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Helsstl-tl Kreishl«tt.

Mit wöchentlicher Krntis-Aeilage ^llukrirtes Nuteryaltnugsölatt".

Nr. 136. Donnerstag den 17. November 1892.

Amtliches.

Berlin, den 29. Oktober 1892.

In Verfolg deS Runderlaffes meines Herrn Amtsvorgängers vom 23. Juni d. JS-, betreffend die s. g. indirekte Feuerversicherung, will ich mit Rücksicht darauf, daß die Bier- und Gersteent- Werthungsversicherung als ein Bedürfniß des Brauereigewerbes anzuerkennen ist, hierdurch ge­nehmigen, daß von den FeuerversicherungSgesell- schaften auch die Bier- und Gersteentwerthungs- Versicherung betrieben, d. h. derjenige durch Feuer oder Explosion verursachte Schaden versichert werden darf, welcher den Brauereien an den von ihnen hergestellten in den Gähr- und Lagerkellern befindlichen Biervorräthen durch Zerstörung oder Beschädigung der Kühlmaschinen (Eismaschinen, Kaltluftmaschineu rc.) sowie an den bereits in Bearbeitung begriffenen Gerste-Vorrätheu durch Zerstörung oder Beschädigung der Darranlagen entsteht. Durch diese Versicherung darf indessen der Werthsverlust höchstens bis zur Höhe des Selbstkostenpreises ersetzt, und eS muß von den versicherten Brauereien ein Viertel des Eugros- Verkaufspreises deS Bieres sowie des Selbstkosten» Preises der Gerste in Selbstversicherung genommen werden. Im Uebriaen behält es bei den Vor­schriften des ErlaffeS vom 23. Juni d. Js., namentlich auch betreffs deS Verbots der s. g. Chomage-Versicherung d. h. der Versicherung von Verlusten an GeschäftSgewinnen, Miethsverlusteu u. s. w. auch ferner sein Bewenden.

Ew. Hochwohlgeboren wollen die im dortigen Regierungsbezirke thätigen Feuer-Versicherungs- Gesellschasten hiervon baldgefälligst in Kenntniß setzen.

Der Minister deS Innern, gez.: Graf zu Eulenburg.

An den Königlichen Regierungs-Präsidenten, Herrn Rothe, Hochwohlgeboren zu Gaffel. I. A. 9624.

* * *

Cossel, den 9. November 1892.

Abschrift vorstehenden Erlasses lasse ich Ew.

m" Bezug auf die Verfügung vochwohlgevoren

vom 7. Juli d. I. A. II. 6167 und mit dem Er­suchen ergebeust zugehen, den Inhalt deS Erlasses zur Kenntniß der im^" Kreise (in hiesiger

Stadt) zugelafseuen Feuerversicherungs-Gesellschaf- ten zu bringen.

Der Regierungs-Prästdent. I. B.: v. Pawel. Au sämmtliche Herren Landräthe des Bezirks und den Herrn Polizei-Präsidenten hier. A. II.

Hersfeld, den 15. November 1892.

Obiger Erlaß ist durch die Herren Bürger- meister den Agenten der im hiesigen KreiS von diesen vertreteuenFeuerverstcherungSGesellschafteu zur Kenntniß zu bringen

I. 7894. Der Königliche Landrath

__ Freiherr vov Schleinitz.

HerSfeld, den 12. November 1892.

Der seitherige Bürgermeister Adolf Krapf zu Rohrbach ist als solcher auf acht weitere Jahre gewählt und heute eidlich verpflichtet worden.

J. A. 1911. Der Königliche Landrath ___ Freiherr von Schleinitz.

Ausschreiven.

Der UntersuchungSgefangeue, Fabrikarbeiter

Christian S t r e u m aus Lohrbach ist gestern | Abend gegen 6 Uhr auf dem Transporte vom hiesigen Ostbahnhofe nach dem Polizei-Direktions­Gebäude entsprungen.

Derselbe ist ungefähr 20 Jahre alt, von schmäch­tiger Statur, 1,30 bis 1,40 m groß, bartlos, hat braune Haare, blonde Augenbraunen, blaue Augen, längliches schmales Gesicht und ist bekleidet mit dunklem Anzug, bestehend aus Sackrock, Hose und Weste aus einem Stoff, dunklen Hut und Zug. stiefeln. Der Entsprungene war ohne jegliche Mittel und Legitimationspapiere.

Es wird ergebeust ersucht, nach dem Flüchtigen Nachforschungen anzustellen, denselben im Be- tretuvgsfalle festzunehmen und telegraphische Nach­richt hierher gelangen zu lassen.

I. Nr. P. 10817.

Erledigung.

DaS Ausschreiben vom 4. d. Mt8. P. 10582 betreffend den angeblichen Aceuten Diehl aus Hanau ist erledigt. (Agent für eine Friedrich Wilhelm Krankenkasse.)

Hanau, am 12. November 1892.

Jr. Nr. P. 10818. Königliche Polizei-Direktion.

*

HerSfeld, den 14. November 1892.

Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie des Kreises zur Recherchi- rung bezw. Keuntntßnahme mitgetheilt.

