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«ei srSßeren Aufträgen entsprechender R«tatt.

Httsselütl SrtisHntt

Mit wöchmtlicher Gratts-MeilaßeMukriries Auteröaltuugsßlat^.

Nr. 149.

Sonnabend den 17. Dezember

1892.

Erstes Blatt.

Amtliches.

3noafibitäts= und Mersversicherungsanflatt Heflen-Nastau.

Cassel, den 10. Dezember 1892,

Euer Hochwohlgeboren beehren wir unS ganz ergebenst mitzutheilen, daß sich gelegentlich der Revision der Quittungskarten vielfach ergeben hat, daß beim Umtausch derselben die neuen Karten auch in den Fällen mit der Bezeichnung «Versicherungsanstalt Hessen Nassau« versehen worden sind, in welchen die ersten Karten Namen anderer Versicherungs-Anstalten getragen haben.

Wir ersuchen ergebenst, die Bürgermeister des dortigen Kreises gefälligst umgehend darauf Hin­weisen zu wollen, daß gemäß Ziffer 13 b der ministeriellen Anweisung vom 17. October 1890 (Seite 126/127 deS Gesetzes vom 22. Juni 1889) beim Umtausch von Quittunaskarten, die neuen Karten auf diejenigen Versicherungsanstalten aus- zustellen sind, welche auf den zum Umtausch über- gebenen Quittungskarten verzeichnet waren.

Der Vorstand. Dr. S ch r o e d e r.

An die sämmtlichen Königlichen Herren Landräthe der Provinz Heffen-Nassau, sowie die Fürstlichen Herren KreiSawtwänner in Waldeck.

V. A. III, Nr. 14160.

* * *

Hersfeld, den 14. Dezember 1892.

Wird den Herren OrtSvorständen des Kreises zur strengen Nachachtung mitgetheilt.

I. 8538. Der Königliche Landrath.

I. V.: H e e g.

I. Bedingungen

zur Aufnahme von Kranken in das Hessische Diakonissenhaus.

1) Kranke, ohne Unterschied der Religion und Konfession werden ausgenommen, ärztlich behandelt und treu verpst^t.

2) Von der Aufnahme sind ausgeschlossen: Kratz-, Ge­schlechts-, Pocken-, Cholera-, Flecktyphus und Geisteskranke, sowie Sieche. Etwaige Ausnahmen bestimmt der Vorstand.

3) Die Pflege in der Anstalt soll in der Regel die Dauer von 3 Monaten nicht übersteigen.

4) Der Aufnahme muß, dringende Fälle ausgenommen, eine schriftliche oder mündliche Anmeldung vorausgehen, widrigenfalls der Kranke wegen Mangels an Raum oder aus anderen Gründen zurückgewiesen werden könnte.

5) Die Aufnahmegesuche sind an die Frau Oberm des Diakonissenhauses zu richten und sind zu begleiten:

a. von einem Zeugnisse deS bisherigen Arztes des Kranken;

b. von einem Garantieschein über die Zahlung der Pflege- kosten.

6) Für ärztliche Behandlung durch den AnstaltSarzt, Arznei und Verpflegung werden für jeden angefangenen Tag berechnet.

III. Cl. Pflege in den Krankensälen pro Tag.....1-25 Mark.

H. Cl. 2 Kranke in einem Zimmer pro Tag.....2,50

I. Cl. Einzelzimmer pro Tag . . 4 " , ,

Wein und natürliche Brunnen sind bei den Kranken I. "nd II. Classe in obige Pflegesätze nicht einbegriffen. Für «rögere Operationen haben die Kranken dieser beiden erst, lassen den Hausarzt besonders zu honorire».

Die Ausnahmen von obigen Pflegesätze» bestimmt Vorstand.

0 Kinder unter 10 Jahren zahlen für den angefangenen Tag 50 Ps, resp, die Hälfte der Sätze I. u. H.

. 8) Für die Mitglieder der Krankenkasse deS Drakon>ssc - dause« und des Dienstboten-Abonnement treten die in dem "eglement angegebenen Ermäßigungen der Pflegesatze ein.

ten

II. Bedingungen

für die Dienstboten-Abonnenten in dem Hessischen

Diakonissenhause bei Cassel.

Das Hessische Diakonissenhaus eröffnet zur Pflege erkrankter

Dienstboten ein Abonnement unter folgenden Bedingungen:

1) Das Abonnement lautet auf den Namen der versicherten Dienstboten und geht bei Dienstwechsel auf die nachfolgenden Dienstboten über.

2) Der Preis beträgt 3 Mark jährlich für eine Person für jeden weiteren Dienstboten derselben Herrschaft 2 M. mehr.

3) Dafür wird im Erkraukungsfalle der Versicherte in das Diakonissenhaus ausgenommen und bekommt alles was er während der Dauer der Krankheit bedarf. ,

4) Doch darf die freie Pflege nicht länger als 10 Wochen beansprucht werden. Nach dieser Zeit ist das gewöhnliche Pflegegeld von 1,20 Mark pro Tag zu entrichten.

