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Irrsftlhtr ircisMatt
Mit wöchmtlicher OratisMeilage „IlluKrirLes Auteröaltuugsölatt^.
Nr. 114. Dienstag den 27. September 1892.
Erstes Blatt
MWmK-MckH.
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Die Expedition.
Amtliches.
Hersfeld, den 24. September 1892.
Nach 8. 10 der Dienstanweisung für die Erheber der Landgemeinden (Altbaus Seite 244) muß die Gemeinde-Rechvung im Juli jeden Jahres aufgestellt, und bis zum 1. A u g u st dem Gemeinde- rath überreicht werden. Letzterer hat (gemäß
(Unbefugter Nachdruck verboten.)
Des Hokdöauers Wustkanti«.
Eine Dorfgeschichte von Reiuhol- Scheffel.
(Fortsetzung.)
Die Mutter saß schweigend dabei, sie wußte, daß das Stadtfräulein für ihren Bub'n nicht tauge, drum war es ihr auch recht, daß der Haus fortging, bevor er und der Vater au einander geriethen. e _ ,
Leise ging sie inS Nebenzimmer, dem Sohne die Kleider zusammen zu packen, Denn morgen mit Sonnenaufgang wollte er fort.
X.
Der Abschied.
Der Vater öffnete verdrießlich die berühmte Truhe, um dem Scheidenden das Reisegeld daraus zu holen, der Sohn schlich hinaus, um von der heimlich Geliebten Abschied zu nehmen.
Als er ins Häuschen kam, schlief die Kranke, Elisabeth empfing ihn im ersten Zimmer, die Thränen im Auge des Mädchens gaben ihm ohne Frage Auskunft über das Befinden der Mutter. Er meinte: »Fräulein, ich bin gekommen Lebewohl zu sagen, ich gehe morgen fort."
»Müßt Ihr Soldat werden?"
»Nein, der Goldbauer hat im letzten Krieg ein paar Dutzend Verwundete auf seinen Hof verpflegt, zum Dank bin ich frei. Ich zieh' fort, um mich ein paar Jahre in der Welt uwzu- schauen."
§. 91 der Gemeinde-Ordnung) die Rechnung zu I prüfen und noch vor Ablauf des Monats August dem Gemeinde-Ausschoß zu überreichen. Nachdem die Rechnung nach zuvoriger deshalbiger Bekanntmachung 8 Tage lang offen gelegen, muß dieselbe binnen weiteren 8 Tagen in gemeinschaftlicher Zusammenkunft des Gemeinderaths und Aus- schuffes unter Zuziehung des ErheberS nochmals durchgegangen werden und dann dem Landraths- amte überreicht werden.
Diese Vorschrift wird nicht immer genügend beachtet, und bestimme ich deshalb, daß die Herren Bürgermeister mir am 2. August jeden Jahres anzeigen, ob der betreffende Erheber die Gemeinde-Rechnung ausgestellt und dem Ge- meinderath übergeben hat, damit ich in der Lage bin, gegen den säumigen Erheber auf Grund des Gesetzes vom 17. Mai 1834 vorzugehen.
Die Herren Bürgermeister haben den Erheber Ihrer Gemeinde hiervon in Kenntniß zu setzen und im Terminkalender daS Erforderliche zu notireu.
Zugleich bringe ich den Herren Bürgermeistern meine Verfügung vom 9. März 1885 Nr. 2708 (Kreisblatt Nr. 32) mit dem Bemerken in Erinnerung, daß ich fortan ohne Weiteres strafend einschreiten werde, wenn bei der Führung des ungeschriebenen Kontrol-RegisterS Vernachlässigungen sich zeigen und auf den Rechnungsbeträgen die betreffenden Nummern des Koutrol-Registers nicht angegeben, auch die Einnahme- und Ausgabe- Anweisungen nicht vor ihrer Abgabe an den Erheber (Eilfälle ausgenommen) vom Gemeinde- ratb ordnungsmäßig vollzogen sein sollten.
A, 1703. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e t n i tz.
Hersfeld, den 26. September 1892.
Den Herren Ortsvorständen des Kreises werden in den nächsten Tagen eine Anzahl Exemplare
»Wie kann man nur aus eigenem Willen eta so schönes Heim verlassen?"
»Mir ist's zu einsam!"
»So macht es wie euer Schwager und sucht Guck eine Braut."
»Das schon gar nicht."
»Ihr werdet es ja selbst am besten wissen, was Euch gut ist."
