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Kersftliikr Kreisblatt.

__________Mit wöchentlicher Kratis-AeilageIllnstrirtes Ilutertzaltnugsblatt".__________

Nr. 58. Dienstag den 17. Mai 18S2.

Amtliches.

HerSfeld, den 12. Mai 1892.

Mit Bezug auf meine Verfügung vom 16. Mai 1891 Nr. 5064 (KretSblatt Nr. 61) ver­öffentliche ich nachstehend die Nachweifung über

die stattgehabte FrühjahrS-Körung der Zuchtbullen im Kreise.

Die Herren OrtSvorständr haben daS Resultat in der Gemeinde alsbald bekannt machen zu lassen und gemeinschaftlich mit der Königlichen Gendar­merie darüber zu wachen, daß Bullen, welche bei

der Körung für untauglich befunden worden sind, zur Nachzucht nicht verwendet werden.

Zuwiderhandlungen sind alSbald zur Anzeige resp. Bestrafung zu bringen.

I 3208. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e t u i tz.

Na ch weisung über die Körung der Zuchtbullen im Kreise Her-feld pro 1892. (FrühjahrS-Körung.)

Z

Ja

Gemeinde.

Anzahl der anzu- körenden

Namen der

Resultate der Körung.

Bemerkungen.

Datum der

Alter und Race

Nähere Bezeichnung der Bullen nach

Befund des

Bullen.

Eigenthümer.

Farbe und sonstigen

Bullen.

Körung.

du Bullen.

Abzeichen.

A. KörungSbrzirt HerSfeld.

1

Friedlos

1

Grebe, Heinrich, Gastwirth

23/4.

1/» Jahre, Franke

hellbraun

gut

2

Kalkobes

1

Heyer, Johann Hrch.

l*/4 Jahre, Frankenkreuzung

Hellroth

gut

1 1

do.

/

Nicht vorgesührt.

3

Kohlhausen

1

Stuckhard, Philipp

li/, Jahre, Frankenkreuzung

dunkelbraun

gut

4

Meckbach

1

Möller, Bürgermeister

li/, Jahre, do.

hellbraun

gut

5

Mecklar

1

Baumhardt, Johannes

I1 /, Jahre, Simmenthaler

rothschäckig

gut

6

Meisebach

-Woll, Franz

1/4 Japlk, Frankenrace

hellrokh

sgut

ff

1

do.

ff

17« Jahre, do.

dunkel

7

Obergeis

1

Ernst, Heinrich, Gastwirth

ff

2 Jahre, Simmenthalerkreuzung

rothschäckig

unbrauchbar

8

Oberhaun

1

Eichler, Heinrich Peter

,/

1 Jahr, Simmenthaler

gelbschäckig

zu jung

Bei der nächsten-

Rotensee

Künne, Andrea«

rung vorzuführen.

9

1

ff

Richt vorgeführt.

10

Unterhaun

1

Gilbert, Heinrich

ff

2 Jahre, Simmenthalerkreuzung

rothschäckig

unbrauchbar

11

Wippershain

1

Rössing, Conrad Philipp

174 I., Simmenthalerkreuzung

do.

B. Köruugsbezirt Niederaula.

1!

Arbach

1

Orth, Andrea-

Fink, Gastwirth

22/4.

1'/, I., Schweizer- u. Simmen- thaler-Kreuzung

grauschäckig

tauglich

2

1

17« I-, Original-Simmenthaler

gelbschäckig

sehr gut

Mcht erschienen.

1

do.

3

Beiershausen

1

Wehne«, Heinrich Friedrich

1/® Jahre, Simmenthalerrace

rothschäckig

untauglich

4

GoßmannSrode

1

Nuhn, Jakob, Landwirth

2 Jahre, Simmenthalerkreuzung

braunschäckig

gut

5

Hattenbach

1

Schmauch, Heinrich

ff

l1/, Jahre, Simmenthalerrace

rothschäckig

gut

6

Hedder-dorf

1

Grau, Bürgermeister

ff

17» I., Simmenthalerkreuzung

rothschäckig

untauglich

1

do.

ff

1 /, I., Simmenthalerkreuzung

gelbschäckig

gut

7

Holzheim

1

Hochhau-, Adam, Landwirth

, V

1/, I., anscheinend Schwälmer

gelb

durchaus untauglich

&

Kirchheim

1

Schneider, Heinrich

Mcht erschienen.

