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Hersstl-tl Kttlsbintt.

_____ Mit wöchentlicher Kratis-Meilage .^lluflrirtes Anterhaltungsblatt".

Nr. 47. Dienstag den 21. April=" 1891.

Amtliches.

Hersfeld, den 14. April 1891.

Den Herren Ortsvorständen des Kreises gehen in den nächsten Tagen die nach den festgesetzten Unikaten berichtigten zweiten Ausfertigungen der Klassensteuer-Zu- und Abgangslisten pro II. Se­mester 1890/91 mit der Auflage zu, die Abgänge nach Zeit und Betrag in den Klassensteuerrollen vom abgelaufenen Steuerjahre zu notiren, und hier­nach die qu. Listen in der Repositur aufzubewahren. 3503. Der Königliche Landrath.

I. B>:

Heeg, Kreissekretair.

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Gefunden: eine silberne Cylinderuhr. Mel­dung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Kalkobes.

1U^»^«»«*«MMMMI«^^ «II > ......... n Entschädigung bei ContraUbluch.

Nach den Mittheilungen des Ministers Frei­herr» v. Berlepsch in der Reichstagssitzung vom 9. April sind während des Jahres 1889 bis etwa April 1890 von ungefähr 130 000 ausständigen Arbeitern 5060 pCt. unter Contractdruch in den Strike eingetreten. Die Gefahr, die in den Mossencontractbrüchen liegt, kann Niemand ver­kennen. Sehen wir von der moralischen Seite des Vertragsbruchs ab, so werden, wenn die Verhältnisse weiter so bleiben, Production und Preise einer beständigen Unsicherheit unterworfen und zu dieser Schädigung tritt noch diejenige hinzu, die der Arbeiter erleidet, der nicht gesonnen ist, in den Strike einzutreten, da das plötzliche Riederlegeu der Arbeit eines Theils der Arbeiter in vielen Anstalten die Schließung des ganzen Betriebes unvermeidlich macht.

Um diesem Uebel zu steuern, hatte die Regie­rung in dem neuen Arbeiterschutzgesetz eine

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

Auf hohem Pferde.

Roman von Georg Horn.

(Fortsetzung.)

Nun zog der Postillou sein Horn und blies.

Das ist ja eine wunderhübsche Melodie. Ein Lied?"

Ja mau hoaßts:Jetzt gang t an'S Brünnle."

Gebhard beschied sich und stieg dann ab. um seinen Weg zu Fuß fortzusetzen. Das Gehen that ihm gut; immer rüstiger schritt er aus, wie gehoben von den Schwingen der reinen Berg­luft der weiche Rasen die blumige Au erleichterten sein Schreiten. Das Haus stand auf einem aufgemauerten Plateau zu dem etmqe rohe Steinstufen emporführten. Vor dem Ge­bäude breitete sich ein freier Rasenplatz aus; rechts und links war dieser von runden Lauben 'ingefaßt, die aus wildem Wein gezogen waren; in diesen standen Tische mit gewirkten rothen Kaffeetüchern, eine dritte Laube befand sich in »er Mitte. Vor dem Hause in einem kleinen öassin Plätscherte ein kleiner Springbrunnen. leber das Haus und den Platz begannen bereits ie Lichter und Schatten des Abends sich zu Jetten. Die Spitzen der Berge lagen schon tu

Buße" vorgeschlagen, die für den Tag des Contractbruches und jeden folgenden Tag der vertragsmäßigen oder gesetzlichen Arbeitszeit, höchstens aber für 6 W o ch e n, bis zur Höhe deS ortsüblichen Tagelohns sich belaufen sollte. Der Reichstag hat in der zweiten Lesung den Begriff der Buße entfernt und erhebliche Abschwächungen beschlossen. Der Absatz 1 des § 125 bestimmt nunmehr, daß der Arbeitgeber als Ent­schädigung für den Tag des Vertragsbruchs und jeden folgenden Tag der vertragsmäßigen oder gesetzlichen Arbeitszeit, höchstens aber für eine Woche, den Betrag des ortsüblichen Tagelohns fordern kann. Diese Forderung soll an den Nachweis eines SchadenS nicht gebunden sein. Durch ihre Geltendmachung wird der Anspruch auf Erfüllung deS Vertrags und auf weiteren Schadenersatz ausgeschlossen. Dasselbe Recht soll den Gesellen oder Gehülfen gegen den Arbeitgeber bei unrechtmäßiger Entlassung zu- stehen. Die Verleitung zum rechtswidrigen Ver­lassen der Arbeit matit «u neuen Arbeitgeber dem früheren gegenüber für den entstandenen Schaden als Selbstschuldner mitverhaftet.

Hierzu ist vorweg zu bemerken, daß schon nach dem geltenden Recht der Contractdrecher zum Schadensersatz veipflichtet ist. Nur kommt dieser Rechtssatz gegenüber Massenconlractbrüchen und bei der Schwierigkeit, den wirklichen Schaden festzustellen, in der Regel nicht zur praktischen Anwendung. Die Neuerung im §. 125 besteht in der Hauptsache darin, daß der Geschädigte ohne Nachweis des wirklichen Schadens einen Ersatz im Höchstbetrage des durchschnittlichen Wochenlohues eines gewöhnlichen Arbeiters fordern kaun. Will derjenige, gegen den der Contractdruch gerichtet ist, höheren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, so kann er sich auf den §. 125 nicht beziehen und muß wie bis­her den Schaden nachweisen.