I. 7871. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Zur Stkuclfiatistik.

Die Zahl aller Geäfften, die für das laufende Jahr, das erste nach dem neuen Einkommensteuer­gesetze, veranlagt sind, beträat ohne die'juristischen Personen 2435 856. Das sind also Steuerpflich­tige, die ein Einkommen über 900 Mark haben; die Persoaeu mit geringeren Einkommen sind steuerfrei. Die Genfiten sind zu einem Ein­kommen von 5 699 Millionen Mark und zu einem Steuerbetraae von 114,7 Millionen Mark ver­anlagt. Würden sie nach den alten Sätzen der Klaffen- und klassifizirten Einkommensteuer ver­anlagt worden sein, so würde baS HebuugSsoll 110,7 Millionen Mark, also 4 Millionen Mark weniger betragen. Daraus geht hervor, daß ein kleiner Theil (eben 4 Millionen Mark) deS ge- sammten Mehrertrages der neuen Steuer (+ 35 Millionen Mark gegen das wirkliche HebuugSsoll des Vorjahres) eine Folge der veränderten Sätze unb daß der weitaus größere Theil (31 Millionen Mark) auf die bessere Einschätzung zurückzu- führen ist.

Mit einem Einkommea voa 9003 000 Mark sind 1892/93 2118 969 Geäfften zu einem Ge- sammtetnkommen von 2911 Millionen Mark und zu einer Steuer von 32,8 Millionen Mark ver­anlagt. In der folgenden EinkommenSgruppe (3 000 6000 Mark) beträgt die Censitenzahl 204 714, daS gefammte Einkommen 832 Millionen Mark, die Steuer 18,7 Millionen Mark; in der dritten Gruppe (6000 -8000 Mark ) die Censiten- zahl 3 3 849, das Einkommen 267 Millionen Mk., die Steuer 7 Millionen Mark; in der vierten Gruppe (8000 -9500) die Censitenzahl 16 532, daS Einkommen 143 Millionen Mark, die Steuer 4 Millionen Mark; in der 5. Gruppe (9500 30500) die Censitenzahl 46 096, daß Einkommen 714 Millionen Mark, die Steuer 21 Millionen

Mark; in der 6 Gruppe 30 500-100000) die Censitenzahl 9039, das Einkommen 457 Millionen Mark, die Steuer 15 Millionen Mark, in der 7. Gruppe (100 000 - 6 760 000) die Censitenzahl 1659, das Einkommen 377 Millionen Mark, die Steuer 14,9 Millionen Mark. Wendet mau auf daS veranlagte Einkommen in den einzelnen Gruppen die Steuersätze des alten Gesetzes an, so stellt sich heraus, daß die Einkommen bis zu 8000 Mark durch geringere Sätze um rund 5 Millionen Mark erleichert, die Einkommen darüber und ganz besonders die großen Einkommen, bei denen der Steuersatz jetzt 4 pCt. beträgt, um rund 9 Millionen Mark mehr belastet worden sind. Aus dem Unterschiede von 5 und 9 Millionen Mark ergiebt sich das Plus von 4 Millionen Mark, daS durch die Veränderung der Sätze im Ganzen bewirkt worden ist.

Das Ausbildungspersoval für das verstärkte Friedensheer.

Wiederholt ist die Frage aufgeworfen worden, wie das Ausbilduugs-Personal für das verstärkte Friedensheer beschafft werden soll, da doch schon der bisherige, geringere Bedarf an Offizieren und Unteroffizieren nicht voll gedeckt werden konnte: nach den letzten Mittheilungen in der Budget­kommission im Jahre 1891/92 hatten an der etatsmäßigen Zahl der Infanterie-Offiziere 8,4 PCt. oder 928 Offiziere, au der Zahl der Offi­ziere der Fcidartillerie sogar 14,7 pCt., an der etatsmäßigen Zahl der Unteroffiziere für das preußische Kontingent am 15. November 1890 7,9 PCt. oder 3945 Köpfe gefehlt. Mit Bezug hierauf schreibt das »Militär-Wochenblatt":

Es ist ohne Weiteres zugegeben, daß die Frage deS AusbildungspersoualS bet jeder Vermehrung der Präsenzstärke eine ausschlaggebende Rolle spielt, wie viel mehr aber jetzt, wo eS sich zu­gleich um die Verkürzung der Dienstzeit bet dem größeren Theile des HeereS handelt. Daß bei der Ausarbeitung der neuen Militärvorlage dieser wichtige Gesichtspunkt von deu maßgebenden Stellen gänzlich außer Acht gelassen sein sollte, ist doch unmöglich anzauebmen, vielmehr darf daraus, daß eine so starke Vermehrung der Präsenzstärke mit einem Schlage durchgeführt werden soll, gefolgert werden, daß die Mangue- ments (Lücken) an AusbildongSpersonal seit deu Mittheilungen in der Budgetkommission wesentlich zurückgegangen sind. Die erwähnten Prozentzableu stammen auS den Jahren 1890 unb 1891, während sich seitdem erfreulicherweise die bezüg­lichen Verhältnisse Davk den von unserer vor­sorglichen Militärverwaltung getroffenen Maß­nahmen ganz wesentlich gebessert haben. So fehlten am 1. Oktober 1892 für daS preußische Kontingent an der etatsmäßigen Zahl der Infanterie-Offiziere nur noch 5,4 pCt. oder 455 Offiziere, an der Zahl der Offiziere der Feld- artillerie sogar mir noch 4,5 pCt. oder 83 Offi­ziere; auf daS schnelle Zurückgehen des Manque- mentS bei dieser letzteren Waffe. welche bei der Vermehrung im Jahre 1890 20 pCt. betrugen, möge hier ganz besonders Angewiesen werden. DaS gesammte Offiziermanquemeut in der Armee beträgt zur Zeit nur noch 4,2 PCt. oder 641 Offiziere. Au der etatSmäßigeu Zahl der Unter­offiziere fehlte für daS preußische Kontingent am 15. November 1891, abgesehenvon deu Potepeefähn- rtchen, 3,8 pCt. oder 1810 Köpfe, und eS darf mit einiger Sicherheit angenommen werden, daß die Uu-