Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich drei M.U Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

AbonnementdpreiS vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. excl. Postausschlag.

Die JnsertionSgebührcn betragen für den Raum einer Cpaltzeile 10 Pfg-, im amtlichen Theile 15 Psg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

HtrsstlSkl Kreisblatt.

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageJttustrirtes Sonntagsblatt".

Ur. 87. Dienstag de» 16. Mut 1893.

Amtliches.

Cassel, den 15. April 1893.

Erfahrungsmäßig werden Geisteskranke nament­lich der ärmeren Bevölkerung bisweilen aus Un- kenntniß oder Nachlässigkeit nicht nur von den Angehörigen, sondern von den Gemeinden gröblich vernachlässigt.

Insbesondere wird die rechtzeitige Aufnahme in eine Jrrenheil- oder Pflege-Anstalt oder die ander­weitige Unterbringung und Verpflegung dieser Unglücklichen nicht selten ungebührlich verzögert oder versäumt.

Zur thunlichsten Abhülfe dieses Uebelstandes I erscheint es vor Allem erforderlich, daß die Be- i Hürden sich dauernd über die Lage des Irren- , Wesens in ihrem Geschäftsbezirke, sowie darüber in Kenntniß erhalten, ob und wie viele Geistes- kranke daselbst vorhanden und ob und in welcher Weise i für deren Heilung oder Unterbringung gesorgt ist.

Demgemäß bestimme ich hiermit Folgendes:

1. Jeder Bürgermeister hat fortan unter Mit­wirkung des Armenarztes eine namentliche Nachweisung aller außerhalb der Irrenanstalt lebenden Geisteskranken seines Amtsbezirkes mit folgenden Nummern anfzustellen und mit genauer Angabe jedes Zu- und Abganges fortlaufend weiterzuführen:

1) Laufende Nummer \

2) Vor- und Zuname i

3) Stand und Gewerbe ' des

4) Lebensalter / Kranken

5) Gesetzlicher Wohnort I

6) Gegenwärtiger Aufenthaltsort /

7) Art und Dauer der Krankheit sowie

8) der ärztlichen Behandlung und

9) der Unterbringung und Verpflegung

10) Gerichtliche Entmündigung

11) Sonstige Bemerkungen.

2. Die Nachweisung (ad 1) ist zunächst alljähr­lich bis 1. Juli ab- oder urschriftlich dem Königlichen Kreispysikus vorzulegen, welcher dieselbe mit seinen etwaigen Bemerkungen bis 15. August an den Königlichen Land­rath gelangen läßt, behufs geeigneter weiterer Veranlassung und Berichterstattung an mich bis 1. Oktober jeden Jahres.

3. Jeder außerhalb der Irrenanstalt lebende Geisteskranke muß alljährlich mindestens ein­mal ärztlich besucht und das Ergebniß des Besuches betreffs etwaiger Heilbarkeit und Nothwendigkeit der Aufnahme in eine Irren­anstalt, bezw. der angemessenen Unterbringung und Verpflegung des Kranken dem König­lichen Landrathe berichtet werden, welcher unter Zuziehung des Königlichen Kreisphysikus die Abstellung etwaiger Uebelstände, sowie erforderlichenfalls eine Wiederholung des ärzt­lichen Besuches anzuordnen hat.

Der Regierungs-Präsident.

In Vertretung: (gez.) von Pawel.

J. A. II. Nr. 353U

An den Königlichen Herrn Polizei-Präsidenten hierselbst und sämmtliche Königliche Herrn Land­räthe und Kreis-Physiker des Bezirks.

* *

Hersfeld, den 3. Mai 1893.

Vorstehend abgedruckte Verfügung des Herrn

Regierungs-Präsidenten wird den Herrn Ortsvor­ständen des Kreises mit der Auflage zur Kenntniß gebracht, die vorgeschriebene Nachweisung der Geisteskranken alsbald aufzustellen und wegen der Einreichung derselben an den Königlichen Kreisphysikus bis $um 1. Juli jeden Jahres das Erforderliche im Terminkalender zu notiren.

I. 2772. Der Königliche Ländrath

Freiherr von Schleinitz.

Caffel, den 4. Mai 1893.

Wir haben unsere Hauptkasse angewiesen, die von der Ist-Einnahme an Einkommen- und Ge­werbesteuer für 1892/3 mit 2°/0 bezw. l°/0 zu berechnenden Veranlagungskosten an die einzelnen Gemeinden durch Vermittelung der Königlichen Steuerkassen zu zahlen.

Die Ortsvorstände der IV. Gewerbesteuer-Ab­theilung sind hiervon zwecks alsbaldiger Abhebung der Beträge in Kenntniß zu setzen.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen «Forsten

Schönia u.

