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Kersseliier IrtisMctt
__________Mit wöchentlicher Hratis-Weilage „Illustrirtes Ilnkerhaltuugsölatt".__________
Rr. 82. Sonnabend den 11. Juli 189L
Erstes Blatt.
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Amtliches.
itendantur 11. Armee-Corps.
J.-Nr. 492/7.
Cassel, den 2. Juli 1891.
Das Königliche Landrathsamt wolle aus der an dem Königlichen General-Kommando XI. Armee-Corps mitgetheilten Unterbringungs-Ueber- sicht für die Truppenmärsche während der diesjährigen großen Herbstübungen ersehen, welche Ortschaften des dortigen Kreises bequartiert werden. Diesen Gemeinden liegt außer der Verpflegung der Mannschaften nach §. 5 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 die Hergabe der Fourage zur Verpflegung der Pferde der einquartierten Truppen ob.
Die Deckung des Bedarfs an Heu und Stroh durch die Gemeinden wird wohl nirgends auf Schwierigkeiten stoßen. Sollte jedoch in einzelnen
Aus hohem Pferde.
Roman von Georg Horn.
(Fortsetzung.)
War nun eine solche Erklärung aus dem Munde des Neffen für sie auch eine Enttäuschung — so wäre es doch schwer gewesen zu entscheiden, welche Empfindung in ihr überwog, die Freude über diese Mittheilung Gebhard's oder ihr Aerger über den abgesandten Brief und die Genugthuung, welche die Frankfurter darüber empfinden konnte». Vollkommen konnte deren Triumph aber doch auch nicht sein. Wie sie mit ihrem Briefe, so hatte nach ihrer Meinung Herr Sewisch mit dem Verlobten seiner Nichte seinen Klacks weg — mit Herrn Couring, was für ihn doch auch nicht sehr erbaulich sein könne — der frühere Hockey da. Sie habe es ja gleich herausgefühlt, daß es mit seiner Fürstenkrone etwas wackelig bestellt sei und allein wegen Schnukt — Enfin — nichts mehr davon. Nun war ja doch Alles innerlich beglichen und Niemand froher denn sie. Es wäre ihr schwerer geworden, den Neffen nach Hochzeit gehen zu sehen, als jetzt nach Afrika — Nur um Eines noch hatte sie ihn vor seinem Scheiden aus der Heimath ge« beten — um ein paar Tage des Beisammenseins in Berlin. Damit war er auch einverstanden, als er in Berlin noch mancherlei Dienstliche Geschäfte abzmoickeln hatte. Er wollte
Fällen der H a f e rbedarf auf den Märschen der Cavallerie-Division in dem Gemeindebezirk nicht zu beschaffen, ein Abholen von der nächsten militärischen Verabreichungsstelle aber wegen zu großer Entfernung ausgeschlossen sein, so würde die Intendantur nöthigeufalls bereit sein, eine Aushülfe durch Uebersenden von Hafer aus entfernter liegenden Königlichen Magazinen zu gewähren. Sofern letztere Maßregel dortseits als unumgänglich nothwendig erachtet wird, darf einer bezüglichen Mittheilung der in Frage kommenden Bedarfs-Orte und Hafermengen bis zum 12. d. Mts. ergebenst entgegen gesehen werden.
Zur Bemessung des Bedarfs bemerken wir noch ergebenst, daß der Stab der Kavallerie-Diviston voraussichtlich mit 20 Pferden, der Stab einer Kavallerie-Brigade mit 8 und derjenige eines Kavallerie-Regiments mit 25 Pferden, eine Escadron mit 124 Pferden, die 2. reitende Batterie Feld-Artillerie-Regiments Nr. 11 mit 129 und die 3. reitende Batterie desselben Regiments mit 85 Pferden zu den HerbstühunM ausrücken werden.
KIe m An das Königliche Landrathsamt zu Hersfeld.
* *
Hersfeld, den 8. Juli 1891.
Wird den Herren Ortsvorständen des hiesigen Kreises zur Kenntnißnahme mitgetheilt.
6750. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz.
Des Kaisers und Kö ltgs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 8. d. M. dem Verwaltungsrath des ersten Deutschen Reichswaisenhauses zu Lahr die Erlaubniß zu ertheilen gerubt, zu der von ihm mit Genehmigung der Großherzoglich Badischen Landesregierung zu verau- stattenden öffentlichen Ausspielung beweglicher Gegenstände auch im diesseitigen Staatsgebiete,und zwar in den Provinzen Hannover, Hessen-Nassau und in der Rheinprovinz, Loose zu vertreiben.
auch seine Pferde in Berlin verkaufen; dazu bot sich die beste Gelegenheit tm Tattersall. Nebicke war beauftragt, ste dahin zu bringen. Nebicke war auch entschlossen, mit seinem Herrn das Commando zu theilen.
