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gtrsftlüri Klkishliltt

Mit wöchmllicher Kratir-MeilageIllugrirt« N«trrhaltuugrvlatt".

Nr. 143.

Sonnabend den 3. Dezember

1892.

erste Blatt.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit der wöchentlichen Gratis-Beilage Jllustrirtes Uiilerhalluugs-Blatl" pro Dezember werden von allen Kaiserlichen Bostanstalten, Lavdbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Berlin, den 8. November 1892, Bekanntmachung

wegen Ausreichung der ZinSscheine Reihe V. zu den 3'/, °/0*gen Niederschlesischen Zweigbahn Pri- oritäts-Obligationen der Oberschlefischen Eisen­bahn und der ZinSscheine Reihe V. zu den 4'/, »/iaeu Parttal-Obligationen der Homburger Eisenbahn von 1861.

Die ZinSscheine Reihe V. Nr. 1 bis 10 zu den 31/2 °/otgen Niederschlesischen Zweigbahn Priort- täts Obliaationen der Oberschlefischen Eisenbahn über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1893 bis 31. Dezember 1897, nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe, sowie die ZinSscheine Reihe V. Nr. 1 biS 16 zu den iVt °/oigen Partial-Obligationen der Hamburger Eisenbahn von 1861 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1893 bis 81. Dezember 1900 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgen­den Reihe werden vom 5. Dezember d. J. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Orantenstraße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme her Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden MonatS, ausgereicht werden. ,

Die ZinSscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die RegterungS- Haupikassen, sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfang- nahme bet der Kontrolle selbst wünscht, hat der­selben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden ZinSscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bet dem Kaiserlichen Postamt- Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Ein- reicher eine numerirte Marke als Empfangsbe­scheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist eS doppelt dorzulegen. Im letzteren Fall erhalten die Ein­reicher das eine Exemplar, mit einer Empfangs­bescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marie oder Empfangsbescheinigung ist bei der AaSret- chunq der ZinSscheine zurückzugeben.

. In Schriftwechsel kaun die Kon­troll e d e r S t a a t S p a p t e r e s i ch m i t d e n Inhabern der ZinSscheinanweisungen nicht einlassen. .

Wer die ZinSscheine durch eine der oben ge- Junten Provinztalkasien beziehen will, hat der­selbe die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. DaS eine Verzeichnis; wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen,

sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der ZinSscheine wieder einzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Obligationen bedarf es zur Erlangung der neuen ZinSscheine nur dann, wenn die ZinSscheinanweisungen abhanden ge­kommen sind; in diesem Falle sind die Obligationen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst beson­derer Eingabe einzureichen.

Königliche Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I. 2829. gez. (Unterschrift.)

* * *

Cassel, den 17. November 1892.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in der­selben bezeichneten Formulare von der hiesigen RegierungS - Hauplkaffe und den Steuerkassen des Regierungsbezirks verabreicht werden.

Der Regierungs-Präsident Rothe.

Die Ersatzvcrthcilmlg.

Der jährliche Heeresersatz d. h. die Zahl der Rekruten, die jährlich auSgehoben werden, regelt sich gegenwärtig unter den einzelnen Bundes­staaten nach der Zahl ihrer Bevölkerung. Der Gesammtbedarf an Rekruten wird auf die einzelnen Bundesstaaten und auf die Armeecorps­bezirke eines BundesstaateS nach dem Verhältniß der Bevölkerung verthetlt. Dieser Maßstab be­ruht auf der Voraussetzung, daß in Bundesstaaten und in Bezirken mit gleicher Bevölkerungszahl auch die Zahl der Militärpflichtigen gleich, und daß ferner unter gleichen Zahlen von Militär­pflichtigen zweier Bezirke auch eine gleiche Anzahl von Tauglichen vorhanden sei. Dies ist nun in Wirklichkeit ganz und gar nicht der Fall und so halber Maßstab der Bevöikerunaszahl zu großen Ungleichheiten und Unzuträglichkeiten geführt.

