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Nr. 22.

Donnerstag bot 19. Februar

1891.

Aus dem Reichstage.

Berlin, 16. Februar. Der Reichstag nahm in seiner heutigen (67.) Plenarsitzung den §. 105 c der Gewerbe­ordnungsnovelle in folgender Fassung an:Die Bestimmungen deS 8- 105 b finden keine Anwendung: 1. auf Arbeiten, welche zur Beseitigung eines Nothstandes oder zur Abwendung einer Gefahr oder im öffentlichen Interesse unverzüglich vor- - ' genommen werden müssen; 1 a. für einen Sonntag auf Ar­beiten zur Durchführung einer gesetzlich vorgeschriebenen In­ventur; 2. auf die Bewachung von Betriebsanlagen, auf die Arbeiten zur Reinigung und Instandhaltung, durch welche der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebes bedingt ist, sowie auf Arbeiten, von welchen die Mederauf- nahme des vollen werktägigen Betriebes abhängig ist, sofern nicht diese Arbeiten an Werktagen vorgenommen werden können; auf Arbeiten, welche zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen oder des MißlingenS von ArbeitSerzeugnisien erforderlich sind, sofern nicht diese Arbeiten an Werktagen vor­genommen werden können; 4. auf die Beaufsichtigung des Betriebes, soweit er nach Ziffer 1 bis 3 an Sonn- und Fest­tagen stattfindet. Gewerbetreibende, welche Arbeiter an Sonn- und Festtagen mit Arbeiten der unter Ziffer 1 bis 4 er­wähnten Art beschäftigen, sind verpflichtet, ein Verzeichniß 1 anzulegen, in welches für jeden einzelnen Sonn- und Festtag G die Zahl der belästigten Arbeiter, d.H Dauer ihrer Beschäf­tigung, sowie die Art der vorgenommenen Arbeiten einzu- tragen sind. DaS Verzeichniß ist auf Erfordern der Ortspo­lizeibehörde, sowie den im 8- 139 b bezeichneten Beamten jeder Zeit zur Einsicht vorzulegen. Bei den unter Ziffer 2 und 3 bezeichneten Arbeiten, sofern dieselben nicht in die Zeit des Gottesdienstes fallen, oder länger als drei Stunden dauern, sind die Gewerbetreibenden verpflichtet, jeden Arbeiter ent­weder an jedem dritten Sonntage volle sechsunddreißig Stunden, oder an jedem zweiten Sonntage mindestens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends von der Arbeit frei zu lassen. Ausnahmen von den Vorschriften des vorstehenden Absatzes darf die untere Verwaltungsbehörde gestatten, wenn die Arbeiter am Besuche des sonntäglichen Gottesdienstes nicht gehindert werden und ihnen an Stelle des Sonntags eine vierundzwanzigstündige Ruhezeit an einem Wochentage ge­währt wird." Nach Erledigung dieses Paragraphen wurde um 5 Uhr die weitere Berathung auf morgen Nachmittag 1 | Uhr vertagt.

Berlin, 17. Februar. Der Reichstag setzte in seiner heutigen (68.) Plenarsitzung die zweite Berathung des Ar- beitcrschutzgesetzes fort bei §. 105 d, wonach der BundeSrath für gewisse Gewerbe dauernde Ausnahmen von der obliga-