Gebhard war einige Tage vor seinem Burschen nach Berlin gegangen, um Tante Armgard in Empfang zu nehmen — Am Stettiner Bahnhöfe wurde sie ausgeschtfft und dann von ihm in das christliche Hospiz am Gendarmenmarkt geleitet. In einem Hotel zu wohnen erachtete sie als nicht anständig; in dem genannten Hause war es zudem auch billiger — und doch sehr anständig, da jüngst sogar einer der Minister dort Wohnung genommen habe, ehe er sein Ministerhotel bezogen.
Ja Berlin hatte nun Tante Armgard hundert« siebenundzwanzig Bekanntinnen und ebenso viel Commissionen.
„34 bin hier in Berlin ja doch nur Deine Atrappe Tautchen,* pflegte Gebhard zu scherzen, wenn sie müde von Besuchen und Besorgungen nach Hause kam, jammernd, das; ihr für den Herzensverkehr mit dem Neffen keine Zeit bleibe und dabei ihn mit einer kleinen Ladung von Hustenbonbons von Felix und Sarottt aus der Friedrichstraße „für das afrikanische Klima- versorgend.
„214, Gebhard, wie lange werden wir uns nicht Wiedersehen! Wie schwer wird eS mir, mich
Die unterstellten Polizeibehörden werden angewiesen, den Vertrieb dieser Loose im diesseitigen Bezirk nicht zu beanstanden.
Cassel, am 29. Juni 1891.
Der Regieruugs-Präsideut. I. B.: v. P a w e l.
Die Ferien des Bezirks-Ausschusses bierselbst beginnen am 21. d. M. und endigen am 31. t. M.
Während der Ferien dürfen Termine zur münd - lichen Verhandlung der Regel nach nur tu schleunigen Sachen abgehalten werden.
Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne Einfluß.
Cassel, am 1. Juli 1891.
Der Vorsitzende des Bezirks-AuSschuffes: Viehmaum
Hersfeld, den 10. Juli 1891.
Durch die Verordnung des vorhinnigen Kurfürstlichen Landrathsamtes dahier vom 14. Juli 1853 — abgedruckt im Provinzial-Wochenblatt vom Jahre 1853 (Nr. 30) — ist unter A 21 angeordnet worden, daß die Sensen bei dem Tragen zur Verhütung von Un» glücksfälleu durch Abschlägen vom Baume oder genügendes Umwickeln der Spitzen verwahrt sein müssen, bei Meldung einer Strafe bis zu 5 Thaler.
Diese Anordnung ist leider und namentlich in letzter Zeit nicht überall beachtet worden, weshalb ich mich veranlaßt sehe, hierdurch auf dieselbe aufmerksam zu machen und die Herren Ortsvorstände des Kreises anzuweisen, dieselbe in Ihren Gemeindebezirken auf ortsübliche Weise wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und darüber zu wachen, daß diese Anordnung auch gehörig befolgt wird, welch letzteres ich der Königlichen Gendarmerie des Kreises ebenfalls zur Pflicht mache.
6921. Der Königliche Landrath
1 Freiherr von Schlei nitz.
ohne Dich in Europa zu wissen!*
Dabei zerdrückte sie eine Dreiviertelthräne und endigte mit der Frage nach dem Abend, ob Opernhaus, ob Circus oder Misstonsvortrag mit Thee. Anfangs allerdings hatte Graf Gebhard nur die Abende für seine Tante frei, während des Tages seine Equipiruna zu besorgen, Besuche zu machen und an jedem Tage bei einem andern Kameraden und bei einem andern Garde-Cavallerie zu speisen. Jeder wollte „bem lieben Kameraden* eine Freundlichkeit erweisen, ehe dieser abging da — dahin „um Wißmann zu lernen.*
Eines Tages erreichte ihn im Kaiserhof die Weisung, daß er Mittag 2 Uhr sich im Reichs- kanzlerpalais einfinden möge. Ehe er abreiste, wünsche Fürst Btsmarck, ihn zu sehen. Befehl: In Paradeanzug — Unbefragt von den vor dem Palais in unverfänglichem Civilpaletots auf. und niedergehenden Polizisten — hinein in das Vestibül!
»Von Seiner Durchlaucht befohlen!* So Gebhard.
„Durchlaucht haben noch Vortrag — bitte in das Vorzimmer hier einzutreten —* so der Bedienstete.
Gebhard wartete einige Zeit, besah sich den Raum, der von so Vielen vor ihm oft mit klopfendem Herzen betreten sein mochte, während er eigentlich nichts von derartigem beklemmenden Gefühl empfand, seine neuen „Lackbotten* be-