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Hersstliiel SttisHntL
__________Mit wöchentlicher Kralis-Netlage „IlkuSrirtes Anterhallungsßlatt".__________
Nr. 113. Sonnabend deu 21. September 1889.
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Die Expedition.
Amtliches.
Hersfeld, den 19. September 1889.
Zur Beseitigung der mehrfach bestehenden Zweifel bezüglich der Anzeige und Untersuchung von Unfällen, welche in land- und forstwirth- schaftlichen Betrieben vorkommen, mache ich die Herren Ortsvorstände des Kreises besonders darauf aufmerksam, daß von jedem in einem versicherten Betriebe vorkommenden Unfälle, durch welchen eine in demselben beschäftigte Person gelobtet wird oder eine Körperverletzung erleidet, welche eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hat,
(Unbefugter Nachdruck verboten.)
Auf der Otcrsürstmi.
Von U. vo n Eck.
I.
Auf der Oberförsterei.
Die Nachmittagssonne schien heiß auf die Ober- ol terei. Slill lag sie da am Saume des Fichten- Waldes mit ihrem rothen Ziegeldache und ihren NuUchen, grünen Jalousien an den weißgetünchten Wänden; still, ganz still, alles Leben auf ihr ^daunt unter die brennende Augusthitze.
Mucken draußen summten fort in der x Lust, und einzeln unterbrach ein Hahnen- Emus1 Gackern einer Henne die friedliche bÄÄ^ um fast wie erschreckend über zu Se^ tn ^r Kehle des Thieres stecken jäbriae feÄ^ breitete eine wohl hundert- SSbÄn1^ arünes Blätterdach aus; der und^schlaff iS”? .s°"kte matt das Haupt, welk nun ffi?AÄ grünes Kleid herab, das er bie äS von dem Hause hinab auf beide»Setton HLÄ"? m's Dorf führte; zu ein Mensch zu ftL" ^ °ber nirgends war eÄÄÄ toaren die Jalousien bis auf herrschte in dem Le- ^ «wne Dämmerung H Wie traulich war es d E ^kte das Zimmer ausgestattet mit
gemäß §. 55 des Gesetzes vom 5. Mai 1886 von | dem Betriebsunternehmer oder dessen Vertreter der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten ist. Dieselbe muß unter Benutzung des von dem Reichsversicherungsamt vorgeschriebenen, von der Gebr. Funk'schen Buchdruckerei dahier zu beziehenden Formulares binnen zwei Tagen nach dem Tage erfolgen, an welchem der Unfall eingetreten ist. Die Ortspolizeibehörde hat den zur Anzeige gelangenden Unfall in das nach §. 56 cit. Ges. zu führende Verzeichniß ein- zutragen und hiernächst die Anzeige an mich ein- zureichen.
Jeder zur Anzeige gelangende Unfall, durch welchen eine versicherte Person getödtet ist oder eine Körperverletzung erlitten hat. die voraussichtlich den Tod oder eine Erwerbsunfähigkeit von m e h r als 13 W o ch e n zur Folge haben wird, ist von der Ortspolizeibehörde unter Hinzuziehung des Vertrauensmannes als Vertreter der Genossenschaft, sowie des Betriebsunterneh- mers, etwaiger Augenzeugen, und, ..wenn möglich, des Verletzten und sonstiger Sachverständiger unter genauer Beachtung des §. 57 ff. des Gesetzes einer eingehenden Untersuchung zu unterziehen und das darüber aufzunehmende Protokoll, gleichzeitig mit der Unfall-Anzeige, mir einzureichen.
Die Genossenschaftsmitglieder (Betrtebsunter- nehmer) sind nach Vorstehendem entsprechend zu belehren und haben die Ortspolizeibehörden die oben erwähnten Formulare zu Unfall-Anzeigen stets vorrälhig zu halten und zum Sebstkosten- prets abzugeben.
Der Vorsitzende des Sections Vorstandes Freiherr von Schletnitz, Landrath.
A. Nr. 934.
Cassel, den 13. September 1889.
Der dem diesseitigen Bezirksverbande auf
waidmännischem Schmuck. Die breite Wand war dicht besetzt mit den Kronen der stolzen Monarchen des Forstes, die man bezwungen, sie waren als Steges-Trophäen hier aufgehängt. Unter ihnen ragte sogar ein grimmiger Eberkopf mit gewaltigen Hauern aus der Wand hervor. Auch ohne dies würden uns die aus Tannenzapfen und Eicheln künstlich zusammengesetzten Consolen und die hier und da ausgelegten Reh- und Fuchsfelle nicht im Zweifel gelassen haben, wo wir uns befinden.
