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Rr. 70. Donnerstag den 16. Hilüi 1892.
Amtliches.
Berlin, den 15. Mai 1892.
Die mir in Anlaß meines Erlasses Dom 16. November v. Js. erstatteten Berichte, betreffend Porto- angelegenheiten der Standesämter, geben mir zu folgenden Bemerkungen Anlaß:
1) Die Standesämter sind Staatsbehörden, auch wenn die Geschäfte von Gemeindebeamten wahrgenommen werden. Sie haben daher ihre Postsendungen zu franktreu nach den für jene maßgebenden Vorschriften, insbesondere müssen sie portofrei zur Absendung bringen alle Postsendungen au die Staatsbehörden anderer Bundesstaaten.
2) Das bei den Standesämtern entstehende Porto gehört zu den sächlichen Kosten, welche von den Gemeinden zu tragen sind; von den Betheiligten kaun Ersatz nur in den Fällen der §§, 27 und 47 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875, vorherige Erlegung aber in keinem Falle verlangt werden.
3) Die Ersuchen um Bewirtung des Aushanges von Aufgeboten sind von den Standesämtern an die Gemeindebehörden unmittelbar zu richten.
4) Wenn die Gemeindebehörden auch nicht verpflichtet sind, ihre Postsendungen an die Standesämter zu frauktren, so erscheint die Frauktrung doch dringend erwünscht.
Ew. Excellenz ersuche ich ganz ergeöenst, auf die vorstehenden Grundsätze, gegen die nach den gemachten Wahrnehmungen nicht selten gefehlt wird, sowohl die Standesämter wie die Gemeindebehörden durch Vermittelung der Nachgeordneten Aufsichtsbehörden zur Nachachtung gefälligst hin- zuweisen.
Der Minister des Innern. gez. Herrfurth.
Au den Königlichen Ober-Präsidenten Herrn Magdeburg Excellenz zu Cassel. I. A. 4642.
Die Märchrnerzähteri«.
Von
Helene Pichler.
(Fortsetzung.)
Endlich erschien der Büttel, ein dürftiges, freundlich dreinschauendeS Männchen, das der starke August mit einer Hand hätte vom Leben zu Tode bringen können. AlS dem Riesen die rostigen Handeisen umgelegt wurden, verharrte die Menge in stummen, respectvollem Schweigen, das sich aber sofort in wildes Gejohle um- wandelte, als der kleine, lächelnde Mann den gefesselten Goliath abführte.
Der Bürgermeister sah sich nun nach Herrn von Finkenhausen um, dessen Aussage er zu Protocoll nehmen mußte. Der Junker war aber verschwunden; er ward ferner nie wieder tu Andreasberg gesehen. So setzte sich denn der Bürgermeister feuszend an seinen Schreibtisch, um einen Bericht au das Amtsgericht zu KlauSthal abzufassen, der mit dem Ersuchen schloß, man möge den Uebelthäter schleunigst durch zwei Gensdarmen abholen lassen.
. * *
Für seinen Feldzug gegen die mörderische Krankheit hatte Doktor Gerhard zwei Verbündete gewonnen. Erstens das Weberstünselchen. Das alte graue Weibchen hatte sich dem Doktor angeboten als Pflegerin und Nothhelferin; und
Cassel, den 19. Mai 1892.
Abschrift theile ich Ew. Hochwohlgeboreu zur gefälligen weiteren Veranlassung ergebenst mit. Der in Bezug genommene Ministerial-Erlaß ist durch diesseitige Verfügung vom 24. November v. Js. Nr. 7155 nach dort Mitgetheilt.
Der Ober-Präsident. gez. Magdeburg.
An den Königlichen Regieruugs-Prästdenteu Herrn Rothe Hochwohlgeboren hier. Nr. 3011.
* * *
Cassel, den 1. Juni 1892.
Abschrift hiervon wird zur gefälligen Nachachtung und weiteren Veranlassung mitgetheilt.
Der Regierungs-Präsideut Rothe.
An die Königlichen Herren Landräthe, die Herren Oberbürgermeister hier, in Hanau, Fulda und Marburg, sowie die Herren Bürgermeister der übrigen Städte des Regierongs-BezirkeS. A. I. 5736.
* * *
Hersseld, den 13. Juni 1892.
Wird den Herren Standesbeamten und Orts- vorständeu zur Nachachtung mitgetbeilt.
I. 3737. Der Königliche Landrath
__________________Freiherr von Schleinitz.__
Hersfeld, den 14. Juni 1892.
Der §. 61 des Einkommensteuer-Gesetzes vom 24. Juni 1891 lautet:
«Steuerpflichtige, welche im Laufe des SteuerjahreS ihren Wohnsitz verändern, haben sich bei dem Gemeinde- (Guts-) Vorstand des Abzugsortes ab- und bei dem des Anzugs- ortes, binnen 14 Tagen nach erfolgten: Anzüge, anzumelden und gleichzeitig über ihre erfolgte Veranlagung zur Einkommensteuer auszuweisen."
