufmerksam geprüft, begann er zu schmunzeln und sagte:Ist mir lieb, daß ich die Sachen morgen nicht abzuholen brauche. Wäre mir wahrlich sauer geworden."

So wär denn die drohende Tatastrophe acgt«