9

Meng«hausen

Wegfahrt, Bürgermeister

n

1 Jahr, Simmenthalerkreuzung

gelbschäckig

noch zu jung

10,

Niederjossa

Stollbcrg, Heinrich

2 Jahre, Landrace

gelbroth

untauglich

H

Stärklos

1

! Fischer, Georg, Landwirth

!f

17e I., Simmenthalerkreuzung

roth mit Blesse

gut

12,

Frielingen

1

Eschstruth, Gut-pächter

।y

l1 /, Jahre, Simmenthaler

gut

C. Körungsbezirk Friedewald.

1

Harnrode

1

Weitz, Adam Georg

6/5.

1'/« Jahre, Holsteiner

rothgesprengelt

unbrauchbar

Ist als Niederung«-

schlag nicht für den Sprungbezirk ge-

2

eignet.

Heringen

1

ManstuS, Friedrich

27« Jahre, Franke

rothgelb

gut

Angekört bi« zum 1.

Juli 1893.

3

WölferShaufen

1

Gliemeroth, Gutsbesitzer

17. Jahre, Franke

gelb

gut

Angekört bi« zum 1.

April 1894.

D, Körungsvezirk Schenkt eugsfeld.

Schenksolz

1

Kech, Georg

29/4. 1

17. Iah«

schäckig

tauglich

21

Unterweisenborn

1

Reinhardt, A., Gutsbesitzer

17< Jahre

schäckig

tauglich

HerSfeld, den 12. Mai 1892.

Für den am 17. Oktober 1876 zu AllmerShauseu geborenen Conrad Ried ing ist um Entlassung aus dem preußischen StaatSverbaude behufS Auswanderung nach Amerika nachgekucht worden. J. I 3162. Der Königliche Laudrath

Freiherr von Schleinitz.

Das Hauptdirektorium deS landwirthschaftlichen ProvinzialvereinS für die Mark Brandenburg und die Niederlausth (Berlin N. W. Spener- straße 33) hat in Charlottenburg bei Berlin im Anschluß an die dort bestehende Lehrschmiede ein Institut zur Ausbildung von Lehrschmiede- Meistern begründet. DaS von dem Herrn Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten am 17. Juli 1891 genehmigte Statut der Anstalt lautet, wie folgt:

, §. 1. Der Anstalt fällt die Aufgabe zu, Huf­

schmiede in ihrer Ausbildung soweit zu fördern, daß dieselben befähigt sind, als Vorsteher von Lehrschmieden zu wirken.

§. 2. Der KursuS dauert 4 Monate und beginnt, wenn die erforderliche Zahl von An­meldungen zu demselben eingelaufen ist.

Der Unterricht ist unentgeltlich.

§. 3. ES werden nur Schmiede zugelassen, welche die Prüfung alS Schmiedemeister, sowie die durch daS Gesetz vom 18. Juni 1884 auge- ordnete Prüfung, die letztere mindestens mit dem Prädikat »gut* bestanden haben, im Stande sind, richtig zu schreiben und ihren Gedanken in klaren Worten Ausdruck zu geben.

§. 4. Die Theilnehmer erhalten von dem Bor­stande der Lehrschmiede besonderen Unterricht namentlich über: »Einrichtung deS HufeS und Bau, Stellungen und Bewegungen der Glied- maßen, über Geschichte und Entwickelung deS

HufbeschlageS, sowie über Hufpflege, Huf- kraukheiten und Krankheiten der Gliedmaßen, soweit der Hufbeschlag auf Entstehung oder Heilung derselben einen Einfluß auSübt."

Dieselben erhalten ferner Unterricht in der Anfertigung von Zeichnungen normaler und kranker Hufe und eben solcher Stellungen der Gliedmaßen, soweit sich diese Ausbildung für den später zu ertheilenden Unterricht zweckmäßig erweist.

Auch sollen Uebungen mit denselben im freien Bortrage über Gegenstände deS HufbeschlageS augestellt werden. . , ,

Endlich haben die Theilnehmer dem Unterricht der Zöglinge der anstatt beizuwohneu und unter Aufsicht deS Vorstehers selbst den U u t e r r t ch 1 zu ertheilen.

§. 5. Vier Wochen nach Beginn deS KursuS hat der Vorsteher über die B e f ä h i g « n g und