Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
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Hersseliier IttisHatt.
__Mit wöchentlicher Kratis-Aeilage ^MuKrirtes Autertzaltungrölatt".
Nr. 150. Dienstag den 20. Dezember 1892.
DUilemeck-Ick-Ug.
Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonne- ment auf das wöcheutlich 3 Mal erscheinende Hersfelder Kreisblatt mit der wöchentlichen Gratis-Betlage „Jllustrirtes SoMtagsblatt".
Wir bitten das Abonnement rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bet Beginn deS Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt.
Der vierteljährliche Abonnementspreis für das »Rreibblatt* mit der wöchentliche« Gra- tis-Beilage »Jllustrirtes Sonntagsblatt" beträgt 1 Mk. 40 Pfg.
Neu hinzutreteuden Abonnenten wird das Kreisblatt auf Wunsch vom Tage der Bestellung biS zum 1. Januar 1893 gratis und franco zugesandt.
W Inserate finde« zweckentsprechende Verbreitung und kostet die vtergespaltene Garmondzeile oder deren Raum 10 Pfennig.
Die Expedition.
Amtliches.
HerSfeld, den 19. Dezember 1892.
Diejenigen Herren Ortsvorstände des Kreises, welche mit der Erledigung der nachstehenden Verfügungen noch im Rückstände sind, werden hieran mit Stift bis zum SS. d. Mts. bei Metdung von 3 Mark Strafe erinnert. _ _
1. Verfügung vom 16. März 1878 Nr. 904, im KreiSblatt Nr. 23, betreffend die Revision der Maaße und Gewichte.
2. Verfügung vom 5. Dezember 18921. Nr. 8402, im Kreisblatt Nr 145, betreffend den Bedarf an Quittungskarten-Formularen für daS Jahr 1893. „ „
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinttz.
Ausschreiben.
Wir verfolgen die drei nachstehend bezeichneten und beschriebenen Personen wegen eines am 12. Dezember I. I. auf der Straße von Hntzdorf noch Queck, Gr. Hessischen Amtsgerichts Schlitz, begangenen ErpreffungSversucheS, den Otto Ruck riem zugleich wegen eines daselbst verübten Raubes. Dieselben scheinen umberzieheude Handwerks- barschen zu sein und sollen die Richtung nach HerSfeld verfolgt haben. ~
Wir bitten um Fahndung, Festnahme im Be- tretungsfalle und Eilnachricht bezüglich jeder Spur und namentlich einer etwaigen Ergreifvmg.
1. Otto Rückriem, Schlosser (Maschinenbauer) aus Valleustädt.
Beschreibung: Alter: etwa 18—20 Jahre, Statur: schlank, Größe: etwas über Mittel. Kleidung: braune Kappe und Rock, gestreifte
2. Wilhelm Schmidt, Müller auS Hameln, Beschreibung: Alter: ungefähr Ende der Zwanzig, Statur: untersetzt, Größe: Mittel. Kleidung: Heller Anzug, Kappe. Besondere Kennzeichen: Soll sich den einen Arm oder die Schulter verstaucht haben und reibt dieselben mit einer stark riechenden Flüssigkeit ein.
8. Johann Rösstuger, Haarschneider und
Barbier aus Kelsterbach Kr. Groß Gerau.
Beschreibung: Alter: 22 bis 25 Jahre, Statur: schlank, Haare und Schnurrbart: dunkelblond, Größe: Mittel, Kleidung: schwarzer Hut, schwarzer Rock und Hose.
Gießen, den 16. Dezember 1892.
Großh. Staatsanwaltschaft.
An Königl. Laudrathsawt HerSfeld. J. 2328/92.
* * *
Hersfeld, den 19. Dezember 1892.
Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie deS Kreises zur Recher- chiruna nach den Verfolgten mitgetheilt.