5) Die Ausnahme erfolgt nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses, sei eS des Hausarztes der betreffenden Familie oder des Arztes des DiakonissenhauseS.

6) Von der Aufnahme sind ausgeschlossen: Krätz-, Ge­schlechts-, Pocken-, Cholera-, Flecktyphus- und Geisteskranke, sowie Sieche.

7) DaS Abonnement nimmt seinen Anfang am 1. April. Im März wird die Bezahlung, die praenumerando geschieht, mit Quittungen eingeholt.

8) Es kann auch schon außer der Zeit abonnirt werden, doch so, daß für das laufende Quartal voll bezahlt wird.

9) Ein neu gemachtes Abonnement tritt erst einen halben Monat, nachdem es gemacht ist, in Kraft. Also wer am 1. Juli da« Abonnement abgeschlossen hat, kann erst vom 15. Juli an einen Patienten in bi: üalt bringen. Kommt vor der Zeit ein Krankheitsfall vor, so muß das gewöhnliche Kostgeld bezahlt werden.

Aus dem Reichstag.

Berlin, 14, Dezember. In der heutigen (15.) Plenar­sitzung des Reichstags legte bei der Fortsetzung der Debatte über die Militärvorlage Abg.Frhr. v. Manteuffel gegen die gestri­gen Aeußerungen des Reichskanzlers über das conservative Partei­programm entschiedene Verwahrung ein. Seine Partei iden- tificire sich keineswegs mit einzelnen auf dem Parteitag ge­fallenen Aeußerungen. Die Conservative» hätten ferner niemals ihre Haltung gegenüber wichtigen Vorlagen von Concessionen abhängig gemacht und würden von dieser Haltung auch in Zukunft nicht abgehen. Demgegenüber betont der Reichskanzler Graf Caprivi, er habe nach dem Bericht der Kreuzzeitung" die Auffassung hegen müssen, daß die conser- vative Partei ihr Mitgefühl auSgedrückt habe für einen Mann, welcher verurtheilt sei und die deutsche Armee verunglimpft und beleidigt habe. Er nehme mit Befriedigung davon Akt, daß die Partei sich mit den betreffenden Aeußerungen nicht idcntificire. Für die Freisinnigen spricht Abg. Freiherr von Staufsenberg, welcher hervorhebt, die Freisinnigen wollten die gegenwärtige Präsenzziffer beibehalten, daneben aber die zwei­jährige Dienstzeit «inführen. Sie befänden sich dabei im Ein- verständniß mit ihren Wählern. Desgleichen erklärt Lieber, das Centrum werde Alle« bewilligen, was im Rahmen der gegenwärtigen Friedenspräsenz in Folge der Einführung der zwei­jährigen Dienstzeitersorderlich sei. DaS Centrum werde die Vorlage weder in ihrem ganzen Umfange annehmen, noch sei es ge­sonnen, auf dem Boden derselben in der Richtung dieser neuen HeereSorganisation den Anfang zu machen. Der Redner berührt im Laufe seiner weiteren Ausführungen auch andere politische Fragen und versichert, da« Centrum denke nicht daran, unter Gefährdung des Dreibundes die territoriale Unabhängigkeit des päpstlichen Stuhles zu fordern. An der Debatte bcthei- ligte sich ferner auch Prinz Schönaich.Carolath. Redner meint, wenn wirklich die Lage so kritisch wäre, daß solche enorme Vermehrung de« Heeres nothwendig erscheine, so müßte dieselbe Forderung auch in den mit uns verbündeten Ländern gestellt werden. Man fände in der italienischen Presse allerdings häufig die Aeußerung, Italien wäre weniger bedroht als Deutschland, das wäre aber nicht zutreffend. Man müsse übrigens auch die Finanzlage Deutschland« in'« Auge fassen; im deutschen Reiche wie in Preußen hätte man mit colossalen Deficits zu rechnen. Demgegenüber betont Osaun (natl.l, man dürfe den jetzigen wirthschaftlichen Niedergang der früheren Finanzlage nicht schuld geben. klebrigen« fei bie Mißstimmung im Volke über die Militärvorlage nicht so groß wie Graf Preysing behaupte. Die Erörterung wird alsdann geschlossen und die Vorlage an eine Kommission von 28 Mit­gliedern einstimmig verwiesen. Hieraus wird der Antrag Liebermann von Sonnenberg auf Einstellung deS Strafver­fahrens gegen Ahlwardt angenommen, nachdem das Hau« den Antrag Hartmann aus Verweisung an die Geschäst«- OrdnungS-Koinmisflon mit 114 gegen 100 Stimmen abge- lehnt hatte. Für den Antrag Hartmann hatten die Conserva- tiven und Freisinnigen, letztere mit einigen Ausnahmen, sowie auch die Nationalltberalen gestimmt, dggegen da« Centrum

und die Socialdemokraten. Die nächste Sitzung ist morgen, auf der Tagesordnung steht außer dem Gesetz über die Ersatz- Vertheilung auch die lex Heinze.

