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Htlsseliitl Kreisbilltt.

Mit wöcheuMcher Oratis-AeilngeIllnkrirtes NnterhaltungsSlatt^.

Nr. SS.

Dienstag den 23. August

1892.

Amtliches. Bekanntmachung.

Auf Grund der §§. 10, 12 und 15 des Ge­werbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 (Gesetz- Sammlung Seite 205) bestimme ich hiermit:

I. Für die Gewerbesteuerklasse I bilden je einen Veranlagungsbezirk:

1. die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schleswig« Holstein, Hannover und die Stadt Berlin, mit dem Sitz des SteuerauSschuffes in Königsberg beziehungsweise Danztg, Pots­dam, Stettin, Posen, Schleswig, Hannover und Berlin;

2. die zu je einem Veranlagungsbezirke ver­einigten Regierungsbezirke:

a. Merseburg und Erfurt mit dem Sitz des Steuerausschuffes in Merseburg,

b. Münster und Minden mit dem Sitz des SteuerauSschusseS in Münster,

c. Cobleuz, Trier und Aachen mit dem Sitz des SteuerauSschusseS in Cobleuz

3. jeder^der nachbenannten Regierungsbezirke BreSlau, Liegnitz, Oppelu, Magdeburg, Arnsberg, Cassel, Wiesbaden, Düsseldorf und Cöln mit dem Sitz deS Steueraus- schnsses am Sitz der Regierung.

Die Zahl der Mitglieder der Steueraus- schüffe der Gewerbesteuerklaffe I wird für die Verwaltungsbezirke:

Berlin und Hannover auf 12, Königsberg, Dauzig, Posen, Liegnitz, Oppeln und Cassel auf 6, für alle übrigen Veranlagungsbezirke auf 9 festgesetzt.

II. Für die Gewerbesteuerklasse II bildet jeder Regierungsbezirk und die Stadt Berlin für sich einen Veranlagungsbezirk mit dem Sitz des

Steuerausschuffes am Sitz der Regierung be- ! ziehungSweise in Berlin.

III. Für die Gewerbesteuerklaffe III bildet die Stadt Berlin und in der Regel jeder Kreis für sich einen Veranlagungsbezirk.

Die ausnahmsweise bestimmte Vereinigung mehrerer Kreise zu einem Veranlagungsbezirk für Klaffe III wird durch die betreffenden Regierungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden.

IV. Für die Gewerbesteuerklaffe IV bildet aus­nahmslos jeder Kreis und die Stadt Berlin einen Veranlagungsbezirk.

V. Die festgesetzte Mitgliederzahl der Steuer- ausschüsse der Klaffen II, III und IV wird von den betreffenden Regierungen öffentlich bekannt gemacht werden.

Berlin, den 11. Juli 1892.

Der Finanz-Minister, gez. Miguel.

Ministerium des Innern.

Berlin, den 5. August 1892.

Der hiesige französische Botschafter hat die Ver­mittelung des Herrn Ministers der auswärtigen Angelegenheiten in Ansprn« genommen, damit auf den am 16. August 1849 in Straßburg in Elsaß geborenen französischen Staatsangehörigen Emilie Arton, welcher von dem Untersuchungs­richter zu Paris wegen betrüblichen Bankerutts und wegen Theilnahme au einer Unterschlagung verfolgt wird, in Deutschland gefahndet werde.

Arton ist klein und dick, hat kastanienbraunes, kurzgeschnittenes Haar ohne Scheitel und einen blonden Schnurr- und Backenbart, welch' letzteren er am Kinn zugespitzt trägt.

Indem ich bemerke, daß eine Photographie des Genannten mit einem Abdruck des gegen ihn er­lassenen Haftbefehls dem hiesigen Polizeipräsi­denten zugefertigt worden ist und von diesem im Bedarfsfalls erbeten werden kann, ersuche ich Ew. Hochwohlgeboreu ergebenst, gefälligst im dortigen Bezirke nach dem Verfolgten Nachforschungen an«

stellen und ihn im Betretungsfalle vorläufig fest- nehmen zu lassen.

Ueber das Ergebniß der getroffenen Maßnahmen sehe ich demnächst einem gefälligen Berichte er« gebenst entgegen.

Der Minister des Innern, gez. Herrfurth. Au den Königlichen Regierungspräsidenten Herrn Rothe, Hochwohlgeboreu zu Cassel. II. 9771.

* * *

Cassel, den 12. August 1892.

Abschrift lasse ich Ew-Hochwohlgeboreu rc. zur gefälligen weiteren Veranlaffung und Berichter­stattung binnen 3 Wochen ergebenst zugehen.

Der Regierungs-Präsident.

I. V.: von Pawel.

An^dt^ Königlichen Laudräthe des Bezirks 2C.

'* * *

HerSfeld, den 19. August 1892.

Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie des Kreises zur Fahn­dung nach dem Verfolgten mitgetheilt.

Im etwaigen Betre^ugSfalle desselben ist mir sofort Anzeige zu erstatten.