I. 8623. Der Königliche Landrath
__Freiherr von Schleinitz.
III. Bedingungen zum Eintritt in das Kleinkinderlehrerinnen-Seminar des Hessischen Diakonissenhause« bei Cassel.
1) Die sich zum Eintritt Meldenden dürfen in der Regel nicht unter 17 und nicht über 30 Jahre alt sein.
2) Eine gründliche Elementarschulbildung und Anlage zum Singen sind durchaus erforderlich und e« geht deshalb der Aufnahme ein Examen voraus.
3) Gute Gesundheit, namentlich gesunde Athmungsorgane und Nerven find nochwendig.
4) Vor der Ausnahme find an den Vorstand des Dia- konissenhause« (Poststation Wehlheiden) einzusenden: 1) ein Tauf-, 2) ein versiegelte« Sittenzeugniß des Ort-geistlichen und andere Legittmationspapiere, 3) ein Schul-, 4) ein Gc- sundheitszeugniß, 5) ein selbst verfaßter Lebenslauf, 6) ein Garantieschein für die pünktliche Zahlung der Pension.
5) Die Pension beträgt 330 Mark, in Quartalsraten praenumerando zu zahlen, für das Bett werden 15 Mark besonder« gerechnet. Auf Wunsch stellt die Anstalt die Bettwäsche auch für 15 Mark jährlich. Zur Anschaffung der nöthigen Bücher sind circa 25 Mark erforderlich.
6) Der Cursus ist einjährig und zerfällt in zwei Semester, welche im Mai und October beginnen.
7) Auf besonderen Wunsch werden die Schülerinnen auch in den nothwendigsten Handgriffen der Krankenpflege auS- gebildet.
8) Schülerinnen, welche durch Betragen, Fleiß und Leistungen den Ansprüchen genügen und das Schlußexamen bestanden haben, erhalten ein empfehlendes Abgangszeugniß und werden vom Vorstände des Seminar« nach Kräften zur Erlangung von passenden Stellen unterstützt.
9) Für junge Mädchen, welche als Lehrdiakonissen sich dem Verbände der Schwestern des Hessischen Diakonissenhause« anschließen wollen, bestehen besondere Bedingungen.
IV. Bedingungen, unter denen Kranke in die Krankenabtheilung des Diakonissen- Hauses zu Treysa ausgenommen werden.
1) Von der Aufnahme sind alle Kranke ausgeschlossen, welche an Krätze, geschlechtlichen, chronischen und unheilbaren Krankheiten leiden, sowie Geistesgestörte.
Der Pflegesatz für unbemittelte Kranke beträgt täglich für Erwachsene 0,75 Mark, für Kinder 0,50 „ für bemittelte Kranke werden die Pflegesätze nach Verhältniß erhöht.
3) In der Regel kann die Ausnahme der Kranken nur nach vorheriger Anmeldung und erhaltener Antwort erfolgen. Der Anmeldung ist ein ärztliche« Attest über die Art und den bisherigen Verlauf der Krankheit bcizufügen, in welchem ausdrücklich angegeben fein muß, ob die Krankheit heilbar ist.
4) Aufnahmegesuche sind zu richten an den unterzeichneten Vorstand resp, an die Vorsteherin der Erziehungsanstalt zu Treysa, oder an den Hausarzt daselbst, Herrn Kreisphysiku« Dr. Nothnagel.
V. Bedingungen
unter denen Kinder in die mit dem Diakonissenhause zu Treysa verbundene Erziehungsanstalt für verwahrloste Mädchen ausgenommen werden.
1) Die aufzunehinenden Mädchen dürfen in der Regel nicht unter 6, nicht über 12 Jahre sein.
2) Dieselben müssen gesund sein, namentlich dürfen sie nicht an unheilbaren, chronischen oder ansteckenden Krankheiten leiden.
3) Der Leitung der Erziehungsanstalt muß bis zur Entlassung der Kinder die volle elterliche Gewslt über dieselben eingeräumt werden.
4) Bis zum vollendeten 16. Lebensjahre müssen die Mädchen in der Regel in der Anstalt bleiben.
