Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
AbonnementSprki« viertelsöhrlich 1 Mark 40 Mg. «xcl.
Kostansschla«.
Die Znserttondgeiührm betragen für den Raum einer Spaltkeile
10 Mg., im amtlichen Theile 15 Yfg. SKeflamen die Zeile 20 Mq.
Bei arSGeren «Iifträqen entsprechender Rabatt.
Hersstl-kr IrcisilatL
Mü «öchmlliSer Kratir-Aeilage ^IlluKrirtes MuterhaltungsSlatt".
Nr. 135.
Dieustag dm 15. November
1X92.
Amtlicher.
Polizei-Verordnung. — Auf Grund der §§. 5, 6 des Gesetzes über die Polizeiverwaltnng vom 11. März 1850 und der §§. 137, 139 deS Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird zur Verhütung der weiteren Verbreitung der Cholera vorbehaltlich der Zustimmung deS Prov'nzialratbS für den Umfang der Provinz Hessen-Nassau Folgendes verordnet:
§ 1. Alle auS dem Königreich der Niederlande nach Preußen zurückkehrenden Flößer haben sich während der nächsten sechs Tage seit dem Der- lassen deS Königreiches der Niederlande an jedem Orte, au welchem sie anlangen, spätestens 12 Stunden nach der Ankunft bei der Ortspolizet- behörde unter Angabe ihrer Unterkunft zu melden, und über den Tag, au welchem sie daS vorbezeichnete Landesgebiet verlassen haben, auSzu- weisen.
2. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, sofern nicht nach Maßgabe deS §. 327 deS ReickSstrafgesetzbuchS Gefängniß- strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe biS zu 60 Mark bestraft.
§. 3. Diese Verordnung tritt sofort mit er- fötaler Bekanntmachung in Kraft.
®<jfH am 4 November 1892.
Der Oberpräsident der Provinz Hessen-Nassau. Magdeburg.
Der Herr Minister des Innern hat dem Verein für Pferderennen und Pferde-AuSstellungen in Preußen zu Königsberg i./Pr. die Erlaubniß ertheilt, bei Gelegenheit der im Frühjahr nächsten Jahres daselbst abzahaltenden Pferde-AuSstellung eine öffentliche Verloosang von Wagen, Pferden 2C. zu verunstalten und die in Aussicht genommenen 150000 Loose zu je 1 Mark im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.
Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe,
(Nachdruck verboten.)
Die Tochter des Meeres.
Roman von A. Nicolo.
(Fortsetzung.)
»Du solltest Seinen eigenen Werth besser tennen, Netta, als daß Du auch nur einen Gedanke» an eine solche Nichtigkeit verschwendest. Lord Faro'S Tochter braucht keine Nebenbuhlerin zu fürchten, am allerwenigsten ihre eigene . .
»Jungfer... denn sie ist kaum etwas BeffereS unterbrach ihn Netta, wieder heiterer werdend bet der schmeichelhaften Anspielung. »Aber Lord Belfort sollte auch Besseres zu thun wissen alS sie eitel und anmaßend zu machen," fuhr sie fort. »Und nun denke ich, schließen wir Frieden und sind wieder gute Freunde. Ernst . . . DaS heißt: »Wenn Du eS nicht wieder thun willst ... wie wir sonst zu sagen pflegten!"
Lord Belfort war dies Mal kühner als bei der anderen Versöhnung vor wenigen Minuten, denn er berührte die Lippen statt der Hand feiner jungen Verwandten, und erhielt zum Lohn dafür einen leichten Schlag von ihren zarten Fingern.
* * *
Inzwischen verließ Cora, die unschuldige Ursache bei kleinen Streites, daS HauS und schritt rasch den schattigen Wegen zu, wo sie ungestört sein konnte.
„»SS ist empörend! Ich ertrage es auch nicht länger!*
ersuche ich die Polizeibehörden, deu Vertrieb der Loose im hiesigen Bezirk nicht zu beanstanden.
Cassel, am 29. Oktober 1892.
Der RegierungS-Präsident. I. B.: v. Pawel. Hän Gemäßheit des Artikels 50, Abs. 1, der AusführungS-Anweisung vom 5. August 1891 hat der Herr Finanz-Minister bestimmt, daß die durch §. 24 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 vorgeschriebenen Stener-rklärungen für daS VeranlagungSjahr 1893/94 in der Zeit vom 4. bis einschließlich den 20, Januar 1893 abzugeben sind.
