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vierteljährlich 1 MaÄk 40 Pfg. exc).

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Htlsstl-tl Kreistliltt.

__________Mit wöchentlicher Kratis-Neilage ^Illukrirter Ilnterhaltuugrölatt-.__________

Nr. 115. Donnerstag den 29. September 1892.

Domelllelil5-LckhUg.

Mit dem 1. October beginnt ein neues Abonne­ment auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende Hersfelder Kreisblatt mit der wöchentlichen Gratis-Beilage Jllustrirtcs Untcrhaltimgs-Blatt"

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Neu hinzutretenden Abonnenten wird daS Kreisblatt auf Wunsch vom Tage der Bestellung an bis 1. October 1892 gratis und franco zu- gesandt.

$W Inserate finden zweckentsprechende Verbreitung und kostet die viergespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.

Die Expedition.

Amtliches.

Berichtigung eines Druckfehlers.

In Zeile 7 des letzten Absatzes der Verfügung vom 24. d. Mts. A. 1703, im Kreisblatt Nr. 114, muß eS heißenauf den Rechuuugsbelägeu", und nicht »Rechnungsbeträgen".

Hersfeld, den 26. September 1892.

Diejenigen Herren Ortsvorstäude, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 28. Fe­bruar 1880 Nr. 2182, KreiSblatt Nr. 18, die Einzahlung des Forstgeldes an die Steuerkassen

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

Des Hotdöauers Mustkantin.

Eine Dorfgeschichte von Reinhold Scheffel.

(Fortsetzung.)

Nachdem das Abendbrot verzehrt, Knechte und Mägde sich zurückgezogen, saßen die beiden Alten jetzt allein beisammen. Bet freundlichem Wetter liebte eS der Goldbauer, seine Pfeife vor der Thür an einem stillen Plätzchen zu rauchen, jetzt aber, wo der Lärm so vieler fremder Arbeiter den Hof erfüllte, war dieS schwer zu erreichen.

An einem frönen mondhellen Abende schritt der Goldbauer immer weiter und weiter fort, und gelangte endlich an eine im Hintergründe deS Gartens befindliche Bank aus Baumästen, dort setzte er sich hin.

Sein einsames Rubeplätzchen ward von drei­facher Beleuchtung verklärt: die funkelnden Sterne am Firmament, das belle Lodern seines trockenen Tabaks, zum Schlüsse das Licht von ihn um- gaukelnden bunten Glühkäfern. Er fühlte sich recht behaglich, sich so seinen Gedanken über­lastend. Plötzlich erhob er sich und blickte hinauf zu dem Baume, der sein Haupt überschattete. Aus welcher Kehle kam der leise Gesang, diese traurigen, schmerzerfüllten Töne, die der Luft­zug dem Hausvater zutrug? Andächtig den süßen Lauten folgend, gelangte der Goldbauer zur Stelle, wo ein flackerndes Licht die Sängerin zeigte. Gr war bet dem Asyl angelaugt, das

betreffend, noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis spätestens zum 1. r. Mt-. bei Meldung von 3 Mk. Strafe erinnert.

I. 6782. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 26. September 1892.

Der Bürgermeister Georg Wald zu RöbrigS- Hof ist als Sachverständiger zur amtlichen Unter­suchung des Schweinefleisches auf Trichinen für die Gemeinde RöhrigShos widerruflich bestellt und eidlich verpflichtet worden.

I« Verhinderungsfällen wird derselbe durch den Sachverständigen für Heimboldshausen, Bürgermeister Wilhelm Braudeustei« da­selbst vertreten.

I. I. 6688. Der Königliche Laudrath Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 27. September 1892.

Die erste Schulstelle zu PhilipPSthal wird wegen Peustouiruug des bisherigen Inhabers vom 1. Oktober d. Js. ab vakant.

Bewerber um dieselbe wollen ihre MeldungS- gesuche nebst den erforderlichen Zeugnissen inner­halb 14 Tagen an den Schulpatron Sr. Hoheit den Herrn Landgrafen Ernst von Hessen-PhilippS- thal zu Philippsthal eiuretcheu.

I. I. 6711. Der Königliche Laudrath

Freiherr von Schleinitz.

Homberg, den 21. September 1892.

Königliches Laudrathsamt benachrichtige ich er- gebenst, daß unter dem Rtndviehbestande des Handelsmanns David Nußbaum und deS Gast- wirths Konrad Spill zu Raboldshausen die Maul- und Klauenseuche auSgebrochen ist.

Der Laudrath v. Gehren.

Au Königl. Laudrathsamt zu Herrfeld. Nr. 8041.

er den beiden Frauen gewährt und sah Elisabeth, die, wie allabendlich, der Mutter zum Einschlafen vorsang.

