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Hersfel-kr Breisblatt

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageJllustrirtes Sonntagsblatt".

Ur. 39. Sonnabend den 1. April 1893.

i Bestellungen auf das 1 >rÄr irräifcll

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Amtliches.

Hersseld, am 25. Februar 1893.

Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschäftes I für den Kreis.Hersfeld sind folgende Termine I bestimmt worden:

Montag den 10. April v. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab

I Musterung der Mlitairpflichtigen aus der Stadt I Hersseld und den Landgemeinden Allmershausen | mit Hälgans, Aua, Biedebach, Bingartes, Eichhof, 1 kitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hilperhausen, I Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar I imb Meisebach.

Dienstag den 11. April v. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Mlitairpflichtigen aus den Land­gemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Peters- berg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Lieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterbaun, Mühelmshos, Wippershain, Niederaula, Allendorf, Lsbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingen, | Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hatten- bach, Heddersdorf und Holzheim.

Mittwoch den 12. April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab

I Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Aeba, Kruspis, Mengshausen, Niederjoffa,^Recke- tobe, Reimboldshausen, Rotterterode, L-olms, -tärklos, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Tethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee

Donnerstag den 13. April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Mddershausen, Wölfershausen und sämmtlichen Gemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Schenk- ^engsseld.

Freitag den 14. April d. Js.

von Morgens präcis 8 Uhr ab

Lösung und Elassifikation derjenigen Mannschaf­ten der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve, sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, ge­werblicher oder Familien-Verhältnisse eine Zurück­stellung für den Fall der Einberufung zu den Bahnen beanspruchen wollen (§. 123 der Wehr- ordnung vom 22. November 1888).

Das Ersatz-Geschäft wird wie bisher hiesigen städtischen Rathhaussaale "orgenommen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Land-

Gemeinden des Kreises werden angewiesen:

1. die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Ge­meinden 2C. und zwar:

a. die in der Zeit vom 1. Januar bis ein­schließlich den 31. Dezember 1873 gebore­nen soweit sie nicht bereits in das Mili- tair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,

b. die in den Jahren 1872, 1871, 1870 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Ge­schäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschie- neu sind und demnach über ihr Militair- verhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen,

2. dafür zu forgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Be­freiung vom Militairdienst beansprucht wird, i sich im Musterungstermine ebenfalls ein­finden ;

3. in den Terminen sich persönlich einzu- finden und so lange zur Stelle zu sein, bis sämmtliche Militairpflichtige der betref­fenden Gemeinde gemustert find. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit des Vicebürgermeisters Sorge zu tragen. Als Aufenthaltsort der Ortsvorstände wird die Amtsstube der städtischen Baudeputation im Rathhause, soweit dieses Zimmer nicht ander­weit nöthig ist, zur Verfügung stehen;

4. für die rechtzeitige Gestellung der Militair­pflichtigen 2C. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Militairpflichtige, welche ohne ge­nügenden Entschuldigungsgrund im iMusterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im ; Musterungslokale nicht anwesend sind, , werden mit einer Geldstrafe bis zu ! 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen be - - straft; außerdem können ihnen die !Vortheile der Loosung entzogen! -werden. JstdieVersäumnißinbös-l williger Absicht oder wiederholt! ! erfolgt, so kann ihre alsbaldige' Einziehung zum Militairdienst als ; unsichere Heerespflichtige erfolgen.

Reclamationen Mlitairpflichtiger um Zurück­stellung bezw. Befreiung vom Militairdienst oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturms zweiten Auf­gebots um Zurückstellung im Falle einer Mobil­machung des Heeres sind schleunigst bei dem be­treffenden Ortsvorstände anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vorräthigen Fragebogens sorgt. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da wie fchon erwähnt die­jenigen Personen (Eltern, Geschwister 2C.) zu deren Gunsten eine Zurückstel­lung 2C. vom Militairdienst bean­sprucht wird, im Musterungster- mine mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit 2C. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militairarzt,

be))en Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.

Sämmtliche Reclamationen sind bis spätestens zum 20. März V. Js. an mich einzureichen.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eides Statt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weife sie selbst die epilep­tischen Anfälle an den betreffenden Militairpflich­tigen wahrgenommen haben. Tiefe Proto­kolle nebst etwaigenärztlichenAttesten sind ebenwohl bis zum 20. März b. Js. an mich einzureichen.

Tie Herren Ortsvorstände 2c. haben Vorstehen­des zu wiederholten Malen in ihren Ver­waltungsbezirken, insbesondere den gestellungs­pflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, bis zum 25. März b. Js. hierher zu berichten. I. II. Nr. 696. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Wrern!

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Nun wieder klingt weit durch die Lande Der ewig-hehre Ost erruf £r sprengt die starren Gisesbande, Die Winters Wacht vor Wonden schuf. Und weckt dafür ein frohes Leben Ringsum in Wald und Hain und Flur, Das schier wie jauberifcbes Weben Erfüllt die hoffende Natur!

Du Osterhauch, mit deinem Walten Wie dringst du auch ins Herz hinein, Wie weißt in ihm du zu entfalten Der Hoffnung steten Xofenfehein Aufs Neue hilfst du offenbaren, Was keines Wenfchen Geist ermißt, Auf's Neue soll die Welt erfahren, Daß endlos Gottes Liebe ist!

O sei gegrüßt in deiner Wonne, Du gnadenreicher Ostertag, Willkommen, hehre Ostersonne, Die du beglanzst den jungen Hag Laß neuen Frühling du entsprießen In jeder schmerzdurchbebten Brust, Woll' frischen Wutb in sie ergießen, Ihr schenken neue Lebenslust!

Benno Förster.

Ostern.

Das Fest der Auferstehung des Heilandes führt von Neuem die Geister zu einer Sammlung, in­dem es sie herausreistaus dem irdischen Ge­wühls, in welchem erstarren alle herrlichen Gefühle." Wie durch die Auferstehung des Heilandes die umnachtete Welt des Alterthums erleuchtet und dorthin gelenkt wurde, woher das Heil der Menschen kommt, so ist die Wiederkehr des christ­lichen Festes stets von Neuem für die Christen­heit ein Wegweiser zu der göttlichen Liebe, die