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Hersfeldtl Kltisbliitt.
Mit wöchentlicher Kratis-Weilage „Illustrirtes Auterhaltungsölatt".
Nr. 58. Sonnabend den 16. Mai 1891"
Erstes Blatt.
Amtliches.
Hersfeld, den 25. April 1891.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises benachrichtige ich davon, daß in Ausführung des Reichs- Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 im Kreise Hersfeld die Jmpfstationen bezw. Impf- und Revisions-Termine für das Jahr 1891 wie folgt bestimmt worden sind:
1. Station Hersfeld.
a) Impfung: Mittwoch, den 20. Mai, Vormittags 9 Uhr, Erstimpfung der Kinder von Hersfeld.
Revision: Mittwoch, den 27. Mai, Vormittags 9 Uhr.
b) Impfung: Donnerstag, den 21. Mai, Vormittags 9 Uhr, Erstimpfung der Kinder und Wiederimpfung der Schüler von Kal- kobes, Allmershausen mit Hählgans, Heenes, Meisebach, Eichhof und fiskalischer Oberförsterei Hersfeld und Wiederimpfung der Schüler der Stadt Hersfeld.
Revision: Donnerstag, den 28. Mai, Vormittags 9 Uhr. Katholische Impflinge können am Tage zuvor, Vormittags 9 Uhr, zur Revision kommen.
2. Station Sorga,
umfassend die Ortschaften Sorga, Kathus, Petersberg, Wilhelmshof und Oberrode.
Impfung: Donnerstag, den 21. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Donnerstag, den 28. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
3. Station Friedlos,
umfassend die Ortschaften Friedlos, Reilos, Rohrbach, Tann, Mecklar, Meckbach und fiskalische Oberförsterei Meckbach.
Impfung: Freitag, den 22. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Freitag, den 29. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
4. Station Obergeis,
umfassend die Ortschaften Obergeis, Untergeis, Aua, Gittersdorf, Biedebach und fiskalische Oberförsterei Neuenstein.
Impfung: Sonnabend, den 23. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 30. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
5. Station Schenllengsfeld,
umfassend die Ortschaften Schenklengsfeld, Oberlengsfeld, Wehrshausen, Hilmes, Conrode, Lam- pertsfeld, Landershausen, Unterweisenborn, Wüst- feld, Malkomes, Schenksolz, Dünkelrode, Motzfeld und Hillartshausen.
Impfung: Mittwoch, den 3. Juni, Vormittags 8 Uhr.
Revision: Mittwoch, den 10. Juni, Vormittags 8 Uhr.
6. Station Ransdach,
umfassend die Ortschaften Ransbach und Ausbach. Impfung: Mittwoch, den 3. Juni, Mittags 12*/, Uhr.
Revision: Mittwoch, den 10. Juni, Mittags 121/2 Uhr.
7. Station Philippsthal, umfassend die Ortschaften Philippsthal und Röhrigshof mit Nippe.
Impfung: Mittwoch, den 3. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
Revision: Mittwoch, den 10. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
8. Station Asbmü, umfassend die Ortschaften Asbach, Beiershausen und Kohlhaufen.
Impfung: Dienstag, den 2. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
Revision: Dienstag, den 9. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
9. Station Kerspenhausen, umfassend die Ortschaften Kerspenhausen, Hilper- Hausen, Roßbach, Holzheim, Cruspis, Stärklos und fiskalische Obersörsterei Niederaula.
Impfung: Dienstag, den 2. Juni, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Dienstag, den 9. Juni, Nachmittags 4 Uhr.
10. Station Unterhalt», umfassend die Ortschaften Unterhaun, Oberhaun, Eitra, Sieglos, Rotensee, Wippershain, Bien- gartes und fiskalische Oberförsterei Wippershain. Impfung: Montag, den 1. Juni, Nachmittags
2 Uhr.
Revision: Montag, den 8. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
11. Station Niederaula, umfasiend die Ortschaften Niederaula, Mengs- Haufen, Solms, Niederjossa, Hattenbach, Kleba, Reimboldshausen, Kemmerode und Engelbach. Impfung: Montag, den 1-Juni, Vormittags 9 Uhr. Revision: Montag, den 8. Juni, Vormittags 9 Uhr.
12. Station Frielingen,
umfassend die Ortschaften Frielingen, Allendorf, Gersdorf, Heddersdorf und Willingshain.
Impfung: Donnerstag, den 4. Juni, Vormittags 11 Uhr.
Revision: Donnerstag, den 11. Juni, Vormittags 11 Uhr.
13. Station Kirchheim, umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckerode, Gershausen, Goßmannsrode und Rotterterode. Impfung: Donnerstag, den 4. Juni, Nachmittags
1 ‘k Uhr.
Revision: Donnerstag, den 11. Juni, Nachmittags 11/2 Uhr.
14. Station Friedewald, umfassend die Ortschaften Friedewald, Lauten- Haufen, Gethsemane, Herfa, Unterneurode und fiskalische Oberförsterei Friedewald.
Impfung: Sonnabend, den 6. Juni, Vormittags 9 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 13. Juni, Vormittags 9 Uhr.
15. Station Widdershausen, umfasiend die Ortschaften Widdershausen, Kleinensee und Leimbach.
Impfung: Freitag, den 5. Juni, Vormittags 10 Uhr.
Revision: Freitag, den 12. Jnni, Vormittags 10 Uhr.
16. Station Heringen, umfassend die Ortschaften Heringen, Bengendorf, Lengers und fiskalische Oberförsterei Heringen.
Impfung: Freitag, den 5. Juni, Nachmittags
1 Uhr.
Revision: Freitag, den 12. Juni, Nachmittags 1 Uhr.
17. Station Heimboldshausen, umfassend die Ortschaften Heimboldshausen, Wölfershausen, Harnrode und fiskalische Oberförsterei Heimboldshausen.
Impfung: Freitag, den 5. Juni, Nachmittags 5 Uhr.
Revision: Freitag, den 12. Juni, Nachmittags 5 Uhr.
In der Stadt Hersfeld findet die Impfung und Revision im oberen Rathhaussaale statt; in den übrigen Jmpfstationen des Kreifes werden hierzu die Schulräume benutzt.
Die Impfung wird Seitens des Jmpfarztes auf den vorstehend bezeichneten Jmpfstationen und in den betreffenden Terminen unentgeltlich ausgeführt.
Außer Denjenigen, welche sich aus freier Ent- fchlipßung impß .l lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1891:
1) jedes im Jahre 1890 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden hat,
2) die Kinder, welche im Jahre 1889 oder früher geboren und im Jahre 1890 ohne Erfolg, ohne genügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisie die natürlichen Blattern überstanden haben,
3) jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Pripatschule, welcher:
a) in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, bezw. zurücklegt oder
b) den Nachweis der geschehenen Impfung resp, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht erbracht hat.
Die Herren Ortsvorstände des Kreifes haben Vorstehendes, namentlich aber die Termine, auf ortsübliche Weife zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle find.
Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleichzeitig nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß nach §. 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche den ihnen obliegenden Nachweis, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, zu führen unterlassen, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, bereit Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Revision entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.
Die Herren Lehrer haben ebenfalls, als Vorsteher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gefetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der