Der §. 68 desselben Gesetzes bestimmt:
«Wer der im §. 61 vorgeschriebenen Verpflichtung zur An- und Abmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu 20 Mark bestraft."
der Arzt nahm diese Hülfe um so lieber an, da bei den Schrecken, den die Epidemie verbreitete, sehr häufig ein Nachbar dem anderen nicht mehr betstehen wollte. DaS Stünselchen besaß aber nicht die mindeste Ansteckungsfurcht und ließ sich am liebsten dahin schicken, wo das Elend just am größten war. Sie lernte sehr rasch die ersten Anzeichen der fürchterlichen Krankheit kennen und wandte selbstständig die ersten Mittel zur Bekämpfung an. Vor allen Dingen öffnete sie (trotz des ProtesteS der Bewohner) die Fenster der niedrigen, dumpfen Krankenstuben und zog die glühenden Holzscheite aus den Oefeu, um reine Luft und milde Temperatur für die Leidenden zu schaffen.
Der zweite Verbündete des Doktors war — der Nachtwächter von Andreasberg. Dieser nur im Dunkeln wirkende Ehrenmann hatte ja Zeit genug, über die Welt im Allgemeinen und über die Sterne drobeu im kalten Himmelsraum und die kleinen ängstlichen Menscheuherzen hier unten im Besonderen nachzudenken. Es war so ein Stückchen Philosoph aus dem Manne geworden.
Einst als der Biedermann gerade sein Horn ansetzte, um die Mitteruacht abzublasen, war der Doktor eben aus dem nächsten Hause gekommen, war schnell auf den Nachtwächter zugesprungen und hatte seine Faust in die Schallöffnung deS Hornes gesteckt, so daß nicht der leiseste Ton hervorkonnte. „Um GotteSwilleu, Mann! nicht
Auf diese Bestimmungen, welche öfters nicht beachtet werden, wird hierdurch allgemein aufmerksam gemacht; zugleich werden die Herren Ortsvorstände angewiesen, durch von Zeit zu Zeit zu wiederholende öffentliche Bekanntmachungen dafür zu sorgen, daß diese den Steuerpflichtigen obliegenden Verpflichtungen allgemein bekannt und beachtet werden.
Der Vorsitzende der Einkommeusteuer-Veranlagungs-Commisfiou
I. 3820. Freiherr von Schleivitz.
Hersfeld, den 13. Juni 1892.
Der Bäckermeister und Gastwirth Balthasar K n a u f f dahier ist zum Ortsschätzer für die Stadt Hersfeld bestellt und verpflichtet worden. I. 3728. Der Königliche Laudrath
Freiherr von Schleinitz.
$um 15. Juni.
Wehmuthsvoll wendet sich das nationale Em- psinden heut wiederum jenem Tage zu, an welchem vor nunmehr vier Jahren Kaiser Friedrich III. dem Vaterlande nach langen schmerzlichen Leiden durch den Tod entrissen wurde.
Mit gerechtem Stolz, mit inniger Liebe und Verehrung blickte die Nation auf ihren neuen kaiserlichen Herrn, der schon als Kronprinz verstanden hatte, sich neben der ruhmumstrahlten Gestalt Kaiser Wilhelm's einen Platz im Herzen des Volkes zu gewinnen und der mit dem leuchtenden Vorbild, das Er als Gatte und Vater vom Throne herab gab, als ein Muster veredelnden und beglückenden Familienlebens und FamiltenglückeS erschien.
Das preußische, das deutsche Volk vergißt die Treue nicht, die ihm der verklärte Herrscher ge- halten, und bewahrt ihm treu das Erbe, das ihm zu genießen nicht vergönnt war.
Aber der so jählings uns entrissene Fürst, der
! blasen! drinnen haben sie eben den Aelteken der 1 Nählisbeth auf's Stroh gelegt und der Jüngste, der Letzte mußte sich auch legen*
Dabei deutete der Doktor rückwärts auf daS Häuschen, das er eben verlassen.
Von der Stunde au waren die Beide Freunde und Verbündete, der Arzt und der Nachtwächter.
Schon von Weitem hörte allnächtlich der Wächter den raschen sicheren Schritt des Doktors auf dem hartverglasten, holprigen Pflaster. Er hörte ihn hier und da in ein Haus treten, und war es eins, dessen Fenster er in der vergangenen Nacht noch dunkel gesehen, dann sagte er: «Wieder Einer," und er zählte die irren Lichtscheiue, die auf die nächtlichen Straßen hinaus zitterten, als seien es die Brücken, auf denen die armen Seelen den letzten Gang tn's Jenseits thun müßten. Das Horn schwieg gänzlich, gab es doch der Wachen nur zu viel, und kein Schlummernder sollte geweckt werden durch Mahnruf an die Zeit. Aber noch ein zweites Amt lag dem greifen Nachtwächter ob, daS «Ausläuten der Todten." Hatte sich nämlich über Nacht ein Augenpaar für immer geschlossen, dann ward dies der Stadt im frühesten Morgengrauen durch ein eigenartiges Glockengeläut verkündet. Die Gesunden, so eS hörten, drückten den Kopf in die warmen Kissen und dachten, wem mag es gelten? und die eine lange Nacht bei einem geliebten Kranken gewacht