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Rr. 91.

Tonuerstag dm 4 August

1892.

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Amtliches.

Ministerium des Innern.

Berlin, den 21. Juni 1892.

Nach Artikel 33 des bayerischen Gesetzes über Heimath, Verehelichung und Aufentbalt vom 16. April 1868 und dem dasselbe abändernden Gesetze vom 23. Februar 1872 kann ein bayerischer Staatsangehöriger, welcher im rechtsrheinischen Bayern heimathsberechtigt ist, eine bürgerlich gültige Ehe nur schließe», wenn er von der Districts-VerwaltungSbehörde seiner Heimatb ein Zeugniß darüber besitzt, daß gegen die beabsichtigte Eheschließung kein im Gesetz begründetes Ehe- hinderniß besteht.

Diese Besttmmuna ist neuerdings durch Art. 7 des Gesetzes vom 17. März 1892, die Auslegung und Abänderung einiger Bestimmungen des Ge- f-H"» sSS H^E ^ ehelichung und Aufenthalt betreffend, dahin ab- geändert worden, daß auf die Rechtsgültigkeit der ^geschlossenen Ehe der Mangel jenes Zeug- nisses ohne Einfluß bleibt, die Ebe aber solange, als die Ausstellung deS Zeugniffes nicht nach­träglich erwirkt wird, für die Ehefrau und die

(Unbefugter Nachdruck verboten.) Der Hag von S. Wtus.

Historische Erzählung von Ernst von Waldow.

(Fortsetzung.)

Grausames, unbarwberzigeS Weib!" rief Donato außer sich und faßte mit ehernem Griffe das zarte Handgelenk der jungen Frau. Diese blickte sich erschreckt um, ihre Frauen hatten sich bescheiden zurückgezogen, da sie gesehen, daß ei der Nobili Marco Donato sei, der eine Unter­redung mit der Herrin begehrt so war Andriana in der Gewalt eines ManneS, den eine unselige Leidenschaft fast zum Wahnsinn trieb, denn die rollenden Augen, die verzerrten Züge bei Un­glücklichen thaten deutlich kund, daß sein Geistes­zustand getrübt sei, keuchend flüsterte er, Andrtaua's Hand fest umspannt haltend:

»Du irrst, wenn Du wähnest, mich mit kaltem Wort zu scheuchen. Mein bist Du mein als der Preis für daS was mich ewig reuen wird! Du darfst Dich mir nicht entziehen, bist ja mit­schuldig an dem Verbrechen, denn für Dick beging ich den Verrath, Dir zu Lieb' hab' ich die Freunde geopfert ibn, den Einen wollt ich vernichten und just der Eine ist meiner Rache entkommen. Doch Geduld, ich treffe ihn noch und bei Boja- monte Ttepolo Wittwe wird dann daS Weib Marco Donato's!"

aus der Ehe entsprossenen oder durch dieselbe legitimirteu Kinder in Bezug auf die Heimath nicht die Wirkungen einer gültigen Ehe hat. Die Ehefrau behält ihre bisherige Heimath und die Kinder folgen der Heimath der Mutter. Er­langt die Ehefrau erst durch die Verheirathung die bayerische Staatsangehörigkeit, so besitzt sie mit ihren aus dieser Ehe entsprossenen oder durch dieselbe legitimirteu Kindern die vorläufige Heimath in der Heimathgemeinde des Mannes.

Nach diesen Bestimmungen, welche unbeschadet erworbener Rechte Dritter auch auf diejenigen Ehen anzuwenden sind, welche nach den bisherigen Fassungen des Art. 33 oder nach den entsprechen­den älteren Vorschriften als ungültig zu be­handeln waren, bleibt somit die Verpflichtung der Angehörigen bayerischer Landestheile rechts des RheinS, vor Eingehung einer Ehe die Aus­stellung eines districtSpolizeilichen VerehelichuugS- zeugniffes zu erwirken, nach wie vor bestehen und hat eine ohne ein solches Zeugniß abge­schlossene Ehe in staatsrechtlicher Beziehung nicht die Wirkungen einer gülltgeu Ehe, während die bürgerliche Gültigkeit der Ehe durch den Mangel deS Zeugnisses nicht berührt wird.

Ew. Excellenz setzen wir von Vorstehendem mit dem Ersuchen ganz ergebenst in Kenntniß, die Standesbeamten Ihres Verwaltungsbezirks ge­fälligst anzuweisen, Angehörige der rechtsrheini­schen bayerischen Landestheile, wie bisher, vnr dann zur Eheschließung zuzulassen, wenn sie das im Art. 33 des Gesetzes vom April 1868

23. Februar 1872 geforderte Zeugniß ihrer Heimathsbehörde beige­bracht haben.

Der Minister bei Innern. Der Justiz-Minister.

gez. Herrfu rth. qez. von Schelliug.

An den Königlichen Oberpräsidenten Herrn Magdeburg, Excellenz zu Caffel. M. d. I. I. B. 3089. Just.-M. I. 3018.

