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erssel-tr Srdsblatt
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Ur. 56.
Konuabeud den 13. Mai
1893.
Amtliches.
Hersfeld, den 20. April 1893.
In Ausführung des Reichs -Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 werden die Jmpfstationen bezw. Impf- und Revisions - Termine für den hiesigen Kreis für das Jahr 1893 wie folgt bestimmt:
1. Station Hersfeld.
a) Erstimpfung der Kinder der Stadt Hersfeld Mittwoch, den 17. Mai, Vormittags 9 Uhr. Revision: Mittwoch, den 24. Mai, Vormittags 9 Uhr.
b) Erstimpfung bezw. Wiederimpfung der Kinder und Schüler aus Kalkobes, Allmershau- sen mit Hählgans, Heenes, Meisebach, Eich- hof und fiskalische Oberförsterei Hersfeld und Wiederimpfung der Schüler der Stadt Hersfeld, Donnerstag, den 18. Mai, Vormittags 9 Uhr. Revision: Donnerstag, den 25. Mai, Vormittags 9 Uhr.
2. Station Sorga, umfassend die Ortschaften Sorga, Kathus Petersberg, Wilhelmshof und Oberrode.
Impfung: Donnerstag, den l8. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Donnerstag, den 25. Mai Nachmittags 4 Uhr.
3. Station Friedlos, umfassend die Ortschaften Friedlos, Reilos, Rohr- bach, Tann, Mecklar, Meckbach und fiskalische Oberförsterei Meckbach.
Impfung: Freitag, den 19. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Freitag, den 26. Mai, Nachmittags4 Uhr.
4. Station Obergeis,
umfassend die Ortschaften Obergeis, Untergeis, Aua, Gittersdorf, Biedebach und fiskalische Oberförsterei Neuenstein.
Impfung: Sonnabend, den 20. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Sonnabend den 27. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
5. Station Schenklengsfeld, umfassend die Ortschaften Schenklengsfeld, Oberlengsfeld, Wehrshausen, Hilmes, Conrode, Lam- pertsfeld, Landershausen, Untermeisenborn, Wüst- feld, Malkomes, Schenksolz, Dünkelrode, Motzfeld, und Hillartshaufen.
Impfung: Sonnabend, den 3. Juni, Vormittags 8 Uhr.
Revision: Sonnabend den 10. Juni, Vormittags 8 Uhr.
6. Station Ransbach, umfassend die Ortschaften Ransbach und Ausbach. Impfung: Sonnabend, den 3. Juni Mittags 12 Uhr. Revision: Sonnabend den 10. Juni Mittags 12 Uhr.
7. Station P h i l i p p s t h a l, umfassend die Ortschaften Philippsthal und Röh- rigshof mit Rippe.
Impfung: Sonnabend, den 3. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
Revision: Sonnabend den 10. Juni Nachmittags 2 Uhr.
8. Station A s b a ch , umfassend die Ortschaften Asbach, Beiershausen und Kohlhausen.
Impfung: Dienstag, den 30. Mai, Nachmittags 2 Uhr.
Revision: Dienstag, den 6. Juni, Nachmittags 2 Uhr. | 9. Station Kerspenhausen, umfassend die Ortschaften Kerspenhausen, Hilper- Hausen, Roßbach und fiskalische Oberförsterei Niederaula.
Impfung: Dienstag, den 30. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Dienstag, den 6. Juni, Nachmittags 4 Uhr. 10. Station Unterhaun, umfassend die Ortschaften Uuterhauu, Oberhaun, Eitra, Sieglos, Rotensee, Wippershain, Biengartes und fiskalische Oberförsterei Wippershain. Impfung: Mittwoch, den 31. Mai, Nachmittags 2'/, Uhr.
Revision: Mittwoch, den 7. Juni, Nachmittags 2 7Uhr.
11. Station Niederaula, umfassend die Ortschaften Niederaula, Mengs- Haufen, Solms, Riederjossa, Hattenbach, Kleba, Reimboldshausen, Kemmerode und Engelbach. Impfung: Mittwoch,den 31.Mai, Vormittags9Uhr. Revision: Mittwoch, den 7. Juni, Vormittags 9 Uhr.
12. Station Frielingen, umfassend die Ortschaften Frielingen, Allendorf, Gersdorf, Heddersdors und Willingshain. Impfung: Donnerstag, den 1. Juni, Vormittags 117, Uhr.
Revision: Donnerstag, den 8. Juni, Vormittags 11*/, Uhr.
13. Station Kirchheim, umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckerode, Gershausen, Goßmannsrode und Rotterterode. Impfung: Donnerstag, den 1. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
Revision: Donnerstag, den 8. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
14. Station Friedewald, umfassend die Ortschaften Friedewald, Lauten- Hausen, Gethsemaue, Herfa, Unterneurode und fiskalische Oberförsterei Friedewald.
Impfung: Dienstag, den 30.Mai, Vormittags 9 Uhr. Revision: Dienstag, den 6. Juni, Vormittags 9 Uhr.
15. Station Widdershausen, umfassend die Ortschaften Widdershausen, Kleinensee und Leimbach.
Impfung: Montag, den 29. Mai, Vormittags 10 Uhr.
Revision: Montag, den 5. Juni, Vormittags 10 Uhr.
16. Station Heringen, umfassend die Ortschaften Heringen, Bengendorf, Lengers und fiskalische Oberförsterei Heringen. Impfung: Montag, den 29. Mai, Nachmittags 1 Uhr. Revision: Montag, den 5. Juni, Nachmittags 1 Uhr.
17. Station Heimboldshausen, umfassend die Ortschaften Heimboldshausen, Wölfershausen, Harnrode und fiskalische Oberförsterei Heimboldshausen.
Impfung: Montag, den29.Mai,Nachmittags 4 Uhr. Revision: Montag, den 5. Juni, Nachmittags 4Uhr.
18. Station Holzheim, umfassend die Ortschaften Holzheim, Cruspis und Stärklos.
Impfung: Freitag, den 2 Juni, Vormittags 9 Uhr. Revision: Freitag, den 9. Juni, Vormittags 9 Uhr.
In der Stadt Hersfeld findet die Impfung und Revision im oberen Rathhaussaale statt; in den übrigen Jmpfstationen des Kreises werden hierzu die Schulräume benutzt.
Die Impfung wird seitens des Jmpfarztes in
den betreffenden Terminen unentgeltlich aus- geführt.
Außer Denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1893:
1) jedes im Jahre 1892 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden hat,
2) die Kinder, welche im Jahre 1891 oder früher geboren und im Jahre 1892 ohne Erfolg, ohne genügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen. Blattern überstanden haben.
3) jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher:
a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat bezw. zurücklegt oder
b. den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht erbracht hat.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehendes, namentlich aber die Termine, auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.
Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleichzeitig nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß nach §. 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Revision entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.
Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impspflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.
Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäftes ergaugenen Vor- schriften (Amtsblatt Nr. 23 für 1886) ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpfgeschäftstermine zur Unterstützung des Jmpfarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.
Für Bereithaltung des Jmpflokals und Stellung der erforderlichen Schreibhülse beim Jmpf- geschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorte Sorge zu tragen.
I. 2298. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.