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Sonnabend ben 4. März
1893.
Amtliches.
Hersfeld, am 25. Februar 1893.
Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Montag den 10, April d. Js.
von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den Landgemeinden Allmershausen mit Hälgans, Aua, Biedebach, Bingartes, EichHof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hilperhausen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar und Meisebach.
Dienstag den 11. April d. Js.
von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Petersberg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, 'Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, Wilhelmshof, Wippershain, Riederaula, Allendorf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hatten- bach, Heddersdorf und Holzheim.
Mittwoch den 12. April d. Js.
von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederjossa, Recke- rode, Reimboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee.
Donnerstag den 13. April d. Js.
von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölfershausen und sämmtlichen Gemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Schenk- lengsfeld.
Freitag den 14. April d. Js.
von Morgens präcis 8 Uhr ab Loosung und Classifikation derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve, sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien-Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen (§. 123 der Wehr- ordnnng vom 22. November 1888).
Das Ersatz-Geschäft wird wie bisher im hiesigen städtischen Rathhaussaale vorgenommen.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:
1. die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:
a die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1873 geborenen soweit sie nicht bereits in das Mili- tair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
k die in den Jahren 1872, 1871, 1870 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind und demnach über ihr Militair- verhältniß noch keine feste Bestimmung
erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen,
2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermine ebenfalls ein- finden;
3. in den Terminen sich persönlich einzu- finden und so lange zur Stelle zu sein, bis sämmtliche Militairpflichtige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit des Vicebürgermeisters Sorge zu tragen. Als Aufenthaltsort der Ortsvorstände wird die Amtsstube der städtischen Baudeputation im Rathhause, soweit dieses Zimmer nicht anderweit nöthig ist, zur Verfügung stehen;
4. für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen 2C. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen b e = straft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Versäumniß in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, fo kann ihre alsbaldige Einziehung zum M i l i t a i r d i e n st als unsichere Heerespflichtige erfolgen.
Reclamatione»» Militairpflichtiger umZurück- stellung bezw. Befreiung vom Militairdienst oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vorräthigen Fragebogens sorgt. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da — wie schon erwähnt — diejenigen Personen (Eltern, Geschwister2c.) z n deren G u n st e n eine Z u r ü ck st e l - lu ng 20. v o m Militairdienst beansprucht w i r d, i m Musterungstermine mit z u erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militairarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.
Sämmtliche Reklamationen sind bis spätestens zum 20. März d. Js. an mich einzureichen.
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eides Statt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle an den betreffenden Militairpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle n e b st e t w a i g e n ä r z t l i ch e n A t t e st e n
sind ebenwohl bis zum 20. März d. Js. an mich einzureichen.
Die Herren Ortsvorstände 20. haben Vorstehendes zu wiederholten Malen in ihren Verwaltungsbezirken, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lasten und daß dieses geschehen, bis zum 25. März d. Js. hierher zu berichten. I. II. Nr. 696. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Gefunden: Eine Pferdedecke und eine Kanne mit Petroleum. Meldung der Eigenthümer bei dem Ortsvorstand zu Asbach.
Politische Nachrichten.
Se. Majestät der Kaiser haben am Mittwoch bei dem Festmahle des Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg auf dessen Ansprache Folgendes erwidert: „Mein lieber Herr Oberpräsident und Sie, Meine verehrten Br^noenburgischen Landsleute, empfangen Sie zunächst Meinen Dank für Ihren Wunsch, Mich in Ihrer Mitte zu sehen. Die Gesinnungen treuer Anhänglichkeit, welche in Ihrem Namen Euer Excellenz Mir soeben ausgesprochen haben, finden in Meinem Herzen freudigen Widerhall. Es spricht aus diesen Gesinnungen das feste Vertrauen zu Ihrem Landesvater und zu Seinem Streben; der schönste Lohn, der Mir und mit Mir Meinen bewährten Räthen in unserer schweren Arbeit werden kann. Es liebt die Jetztzeit, auf die Vergangenheit viel zurückzublicken, dieselbe mit dem aug'nblicklich Bestehenden zu vergleichen, zumeist zum Nachtheil des letzteren. Wer auf eine so herrliche Vergangenheit rückblicken kann, wie wir es — Gott sei Dank — können, der thut sehr wohl daran, um daraus zu lernen. Das nennt man in einem monarchischen Staat die Tradition. Doch nicht dazu soll sie dienen, um sich in nutzlosen Klagen zu ergehen über Menschen und Dinge, die nicht mehr sind, sondern vielmehr müssen wir uns in der Erinnerung wie in einem Quell erfrischen und, neugestählt aus ihm emporsteigend, zu lebensfrohem Thun und schaffens- freudiger Arbeit uns hinwenden. Denn würdig vor Allem müssen wir uns unserer Ahnen und ihrer Leistungen erweisen. Das können wir nur, wenn wir unbeirrt auf den Bahnen weiterwandeln, die sie uns vorgezeichnet. Die hehre Gestalt unseres großen dahingegangenen Kaisers Wilhelm ist stets uns gegenwärtig mit ihren gewaltigen Erfolgen. Woher kamen dieselben? Weil Mein Großvater den unerschütterlichsten Glauben an Seinen Ihm von Gott verliehenen Beruf hatte, welchen Er mit unermüdlichem Pflichteifer verband. Zu Ihm stand die Mark, stand das ganze deutsche Vaterland. In diesen Traditionen, Meine Herren, bin Ich aufgewachsen und von Ihm erzogen; denselben Glauben habe auch Ich. Mein höchster Lohn ist daher, Tag und Nacht für Mein Volk und sein Wohl zu arbeiten. Aber Ich verhehle Mir nicht, daß es Mir niemals gelingen kann, alle Glieder Meines Volkes gleichmäßig glücklich und zufrieden zu machen. Wohl aber hoffe Ich, es dahin zu bringen, daß es Mir gelinge, einen Zustand zu schaffen, mit dem alle Die zufrieden sein können, die zufrieden sein wollen. Daß dieser Wille in Meinem Volke sich täglich kräftige,