1 torischen Sonntagsruhe zulassen könne. Die vom Bundes- I rath getroffenen Bestimmungen sind durch das Reichsgesetzblatt zu veröffentlichen und dem Reichstag bei seinem nächsten Zu­sammentritt zur Kenntnißnahme vorzulegen. Ein Zusatzan­trag Dr. G u t f l e i s ch - H ä h n l e giebt dem Reichstage das Recht, diese Bestimmungen des Bundesraths außer Kraft zu setzen. Ein Antrag Bebel will solche dauernden Ausnahmen durch den BundeSrath nur für bestimmte Gewerbe zulassen, in denen Arbeiten vorkommen, welche ihrer Natur nach eine Unterbrechung oder einen Aufschub nicht gestatten. Abg. Ulrich führt aus, daß der Antrag Bebel die ausnahmsweise Begünstigung der Saisonarbeit, welche für das Kleingewerbe verderblich sei, verhindern wolle. Allgemeine Ausnahmen für die Saisonarbeit würden überhaupt die ganze Sonntagsruhe illusorisch machen. Abg. Dr. G u t f l e i s ch empfiehlt seinen Antrag, da durch eine wirksame Controlle des Reichstags der BundeSrath zu der gröhen Vorsicht bei der Zulassung von Ausnahmen veranlaßt werden würde. Und Vorsicht sei bei der Ausführung des Gesetzes dringend nöthig, der Handels­minister von Berlepfch werde noch an das Wort denken: Vater werden ist nicht schwer, Vater sein doch desto mehr. Abg. Dr. H artm ann wendet sich gegen beide Anträge. Eine Berücksichtigung der Saisonindustrie, zum Beispiel der Fabrikation künstlicher Blumen, sei nothwendig. Der BundeS­rath werde über das Nöthigste '15t hirauSgehen. Aber durch eine spätere Redressur seiner Bestimmungen würde die In­dustrie, die darnach ihren Betrieb einrichte, in ihrer Sicherheit gefährdet werden. Abg. Dr. B a u m b a ch verweist auf die Stellung, die der Reichstag bei früheren Gelegenheiten gegen­über manchen Bestimmungen des Bundesraths eingenommen habe. Der Reichstag dürfe auf sein constitutionelleS Recht nicht verzichten. Staatsseeretair des Innern v. Boetticher bittet den Reichstag, das Betonen seines constitutionellen Rechts hinter die Zweckmäßigkeitsrücksichten zurückzustellen, wie er es bereits bei viel wichtigeren Fragen gethan habe. Der Antrag Gutfleisch sei unzweckmäßig und schädlich. Abg. Bebel be­fürchtet, daß der BundeSrath zu viel Rücksichten auf Con- currenzvcrhältnisse nehmen würde. Hunderte von Kategorien würden unter die Ausnahmebestimmungen fallen. Abg. Möller ist aus Zweckmäßigkeitsgründen gegen die Anträge Gutfleisch und Bebel. Abg. Schrader vertheidigt aus Ver- fassungs- und auch aus Zweckmäßigkeitsgründen den Antrag Gutfleisch.

Aus dem Abgeordnetenhaus.

Berlin, 16. Februar. DaS Abgeordnetenhaus nahm in seiner heutigen Sitzung die von dem Finanzminister

genehmigte Bestimmung zu §. 9, wonach die Prämien für die Versicherungen auf den Todes- oder LebenSfall, soweit die­selben 600 Mark jährlich nicht übersteigen, von dem Ein­kommen abzuziehen sind, an. Alles übrige bis zum 8- über die Steuertarife (16) wird genehmigt. Zu §. 16 (Steuer- tarif) legt der RegierungScommissar die finanziellen Ergebnisse der neuen Einkommensteuer dem bisherigen Ertrage gegenüber dar. Richter empfiehlt seinen lediglich die Entlastung der Mittelklassen bezweckenden Antrag. Die Gerechtigkeit erfordere die von ihm beantragte Erleichterung. Der Finanzminister er­klärt: Nach dem Vorschlag des Abg. Richter würden die höheren Klassen überlastet. Richter lasse den Steuerertrag oben nichts gewinnen, unten verlieren. Die Doppelbesteuerung von Grund und Boden durch den Staat und die Gemeinden müsse beseitigt werden. An der Debatte betheiligten sich die Abgeordneten Krause und v. Eynern.

Jolitische Nachrichten.

Se. Maje^ät der Kaiser hatte am Montag Nachmittag, nach Aufhebung der Früh« stückstafel, eine Spazierfahrt nach dem Grüne« Wald unternommen und. daran anschließend dort eine längere Prom^uade gemacht. Gegen 1/15 Uhr traf Allerhöchstderselbe mit seiner Begleitung wieder im Schlosse ein, um alsdann bis um 6 Uhr in seinem Arbeitszimmer zu der« bleiben. Später waren die Kaiserlichen Majestäten zu gemeinsamer Mittagstafel mit dem Prinzen Heinrich im Schlosse vereint. Am Abend um 74/4 Uhr begaben sich die Majestäten nach der Philharmonie, um der zum Gedächtnisse von Richard Wagner daselbst veranstalteten Musik« aufführung betzuwohnen. Am Dienstag Bor« mittag fuhr Se. Majestät der Kaiser um 3/*9 Uhr vom Schlosse aus nach dem GeneralstadS« gebäude und machte von hier aus eine Promenade durch die Anlagen des Thiergartens, welche schließlich am AuSwärtigen Amte endete, woselbst Allerhöchstderselbe einige Zeit verweilte, um einen kurzen Vortrag des Staatsseeretatrs Freiherr« V. Marschall entgegenzunehmen. Bon dort nach dem Schlosse zurückgekehrt, hörte Se. Majestät

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

Aus Heiterm Himmel.