Caffel, am 29. Oktober 1892
Der Vorsitzende der Einkommensteuer- BerufungS-Kommission
Aus der Rede des Ministerpräsidenten Grasen zu Eulenburg
theilen wir folgenden, alle wesentlich«» Punkte in Kürze schildernden Abriß des Inhalt« der Steuerreform mit:
^Unser directe« Steuersystem krankt an den staatlichen Real- oder Ertrag-steuern. Diese, ihrer Natur nach auf Bruttobe- steuerung beruhend, führen zu einer ungleichmäßigen Belastung, treffen in Folge dessen die Steuerpflichtigen in ungleicher und, auch abgesehen hiervon, unbilliger Weise und hindern die durch die Gerechtigkeit gebotene unterschiedliche Besteuerung de« fundirten oder vererblichen Einkommen« im Gegensatz zu dem Arbeitseinkommen. Die Gemeinden werden aber durch die staatliche Besteuerung der Realobjekte verhindert, diese, welche für die Heranziehung für die Gemeindelasten besonder« ge- eignet sind, in ausgiebigem Maße zu benutzen, und hingedrängt aus ein System von Zuschlägen zur Einkommensteuer, welche aus die Erträge dieser Steuer nicht ohne nachtheilige Rückwirkung bleiben können. Die« tritt am augenfälligsten hervor bei der Grund- und Gebäudesteuer, trifft aber, wenngleich in geringerem Maße, auch bei der Gewerbesteuer und der in dieser Beziehung gleich zu erachtenden Bergwerk-steuer zu. Die Beseitigung der angedeuteten Uebelstände läßt sich daher nur herbeiführen dadurch, daß ,der Staat aus die Erhebung der genannten vier Steuern verzichtet und seinerseits zu einer stärkeren Heranziehung des fundirten Einkommen- übergeht. . . Von jeher ist das Streben dahin gegangen, den
Mit diesen Worten machte sie ihrem schweren Herzen Lust.
»Mich von einem Fremden beleidigen lassen zu müssen, weil ich einsam und unbekannt bin! . . . O Himmel, was wird noch anS mir werden!' fuhr sie fort, faltete krampfhaft die Hände und sank in dem Gartenhaus, daS außer ihr selten Jemand betrat, auf eine Bank uteder. »Warum bin ich nicht mit Denen ertrunken, die mich liebten? Jetzt bin ich unglücklich und verlassen!"
»Unglücklich und verlassen, Cora?" sagte Lord Faro, der unbemerkt näher getreten war. »Sie haben doch gewiß nicht Ursache, sich zu beklagen, daß man Sie nicht... ich meine, eS wird Ihnen doch Zuneigung und Interesse genug gezeigt, wenigstens von mir?*
»Ich . . . ich beklage mich ja auch nicht!" sagte sie hastig. »Außer wenn man mich be- obachtet und belauscht."
»Ich sah Ihr Kleid zwischen den Gebüschen, und ich bin so selten mit Ihnen allein, daß ich einmal frei und ungezwungen mit Ihnen zu reden wünschte," erwiderte er, indem er neben ihr Platz nahm. »Aber wo ist Netta?"
»Sie war soeben mit Lord Belfort ... so heißt er ja wohl? ... im Schulzimmer," sagte sie kalt, obwohl sie ihre Undankbarkeit gegen ihren Wohlthäter bereute. »Dort werden Sie ihn wohl noch finden."
»Im Schulzimmer?" wiederholte er. »So sahen Sie ihn schon, Cora?"