* _ *

DaS Entsetzen über diese Mittheilung war so groß, daß Andriana die Gefahr, in welcher sie selbst schwebte, völlig vergaß. Starren Auges blickte sie Donato an und bebend entrang sich ihren Lippen die Frage:

«Ist dieses wirklich wahr Ihr verriethet die Freunde?*

Marco Donato zuckte zusammen, seine Besinnung kehrte zurück, vielleicht reute ihn das Keständniß, doch nun war es zu spät, dasselbe zurückzunehmen, auch hätte das Gerücht früher oder später zu Andriana dringen müssen, daß Donato eS gewesen, der den Dogen gewarnt, deshalb erwiderte er nun trotzig:

»Wohl ist eS so und Euretwegen geschah es. An dem Tage, wo ich Each zuletzt gesehen, habt Ihr die Worte zu mir gesprochen: .wer ausharret, wird gekrönt!" Ich sah Eure Thränen fließen, vernahm auS Eurem Munde, daß Ihr unglücklich seid da trat der Versucher zu mir und flüsterte; verrathe die Verschwörung, verderbe Bojamoute und Andriana, die Dich liebt, ist Dein!"

.Unseliger!" hauchte Andriana, ein Schwindel erfaßte sie, ei dunkelte vor ihren Augen.

Donato wollte die Wankende in seinen Armen auffangen, doch bei der Berührung seiner Hände zuckte sie zusammen, voll Abscheu wich sie zurück und die Rechte erhebend rief sie drohend:

.Wage es nicht, mich zu berühren, Du Mörder meines Vaters sahst Du nicht bei edlen Marco Quiriut blutigen Leichnam und Du hast den ver-

Cassel, den 1. Juli 1892.

Abschrift theile ich Euer Hochwohlgeboren zur gefälligen weiteren Veranlassung ergebenst mit. Der Ober-Präsident. J. V>: gez. Polen.

An den Königlichen Regteruugs-Prästdenteu, Herrn Rothe, Hochwohlgeboren hier. Nr. 3907.

* * *

Caffel, den 12. Juli 1892.

Abschrift hiervon wird zur gefälligen Kevnt- uißnahme und Mittheilung an die Standesbe­amten ergebenst übersandt.

Der Regieruugs-Prästdeut. JA.: Althaus. Au die Königlichen Laudräthe 2C. A. I, 7375.

* *

HerSfeld, den 25. Juli 1892.

Wird den Herren Standesbeamten bei Kreises zur strengsten Nachachtung mitgetheilt.

A. Nr. 1394. Der Königliche Landrath _______________Freiherr von Schleinitz.

Ministerium bei Innern.

Berlin, den 17. Juni 1892.

Durch unsere Erlasse vom 21. Juli 1875 und 12. April 1889 (M. Bl. f. b. i. B. 1875 S. 229 und 1889 S. 118) sind u. A. die Angehörigen Italiens von der Beibringung bei im §. 1 des Gesetzes vom 13. März 1854 vorgeschriebenen EheschließungS-Attestes ein für alle Mal befreit.

Da indeffen nach den Vorschriften bei italieni­schen Gesetzes die Bekanntmachung bei AufgebotS in den italienischen Heimathgemeinden eines oder beider Verlobten von Einfluß auf die Gültigkeit der außerhalb Italiens vollzogenen Eheschließung zwischen italienischen Staatsangehörigen oder zwischen diesen und nicht italienischen Staats­angehörigen ist, so sehen wir uns veranlaßt, betreffs der Angehörigen Italiens die vorbezeich­nete Befreiung auf die Fälle einzuschränken, in denen der Nachweis erbracht wird, daß das Auf­gebot in der italienischen Heimathgemeinde einei oder beider Verlobten gemäß der dortigen Form- vorschriften erfolgt ist.

brechrrischen Muth, um die Liebe der Tochter Dessen zu werben, den Dein feiger Verrath in den Tod trieb?! Gehe hin und freue Dich bei Judaslohnes, der Dir werden wird, und sei be­laden mit der Verachtung der Edlen und getroffen von dem Fluche, den Marco Quirint'S Tochter, den das Weib Bojamoute Ttepolo'S auf Dein Haupt schleudert!"

Als hätte dieser Fluch Marco Donato's Haupt in Wirklichkeit mit der Macht eineS veruichtendeu Blitzstrahls getroffen, so taumelte er zurück, mit dem Kopfe an die feuchte Mauer anschlagend.

Eine wohlthätige Betäubung hatte seine Sinne umfangen und so gewahrte er nicht, daß Andriana geleitet von ihren Frauen, den Ort verlassen hatte, wo ihr so schreckliche Kunde geworden.

AIs er sich endlich wieder anfrichtete, war ihm, als habe er einen schweren Traum gehabt, und er fragte sich zagend: ob ei wirklich wahr sei, waS er erlebt. Da erblickte er beim Schein bei Mondes, der hinter dem düsteren Gewölk hervor- trat, das Stück eines schwarzen Schleiers am Boden liegen ei war von dem Wittwenschleier Audriaua'S und seine Hand hatte es losgerissen. Hastig riß er es an sich und brach, es mit Küssen bedeckend, in Schluchzen aus, dann irrte er plan­los durch die Straßen, um endlich, körperlich völlig erschöpft, auf den Polstern einer Gondel, deren Führer er angerufen, kurze Ruhe zu suchen.

Der Fährmann kam dem Befehle bei Edel­mannes, der ihm ein reiches Geldgeschenk zu-