Seitdem Hans fortgezogen, hatte der Gold- bauer der Obermaat» aufgetragen, für die Fremden zu sorgen, er selbst wich ihnen noch geflissentlicher als zuvor aus.

So fest er auch entschlossen war, sich keine solche Schwiegertochter inS HauS bringen zu lassen, erbitterte eS ihn doch seltsamerweise im höchsten Grade, daß Leute, die bet ihm das Gnadenbrot» verzehrte«, eine Heirath mit seinem Sohne verächtlich zurückweisen sollten.

DaS schwere Vergehen, von welchem die Uebel- thäter selbst nicht die geringste Ahnung hatten, schrieb ihnen der Goldbauer mit großen Lettern inS Schuldbuch ein.

Daß er stehen blieb, um daS Lied zu Ende zu hören, kümmerte niemand.

Daß er allabendlich zur Stelle kam, wo da gesungen ward, zuletzt sogar die Dunkelheit recht ungeduldig erwartete, alS hätte er, waS Gott verhüt', ein Stelldichein, war gleichfalls seine Sache. Ja, er überlegte sogar zuweilen, ob eS ihm im Winter nicht ein wenig zu weit sein werde, wie er eS jetzt gewohnt, jeden Abend zur Musik zu gehen.

Diese ZukunftSsorgen des Goldbauer« waren jedoch ganz unnöthig, denn wie er einst am Feier­abend hiuauSging, um seine Pfeife bet Begleitung einer Singstimme zu rauchen, blieb die letztere

Hersfeld, den 26. September 1892. Wird veröffentlicht.

I. 6747. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 26. September 1892.

Den Herren Ortsvorständen der Kirchspielsorte wird in Kürze unter Nachnahme je eine Sendung von Stempeln für die innerhalb deS Kirchspiels wohnhaften neu bestellten 'Schlachtviehbeschauer seitens der Firma Carl Horch zu Gaffel zugehen. Diese Sendung ist in Empfang zu nehmen and sind die Stempel gegen Erhebung der auf daS Stück entfallenden Kosten au die betreffenden Personen z« vertheilen.

I. 6751. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Polizei-Verordnung. Auf Grund der §. 137 der Gesetzes über die allgemeine LandeSver» Wallung vom 30. Juli 1883 und der §§. 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizei-Verwal­tung in den neu erworbenen Landestheileu vom 20. September 1867 verordne ich in Folge der drohenden Choleragefahr vorbehaltlich der Zu­stimmung des Bezirksausschusses für den Umfang der Regierungsbezirks Gaffel, was folgt:

§. 1. Alle aus dem Hamburgischen StaatSge- biet kommenden Personen haben sich während der nächsten 6 Tage nach dem Verlassen desselben an jedem Orte, an welchem sie aulangeu, spätestens 12 Stunden nach der Ankunft bei der OrtSpoltzei- behörde unter Angabe ihrer Uaterkunft zu melden und über den Tag, an welchem st- das vorge­nannte Gebiet verlassen haben, auSzuweisen.

§ 2. Die in § 1 gedachte Verpflichtung zur Anmeldung liegt auch den Gast- und HerbergS- Wirtben, sowie Jedem ob, welcher eine anS dem Hamburgischen Staatsgebiet kommende Person bei sich aufnimmt.

§. 3. Die in §. 1 erwähnten Personen sind,

völlig auS, und vor Aerger und Enttäuschung ließ der Goldbauer auch die erstere verlöschen und ging mißmuthig dem Hause zu. Zum größte« Glück hatte er die Befriedigung, auf dem Rück­wege etwas in Unordnung zu staden, so konnte er sich doch in einem Donuerwetter Luft machen. Eine Woche lang ging der Goldbauer den ge­wohnten Weg und mußte sich seinen OhreuschmauS von den Fröschen und Grillen bereiten lassen. Sein Entschluß stand fest, er wolle sich um die Stadtleute, die selbst zum Singen zu faul find, gar nicht mehr kümmern und lieber öfter inS Gemeindewirthshaus gehen, sich um die politischen Verwickelungen mehr kümmern, als er eS in der letzten Zeit gethan.

XIII.

Das unterbrochene Lied.

Nur weil die Nacht gar so hell und klar, nur weil sich in der windstillen Abendluft kein Hälm- chen regte, ging der Goldbauer heute noch zum letzten Male zur Musik.

Seine Ausdauer ward reichlich belohnt.

Klagender, rührender, ergreifender alS jemals zuvor klang ihm daS Lied heute entgegen. Immer näher zog eS ihn, mit zurückgehalteuem Athem horchte er dem lange entbehrten Genusse.

Da, gerade bei der schönsten Stelle, brach die Sängerin plötzlich mit einem herzzerreißenden Webrufe den Gesang ab.

Der Goldbauer war erschreckt zurückgefahreu,