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Htlssel-er Kreisblutt.

Mit wöchentlicher Kratis-AeilageIllustrirtes Anterhaltungsblatt".

Nr. 4. Sonnabend den 9. Januar 1892.

Erstes Blatt.

Amtliches.

Ministerium de« Innern.

Bekanntmachung.

Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 28. d. Mts., durch welche die beiden Häuser des Landtages der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, auf den 14. Januar 1892 in die Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammenberufen worden sind, mache ich hierdurch bekannt, daß die besondere Benachrich­tigung über den Ort und die Zeit der Eröffnungs­sitzung in dem Bureau des Herrenhauses und in dem Bureau des Hauses der Abgeordneten mit 13. Januar 1892 in den Stunden von 8 Uhr früh bis 8 Uhr Abends und am 14. Januar 1892 in den Morgenstunden von 8 Uhr ab offen liegen wird. In diesen Büreaus werden auch die Legitimationskarten zu der Eröffnungssitzung aus­gegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Bezug auf dieselbe gemacht werden.

Berlin, den 28. Dezember 1891.

Der Minister des Innern, (gez.) Herrfurth.

ad I. A. 11868.

Zur Ausführung des Gefetzes über die Zwangs­erziehung verwahrloster Kinder vom 13. März 1878 ist wiederholt die kräftige Mitwirkung der Gemeinde- und Polizeibehörden in Anspruch ge­nommen worden (Min.-Erl. vom 14. Juni 1878, mitgetheilt durch Reg.-Verf. vom 8. Juli 1878 Amtsblatts-Bekanntmachungen vom 24. März 1879 in Nr. 24 und vom 27. Januar 1880 in Nr. 5 Reg.-Verf. vom 18. Oktober 1880). Gleichwohl hat die Zahl der im Regierungsbe­zirk Cassel in Zwangserziehung untergebrachten Kinder sich beständig vermindert. Sie ist voll 105 im Durchschnitt der Jahre 1878 bis 1884 auf 69 im Jahre 1890/91 gesunken. Leider ist dies nicht sowohl auf abnehmende Verwahrlosung, als auf abnehmenden Gebrauch von den Wohl­thaten des Gesetzes zurückzuführen.

Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich daher er- gebenst, die Ortsvorstände auf die ihnen in dieser wichtigen Sache obliegende Pflicht aufs Neue nachdrücklich hinzuweifen und sie bei deren Er­füllung zu überwachen. Diese Pflicht aber be­steht in der Fürsorge dafür, daß die Anwendung des Gesetzes nicht wegen Mangels einer Anzeige bei der zuständigen Behörde unterbleibt. Die Ortsvorstände haben also alle Kinder, welche nach Vollendung des 6ten und vor Vollendung des 12ten Lebensjahres eine strafbare Handlung, sei es auch nur eine Uebertretung, begangen haben, wenn mit Rücksicht auf deren Beschaffenheit, die Persönlichkeit der Eltern und die übrigen Lebens­verhältnisse des Kindes dessen Unterbringung in Zwangserziehung nach dem pflichtmäßigen Er­messen des Ortsvorstandes zur Verhütung weiterer sittlicher Verwahrlosung erforderlich ist, dem Vor- mnndschaftsgericht zur weiteren Beschlußfassung anzuzeigen. Dabei ist über die Art der begangenen Strafthat und über die häuslichen Verhältnisse des Kindes das Nöthige anzugeben. Den Orts­

den beiden Pferdemärkte je eine öffentliche Ver- loosung von Wagen, Pferden, Pferdegeschirren rc. zu veranstalten und die für jede der beiden Lotterien in Aussicht genommenen 40000 Loose zu je drei Mark im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.

Caffel, am 31. Dezember 1891.

Der Regierungs-Präsident. J. V.: von Pawel.

Der Herr Minister des Innern hat dem Somit« für den vom 14. bis 17. Mai dieses Jahres in Stettin stattfindenden Pferdemarkt die Erlaubniß ertheilt, bei Gelegenheit des letzteren eine öffent­liche Verloosung von Wagen, Pferden, Pferdege­schirren 2C. zu veranstalten und die in Aussicht geMm^O'""30W t Mark im

ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.

Cassel, am 2. Januar 1892.

Der Regierungs-Präsident. I. V.: von Pawel.

Hersfeld, den 5. Januar 1892.

Durch Verfügung oes Herrn Regierungs- Präsidenten vom 28. Dezember 1891 A. I. 12020 ist dem in der Oberförsterei Heringen, Gutsbezirks gleichen Namens, in der Nähe der Ortschaft Ransbach neu erbauten Förster-Dienstgehöfte der Ortsname

Forsthaus Stäckig" beigelegt worden.

12817. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 4. Januar 1892.

Da bis jetzt alle Nachforschungen nach dem Verbleibe des in Hörde am 16. Dezember Abends abhanden gekommenen Geldbriefbeutels erfolglos geblieben sind, ist auf die Wiederherbeischaffung des letzteren bz. feines Werthinhalts eine Be­lohnung von 100 Mk. ausgesetzt worden.

