Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
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Hersstliitl Kreisbliltt
I
Nr. 67. Donnerstag den 9. Juni 1892.
Erstes Blatt.
Amtliches.
Hersfeld, den 4. Juni 1892.
Das diesjährige Ober-Ersatz-GefchLft für den hiesigen KreiS findet am
Freitag den 24. Juni d. J.
von Morgens präcis 7 Uhr an und
Sonnabend den 25. Juni d. J.
von Morgens präcis 7 Uhr an im hiesigen städtischen Rathhause statt, und zwar gelangen zur Vorstellung:
a, am 24, Juni d. J.
1. die beim diesjährigen Ersatz-Geschäft alS dauernd untauglich bezeichneten Militair- pflichtigeu,
2. sämmtliche daselbst zum Landsturm 1. Aufgebots defiguirten Militairpflichtigen,
3. sämmtliche daselbst zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebrachten Ätilitairpflichtigeu,
4. die zur Disposition der Ersatz-Behörden ent« lasseuen Mannschaften, über welche endgültig zu entscheiden ist,
5. die zur Zeit des Aushebungsgeschäfts voch vorläufig beurlaubten Rekruten,
6. die von den Truppentheilen abgewiesenen Einjährig-Freiwilligen,
7. die gemäß §. 36 pos. 5 der Heerordnung zu berücksichtigenden Reservisten rc.,
8. diejenigen beim Ersatz-Geschäft für tauglich befundenen Militairpflichtigen, von deren Seite reklamirt worden ist und
9. etwaige Zugänge.
b. am SS. Juni d. J.
sämmtliche beim diesjährigen Ersatz-Geschäft für tauglich befundene Militairpflichtige, so-
weit sie nach Vorstehendem (a Nr. 8) nicht schon am ersten Tage zur Vorstellung gelangen.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden, einschließlich der Herren Gutsvorsteher, des hiesigen Kreises werden angewiesen, die ihnen in Kürze zugehenden Vorladungen den betreffenden Militairpflichtigen alsbald auszu- händigen und mit den Letzteren in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen, ihnen auch zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Aufrafung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, oder überhaupt ohne genügende Entschuldigung fehlen, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen die im §. 26 bezwse. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste, sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.
Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden die Reklamationen, auf Grund deren taugliche Militairpflichtige zur Ersatz-Rfferve iu Vorschlag gebracht worden, sowie Reklawrt'.ms-Anträge, auf welche eine abweisende Entscheidung durch die Ersatz- Commission erfolgt ist, der Ober-Ersatz-Com- misston zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienglied er, auf deren A r - beits- oder NichtarbeitSfähigkeit eS bei Beurtheilung der Reklamation ankommt (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamirten) im Termin mit zu er • scheinen haben, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamationen nicht stattfinden kann.
Die Herren Ortsvorstände haben daS Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Militairpflichtigen und deren Ange-
hörigen bringen zu lassen, auch haben sie den Militairpflichtigen noch besonders einzuschärfen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Sodann sind dieselben noch anzuweisen, die in ihren Händen befindlichen Loosuugsscheine mit zur Stelle zu bringen, widrigenfalls der Betrag von 50 Pfg. für die Ausstellung eines Duplikat - Scheines gezahlt werden muß.
I. II 1349. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleiuttz.
Hersfeld, den 1. Juni 1892.
Nachdem seitens des Herrn RegierungS-Präfl- deuten augeordnet worden ist, daß eine weitere polizeiliche Revision der Schavkgefäß'e mittelstdesGeißler'schen Apparates vorgenommen werden soll, erhalten die Herren Ortsvorstäade die Weisung, diese Revision in den sämmtlichen Schankstätten unter Benutzung der vorerwähnten Apparats im Laufe dieses Monats vorzunehmen und über daS Resultat unter Anwendung de» im Kreisblatt Nr. 5 pro 1885 ab- gedruckten Schema's mir bis zum 25. Juli d. J. Bericht zu erstatten.
Die Gendarmerie hat innerhalb der Landgemeinden des Kreises an diesen Revisionen gleichfalls Theil zu nehmen und erwarte ich von derselben bis zum obigen Termin über deren Mitwirkung und gemachte Beobachtungen rc. gleichfalls Bericht.
Nr. I. 3630. Der Königliche Landrath _________________Freiherr von Schleiuitz.
Hessen - Nassauische landwirthschaftliche BerufSge- uoffeuschast. — Gemäß §. 29 Absatz 3 deS diesseitigen Genoffeuschaftsstatats vom 5. Dezember 1887 mache ich hiermit bekannt, daß für die Anmeldung derjenigen Betriebsveräuderungen, welche auf die Umlegung der Beiträge Bezug
(Unbefugter Nachdruck verboten.)
Die Märchenerzahlerin.
Von
Helene Pichler.
(Fortsetzung.)