Berlin, 15. Dezember. In der heutigen (16.) Plenar­sitzung des R e i ch «t a g e s kam der Gesetzentwurf, betreffend die Ersatzvertheilung, zur ersten Berathung. Abg. Richter billigte das Prinzip der Vorlage (Vertheilung statt nach dem bisherigen Maßstabe der Bevölkerung, nach der Zahl der Militairtauglichen), verlangt aber auch vollständige Durch­führung dieses Prinzips. Fassung und Redaction der Vorlage hält er jedoch für sehr mangelhaft; er beantragt die Ueber- Weisung dieserkleinen" Militairvorlage an die für die große" beschlossene Kommission. Abg. v. d. Schulenburg- Beetzendorf erklärte die Zustimmung der deutschkonservativen Partei zu dieser Borlage. Nachdem sich an der Debatte dann noch der bayerische BundeSbevollmächtigte Generalmajor v. Haag, die Abgg. Möller und Richter betheiligt hatten, wurde die Vorlage der Kommission für die große Militairvorlage überwiesen. Demnächst wurde die erste Berathung der sogenannten lex Heinze fortgesetzt. Abg. Dr. Horwitz hat lebhafte Bedenken gegen die Art dieser Gesetzgebung, so sehr er anerkennt, daß Uebelstände auf den bezüglichen Gebieten vorhanden seien, und er sucht seine Bedenken an den einzelnen Theilen der Vorlage deS Näheren zu begründen. Regierungs- kommissar Geh. Ober-Justizrath LucaS weist eine Behauptung de« Vorredners zurück, daß in Preußen die Richter wie Tagelöhner behandelt würden, durch da« übermäßige Quantum der ihnen überwiesenen &i*.icx ^- richtigen rechtfertigt b c Regierungskommissar bett vielfach angegriffenen § 184 (Feilhalten unzüchtiger Schriften, Abbildungen oder Dar­stellungen ic.). Im Einzelnen würde ja vielleicht eine andere Fassung diese« Paragraphen in der Kommission gefunden werden können. Ganz besonderen Werth legten die ver­bündeten Regierungen aber aus den neuen § 16a (Ver­schärfung der Strafe, wenn die That von besonderer Rohheit oder Sittenlosigkeit de« Thäters zeugt); ohne dessen Annahme verliere der sonstige Inhalt bet Vorlage die praktische Be­deutung. Es sei endlich an der Zeit, gegen die RohheitS- verbrechen streng vorzugehen. Abg. Rintelen theilt im All­gemeinen den Standpunkt des RegierungSvertreter«, die Bedenken der freisinnigen Redner gingen weit über das Ziel hinaus. Die Vorlage sei geeignet, großen Uebelständen ab« zuhelfen. Demnächst wurde die Vorlage einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen, und gegen 5 Uhr die Sitzung geschlossen. Nächste Sitzung 10. Januar 1893, Nach­mittags 1 Uhr.

Uotitifche Nachrichten.

Se, Majestät der Kaiser ist am Diens­tag Abend 10Va Uhr von NeugatterSleben wieder in PotSdam etngetroffsn. Am Mittwoch Nach­mittag fand bei den Majestäten eine Mittags- taiel statt, an der «. A. auch die Großfürstin Konstantin nebst Gefolge und der neuernannte Botschafter in Petersburg, General v. Werder theilnahmen. Am Donnerstag Vormittag ar­beitete Se. Majestät der Kaiser zunächst von 9 Uhr ab mit dem Kriegsminister, und daran anschließend mit dem Chef des MilitairkabinetS, Vormittags um 10 Uhr 45 Min. kamen Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin mittels Extrazuges nach Berlin und trafen dortselbst mit ihrer Umgebung um 11 Uhr 20 Min. ein. Die Kaiserlichen Majestäten entsprachen hier einer Einladung der erbprinzlichea sachsenmeiutugischen Herrschaften zur Frühstückstafel. Um 4 Uhr Nachmittags ist alSdann Se. Majestät der Kaiser von hier mittelst Sonderzuges nach Jaevenitz und von dort um 6/4 Uhr zu Wagen nach Setzlingen abgereist. Ihre Majestät die Kaiserin ist am Nachmittage um 4 Uhr von Berlin wieder nach dem Neuen Palais zurückge­kehrt.

Seit Montag finden in der Medizinalabthei- lang des Kultusministeriums Sachverständigen- berathungen über die Frage einer Abänderung der Apothekenordnung statt. Den Vor­sitz führt Geheimer Rath Dr. Pt stor.

Dem Reichstage ist der Gesetzentwurf,