I. 5476. Der Königliche Laudrath

________________Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 18. August 1892.

Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche mit Erledigung meiner Verfügung vom 4. August d. Js. I. Nr. 5072, Kreisblatt Nr. 93, betreffend die Bestellung der Schlachtviehbeschauer, noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist b t s zum 24. d. Äts. bei Meidung von 3 Mark Strafe erinnert.

I. Nr. 5072. Der Königliche Landrath _____Freiherr vou Schleinitz.

Hersfeld, den 20. August 1892.

Der Tuchmacher Johannes Kühn dahier, ge­boren am 7. Januar 1839 zu Niederaula, hat um Ertheilung eines Reisepasses für sich und seine

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

Eine HeKamentsktausel.

Novelle

von

E. Rudorff.

(Fortsetzung.)

Sofort schrieb Anna an Otto und bat ihn, er möge die Weigerung des Vormundes nicht weiter beachten, ihrer Liebe und Treue könne er sicher sein, die würden nicht wanken im Laufe der Jahre.

Nach wenigen Tagen nahm Anna von der lieb­lichen Villa Abschied und traf bet Frau Döring ein. Wie erstaunte sie, als am zweiten Abend Otto bei ihr erschien und in augenscheinlicher Er­regung sagte, daß er ihr sehr Wichtige« mitzu- theilen habe.

Ja Wunderbares, Schmerz und Glück mit einander gemischt, werde ich verkünden/ begann er, als sie allein waren.

»Ich bringe den Brief von Erich mit, leider mußte ich aus ihm erfahren, daß des Freuudes Tage gezählt sind/

»Ist der Graf gefährlich erkrankt?-

Es muß wohl ein langjähriges Herz- oder Lungenleiden sein, daS sich bedeutend verschlimmert hat; niemals hat er zu mir darüber gesprochen, und ist stets jeder Frage mit der Bitte entgegen getreten, dieses Thema nicht zu berühren. LieS Erich'- Brief/

Dieser lautete:Also Du bist glücklich, mein braver Otto, wirst das volle, reiche Leben mit einem geliebten Weibe theilen! Wie mich das ergreift, rührt und erfreut! Für Deine Anna interesstre ich mich sehr; ihr Vater war ein herr­licher Mensch, auf seine Tochter muß nothwendig ein Theil seiner edlen Eigenschaften übergegangen sein. Diese beiden Tage habe ich mich unablässig damit beschäftigt, ob es mir nicht vergönnt sein könnte, Euer Geschick segensreich zu gestalten. Höre also, welches Resultat mein Stauen ergeben hat. Vor allem muß ich vorausschicken, daß mein langjähriger Arzt, auf mein festes dringendes Verlangen da ich Dinge von der höchsten Wichtigkeit zu ordnen hätte mir endlich ge­standen hat, daß mein Leben in diesem Jahre zu Ende gehen wird!---

Dies betrifft nur mich allein, das nun Folgende eine Anzahl von Menschen, deren Wohl mir am Herzen liegt. Ich muß, um dieS klar zu legen, auch meine Familienverhältnisse berühren. Die geliebte Mutter brächte meinem Vater ein recht bedeutendes Vermögen zu; er war ein Mann von seltener Gerechtigkeitsliebe und beschloß, daß dieses Geld, unabhängig von dem Eigenthum der MajoratSbesttzer von Nordentbal, den Wittwen und Töchtern der Grafen von Reichenau zufallen solle. Diese waren in der That schlecht gestellt, fast allein auf die Großmuth der Majoratsherren angewiesen. So erwarb mein Vater daS schöne Gut Lindenruh, daS unsern Nordenthal liegt und

verschönte es fortdauernd über zwanzig Jahre; es war seine Lieblingsschöpfung. Kaum war ich mündig geworden, die theure Mutter heimge­gangen, als er mich unablässig mahnte, eine Gattin zu wählen. Vor mir stand jedoch ein ideales Bild, an welches die Frauen, welche ich kennen gelernt, nicht heranreichten; ich erfüllte seinen Willen nicht.

Mein Vater hegte die größte Abneigung gegen meinen Vetter, den nächsten Majoratserben, einen leichtsinnigen Spieler, dessen bevorzugter Aufent­halt Monte Carlo ist. So entschloß sich mein Vater kurze Zeit vor seinem Tode zu einem neuen Testament. Eine Klausel darin bestimmte, daß den Grafen vgn Reichenau nur eine Verfügung über Lindenruh zu Gunsten ihrer Wittwen oder Töchter zustehen solle, andernfalls müsse es mit Nordenthal vereint bleiben. Der theure Mann hielt es für undenkbar, daß ich nicht den Ent­schluß fassen würde, Lindenruh dereinst edleren Händen anzuvertraueu, das Wohl und Wehe der dort seit einer Reihe von Jahren lebenden Menschen der Willkür eines gewissenlosen Spielers zu entziehen.

So höre also meine Bitte: vertraue mir Deine Braut an und lasse sie vor den Augen der Welt meine Gattin werden. Ihr fiele alsdann nach meinem baldigen Tode das schöne Besitzthum zu, Ihr Beide, in Liebe geeint, könntet vollenden, was mein Vater und ich dort geschaffen haben, und Ihr hättet die letzten Tage meines LebenS verschönt/