«Erlauben Sie, Ihnen zu gratuliren, Herr Forstmeister?* fragte Doktor Gerhard mit einem Blick auf die Dekoration. Herr von Keilstein lächelte. »Das blinkende Kleinod da ist mir soeben zugegangen, und es freut mich, weil ich es als eine Auszeichnung ansehe. — Welcher Ursache habe ich aber daS Vergnügen Ihres Besuches zu danken, werther Herr?*
.Ein sehr ernstes Anliegen, gewissermaßen eine Bitte auch um Auszeichnung, um einen Beweis von Huld und Gnade —* antwortete Doktor Gerhard, indem er seinem Gegenüber voll in's Antlitz schaute.
»Sie? Ein Anliegen? Und an mich?* fragte sinnend und langsam der Forstmeister.
.Ja, Herr Forstmeister, ein Anliegen, das ich wünschte durch tausend Verdienste meinerseits unterstützen zu können, das aber doch durch nichts Anderes gerechtfertigt wird, als durch ein starkes, ehrliches, treues Gefühl: durch die Liebe. Herr Forstmeister, ich liebe Ihre Tochter, liebe sie so , herzinnig, wie ein Mann nur zu lieben vermag, ü und bitte Sie: geben Sie mir Ihre Tochter zum Weibe! Was ich bin mit Leib und Seele, waS ich habe an zeitlichem Gut, an Geisteskräften
und Herzensempfinden,-das biete ich dem theuren Mädchen zu einer sicher glücklichen, gesegneten Ehe!*
Es folgte eine Pause. Beide Männer schwiegen; die Blicke des Forstmeisters hingen an der Deckenmalerei seines Zimmers, und der Doktor starrte auf den Orden, dessen Strahlen ihm jetzt spitz und kalt und erbarmungslos wie eine Dolchspitze erschienen. Dann, in's Weite schaueud, fragte der Forstmann endlich:
.Herr Doktor, Sie kennen mich und meine Anschauungen von Welt und Menschen. Haben Sie da wohl bedacht, welche Antwort ein Mann, wie ich nun einmal bin, Ihnen auf solch ein Anliegen von Ihrer Seite, geben muß?*
»Sie wollen also, daß ich selbst das .Nein* ausspreche, das sich Ihnen auf die Lippen drängt! Nun, Herr Forstmeister, ich bekenne eS offen, daß dieses .Nein* mir bereits seit dem Tage im Ohre klingt, an dem ich mir der Liebe zu Ihrer Tochter bewußt geworden! Aber ich sagte mir auch, der Vater deS geliebten Mädchens hat auch ein Herz, ein großes, warm für seine Tochter empfindendes Herz. Und die Antwort, welche dieses Vaterherz aus seinem Empfinden heraussprechen muß, dürfte schwerer in's Gewicht fallen, alS das Wort des kühl überlegenden Kopfes.*
.Sie glauben also, daß ein Zwiespalt zwischen Denken und Fühlen bei mir vorhanden sei! Nun da gestatten Sie mir einige Bemerkungen, aus denen den rechten Schluß zu ziehen Ihnen wohl nicht schwer fallen wird. Um es kurz zu sagen:
' bei einem Edelmann von echtem Schrot und Korn i will Herz und Kopf stets das Nämliche! Und das hat seinen guten Grund, Gründe, die im Wesen des Adels liegen--bitte, unterbrechen Sie mich nicht: Der Ihnen wohl sehr geringfügig erscheinende Umstand, daß sich das Wörtcheu „von* vor meinem Namen findet, zwingt mich, Ihren geschätzten Antrag abzulehnen. Sonder Werth und Bedeutung an sich, ist dieses Wörtcheu doch Beweis einer vielhundertjährigen — wie sage ich doch dem Anthropologen gegenüber am Verständlichsten? — Vererbung, einer Vererbung exklusiver Lebensweise und Lebeusau- schauung, woraus E i g e u s ch a f t e u sich ergeben — in meiner Sprache Tugenden gemruut —, die von Geschlecht zu Geschlecht fortgepflauzt, ausgebildet und gestärkt den Menschen Über das Niveau des bei Anderen so oft zwiespältigen Denken? und Empfindens hinwegheben müssen. Sie werden mich also nicht deS lächerlichen Hochmuthes zeihen, wenn ich sage: der Adel ist im Besitz gewisser Eigenthümlichkeiten und Charakterzüge gelangt, die ihn von der uichtadeligeu Menschheit unterscheiden; ich brauche nur einige zu nennen: daS rege Ehrgefühl und der ritterliche Muth im Zweikampf, die Geringschätzung des Reichthums ohne den Besitz persönlicher Tugenden; ferner die Achtung und Verehrung der Frauen, die vollständige Hingabe an den angestammten Landesherrn u. s. w. — Damit meine ich natürlich nicht, daß diese Tugenden im Bürgerstaude