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Htlsselder Kreisblatt.

__________Mit wöchentlicher Hratts-Weilage ,Mustrirtes Zlukerhaltungsklatt".

Nr. 41. Dienstag des 7. April 1891.

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Amtliches.

Berlin den 3. März 1891.

Anweisung

zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Gründung neuer Ansiedelungen in der Provinz Hessen-Nassau vom 11. Juni 1890 (G. S. S. 173).

Auf Grund des § 11 des GesetzeS vom 11. Juni 1890 (G. S. S. 173) bestimmen wir Folgendes.

§ 1»

Die Genehmigung und Versagung neuer An» siedelungen ist durch das Gesetz vom 11. Juni 1890, soweit eS sich nicht um die Anlegung einer Kolonie (88 6, 7 des Gesetzes) handelt, dem Landrath, in Stadtkreisen der Ortspolizeibehörde, überwiesen.

Das Verfahren regeln im Einzelnen die 88 2 bis 5 des Gesetzes.

Wie der Zusammenhang der 88 1 und 5 deS GesetzeS ergrebt, bedarf es der Ansiedelungs-Ge- nehmtguug durch den Landrath, in Stadtkreisen durch die Ortspolizeibehörde, auch dann, wenn Einsprüche im Verwaltungs-Streitverfahren zu- rückgewiesen sind. Das rechtste ästige Urtheil des VerwaltungSgerichts ersetzt nicht die im 8 1 un­bedingt vorgeschriebene polizeiliche Genehmigung,

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

Auf hohem Pferde.

Roman von.Georg Horn.

(Fortsetzung.)

Diese» Koffer nahm Gevhard nach dem Gute mit. Er, d. h. der Besitzer des Koffers, wurde sehr gut ausgenommen, gefiel ausnehmend, den Aeltern so gut wie der Tochter so daß Frau v. K. mit ihrem Gatten bereits berathschlagte, ob wohl der nächste Wollmarkt so gut ausfallen werde, daß man die Ausstattung der Tochter davon bestretten könne. Es wurden Partien ge­macht, unter Anderm auch die Einladungen zu einem Balle nach dem nächsten Gute angenommen. Aber unter allen im Hause vorhandenen Koffern wollte keiner für die Balltoilette deS Fräuleins paffen. Lauge Berathschlagung, biS Gebhard den feinigen aubot, der denn auch dankbarst aceepttrt wurde. Der Ball fand statt. Der Erfolg war der, daß man noch fröhlicher davon zurückkehrte, als man hingegangen war aber am andern Tage welche Veränderung im Betragen des Gutsherrn und seiner Gattin, namentlich aber deS Fräulein- gegen den gütigen Offieter! Dieses betrug sich überhaupt nicht mehr, denn es ließ sich nicht mehr vor ihm sehen, und in den Aeltern begegnete er verlegenen Gesichtern und zuletzt einem Aufleuchten der Freude, als

sondern bildet nur die Grundlage für dieselbe.

§ 2.

Die Bestimmungen im § 47 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880, welche die Errichtung von Feuerstellen in der Nähe von Forsten Beschränkungen unterwerfen, bleiben nach 8 10 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 1890 unberührt.

Das durch die § 4850 des Feld- und Forst- Polizeigesetzes vorgeschriebene Verfahren ist mit dem Verfahren nach den 88 17 deS GesetzeS vom 11. Juni 1890 zu verbinden. Dabei ist je- doch zu beachten, daß die Einspruchsfrist nach § 4 des letzterwähnten Gesetzes auf zwei Wochen festgestellt ist, während nach dem § 49 Abs. 1 des Feld- und ForstpoltzetgesetzeS die Frist 21 Tage beträgt.

Wenn einer beabsichtigten Ansiedelung diejenigen Bestimmungen entgegenstehen, welche dte Er» richtung von Gebäuden in der Nähe von Eisen­bahnen und der im 8 10 Abs. 2 sonst genannten Anlagen rc. beschränken, so ist die im § 4 vor- geschriebene Benachrichtigung stets auch au den Vorsteher desjenigen Gemeinde- (Gats-)Bezirks zu richten, in welchem die betreffende Eisenbahn- strecke rc. belegen ist.

8 3.

