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Htlsfel-er ItcisMatt.

Mit wöchentlicher Kratis-MeilageIllnKrirtes AnterhaltnugLölatt-.

Nr. 66. Somaiend den 4. Juni 1882.

Erstes Blatt.

^ Pfingsten. ^iL

Nach langem Hoffen muß eS sich erfüllen, Erwachen muß, was noch in Schlummer liegt, ES sprengt die Sonne tausend Blüthenhüllen, Die Macht deS Lichtes hat nun doch gesiegt.

Mit grünen Zweigen schmücket heut' die Pforten, Kein Auge, das dem Lichte sich verschließt; ES zeigt die Freude sich an allen Orten, Wo man mit off'neu Herzen sie begrüßt.

So öffnet sie! In diesen schönen Tagen, Wo die Natur deS Schöpfers Güte preist, Wird auch bet Euch ein Licht um Einlaß fragen; Gewährt ihm Einkehr, denn eS ist der hril'ge

Geist.

Amtliche-.

Polizei-Berorduuug. Auf Gruud deS §. 137 des GefetzeS über die allgemeine LandeSverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195 ff.) und deS §. 11 der Verordnung vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) wird nach Zustimmung deS BezirksauSschuffeS für den Umfang deS RegierungS- bezirkS Caffel Folgendes verordnet:

§. 1. Wildschweine, welche im hiesigen Re­gierungsbezirk erlegt werden, sind in derselben Weise, wie dieS durch die Regierung?-. Polizei - Verordnung vom 22sten August 1879 | (Amtsblatt S. 403) und daS Regulativ vom 22. August 1879(Amtsblatt^404)^ zahme Schweine 9. Mai 1882 (Amtsblatt S. 100) vorgeschrieben ist, zur mikroskopischen Untersuchung zu bringen.

§. 2. Kaufleute, Händler re-, welche Fleisch von Wildschweinen oder solches enthaltende Waaren feilhalten, haben der Polizeibehörde einen amtlichen Nachweis darüber zu erbringen, daß das Fleisch mikroskopisch untersucht und trichineu« frei befunden ist.

Auf Händler, welche lediglich Großhandel mit deu genannten Gegenständen betreiben, findet die Vorschrift dieses Paragraphen keine Anwendung.

§. 3. Auf trichineuhaltig befundene Wild­schweine finden die Bestimmungen der §§. 3 und 4 der Polizei-Verordnung vom 22, August 1879 Anwendung.

§. 4. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen unterliegen den im 8 6 der Poli­zei-Verordnung vom 22. August 1879 augedrohteu Strafe», soweit nicht nach §. 367 Nr. 1 des ReichS-StrafgesetzbucheS eine höhere Strafe ver­wirkt ist.

5. Diese Polizei-Verordnung tritt am Isteu October dieses JahreS in Kraft.

Caffel am 5. Mai 1892.

Der RegierungS-Prästdent. Rothe.

Pfingsten.

Kein Fest wird von dem bürgerlichen Leben so willkommen geheißen, kein Fest entspricht so sehr dem Herzen und dem Gemüth, kein Fest ist so oft dichterisch besungen und gepriesen worden wie daS Pfingstfest. Hat man daS Erwachen der Natur, daS Entstehen deS grünen Blätterschmucks bisher im Dränge der Geschäfte nur nebenbei

beachtet, so tritt einem die Umwandlung der Natur zum Pfingstfest abgeschloffen entgegen, und mit vollen Zügen genießt man endlich, waS GotteS Gnade in der Natur geschaffen, dem Menscheuherz zur Freude uud zur Erheiterung, zur Stärkung und Erhebung.

Aber über den Eindruck, den uns das Festkleid der Natur bereitet, darf man nicht die Bedeutung deS christlichen Festes vergessen. Es ist das Fest zur Erinnerung an die Begründung der christ­lichen Gemeinde, wo der Geist Gottes sich über »alles Fleisch- ergoß, wo denen, die sich auf den Namen Christi taufen lassen, die Vergebung der Sünden und die Gabe des heiligen Geistes ver­heißen wurde. Hier ist der Ursprung der sittlichen und geistigen Erneuerung deS Menschengeschlechts, welchem nunmehr für feinen Erdeuwandel eine neue belebende und erwärmende Leuchte aufgiug, die die Strahlen der Hoffnung, der Liebe und deS Glaubens in die über den Zweck ihres irdischen Daseins unklaren und der Verzweiflung nahen Herzen senkte. Mit dieser That hat das Leben und die Natur für den keuschen eine andere Bedeutung erhalten: das Leben und wie dieses am besten zu gestalten, gilt ihm nicht mehr für der Weisheit letzten Schluß, sondern für eine Vorbereitung zu dem Leben nach dem Tode, und die Natur ist ihm nicht mehr die Alletuherrscherin, deren Walten sich Alles unterwirft, sondern nur ein Abbild und ein Werk der göttlichen Macht, die sich uns auch hieriu wie in Allem, was dem Menschen widerfährt, offenbart.

Deu Frühling haben auch die Alten genossen und gepriesen. UnS aber ist das Frühlingsfest, wenn man so das Pfingstfest nennen darf, mehr als ein Anreiz zum Genuß und zum Lobe der sich immer wieder neu verjüngenden Natur, eS ist eine Erinnerung und Ermahnung, die Werke GotteS zu preisen, voran das große Werk der geistigen und sittlichen Erneuerung der Menschheit.