Die ganze Bestimmung gilt jedoch nur in

tiefem Dunkel. Niemand, der ihm Bescheid hätte geben können, war zu sehen. Da hörte er aus einem der offenen Fenster der ersten Etage weibliche Stimmen. Er unterschied die seiner Tante von der ihrer Zofe, Madlon. ES war nicht daS erste mal, daß er Beide in einer Meinungsverschiedenheit über eine Sache hörte.

In diesem Momente meldete sich Gebhard. Freudiger Aufschrei ausgebreitete Arme.

»Gebhard Du Du?"

Auch Madlon konnte nicht umhin, ihre Freude über die unvermuthete Ankunft deS Herrn Grafen zu äußern.

Nun dann Orientirung über alle Oertlichketteu im Hause, Mahlzeiten Frühstück rc.

»Wir hatten unsere Kaffeemaschine mitge­nommen mit einer Ladung von Kaffee und Zucker, in der Hoffnung, unfern Morgenkaffee uns selbst bereiten zu können, aber dagegen remonstrirte der Wirth. Denk« Dir, waS dieser ungehobelte Mensch unS sagte! Wenn wir gleich mit einer eigenen Haushaltung kämen sollten wir uns irgend wo anders ein Logis suchen. Die ganze Welt ist jetzt ja nur auf den schnöden Gewinn anö.*

Das war der Eintritt des Rittmeisters. Die Luft war in der Pension Amsteg prächtig, und für Gebhard mit seinem verstaubten Niederung--

Werkstätten, in denen höchstens 19 Arbeiter beschäftigt werden. Für Fabriken mit größerer Arbeiterzahl gilt der §. 134, der untersagt, für den Fall des Contraerbruchs durch den Arbeiter als Schadensersatz die Verwirkung des rück­ständigen Lohnes über den Betrag des durch- schnittlichen Wochenlohues hinaus auszudehnen.

Als heftige Gegner der neuen Vorschriften er­wiesen sich die Socialdemokraten. Sie stellten sie als ein neues Ausnahmerecht gegen die Arbeiter dar, obgleich der Arbeiter, dessen Arbettsgeber coutractbrüchig wird, ganz ebenso den Vortheil genießt, von dem Nachweis eines besonderen Schadens entbunden zu sein, wozu in vielen Fällen der Nachweis, keine andere Arbeit ge­funden zu haben, gehörte. Ob der Arbeiter so­fort wieder neue Arbeit fand oder nicht, wird künftig für Gehilfen in kleineren Betrieben keinen Unterschied machen. Sehr bezeichnend war es ferner, daß die Socialdemokraten behaupteten, die neue Art der Entschädigung mache das Coalitionsrecht illusorisch, weil damit die wirk­samste Waffe im Lohukawpfe, der Contract- bruch in geringeren Gebrauch kommen werde. Daß es eine rechtswidrige Waffe ist, auf die bet den großen StrikeS der Gewerkvereine in England meist verzichtet wird, machte ihnen weiter keine Sorge. Gaben sich doch sogar diese Arbettervertreter die Blöße, sich im Noth­fall lieber für den Wegfall aller Kündigungs­fristen zu erklären, d. h. in der Regel und beim Mangel besonderer vertragsmäßiger Abmachungen die Entlassung von Arbeitern von heute auf morgen zuzulaffev, was offenbar sehr gegen die wirklichen Interessen der Arbeiter verstieße.

Aus dem Reichstage.

Berlin, 17. April. Im Verlaufe der heutigen Sipung des Reichstages wurde bei der zweiten Berathung der Novelle zur Gewerbeordnung die Berathung des von den Socialdemokraten beantragten $ 136 a (Maximal­

gemüth geradezu eine Lust, durch Athmen die Lunge zu erweitern. Die Lage deS HauseS geradezu entzückend, ein Kranz von hohen Bergen legte sich darum. Auf den Spitzen der Berge in den grauen verwitterten Klüften war der Schnee von der niedergehenden Sonne rosig be­leuchtet und vor dem Hause breitete sich die Wiesenan auS mit ihrem sammtnen Grün und ihren Blumen, die sich leise im Abendwinde be­wegten. Und so still ringsum!

»ES ist darum so schön," sagte die Comtesse beim Souper, »weil wir hier noch ganz allein unter unS sind."

»Ach iah seufzte Gebhard darum! Aber kommt denn nicht Gesellschaft?"

»O ja leider. Im vorigen Jahre um diese Zeit war eS viel voller. Du hast'S in diesem Jahre gut getroffen."

»ES scheint, liebe Tante."

»Die Zimmer neben mir sind an eine Frank­furter Familie mit drei Personen und einer Jungfer*

»Zofe willst Du sagen, Tante."

»Vermtetüet eine vornehme Familie, wie der Wirth sagte auS Frankfurt! Mau kennt das. Das Uebrige steht Alles noch frei wir sind auch erst im Beginn des Sommers. Die Gäste bleiben hier bis zum Herbste oft bj-