Einzelbild herunterladen
 

Srfdjeint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Abonnementsprei« viertelstihrlich 1 Mark 40 Pfg. «d.

Postonfschlag.

Die Znserti»n«gebühren betragen für den Raum einer Spaltzelle 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg.

Bei größeren «ustrSgen entsprechender Rabatt.

Insftlhtr Kreisblsttt.

___________Mit wöchentlicher Kratis-ZLeilageIlkullrirtes Auterhaltungsklatt".__________

Nr. 53. Donnerstag dc« 5. Mai 1892.

Erstes Blatt.

Dmmck-KMmg.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisdlatt mit der wöchentlichen Gratis-Beilage JllnstrirtesUnterhaltungs-Blatt." pro Mai und Juni werden von allen Kaiserlichen Postanstalteu, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Hersfeld, den 20. April 1892.

In Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes Dom 8. April 1874 werden die Jmpfftationen bezw. Impf- und Revisions-Termine für den hiesigen Kreis für das Jahr 1892 wie folgt bestimmt:

1. Station Hersfeld.

a) Impfung: Dienstag, den 17. Mai, Vormit­tags 9 Uhr, Erstimpfung, bezw. Wieder­impfung der Kinder und Schüler aus den Gemeinden Kalkobes, Allmershausen mit Hähl- gans, Heenes, Meisebach, Eichhof und fiska­lische Oberförsterei Hersfeld und Wieder­impfung der Schüler der Stadt Hersfeld.

Revision: Dienstag, den 24. Mai, Vormit­tags 9 Uhr.

b) Jnipfung: Mittwoch, den 18. Mai, Vormit­tags 9 Uhr, Erstimpfung der Kinder der Stadt Hersfeld.

Revision: Mittwoch, den 25. Mai, Vormit­tags 9 Uhr.

2. Station Sorgn,

umfassend die Ortschaften Sorgn, Kathus, Peters­berg, Wilhelmshof und Oberrode.

Impfung: Dienstag, den 17. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

Revision: Dienstag, den 24. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

3. Station Friedlos,

umfassend die Ortschaften Friedlos, NeiloS, Rohr­bach, Tann, Mecklar, Meckbach und fiskalische Oberförsterei Meckbach.

Impfung: Freitag, den 20. Mai, Nachmittags 4Uhr. Revision: Freitag, den 27. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

4. Station Obergeis,

umfassend die Ortschaften Obergeis, Untergeis, Aua, Gittersdorf, Biedebach und fiskalische Ober­försterei Neuenstein.

Impfung: Sonnabend, den 21. Mai, Nachmit­tags 4 Uhr.

Revision: Sonnabend, den 28. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

5. Station Schenklengsfeld, umfassend die Ortschaften Schenklengsfeld, Ober- lengsfeld, Wehrshausen, Hilmes, Conrode, Lam- pertsfeld, Landershausen, Unterweisenborn, Wüst- feld, Malkomes, Schenksolz, Dünkelrode, Motzfeld und Hillartshausen.

Impfung: Donnerstag, den 2. Juni, Vormittags 8 Uhr.

Revision: Donnerstag, den 9. Juni, Vormittags 8 Uhr.

6. Station Ransbach, umfassend die Ortschaften Ransbach und Ausbach.

Impfung: Donnerstag, den 2. Juni, Mittags 12 Uhr. Revision: Donnerstag, den 9.Juni, Mittags 12Uhr.

7. Station Philippsthal, umfassend die Ortschaften Philippsthal undRöhrigs- Hof mit Nippe.

Impfung: Donnerstag, den 2. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

Revision: Donnerstag, den 9. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

8. Station Asbach, umfassend die Ortschaften Asbach, BeierShausen und Kohlhaufen.

Impfung: Mittwoch, den 1. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

Revision: Mittwoch, den 8.Juni, Nachmittags 2 Uhr.

9. Station KerspenHausen, umfassend die Ortschaften Kerspenhausen, Hilper- Hausen, Roßbach und fiskalische Oberförsterei Niederaula.