So betrachtet, ist die herrliche Natur, die uns ihren Glanz jetzt von Neuem entfaltet, nur ein Wegweiser, der unseren Gedanken eine höhere Richtung giebt. Sie zeigt uns, daß nur mit strenger Arbeit und nur unter harten Kämpfen die Hindernisse überwunden werden könuen, welche sich dem Keimen und der Entwickelung der Früchte eutgegenstellen; aber sie zeigt uns auch, daß es an dem beglückenden Lohne und Erfolge nicht fehlen wird: denn so bestimmt nach rauher Wintersnacht und Schnee und Kälte die Natur sich endlich doch der belebenden und erwärmenden Sonne erschließt, so sind wir auch des Segens sicher, der all' unserm Thun und Wirken zu Theil werden muß, sei es im Hause, in der Familie, sei eS in Kirche und Staat, sei eS nach dem Tode!

Bet den Kämpfen der Gegenwart sollte man stets nach diesem Compaß blicken! Unsere Be­strebungen für daS Wohl der vom Schicksal minder Begünstigten, für eine vernunftgemäße Ordnung im Staatswesen, für die bessere Er­ziehung der Jugend, für eine gedeihliche wirth- schaftliche Entwickelung sind durch so manche Um­stände, oft durch Usbelwolleu und Irrthum behindert. Aber wir wissen, daß sich diese Be­strebungen auf dem Boden geistiger und sittlicher Gedanken, auf dem Boden christlicher Liebe be­wegen, und deshalb dürfen wir trotz mancher üblen Erfahrungen und rückläufigen Strömungen nicht den Math sinken lassen, wir dürfen die Hoffnung und den Glauben nicht verlieren: es muß doch Frühling, eS muß doch Pfingsten werden!

Uotittsche Nachrichten.

Am Mittwoch Vormittag 9 Uhr fand im Lust­garten zu Potsdam die Frühjahrsparade über die Potsdamer Garnison statt. Der Kaiser ritt vom Neuen Palais nach dem Lustgarten, während die Kaisertu mit der Königin- Regentin Emma und die Königin Wilhelmiue mit der Herzogin von Ediuburg und deren Töchtern je in einem offenen Vierspänner fich zum Paradefeld begaben. Von deu Feusteru deS Schlosses sahen die in Potsdam anwesenden Prinzessinnen und die jüngeren königlichen Prinzen dem militärischen Akte zu. Der Parade wohnten auch der Prinz Heinrich, der Kriegsminister, die Generalität und viele fremde Offiziere bei. Der Kaiser ritt zunächst die Front ab, während deS Präseutireus wurde die holländische National- Hymne gespielt. Der Kronprinz, sowie die beiden ältesten Söhne des Prinzen Albrecht standen in der Leibkompagnie deS 1. Garde-RegimentS, der Thronfolger von Rumänien im Füsilier-Bataillon. Es erfolgte zweimrlt^" Vorbeimarsch, während dessen der Kaiser das Garde du Corps-Regiment vorbeiführte. Im Neuen PalaiS fand das Parade­diner statt.

Am Donnerstag Vormittag um 9«/, Uhr sind Ihre Majestäten die Königin Wilhelmiue der Niederlande und die Königiu-Regeuttu von der Station Wildpark aus mittels Sonder- zuges zum Besuch Ihrer Majestät der Königin von Schweden nach Honnef bei Bonn abgereist. Bei der Abreise vom Neuen PalaiS gaben Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin den hohen Gästen zu Wagen bis zum Bahnhof daS Geleit, während die drei ältesten kaiserlichen Prinzen von ihrem Militärgouverneur, Major V. Falkenhayn, begleitet, sich vom Neuen PalaiS aus zu Fuß nach der nahe gelegenen Station begeben hatten. Der Abschied Ihrer Majestäten der Königin Wilhelmiue und der Königin-Regeutin war ein überaus herzlicher. Die Kaiserlichen Majestäten geleiteten darauf die niederländischen Majestäten bis zum Salonwagen und blieben dort mit den Kaiserlichen Prinzen biS zum Ab­gänge des ZugeS noch im Gespräch vereint. Nach erfolgter Abreise der erlauchten Gäste ver­blieben die Kaiserlichen Majestäten noch kurze Zeit im Gespräch mit den auf dem Bahnhöfe anwesenden Personen und kehrten darauf gemein­sam zu Wagen nach dem Neuen PalaiS zurück, während die drei ältesten Kaiserlichen Prinzen mit ihrem Gouverneur den Weg zum Palais zu Fuß zurücklegten. Se. Majestät der Kaiser arbeitete alsdann, alSbald nach seiner Rückkehr, von 10 Uhr ab mit dem Kriegsminister General- Lieutenant v. Kaltenborn-Stachau und dem stell­vertretenden Chef des Militärkabinets Oberst v. Lippe. Um 12 Uhr Mittags hörte Allerhöchst- derselbe den Vortrag des Kultusministers Dr. Bosse und des Präsidenten des evangelischen Ober-Kircheuraths Dr. v. Barkhausen. Kurz vor 1 Uhr hatte der Bischof von Paderborn Dr. Simar die Ehre, von Sr. Majestät tu Audienz empfangen zu werden.

Ueber die Kaiserbegegnung in Kiel meldet der »Hamb. Korr." Folgendes: »So liegen denn endlich über den bevorstehenden Besuch deS Zaren authentische Mittheilungen vor. Kaiser Alexander III. wird am Dienstag den 7. d. M. Vormittags an Bord des »Polarstern* in Kiel eintreffen, wo die Begegnung mit dem Deutschen Kaiser stattfindet. Bis zur Nacht wird der Zar