Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
AbonnementspreiS vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exel. Postaufschlag.
Die JnsertionSgebührcn betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg.
Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
Herssel-el Kreisblutt
Mit wöchentlicher Gratis-Beilage „Jllnstrirtes Sonntagsblatt".
Dienstag den 28. Mär;
1893.
DmeUllk-LMung.
Mit dem 1. April beginnt ein neues Abonnement auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende Hersfelder Kreisblatt
mit der wöchentlichen Gratis-Beilage „Jllnstrirtes Sonntagsblatt".
Wir bitten das Abonnement rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt.
Der vierteljährliche Abonnementspreis für das „Kreisblatt" mit der wöchentlichen Gratis-Beilage „Jllnstrirtes Unterhaltungsblatt" beträgt 1 Mark 40 Pf.
Neu hinzutretenden Abonnenten wird das Kreisblatt auf Wunsch vom Tage der Bestellung an bis 1. April gratis und franko zugesandt. SÄT Inserate finden zweckentsprechende Verbreitung und kostet die viergespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.
Die Expedition.
Amtliches.
Auf Grund des §. lOOe Nr. 3 der Reichsgewerbeordnung bestimme ich hierdurch widerruflich für den Bezirk der Metzger-Innung in Hersfeld, daß diejenigen Arbeitgeber, welche das Metzgergewerbe betreiben und selbst zur Aufnahme in die Metzger-Innung in Hersseld fähig sein würden, gleichwohl aber dieser Innung nicht angehören, vom 1. April 1893 an Lehrlinge nicht mehr annehmen dürfen.
Cassel am 20. März 1893.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: v. P a w e l.
Hersfeld, den 20. März 1893.
Am Mittwoch den 5. April d. Js. Vormittags 10 Uhr findet im Saale des hiesigen Rathhauses eine Kreistagssitzung statt.
Tagesordnung:
1) Feststellung des Kreishaushalts - Etats für 1893/94.
2) Beschlußfassung über noch vorhandene Bestände aus den landwirthschaftlichen Zöllen und die vorliegenden Unterstützungsgesuche.
3) Begutachtung des Projekts über die Anlage eines Cementrohr-Kanals im Wegezug Wil- helmshof-Petersberg.
4) Begutachtung des Kostenanschlags über eine nothwendige Reparatur an der Kerspenhäuser Fuldabrücke.
5) Beschlußfassung über die Nothwendigkeit der gänzlichen Verlegung des Weges zwischen Roßbach und Hilperhausen und Correktion der Strecke zwischen Hilperhausen und Holzheim.
6) Ergänzungswahl der Kreisvermittelungsbehörde zur Beilegung von Streitigkeiten in Auseinandersetzungssachen.
7) Wahl von Mitgliedern der Gebäudesteuer- Revisions-Kommission.
8) Wahl von je 7 Vertrauensmännern für den Ausschuß bei den Amtsgerichten Friedewald, Hersfeld, Mederaula und Schenklengsseld
zur Akitwirkung bei der in 1893 stattfinden- den Auswahl der Schöffen und Geschworenen für das Jahr 1894. (Gerichtsverfassungsgesetz §. 40 R.-G.-S. S. 49 de 1877 und Ausführungsgesetz §. 35 G.-S. S. 237 de 1878.)
9) Beauftragung einer Kommission aus den Mitgliedern des Kreistages mit Prüfung der Kreiskassen-Rechnung für 1892/93. (§. 87 der Kreisordnung vom 7. Juni 1885.)
I. A. Nr. 442. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz.
Cassel/ den 23. März 1893.
Infolge des Gesetzes vom 12. März d. I, betreffend die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung, welches mit dem 1. April d. I. in Kraft tritt, erscheint es zur Vermeidung von Störungen im Unterrichtsbetriebe angemessen, den Schulunterricht eine halbe Stunde später, als dies nach der bisherigen Zeitbestimmung der Fall war, also anstatt um 7, 8 u. s. w. um 7^/2, 8'/« u. s. w. und Nachmittags anstatt um 1 oder 2 um */22 bezw. */23 nach der neu eingestellten Uhr beginnen zu lassen.
Für das Sommerhalbjahr kann es jedoch auf dem Lande und in den Städten mit Ausnahme von Cassel, Hanau, Marburg, Fulda, Rinteln, Hersfeld, Eschwege, Schmalkalden und Hosgeis- mar nach dem Ermessen der Schulvorstände bei dem seitherigen Schulanfange bewenden d. h. mit anderen Worten, wenn die Schule bisher um 7 Uhr ihren Anfang nahm, kann sie auch nach der neueingestellten Uhr um 7 Uhr beginnen.
Hiernach ist das Erforderliche rechtzeitig zu veranlassen.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. v. A l t e n b 0 ck u m.
An die Königlichen Landräthe, die Stadtschul- deputationen und die Königlichen Kreisschul- inspektoren des Regierungs-Bezirks.
I. B. Nr. 3501.
* *
Hersfeld, den 25. März 1893.
Wird den Königlichen Herren Lokalschulinspek- toren des Kreises mit dem Ersuchen um gefällige Veranlassung des hiernach Erforderlichen er- gebenst mitgetheilt.
L 1951. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 23. März 1893?"