Verzicht «der die Ueberweisung der staatlichen Realsteuern nicht allein den davon betroffenen Steuerpflichtigen, sondern vor Allem den Gemeinden zu Gut« kommen zu lassen. Die
SJe aber, in welcher Weise die« geschehen soll, über die er viel gestritten ist, soll nach dem vorliegenden Plane dahin entschieden werden, daß nicht die Steuern al« solche überwiesen, d. h. vom Staat erhoben und an die Gemeinden verabfolgt werden, sondern bah eine Ueberweisung der Steuerquellen, der Objekte, von welchen sie erhoben werden, an die Gemeinden erfolgen soll zur eigenen Ausnutzung. Die« gewährt die Möglichkeit, den Gemeinden eine freiere Bewegung zu gestatten in der Benutzung dieser Quellen und dabei die Besonderheit der Verhältnisse zu berücksichtigen und Ausgleichungen eintreten zu lassen, welche im Wege der staatlichen Besteuerung nicht möglich sind. E« entfällt außerdem die schwierige Erörterung der Frage, an welche Gemeinden höherer oder niederer Ordnung die Ueberweisungen zu bewirken sein würden und nach welchem Maßstabe sie zu er- solgen haben. Andererseits erwachsen aber bei der Durch, führung diese« Plane« weitere Aufgaben für die Gesetzgebung in zweifacher Beziehung. Ersten« muß dafür gesorgt werden, daß die freigegebenen Quellen von den Gemeinden in angemessener Weise für ihre Besteuerung benutzt werden. Darüber ist in dem Entwürfe «ine« KommunalabgabengesetzeS Bestimmung getroffen, welches überdies die Aufgabe hat, dem längst- gekühlten Bedürfniß einer emhe-,lichen, auf rationellen Grundsätzen beruhenden Ordnung des KommunalsteuerwesenS abzu- helfen. E« verfolgt außerdem das Ziel, durch eine stärkere Betonung der Grundsatzes v»n Leistung und Gegenleistung den Bedarf an eigentlichen Gemeindesteuern zu verringern und auf diese Weise die starke Belastung der Einkommensteuer mit Zuschlägen herabzumindern. Die zweit« Aufgabe, welche der Gesetzgebung weiter erwächst, besteht darin, vorzubeugen, daß in vielen gesetzlichen Beziehungen und Bestimmungen, bei denen die Entrichtung direkter Realsteuern die Voraussetzung bildet, durch die Aufhebung derselben nicht eine Lücke eintrete. E« ist nicht möglich, gleichzeitig mit dem Verzicht auf die Erhebung der Rcalsteuern auch die Veranlagung derselben durch den Staat auizuheben. E« wird da« ohne Weitere« einleuchten, wenn man sich nur daran erinnert, daß aus dem Grundsteuerkataster die gesammten Grundbücher beruhen, daß wir also diesen gesammten RechtSverhälmissen die Grundlage der Veranlagung der R-alsteuern nicht entziehen dürfen. Ist da« richtig, dann ist die Ausfüllung der von mir angedeuteten Lücke sehr leicht dahin zu bewirken, daß man in allen denjenigen Bestimmungen, welche hier in Betracht kommen, an Stelle der entrichteten die veranlagten Steuern setzt. Die« wird in der weit überwiegenden Mehrzahl der
»Ich . . . doch ich wußte nicht, daß er kowmeu würde, sonst hätte ich das Zimmer vorher verlassen," entgegnete sie. »Er suchte Miß Netta."
»Fanden Sie ihn hübsch?" fragte er mit er« zwungeuem Lächeln.
»Ich weiß es nicht. WaS liegt wir auch daran?" entgegnete sie stolz,
»Ist dem wirklich so? Dann sind Sie anders als andere junge Mädchen!" sagte er. »Junge Mädchen haben gewöhnlich großes Interesse für dergleichen Vorzüge unseres Geschlechtes."
»Ja, ich bin anders, ganz anders!" antwortete sie bitter. »Und gerade Das macht mir Kummer."
»Cora, warum thun Sie mir mit solchen Worten weh?" sagte Faro und versuchte in ihre abgewendeten Augen zu sehen, die sich mit Thränen füllten. »Genügt eS Ihnen nicht, daß ich Sie als meinen Pflegling .. . mein Mündel wenn Sie wollen. . . anfehe? WaS wollen Sie noch mehr?"
.34 bin Ihnen ja auch dankbar dafür. Nur, bitte, lassen Sie mich in Rahe und Frieden!" entgegnete sie ungeduldig. »Es ist unrecht, sehr unrecht, ich weiß er wohl," fuhr sie in sanfterem Tone fort, der ihrer Schönheit noch mehr Reiz verlieh, „doch ich bin beklagenSwerth eigensinnig und unlenksam, wenn eS mich bisweilen über- kommt, welch' seltsames Schicksal in meinem Leben liegt, als namenloser Findling bei fremden Leuten zu sein."