Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich drei MN Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. AbonnementSprkiS vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. excl. Postaufschlag.

Die JusertionSgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg.

Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

Hrrsseliitl IrtisMott

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageJllustrirtes Sonutagsblatt".

Nr. 47.

Sonnabend den 22. April

1893.

Erstes Blatt.

Bestellungen auf das KersWer JmÄtl

mit der wöchentlichen Gratis-Beilage Jllustrirtes Sonntagsblatt" pro Mai und Juni werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

.Berlin, den 3. November 1892. Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II. zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsoli- dirten 4o/<,igen Staatsanleihe von 1883.

Die Zinsscheine Reihe II. Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidir- ten 4prozentigen Staatsanleihen von 1883 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1893 bis 31. Dezember 1902 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 1. Dezember 1892 ab von der Kontrolle der Staats­papiere hierselbst, Oranienstraße 92/94, unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Aus­nahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs- Hauptkaffen, sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfang­nahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat der­selben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Ein­reicher eine numerirte Marke als Empfangsbe­scheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Fall erhalten die Ein­reicher das eine Exemplar, mit einer Empfangs­bescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausrei­chung der Zinsscheine zurückzugeben.

JnSchriftWechsel kann die Kontro^lle der Staatspapiere sich mit den In­habern derZinsscheinanw ei sun gen nicht einlassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben ge­nannten Provinzialkassen beziehen will, hat der­selben die Anweisungen mit einem doppelten Ver­zeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen, so­gleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder einzuliefern. Formulare zu

diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Pro­vinzialkassen und den von den Königlichen Regie­rungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Obligationen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden ge­kommen sind; in diesem Falle sind die Obligationen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Königliche Hauptverwaltung der Staatsschulden. gez. v. H 0 f f m a n n.

* * *

Cassel, den 12. November 1892.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in der­selben bezeichneten Formulare von der hiesigen Regierungs-Hauptkaffe und den Steuerkaffen des Regierungsbezirks verabreicht werden.

Der Regierungs-Präsident Rothe.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Artikels 40 Nr. 3 der An­weisung des Herrn Finanzministers vom 10. April 1892 wird hiermit bekannt gemacht, daß die Gewerbesteuer-Rolle der hiesigen Steuerkasse für 1893/94 zur Einsicht der Steuerpflichtigen des Veranlagungsbezirks im diesseitigen Geschäfts- lokale vom 1. Mai d. I. an eine Woche in den Tagesstunden von 9 bis 12 Uhr öffentlich aus- liegt. Die Einsicht in die Rolle ist nur den Steuerpflichtigen des Veranlagungsbezirks ge­stattet.

Die Herren Bürgermeister 2c. wollen dies orts­üblich veröffentlichen.

Friedewald, den 19. April 1893.

Königliche Steuerkasse

W e st e.

Hersfeld, den 7. April 1893.

Auf Grund des § 82 der Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 7. Juni 1885 wird nachstehend das Ergebniß der am 5. d. M. im Saale des hiesigen Rathhauses stattgefunde- nen Kreistagssitzuug, welche im Kreisblatt Nr. 37 l. Js. bekannt gemacht worden ist, zur öffent­lichen Kenntniß gebracht.

Zu Punkt 1 der Tagesordnung wurde der hierunter abgedruckte Kreishaushalts-Etat für 1893/94 auf eine Einnahme und Ausgabe von 57244 Mk. 73 Pfg. festgestellt.

Zu Punkt 2 der Tagesordnung wurde zunächst beschlossen für den Ausbau von Zufuhr­wegen nach dem Bahnhöfe Hersfeld den Betrag von 20 000 Mk. aus den landwirthschaftlichen Zöllen der Stadt Hersfeld zur Verfügung zu stellen. Sodann wurden folgende Unterstützungen zu bewilligen beschlossen:

1. der Gemeinde Kohlhausen zur Zahlung von Grunderwerbskosten bezüglich des Brücken­baues 3000 Mk.,

2. den Schulverbandsgemeinden Holzheim, Crus- pis und Stärklos zur Zahlung von Schul- lasten 500 M.,

3. den Gemeinden Eitra und Sieglos zur Vor­nahme von Schulbauten 4000 M.,

4. der Gemeinde Obergeis desgleichen 3000 M., 5. der Gemeinde Heringen desgleichen 6000 M. Zu Eisenbahnbauten wurden weitere 9000 M. bewilligt.

Bei Begutachtung des Projekts über die An­lage eines Cementrohr - Kanals im Wegezuge Wilhelmshof-Petersberg Punkt 3 der Tages­ordnung fand sich nichts zu erinnern; ebenso bei Begutachtung des Kostenanschlags über eine nothwendige Reparatur an der Kerspenhäuser Fuldabrücke Punkt 4 der Tagesordnung auch über die Frage der Nothwendigkeit der gänzlichen Verlegung des Weges zwischen Roß­bach und Hilperhausen und Korrektion der Strecke zwischen Hilperhausen und Holzheim Punkt 5 der Tagesordnung waren Einwendungen nicht zu machen.

Bei Punkt 6 der Tagesordnung wurden außer den noch vorhandenen beiden Mit­gliedern der Kreisvermittelungsbehörde zur Bei­legung von Streitigkeiten in Auseinandersetzungs­sachen noch die Herrey Bürgermeister Nuhn in Asbach, Gutsbesitzer Adolf Reinhard in Unter­weisenborn und Gutsbesitzer Gliemeroth in Wöl- fershausen gewählt.

Punkt 7 der Tagesordnung. Zu Mitgliedern der Gebäudesteuer-Revisions-Kommis- sion wurden gewählt: Bürgermeister Ruhn in Niederaula, Gutsbesitzer Gliemeroth in Wölfers- hansen, Georg Steinweg in Hersfeld, Bürger­meister Reinhard in Laudershausen, Bürgermeister Nuhn in Asbach und Gutsbesitzer Ad. Reinhard in Unterweisenborn; zu Stellvertretern derselben wurden gewählt: Oekonom Phil. Schimmelpfeng in Hersfeld, Kaufmann Hermann Gesing daselbst, Bürgermeister Jffland in Mecklar, Bürgermeister Lingemann in Philippsthal, Bürgermeister Gros- curth in Unterhaun und Gutsbesitzer Friedrich Boß in Kirchheim.

Zu Punkt 8 der Tagesordnung wurden dieselben Personen als Vertrauensmänner für den Ausschuß bei den Amtsgerichten des hie­sigen Kreises zur Mitwirkung bei der in 1893 stattfindenden Auswahl der Schöffen und Ge­schworenen für das Jahr 1894 gewählt, welche bereits im Vorjahre als solche fungirt haben, mit Ausnahme des erkrankten Gastwirths Hein­rich Eichmann in Niederaula, für welchen der Gastwirth Stein daselbst gewühlt wurde.

Mit Prüfung der Kreiskaffen - Rechnung für 1892/93 Punkt 9 der Tagesordnung wurden die Herren George Steinweg und Kauf­mann G. H. Gesing, beide zu Hersfeld, beauf­tragt.

Außer der Tagesordnung kam noch das mit Schreiben des ständischen Bauamtes dahier vom 23. März 1893 Nr. 858 anher gelangte Projekt mit Anschlag über eine dringend nothwendige Erbreiterung des Landweges Asbach-Solms, Ge­markung Kohlhausen am sog. rothen Rain zur Vorlage, an welchem die Kreisversammlung nichts zu erinnern fand.