Die dritte S ch u l st e l l e zu Schenklengs- feld, mit welcher neben freier Wohnung incl. Feuerungsvergütung ein Einkommen von 960,66 Mark verbunden ist, wird zufolge Versetzung des bisherigen Inhabers vom 1. April d. Js. ab vakant.
Bewerber um dieselbe wollen ihre Gesuche nebst den erforderlichen Zeugnissen innerhalb 14 Tagen an den Unterzeichneten einreichen.
Der Königliche Schulvorstand von Schenklengsseld.
Namens desselben
Freiherr von Schleinitz, J. 1. Nr. 1925. Landrath.
Hersfeld, den 22. März 1893.
Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 11. Februar 1873 (Kreisblatt Nr. 13) betreffend die Vertilgung der Naupennester,
sezahlt werden. . 1799.
werden hierdurch die Ortsvorstände des Kreises aufgefordert, die gehörige Vollziehung der deshalb ergangenen Vorschriften zu überwachen und gegen jeden Nachlässigen mit den den Ortspolizeiverwaltungen zustehenden Mitteln vorzugehen resp, dem Polizeianwalt zwecks der gerichtlichen Bestrafung nach §. 368,2 des Strafgesetzbuches zur Anzeige zu bringen.
Die Königliche Gendarmerie wird thun, was ihre Pflicht ist.
Gleichzeitig erhalten die Herren Bürgermeister den Auftrag, für thunlichste Verbreitung der hierunter abgedruckten Belehrung über die Vertilgung der Kohlweißlinge zu sorgen und dahin zu wirken, daß Prämien für Einlieferung der weiblichen, im Frühjahr fliegenden Kohlweißlinge
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz.
Die Bertilguns rr Kohlweißlinge.
Jeder Landwirth und Gartenbesitzer kennt den großen Schaden, welchen die Raupen der Kohlweißlinge an den ver» schiedenen Kohlarten in Feldern und Gärten anrichten. Die Milliarden von Raupen anderer Art vertilgenden Vögel verschmähen fast ausnahmslos gerade diejenigen des Kohlweißlings. Das Geschäft der Raupenvertilgung bleibt deshalb vorzugsweise der menschlichen Thätigkeit überlassen. Diese vermag daS Uebel auch zu bezwingen, wenn sie nur überall und zur rechten Zeit unter Anwendung der richtigen Mittel eingreifen wollte.
Bekanntlich überwintern die Kohlweißlinge als Puppen. Sie hängen oft in großer Menge an Bäumen, Hecken, Mauern, und an den Wänden von Gebäuden. Bei warmer Witterung kommen schon im April die Schmetterlinge zum Vorschein. Sie fliegen dann ziemlich einzeln.
Bald nachdem sich die Geschlechter gefunden, beginnt das Eierlegen an der unteren Seite kreuzblüthiger Gewächse (Raps, Merrettig rc.) Nach 10 bis 14 Tagen schlüpfen die Räupchen aus und beginnen an den sie beherbergenden Gewächse ihre zerstörende Thätigkeit. Nach viermaliger Häutung, welche innerhalb 4 Wochen bewerkstelligt wird, sind sie ausgewachsen und jetzt verpuppen sie sich an den oben näher bezeichneten Orten. Etwa 14 Tage nach dem Eierpuppen erscheint der Schmetterling.
Hiermit ist die erste Generation zum Abschluß gekommen und es beginnt nun die zweite. Die jetzt oft massenhaft fliegenden Schmetterlinge legen ihre Eier und die aus diesen auskriechenden Raupen gelangen vor Winter in der Regel nur noch zum Verpuppen. Die Raupen dieser zweiten Generation sind eS, welche in warmen, mehr trocknen als feuchten Jahren außerordentlichen Schaden anzurichten vermögen.
Soll nun eine wirksame Vertilgung der Kohlweißlinge vorgenommen werden, so muß diese sich erstrecken
1) auf das wiederholte Aufsuchen und Zerdrücken der Eier, welche sich, wie gesagt, auf der unteren Seite der kohl- artigen Gewächse und stets in größerer Zahl auf einer kleinen Fläche vorfinden.
2) aus daS Einsammeln und Vernichten der Puppen während der Wintermonate besonders während des JanuarS und Februars und ganz besonders
3) auf daS Fangen der der ersten Generation angehörenden Schmetterlinge, welche im Frühjahr und im Vorsommer fliegen.
DaS Fangen der Schmetterlinge der zweiten Generation bleibt erfolglos, weil die vorhandenen Massen dieser Generation gar nicht bewältigt werden können.
Derjenige verfährt somit rationell, welcher die Puppen im Winter vernichtet und die weiblichen Schmetterlinge der ersten Generation einfängt, denn hierdurch wird daS Uebel an der Wurzel angegriffen und im Keime erstickt.
Die weiblichen Schmetterlinge sind aber leicht selbst im Flug an den schwarzen Flecken zu erkennen, welche sie auf der Mitte der Vorderflügel haben. Den Männchen fehlen dieselben.
DaS Wegfangen unterliegt keinen Schwierigkeiten. Einmal ist die Zahl der Schmetterlinge im Frühling nicht groß und dann ist ja die SchmetterlingSjagd eine Lieblingsbeschäftigung der Jugend. Schaffe nur jeder Landwirth und Gartenbesitzer den Kindern Fangnetze an. Er setze für Einlieferung einer gewissen Anzahl dieser FrÜhlingSschmetterlinge Prämien auS.