Das Königliche Landrathsamt wird hiervon mit dem Ersuchen ergebenst in Kenntniß gesetzt, gefälligst die Nachforschungen mit allem Nachdruck fortzusetzen.

Kaiserliches Postamt. Vigelius.

An das Königliche Landrathsamt hier. * * *

Hersfeld, den 6. Januar 1892.

Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie des Kreises unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 22. Dezember 1891 Nr. 12623 (Kreisblatt Nr. 153) mitgetheilt.

J. I. 74. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Unter der Schafheerde des Landwirths George Rothamel dahier ist die Räudekrankheit ausgebrochen.

Friedewald, den 7. Januar 1892.

Der Bürgermeister. J. V.: M o h r.

Die Bestrafung der Buöa und der Tod Gravenreuths.

Bei dem auswärtigen Amt ist der Bericht de« stellvertre­tenden kaiserlichen Gouverneur« in Kamerun, Leg.-Rath von Schuckmann, vom 18. November v. Z., betr. die Bestrafung von Buöa und den Tod de« Frhrn. v. Gravenrenth einge- gangen. Wir entnehmen ihm Folgende«:

Die Expedition war am 5. November vor BuLa ange« kommen. Es sollten zunächst friedliche Verhandlungen versucht werden, weshalb Gravenreuth mit der Fahne solventen ließ.

vorständen wollen Ew. Hochwohlgeboren in Er-| innerung bringen, daß die Kosten der Zwangs­erziehung nicht den Gemeinden, sondern dem Staat und dem Bezirkskommunalverbande zur Last fallen.

Die Pflicht der Ortsbehörden, das Heranwachsende Geschlecht vor Verwahrlosung behüten zu helfen, erstreckt sich aber auch auf solche Kinder, welche, ohne eine strafbare Handlung begangen zu haben und daher der Zwangserziehung zu unterliegen, in Gefahr stehen, sittlich zu verkommen.

Solche Kinder sind, wenn irgend möglich, in einer der Rettungsanstalten unterzubringen, welche sie für verhältnißmäßig geringes Pflegegeld auf­nehmen. An derartigen Anstalten sind im Regie­rungsbezirk Gaues vorbanden: das Rettungshaus für evangelische Knaben in Hof Raith, Kreis Schlüchtern, die Rettungsanstalt für katholische Knaben zu Sannerz in demselben Kreise, die Rettungs- und Erziehungsanstalt des Diakonissen- Hauses zu Treysa für evangelische Mädchen und die Rettungsanstalt für katholische Mädchen zu Maberzell bei Fulda.

Diese Verfügung, die im Amtsblatt Aufnahme finden wird, wollen Ew. Hochwohlgeboren auch durch das Kreisblatt veröffentlichen.

Cassel, am 23. Dezember 1891.

Der Regierungs-Präsident. I. V.: von Pawel. An bit Herren Landräthe des Bezirks.

Nach Beschluß des Bundesraths findet, wie in den letzten Jahren, in der 2ten Hälfte des Monats Februar 1892 eine Ermittelung des Ernteertrages für 1891 statt, welche den Zweck verfolgt, durch direkte Umfragen möglichst zuverlässige Angaben über die im Jahre 1891 wirklich geerntete Menge an Bodenprodukten zu gewinnen. Die bei den gleichen Aufnahmen in den jüngst verflossenen Jahren ausgesprochene Hoffnung, daß sachkundige Männer, namentlich Mitglieder der landwirth- schaftlichen Vereine, sich bereit finden würden, durch ihre Erfahrungen und Ortskenntnisse die angeordneten Ermittelungen nach Kräften zu fördern und auf einen möglichst hohen Grad der Zuverlässigkeit zu erheben, ist erfreulicherweise nicht getäuscht worden. Dies berechtigt zu der Erwartung, daß auch bei den Ermittelungen der diesjährigen Ernte-Ergebnisse sowohl Mitglieder der gedachten Vereine, als auch sonstige sachkundige und erfahrene Männer ihre thatkräftige Mitwirkung in den Schätzungs-Kommissionen nicht versagen werden.

Caffel, am 23. Dezember 1891.

Der Regierungs-Präsident. J. V.: von Pawel.

Der Herr Ober-Präsident hat genehmigt, daß für die Rettungsanstalt zu Hof Raith bei Schlüchtern auch im Jahre 1892 eine einmalige Sammlung freiwilliger Beiträge bei den evangelischen Ein­wohnern im Regierungsbezirk Cassel mit Aus­schluß des Kreises Rinteln, sowie im Stadtkreise Frankfurt a/Main durch polizeilich legitimirte Collectanten veranstaltet werden darf.

Cassel, am 28. Dezember 1891.

Der Regierungs-Präsident. J. V.: von Pawel.

Der Herr Minister des Innern hat dein land- wirthschaftlichen Verein zu Frankfurt a/Main die Erlaubniß ertheilt, bei Gelegenheit der im April und Oktober nächsten Jahres daselbst abzuhalteu-