Von J. H u t t e n.

(Fortsetzung.)

Allmählich entschloß sich auch Dora, ihr Studiren und Musiciren mit der Freundin wieder aufzu» nehmen, wodurch ihr Zerstreuung, Anregung und Genuß zu theil wurde.

So kam nach und nach äußerlich alles wieder in das alte Geleise, aber in dem Herzen der Eheleute begann ein ganz neues Empfinden. Nicht, als ob der Kummer um den geliebten Ver- storbenen ihre Gedanken in andere Bahnen gelenkt hätte sein Leben war ein zu reiches, voll befriedigtes gewesen, als daß sie ihm nicht, nach Ueberwindung des ersten Schmerzes, die Ruhe hätten gönnen sollen, ehe Krankheit und Alter ihm die Freude am Leben genommen hätten nein, eine frohe Hoffnung erfüllte sie und ließ ihnen die Welt in einen neuen Lichte erscheinen.

Im Spätherbst wurde ihnen ein Töchterchen geboren und vor diesem Glücke mußte jede Un­annehmlichkeit des Lebens in den Hintergrund treten. Wohl war eS Felix nicht lieb, daß Schultze ihn wirklich um des streitigen Stück Waldes willen verklagt hatte und er manchen Termin in Königsberg wahrnkhrne« mußte, aber

wenn er nach Hause kam, bann wich auch jeder Mißmuth aus seiner Seele; er halte sein ge­liebtes Weib und sein Kind, das sich täglich mehr entwickelte und täglich mehr in das Herz des Vaters schmeichelte. ES schien, als sollte die kleine Helene ein Segen für das ganze Haus werden. Wer hätte auch Frau Regine, wenn sie ihr gewöhnliches strenges Regiment führte oder gar bet schlechter Laune die Küchenmädchen zu Thränen rührte und die Thüren zuwarf, daß die Fenster klirrten, eS angesehen, daß sie so zärtlich sprechen könnte, wie sie eS zu diesem kleinen Ge- schöpfchen gethan. Felix und Dora mußten oft lächeln, wenn sie, unerwartet in die Kinderstube tretend, die große Gestalt mit glückseligem Gesicht an dem Bette Helenens knieend fanden > sie mußten lächeln, aber sie wußten auch das Stück Poesie, das sich hinter diesem rohen Aeußern barg und in der Liebe zu Blumen und Kindern offenbarte, wohl zu schätzen. Frau Regine trug eS als einen stillen Schmerz mit sich herum, daß ihr in ihrer kurzen Ehe kein Kind geschenkt war, und jetzt schien es, als wolle sie auf daS Töchterchen ihrer Herrschaft all ihre Zärtlichkeit übertragen. Sie trieb nahezu Ab­götterei mit ihm; daS wußte am besten der Jnspector, der auch darin ihr Vertrauter sein durfte und bei dem sie ein um so willigeres Gehör fand, als er WetßrmS mit Leih und Seele er«

geben war. Jeden Abend, wenn er heimkam, unterrichtete sie ihn von den Fortschritten ihre» kleinen Lieblings und bedauerte ihn, daß er das Kind nicht vor dem Frühjahr, wenn eS inS Freie käme, sehen würde. ,

Er that ihr um desseutwillen so leid, daß sie einen großen Entschluß faßte und eines TageS geheimnißvoll zu ihm sagte:Schmidtcheo, morgen fährt unsere Herrschaft aus. Wollen Sie in der Zwischenzeit unser Fräulein sehen?"

Der Jnsp ctorwar von der Zumuthung, unbe« fugt in das Kinderzimmer elnzutreten, etwaS betroffen, aber es lockte ihn mächtig, das Ideal Frau Regines kennen zu lernen, und ihr Zu« reden gab den Ausschlag.

So wurde denn am nächsten Tage ausgeführt, indem sie die Wärterin und dem Jnspector das Kind bis entgegentrug. ES wäre schwer zu Schmidt, trotzdem das kleine Wesen zierlichen, weißen Kleidchen niedlich genug aussah, nicht doch etwas enttäuscht war, aber jedenfalls war er klug genug, das nicht zu äußern, und als er schüchtern und bewundernd die kleinen Händchen küßte, da hatte er einen großen Fortschritt in Frau RegineS Gunst

der Plau fortschickte zur Thür sagen, ob in seinem und rosig

gemacht«

Es war im Hochsommer des folgenden JahreS, als Felix feiner Frau «ittheUte, daß er voy

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