5) Die Pension beträgt für Kinder, welche von Privaten oder ärmeren Communen untergebracht werden, jährlich 120 Mark, in Quartal-raten praenumerando zu zahlen, sonst 150 Mark.
6) An Kleiberentschädigung find beim Eintritt der Kinde« 45 Mark zu entrichten.
7) Bei der Anmeldung sind einzusenden: a) Taufzeugniß, b) Sittenzeugniß mit Angabe der Ursache, weswegen da« Kind der Anstalt überwiesen werden soll, c) Schul-, d) Gesundheit«-, e) Jmpfzeugniß, f) Garantieschein des Zahlungspflichtigen für die Zahlung der jährlichen Pension.
8) Anträge sind an den unterzeichneten Vorstand zu richten. Wehlheiden, den 26. Januar 1883.
Der Vorstand de« Hessischen Diakonissenhause« bei Cassel.
Wird veröffentlicht.
Cassel, den 29. Januar 1883.
Königliche Regierung, Abtheilung der Innern.
Mobilmachung Mb Militäroorlogc.
Bei einer Mobilmachung weiß jeder Offizier des Beurlaubtenstander» m Voraus, an welchem der drei Mobilmachungstage und in welcher Garnison, bei welchem Truppeutheile er sich zu melden hat. Auch für jeden Reservisten und Landwehrmann ist genau im Voraus vorgesehen, wo er hinkommt. Das wird in jedem Jahre ganz genau für den Mobilmachungsfall nach einem bestimmten Plane ausgerechnet und festgesetzt.
Das feste Gerüst für die Feldarmee bildet das Friedeusheer, die Mannschaft, die, wenn ein Krieg ausbricht, gerade bet den Fahnen dient. Die einzelnen Truppenkörper rc. werden auf Kriegsstärke gebracht, die z. B. bei einer Kompagnie Infanterie 250 gegen 140—150 Mann im Frieden beträgt. Außerdem werden aus den Einberufenen Reserve- und Landwehrbataillone gebildet, die zum Theil gleich mit auSrückeu, zum Theil einstweilen als Ersatz daheim bleiben und erst später nachgeschoben werden. Für ste müssen aber Berufsoffiziere, Majore, Hauptleute, Lieutenants, ferner Unteroffiziere und Mannschaften der Linie da sein, die den Kern für die neu auS dem Civilstande Hinzutreteuden abgeben. In Folge dessen zerstreuen sich die Offiziere und Mannschaften einer FriedenSkompagnie überallhin in neue Formationen, und dieser Neuformationeu find so viele, daß bei jeder Kompagnie nur ein kleiner Theil der Chargen und Mannschaften verbleibt. Von den Formationen der ganzen Armee, wie wir ste im Kriege aufstellen, werden sieben Achtel Neuformationen sein. Mau kann sich da leicht denken, wie viel Leute von den Friedens- kowpagnien abgegeben werden müssen, wie groß die Zersetzung der stehenden Truppen nach der Mobilmachung sein wird. Die Nachtheile hiervon für die Ausbildung, die innere Kraft der Truppe schilderte der Reichskanzler am 13. Dezember u. A. mit folgendem Beispiel: »Der Hauptmann kann im Schweiße seines Angesichts sich die beste Kompagnievorstellung erarbeitet haben und wenn die Mobilmachung kommt, ist alles, waS er gethan hat, weg: die Leute gehen ihm unter der Hand fort, er kommt aus einem anderen Truppenthetl zum Ersatz,Bataillon, zum Reserve-Regiment, seine Unteroffiziere werden ihm genommen und er stebt am zweiten, dritten, vierten Tage der Mobilmachung vor 250 Mann, von denen er so gut wie nichts weiß, die von seiner Ausbildung nichts an sich haben.' Ganz ähnlich ist eS bei den übrigen Waffen, namentlich bet der Artillerie.
Je größer aber die Zersetzung ist, um so mehr nehmen auch die schon vorhandenen Formationen