Impfung: Mittwoch, den 1. Juni, Nachmittags 4 Uhr.

Revision: Mittwoch, den 8. Juni, Nachmittags 4 Uhr.

10. Station Unterhaun, umfassend die Ortschaften Unterhaun, Oberhaun, Eitra, Sieglos, Rotensee, Wippershain, Bien- gartes und fiskalische Oberförsterei Wippershain. Impfung: Dienstag, den 31. Mai, Nachmittags 2 Uhr.

Revision: Dienstag, den 7. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

11. Station Niederaula, umfassend die Ortschaften Niederaula, Mengs- Haufen, Solms, Niederjossa, Hattenbach, Kleba, Reimboldshausen, Kemmerode und Engelbach. Impfung: Dienstag, den31.Mai, Vormittags9Uhr. Revision: Dienstag, den 7. Juni, Vormittags 9 Uhr.

12. Station Friklingen, umfassend die Ortschaften Frielingen, Allendorf, Gersdorf, HedderSdorf und Willingshain.

Impfung: Sonnabend, den 11. Juni, Vormittags 11 Uhr.

Revision: Sonnabend, den 18. Juni, Vormittags 11 Uhr.

13. Station Kirchheim, umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckerode, Gershausen, Goßmannsrode und Rotterterode. Impfung: Sonnabend, den 11. Juni, Nachmit­tags 1/'z Uhr.

Revision: Sonnabend, den 18. Juni, Nachmittags l'A Uhr.

14. Station Friedewald, umfassend die Ortschaften Friedewald, Lauten- Haufen, Gethsemane, Herfa, Unterneurode unb fiskalische Oberförsterei Friedewald.

Impfung: Sonnabend, den 4. Juni, Vormittags 9 Uhr.

Revision: Sonnabend, den 11. Juni, Vormittags 9 Uhr.

15. Station Widd ershaus en, umfassend die Ortschaften Widdershausen, Kleinen­see und Leimbach.

Impfung: Freitag, den 3.Juni, Vormittags 10 Uhr. Revision: Freitag, den 10. Juni, Vormittags 10 Uhr.

16. Station Heringen, umfassend die Ortschaften Heringen, Bengendorf,

Leugers und fiskalische Oberförsterei Heringen. Impfung: Freitag, den 3. Juni, Nachmittags 1 Uhr. Revision: Freitag, den 10. Juni, Nachmittags 1 Uhr.

17. Station Heimboldshausen, umfassend die Ortschaften Heimboldshausen, Wölfershausen, Harnrode und "fiskalische Ober­försterei Heimboldshausen.

Impfung: Freitag, den 3. Juni, Nachmittags 4 Uhr. Revision: Freitag, den 10. Juni, Nachmittags 4 Uhr.

18. Station Holzheim, umfassend die Ortschaften Holzheim, Cruspis und Stärklos.

Impfung: Freitag, den 10. Juni, Vormittags 9 Uhr. Revision: Freitag, den 17. Juni, Vormittags 9 Uhr.

In der Stadt Hersfeld findet die Prüfung und Revision im oberen Rathhaussaale statt; in den übrigen Jmpfftationen des Kreises werden hierzu die Schulräume benutzt.

Die Impfung wird seitens des Jmpfarztes in den betreffender-».:> a unentgeltlich ausge­führt.

Außer Denjenigen, welche sich aus freier Ent­schließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1892:

1) . jedes im Jahre 1891 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natür­lichen Blattern überstanden hat,

2) die Kinder, welche im Jahre 1890 oder früher geboren und im Jahre 1891 ohne Erfolg, ohne genügenden Erfolg oder gar­nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben,

3) jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher:

a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat bezw. zurücklegt oder

b. den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht er­bracht hat.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehendes, namentlich aber die Termine, auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.

Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleichzeitig nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß nach §. 11 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefoh­lenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetz­lichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Revision entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.

Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vor­steher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der