»Kann ich Euch in der Stadt was besorgen?"
»Wenn Ihr so freundlich sein wollt, Herr HanS, so sucht unsern Doktor auf, hier ist die Adresse, und sagt ihm, daß es mit der Mama aar nicht besser werden will. Sie klagt nicht über Schmerzen, aber sie ist so schwach abge- magert, daß mir ihr Anblick daS Herz zusammen- schnürt. Wißt, ich fürchte zuweilen, sie könnte mich ganz allein in der Welt zurücklassen, waS sollte ich dann beginnen?"
»Fräulein, was Ihr mir zuvor gerathen, paßt auch für Euch, Ihr könnt ja heirathen."
»Ach, das ist ganz was anders. Der junge Goldbauer findet schnell die tüchtige Frau für sein Haus, aber ein armes Mädchen nicht so leicht den annehmbaren Freier. Ich höre die Mama, ich muß hinein. Behüt' Each Gott, Hans."
»Euch auch, Fräulein."
Elisabeths Gedanken waren himmelweit von jenen des jungen Bauern entfernt, und eS verdroß sie ein wenig, daß seine Augen unverwandt auf ihrem Gesicht ruhten.
DaS war der Eindruck, den er hervorbrachte.
eines Flugblattes betreffend »Schutzmaßregeln gegen Cholera" zugehen. Die Schutzmaßregeln sind den Orts-Einwohnern in zweckmäßiger Art und Weise alSbald zur Kenntniß zu bringen.
J. 6751. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 23. September 1892.
Der seitherige Bürgermeister W a l d zu RöhrigS- Hof ist als solcher auf acht weitere Jahre gewählt und heute eidlich verpflichtet worden.
I. A. 1694. Der Königliche Landrath
_______________Freiherr von Schleinitz.
Fulda, am 22. September 1892.
Dem Königlichen Landrathsamt gebe ich davon ergebenst Nachricht, daß der für den 29. d. MtS. in der Stadt Fulda angesetzte Viehmarkt durch Verfügung des Königl. Regierungs-Präsidenten zu Cassel vom 20. d. Mts. A. II. 8337 aufgehoben worden ist.
Der Königliche Landrath. J. V.: Köhler.
An das Königliche LandrathSamt zu HerSfeld. J.-N. I. 15370.
* *
Hersfeld, den 26. September 1892.
Wird veröffentlicht, und erhalten die Herren Ortsoorstände die Weisung, die Aufhebung deS Vtehmarktes tu Fulda in ihren Gemeinden alSbald öffentlich bekannt machen zu lassen.
I. 6700. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Folittsche Nachrichten.
Se. Majestät der Kaiser ist mit den Herren seiner Begleitung am Freitag Nachmittag im erwünschtesten Wohlsein im Jagdhause Romiuten eingetroffen. Wie man hört, dürfte Allerhöchst- derselbe dort einen Jagdaufenthalt von etwa acht Tagen nehmen. Von Rominten auS wird der
Da war nicht die leiseste Spur, daß seine heiße Liebe Erwiderung finde, hätte der Gold, bauer eingewilligt, dann wäre eS dem armen Burschen erst recht schlecht gegangen, d'rum war es in seiner Lage das beste, hinaus in die Welt zu ziehen, fremde Länder zu sehen, manches zu lernen, vor allem aber die schwere Kunst zu vergessen, was mau im Herzen liebt, und doch nimmermehr besitzen kann. Wenn er darin einmal Meister geworden, dann, ja dann konnte er ungesäumt zurück nach Hause, zu deu Eltern, zu dem reichen Besitze, den sie ihm aufbewahrten.
Im Hofe war jetzt eine Kammer leer, aber der Goldbauer wird eS sich wohl überdeuken, ehe er abermals Fremden gastfreundliche Unterkunft gewährt.
XI.
In der Fremde.
Als Hans in der Residenz anlangte, beeilte er sich, seinen Bauernanzug gegen Stadtkietder zu vertauschen, um nicht durch die besondere Tracht Aufmerksamkeit zu erregen. Nachdem er sein kleines Gepäck in einem Gasthofe untergebracht, ging er den Befehl Elisabeths zu erfüllen und den Doktor aufzusuchen.
Vor dem Hause des berühmten Professors an- gelangt, hörte er, daß dessen Sprechstunde erst am Nachmittag; er ging planlos in den Straßen umher, neugierig spähend, ob die übrigen jungen Damen in der Stadt auch so herzberückend alS eine, die er erschaut.