In den rein preußischen CorpSbezirken schwankt die Zahl der Militärpflichtigen, die auf 1000 Seelen kommen, zwischen 7,71 (5. CorpS, Posen und Niederschlesien) und 10,65 (7. CorpS, Schlesien. In Schwarzburg Sonderhausen kommen auf 1000 Seelen 7,73 Militärpflichtige, in Hamburg 13,2. Aus dieser Ungleichheit folgt, daß je weniger verhältnißmäßig Militärpflichtige vorhanden sind, desto mehr Rekruten auf 1000 Militärpflichtige kommen müssen. So werden z. B. in ganz Preußen unter 1000 Militär- Pflichtigen durchschnittlich 405 Rekruten, in Schwarzburg - SonderShausen sogar 487, in Bremen dagegen nur 175, In Hamburg 205 ein­gestellt. Wo das Verhältniß der Zahl der Re­kruten auf 1000 Militärpflichtige am Höchsten ist, da ist auch die Bevölkerung mit der Dienstpflicht am meisten belastet, während Bezirke mit reichem Ersatz geringere Anforderungen an die Körper- beschaffenheit zu stellen brauchen und unter den Tauglichen viel mehr Ueberzählige liefern. In den R ichslanden müssen aus den Militärpflichtigen 53,88 pCt, im fünften Corpsbezirk 52,85 PCt. als brauchbar auSgewählt werden, während Ham­burg nur 34,8 PCt. Taugliche zählt. Dabei bleiben von den Tauglichen in den ReichSlanden nur 7,28 pCt, in Posen 6,35 PCt., in Hamburg aber 27,46 pCt, in Bremen 34,6 PCt., in Lübeck 35,2 PCt. überzähltch.

Damit ist zugleich bewiesen, wie verschieden sich die Militärpflichtigen und ferner die Taug­lichen unter der Bevölkerung örtlich vertbeilen. Die großen Städte haben einen großen Zuzug von jüngeren Männern, in Folge dessen auch verhältnißmäßig mehr Militärpflichtige uvdUeber- zählige, während Bezirke mit überwiegender länd­licher, seßhafter Bevölkerung ihren Ersatz viel schwerer aufbringen. Am auffälligsten tritt das Mißvirhältniß im siebenten Corpsbezirk hervor, der einerseits aus Bundesstaaten mit rein städti­scher Bevölkerung (den drei Hausastädten), anderer­seits aus Bundesstaaten mit überwiegend länd­licher Bevölkerung (den beiden Mecklenburg und dem oldenburgischen Fürstenthum Lübeck) zu­sammengesetzt ist. Dort reiche Auswahl uuV viel Ueberzählige, hier schwacher Ersatz und wenig Ueberzählige.

Die Reichstagsvorlage über die Ersatzverthet- lang will den bisherigen Verthetlnngsmaßftab, der so ungleichartig zwischen den verschiedenen Bundesstaaten und zwischen den preußischen Corpsbezirke» wirkt, besting^ und die Berthet- luna nur auf die tauglichen Militärpflichtige» der Corpsbezirke stützen, und zwar ohne Anrechnung der Freiwilligen. Die Folge wird sein, daß sich die Unterschiede zwischen reichem und schwachem Ersatz unter den verschiedenen Bezirken ausgleichen und daß überall die gleichen Grundsätze für die Tauglichkeit der Leute angewandt werden könne».

Folitische Nachrichten.

Berlin, 1. Dezember.

S e. M a j e st ä t d e r K a i s e r hat mit den Herren seiner Begleitung gestern Abend O1^ Uhr Pleß wieder verlassen und mittelst SonderzugeS über Kattowitz, Löwen, Liegnitz und Sommerfeld die Rückreise nach Berlin angetreten. Die An­kunft auf dem Bahnhof Friedrichstraße erfolgte heute früh um 7/s Uhr. Vom Bahnhöfe aus begab sich Se. Majestät mit den Herren der nächsten Umgebung direkt in das hiesige Schloß, um den heutigen Tag in Berlin zu verbleiben. Heute Vormittag um 10/4 Uhr empfing Se. Majestät der Kaiser im hiesigen Schlosse die Kommandeure der Leibregimenter und nahm auS den Händen derselben die MonatSrapporte ent­gegen. Hierauf begab Allerhöchstderselbe sich, in Begleitung der Flügeladjutavten vom Dienst, zu Wagen nach dem Exercirhause des 2. Garde­regiments z. F. in der Karlstraße und wohnte daselbst, umgeben von den königlichen Prinzen, vielen Generalen und den resp. Vorgesetzten 2c. der Vereidigung der »euetugestcllteu Rekruten der Berliner, der Spandauer und der Garnison von Groß-Lichterfelde bet. Hieran anschließend entsprach Se. Majestät einer Einladung deS Offizierkorps des 2. GarderegimentS z. F. zur Frühstückstafel.

Einer Londoner Depesche deS .H. T. B." zu­folge meldet die .Truth," daß Herzog Ernst Günther, der Bruder Ihrer Majestät der Kaiserin, sich mit der Tochter deS Herzogs von Ediuburg Victoria verlobt habe.

Nach einer Mittheilung der .Frankfurter 3tg.* die offenbar aus unterrichteten Kreisen stammt, ist über die im Zuge befindliche Erörterung der Aenderung der Organisation der Staats-Eisenbahnverwaltung be­züglich des ReformplanS so viel bekannt, .daß die elf Effeubahndtrektionen aufgelöst und an