Die Bestimmung im § 2 des Gesetzes vom 11. Juni 1890, wonach von der Bedingung der Zu- gänglichkeit durch einen fahrbaren Weg unter be­sonderen Umständen abgesehen werden kann, hat nach der Entstehungsgeschichte des Gesetzes nur den Zweck, für Fälle, in denen die örtlichen Ver­hältnisse die Herstellung eines fahrbaren Weges nicht ermöglichen, die betreffende Ansiedelung aber aus besonderen Gründen erwünscht ist, ausnahms­weise die Zulässigkeit der Genehmigung offen zu halten. ES gilt dies vorzugsweise von solchen Ansiedelungen, welche im Interesse deS Fremden­verkehrs in den gebirgigen Theilen der Provinz

er um den W^gen nach der nächsten Eiseubahu- station bat. Wie er daran ging seinen ver­liehenen Koffer zu packen, fand er in demselben zerstreut eine Anzahl Briefe von einer Frauen- Hand französisch geschrieben von denen der eine begann Infidöle der andere Traitre die Adresse des Umschlags lautete an thu in Ostende. Nun zuckte mit einem Male das Licht des Gedankens aus dem Dunkel deS Schrecken- auf. Er hatte während der Saison mit der Frau eines Moskauer Bankier- ein kleines Scherz- spiel des Herzens unterhalten und da nach Wiedererwachen seines moralischen Gefühles ein Schluß desselben nicht ander- herbeizuführen war, als durch eine Abreise deS Ehepaare-, so rieth er dem Ehemann selbst dazu unter dem Vorwande, daß das Klima den Nerven seiner Gattin nicht länger zuträglich sei. So reiste da- Ehepaar ab und jedenfalls hatte Madame von ihrem Gatten später erfahren, wer diesem den freundschaftlichen Rath zur Abreise gegeben labe. Nun kamen die Briefe an Gebhard n Galopp jede Woche ein paar und zum An­denken an diese schöne Ostender Zeit hatte er sie in die Tasche seines Koffers gesteckt, vergessen zu be» eittgen, als er den Koffer verlieh und so waren ie von seiner präsumtiven Braut, vielleicht auch nur von der Kammerjungfer gefunden worden. In der Ausstreuung derselben aus den Boden

angelegt werden, sowie von solchen, welche nur auf einem Schifffahrtswege erreichbar sind.

8 4.

Unter Kolonie» im Sinne des § 6 versteht daS Gesetz eine größere Anzahl von Ansiedelungen, welche in räumlichem Zusammenhänge errichtet werden sollen.

Der Minister Der Minister für Land- deS wirthschaft, Domänen

Innern. und Forsten.

Herrfurth. vonHeyden.

Hersfeld, den 4. April 1891.

Diejenigen Herren Ortsvorstände deS hiesiges Kreises, welche mit der Erledigung meiner Ver­fügung vom 9. v. Mts. Nr. 2406, tm KreiSblatt Nr. 31, das Concurriren mehrerer Söhne aus einer Familie bei dem diesjährigen Ersatz-Geschäfte rc. betreffend, noch im Rückstände find, werden hieran mit Frist biS zum 12. V. Mts. bet Meldung von je 3 Mk. Strafe erinnert. 2406. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schlei»itz.

Hersfeld, den 3. April 1891.

Der am 8. August 1839 geborene NicolauS Ruppel zu Hattenbach hat für sich und seine Familie um Entlassung auS dem preußischen Staat-verbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.

3154. Der Königliche Landrath

Freiherr von E ch l e i u i tz.

HerSfeld, den 3. April 1891.

Die Nummerliste der verloosten und zum 1. Juli 1891 gekündigten Neumärktschen Schuldver­schreibungen, sowie der schon früher gekündigten aber noch rückständigen Schuldurkundeo, nämlich Staatsschuldschetne vom Jahre 1842, eine Stammaktie der Münster-Hammer-Eisenbahn und eine Priorität-obligation oer Taunus-Eisenbahn

des Koffers hatte er seinen Bescheid aus seine Werbungen die Erklärung für Alles. Und Diesen Unglückskoffer war Nebicke daran zu packen! Jäher Schreck fuhr Gebhard durch alle ©lieber, als er es bemerkte. Er hatte wie jeder Mensch ein Winkelchen im Herzen, wo ein Al- räunchen saß. Mit diesem Koffer auf der Reise würde er gewiß entgleisen oder ein Glied seine- Körpers brechen in eine Kollision mit irgend einer Behörde gerathen oder um seine Retsekaffe bestohlen werden. Der Koffer aus Ostende war die Büchse der Pandora. Er wurde in die fernsten Winkel der Sattelkammer geschleudert und der alte Manöver- und Kampagnekoffer hervorgeholt, dem der Schwadron-sattler ein ver­gnügte- Aeußere geben mußte. Als dann einige Tage darauf der Rittmeister in feinem Civil und Nebicke auf dem Bocke ebenfalls in feinem Civil durch die Straßen des Städtchen- dem Bahnhöfe zufuhreo, bogen sich alle weiblichen Hälse au- den Fenstern, Nebicke lachte in alle Fenster. Sonst hatte man den Rittmeister nur in der Manöverzeit wegfahren sehen und nun

Der geht gewiß auf die Brautschau/ hieß eS.

Seit diesem ersten mißglückten Versuche hatte Graf Gebhard nie wieder einen zweiten gemacht »durch da- Leben zweispännig zu fahren," wie er da- Heirathe» nannte. Er legte um fein Hers