Auf dem großen, altmodischen Sopha unter dem Eberkopf saß oder kauerte vielmehr ein Kind, ein Mädchen von vielleicht zehn Jahren. Sie hatte sich in eine Ecke desselben gedrückt und die Beine vor sich gekreuzt — sie schien vertieft in das hübsche rothe Buch mit dem goldenen Schnitt, was die kleinen, braunen Hände hielten. An dem Mittelfinger der rechten glänzte ein ziemlich breiter, goldener Ring mit einem kleinen Diamanten in der Mitte, sonderbar genug nahm er sich aus an dieser braunen Kinderhand.
Unbeweglich blickte die Kleine in das Buch, die langen Wimpern hoben sich nicht einmal von den blassen, braunen Wangen; aber der kleine, auffallend rothe Mund preßte sich eigensinnig zusammen, und ihre Stirn legte sich in ärgerliche Falten. Das Lesen schien der Kleinen keine Freude zu machen, es war, als lese sie Jemandem zum Trotz.
Da schlug die große Hausuhr auf dem Flure
drei; es waren langsame, hartnäckig sortdröhnentze
Grund des Preuß. Gesetzes öom^-^^^ zur Zwangserziehung überwiesene und von mir in der Rettungs-Anstalt „Beiserhaus" zu Rengs- hausen in Pflege untergebrachte Ludwig Schill aus Obervellmar, geboren am 25. Februar 1873, ist am 8. d. Mts. aus seiner Pflegestelle durch- gebrannt.
Königliches Landrathsamt ersuche ich ganz ergebenst, nach dem Zögling umgehend Nachforschungen gefälligst anstellen, im Betretungsfalle ihn festnehmen und durch eine geeignete Civil- Person, welcher ich neben den baaren Auslagen für Eisenbahnfahrt ein Tagegeld von 3 Mk. und bei nöthig werdender Uebernachtung von 4 Mk. gewähren werde, in die oben genannte Anstalt zurücktransportiren lassen zu wollen.
Von dem Geschehenen bezw. dem Ergebniß der Nachforschungen bitte ich mich hiernächst gefälligst zu benachrichtigen.
Der Landes-Dj^etor.
I. A. 3 dirs- d e r. n An Königliches Landrathsamt zu Hersfeld.
II. Nr. 420 . * * *
Hersfeld, den 18. September 1889.
Wird den Ortspolizeibehörden und der Königlichen Gendarmerie des Kreises behufs Recherchi- rung nach dem Entlaufenen mitgetheilt.
Im Betretungsfalle ist derselbe abliefern zu lassen und mir umgehend Anzeige zu erstatten. 8723. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz.
Cassel, den 13. September 1889.
Der dem diesseitigen Bezirksverbande auf Grund des Preuß. Gesetzes vom ^^^ zur Zwangserziehung überwiesene und von mir in der Rettungs-Anstalt „Beiserhaus" zu Rengs-
Schläge, die fast rücksichtslos durch die Nach' mlttagsstille zogen. Die Kleine drinnen in der Wohnstube hob den Kopf; mit einer zornigen Ge« berde warf sie das Buch in die entfernteste Ztmmerccke. Dann sprang sie mit beiden Füßen zugleich auf den Boden und warf die kurzen, dunkelbraunen Locken aus der Stirn, eine Reihe gleichmäßiger, sehr weißer Zähnchen preßte sich auf die rothe Unterlippe.
»Schon drei, und noch immer ist er nicht da I* Es wehte ein leicht fremdartiger Klang durch ihren Accent.
Im selben Augenblicke erhob sich etwas in der dunklen Ecke neben dem großen Kachelofen, der auch im Sommer hier seinen Ehrenplatz siegreich behauptete. Ein großer, schwarzer, prächtiger Hund schüttelte sich einige Male heftig den Schlaf ab, dann tappte er zu seiner kleinen Herrin heran, sie mit seinen großen klugen Augen stumm und treu anschauend, und mit der Schnauze ihre Hände beschnuppernd. Das Kind nahm seinen Kopf zwischen beide Hände und sah ihn an.
„Ja, Rollo, Du läßt mich nicht warten, wie der böse Waldemar, Du hast Cola lieb. Nein, zum Fenster sehen wir nicht hinaus, er könnte denken, wir schauen nach ihm aus, wenn er kommt, und ich mache mir nichts daraus, es ist ganz gleich — er kann ja auch fortbleiben. Aber komm'. Rollo, wir wollen einmal den Weg zur । Chaussee hinuntergehen, vielleicht stehen dort noch Korublumep,"