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Hersfel-er Kreislillitt.

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageJllustrirtes Sonntagsblatt".

Mr. 48. Dienstag den 23. April 1893.

Bestellungen auf das KersWer irdÄtt mit der wöchentlichen Gratis-Beilage Jllustrirtes Sonntagsblatt" pro Mai und InNi werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Hersfeld, den 20. April 1893.

In Ausführung des Reichs -Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 werden die Jmpfstationen bezw. . Impf- und Revisions - Termine für den hiesigen Kreis für das Jahr 1893 wie folgt bestimmt:

1. Station Hersfeld.

a) Erstimpfung der Kinder der Stadt Hersfeld Mittwoch, den 17. Mai, Vormittags 9 Uhr. Revision: Mittwoch, den 24. Mai, Vormit­tags 9 Uhr.

b) Erstimpfung bezw. Wiederimpfung der Kin­der und Schüler aus Kalkobes, Allmershau- sen mit Hählgans, Heenes, Meisebach, Eich- hof und fiskalische Oberförsterei Hersfeld und Wiederimpfung der Schüler derStadt Hersfeld, Donnerstag, den 18. Mai, Vormittags 9 Uhr. Revision: Donnerstag, den 25. Mai, Vor­mittags 9 Uhr.

2. Station Sorga, umfassend die Ortschaften Sorga, Kathus Peters­berg, Wilhelmshof und Oberrode.

Impfung: Donnerstag, den 18. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

Revision: Donnerstag, den 25. Mai Nachmittags 4 Uhr.

3. Station Friedlos,

umfassend die Ortschaften Friedlos, Reilos, Rohr­bach, Tann, Mecklar, Meckbach und fiskalische Oberförsterei Meckbach.

Impfung: Freitag, den 19. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

Revision: Freitag, den 26. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

4. Station Obergeis, umfassend die Ortschaften Obergeis, Untergeis, Aua, Gittersdorf, Biedebach und fiskalische Ober­försterei Neuenstein.

Impfung: Sonnabend, den 20. Mai, Nachmit­tags 4 Uhr.

Revision: Sonnabend den 27. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

5. Station Schenklengsfeld, umfassend die Ortschaften Schenklengsfeld, Ober­lengsfeld, Wehrshausen, Hilmes, Conrode, Lam- pertsfeld, Landershausen, Unterweisenborn, Wüst- feld, Malkomes, Schenksolz, Dünkelrode, Motzfeld, und Hillartshausen.

Impfung: Sonnabend, den 3. Juni, Vormittags 8 Uhr.

Revision: Sonnabend den 10. Juni, Vormittags 8 Uhr.

6. kStation R a n s b a ch , umfasiend die Ortschaften Ransbach und Ausbach. Impfung: Sonnabend, den 3. Juni Mittags 12 Uhr.

Revision: Sonnabend den 10. Juni Mittags 12 Uhr.

7. Station Philippsthal, umfassend die Ortschaften Philippsthal und Röh- rigshof mit Nippe.

Impfung: Sonnabend, den 3. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

Revision: Sonnabend den 10. Juni Nachmittags 2 Uhr.

8. Station A s b a ch , umfasiend die Ortschaften Asbach, Beiershausen und Kohlhausen.

Impfung: Dienstag, den 30. Mai, Nachmittags 2 Uhr.

Revision: Dienstag, den 6. Juni, Nachmittags 2 Uhr. 9. Station Kerspenhausen, umfassend die Ortschaften Kerspenhausen, Hilper- Hausen, Roßbach und fiskalische Oberförsterei Niederaula.

Impfung: Dienstag, den 30. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

Revision: Dienstag, den 6. Juni. Nachmittags 4 Uhr.

10. Station Unterhaun, umfasiend die Ortschaften Unterhaun, Oberhaun, Eitra, Sieglos, Rotensee, Wippershain, Biengartes und fiskalische Oberförsterei Wippershain.

Impfung: Mittwoch, den 31. Mai, Nachmittags 2'/, Uhr.

Revision: Mittwoch, den 7. Juni, Nachmittags 2'/, Uhr.

11. Station Niederaula, umfassend die Ortschaften Niederaula, Mengs- Hausen, Solms, Niederjosia, Hattenbach, Kleba, Reimboldshausen, Kemmerode und Engelbach.

Impfung: Mittwoch, den 31. Mai, Vormittags 9 Uhr. Revision: Mittwoch, den 7. Juni, Vormittags 9 Uhr.

12. Station Frielingen, umfasiend die Ortschaften Frielingen, Allendorf, Gersdorf, Heddersdorf und Willingshain.

Impfung: Donnerstag, den 1. Juni, Vormittags 11</, Uhr.

Revision: Donnerstag, den 8. Juni, Vormittags 11'/, Uhr.

13. Station Kirchheim, umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckerode, Gershausen, Goßmannsrode und Rotterterode.

Impfung: Donnerstag, den 1. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

Revision: Donnerstag, den 8. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

14. Station Friedewald, umfassend die Ortschaften Friedewald, Lauten- Hausen, Gethsemane, Herfa, Unterneurode und fiskalische Oberförsterei Friedewald.

Impfung: Dienstag, den 30. Mai, Vormittags 9 Uhr. Revision: Dienstag, den 6. Juni, Vormittags 9 Uhr.

15. Station Widdershausen, umfassend die Ortschaften Widdershausen, Kleinen­see und Leimbach.

Impfung: Montag, den 29. Mai, Vormittags 10 Uhr.

Revision: Montag, den 5. Juni, Vormittags 10 Uhr.

16. Station Heringen, umfassend die Ortschaften Heringen, Bengendorf Lengers und fiskalische Oberförsterei Heringen. Impfung: Montag, den 29. Mai, Nachmittags 1 Uhr. Revision: Montag, den 5. Juni, Nachmittags 1 Uhr.

17. Station Heimboldshausen, umfasiend die Ortschaften Heimboldshansen,

Wölfershausen, Harnrode und fiskalische Ober­försterei Heimboldshausen.

Impfung: Montag, den29. Mai,Nachmittags 4 Uhr. Revision: Montag, den 5. Juni, Nachmittags 4 Uhr.

18. Station Holzheim, umfassend die Ortschaften Holzheim, Cruspis und Stärklos.

Impfung: Freitag, den 2. Juni, Vormittags 9 Uhr. Revision: Freitag, den 9. Juni, Vormittags 9 Uhr.

In der Stadt Hersseld findet die Impfung und Revision im oberen Rathhaussaale statt; in den übrigen Jmpfstationen des Kreises werden hierzu die Schulräume benutzt.

Die Impfung wird seitens des Jmpfarztes in den betreffenden Terminen unentgeltlich aus- geführt.

Außer Denjenigen, welche sich aus freier Ent­schließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1893:

1) jedes im Jahre 1892 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natür­lichen Blattern üherstanden hat,

2) die Kinder, welche im Jahre 1891 oder früher geboren und im Jahre 1892 ohne Erfolg, ohne genügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natür­lichen Blattern überstanden haben.

3) jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher:

a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat bezw. zurücklegt oder

b. den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht er­bracht hat.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehendes, namentlich aber die Termine, aus ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.

Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleichzeitig nachdrücklichst daraus aufmerksam zu machen, daß nach §. 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefoh­lenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetz­lichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Revision entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.

Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vor­steher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impspflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Aus­führung des Jmpfgeschäftes ergangenen Vor­schriften (Amtsblatt Nr. 23 für 1886) ein Ver-