An die sämmtlichen Königlichen Landrathsämter rc. C. I. 4594.

Hersfeld, den 10. Mai 1893.

Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises mit der Auflage bekannt gegeben, für die baldige Abhebung der Veranlagungskosten Sorge zu tragen.

A. 740. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

.Nach Beschluß des Bundesraths vom 7. Juli 1892 sollen die zuerst im Jahre 1878 und ferner im Jahre 1883 vorgenommenen Ermittelungen der landwirthschaftlichen Bodenbenntzung für das Jahr 1893 und künftig von 10 zu 10 Jahren wiederholt werden.

Ich mache die Bezirks-Einwohner darauf auf- merksam, daß, um die in Rede stehende Boden- benutzungs-Statistik zu erlangen, eine freiwillige Mitwirkung sachkundiger Männer, insbesondere der Mitglieder der landwirthschaftlichen Vereine, angesehener Landmirthe und ansässiger Ortsein­wohner in den Schätzungskommissionen in Aussicht genommen ist.

Es wird vorausgesetzt, daß die gedachten Per­sonen Angesichts der Wichtigkeit dieser Erhebung bereit und in der Lage sind, durch ihre Erfahrung und Ortskenntniß die angeordneten Ermittelungen thatkräftig zu fördern und anf einen so hohen Grad der Zuverlässigkeit zu erheben, daß sie sich von der Wirklichkeit nicht, oder doch nur wenig fern halten. Nur wenn dies der Fall ist, kann die Statistik dem Klein- und Großverkehr den er­warteten Nutzen gewähren.

Daß die Landwirche sich bei der Lösung dieser Aufgabe in hervorragender Weife beseitigen werden, ist ebenso lebhaft zu wünschen, wie zu­versichtlich zu erwarten.

Cassel am 27. April 1893.

Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. P a w e l.

Von beachtenswerther Seite ist darauf hinge­wiesen morden, daß die auf den Straßen feil ge­haltenen Mineral-Wässer, wie Selterser, Soda- Waffer u. a. m., an die Abnehmer stets eiskalt verabfolgt werden und daß der Genuß so kalten Wassers, welcher schon in normalen Zeiten leicht

ernste Verdauungsstörungen von längerer Dauer nach sich ziehe, beim Drohen der Cholera die Neigung zu ähnlichen Erkrankungen befördere.

Im Auftrage des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten werden daher die Verkäufer von Mineral-Wässern im Ausschanke hiermit angewiesen, das Getränk ferner­hin, gleichviel, ob die Cholera droht oder nicht, nur in einem der Trinkwaffer-Temperatur ent­sprechenden Wärmegrad von etwa 10° Cels. ab- zugeben. Gleichzeitig wird das Publikum vor dem Genusse eiskalter Getränke überhaupt, also auch des zu kalten Biers, insbesondere aber der Mineral-Wässer gewarnt.

Cassel am 17. Oktober 1892.

Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. Pawel.

Der Herr Minister des Innern hat dem Ver­eine zur Förderung der Pferde- und Viehzucht in den Harzlandschaften zu Quedlinburg die Erlaub­niß ertheilt, in diesem Jahre wiederum eine öffentliche Verlovsüufl von Wagen, Pferden, Reit-, Fahr- und Jagdgeräthen rc. zu veranstalten und die auszugebenden 25 000 Loose zu je 2 Mk. 10 Pf. im ganzen Bereiche der Monarchie zu ver- treiben.

Die unterstellten Polizeibehörden wollen den Vertrieb der Loose nicht beanstanden.

Cassel am 6. Mai 1893.

Der Regierungs-Präsident. I. V.: v. P a w e l.

Bekanntmachung.

Für die Zeit vorn 15. Mai bis Ende September wird in Bad Wildlingen eine Postanstalt mit Telegraphenbetrieb als Zweigstelle des Kaiserlichen Postamts in Wildlingen Stadt unterhalten werden.

Cassel, am 9. Mai 1893.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector. Frank.

Nichtamtliches.

f Warum mufck der Reichs­tag aufgelöst werden?

Durch die großen Siege über Frankreich im Jahre 1870/71 ist ein einiges deutsches Reich begründet, die Kaiserkrone rviederhergestellt worden. Das, was unsere Väter mit Strömen von Blut errungen haben, zu erhalten und zu vertheidigen und hierfür kein Opfer zu scheuen, ist für Deutsch­land das oberste Gebot, hinter welchem alle anderen Rücksichten, wie groß und wichtig sie auch sein mögen, zurückstehen müssen.

Frankreich hat seit seiner Niederlage kein anderes Ziel vor Augen gehabt, als an Deutsch­land Rache und Vergeltung zu nehmen, und zu diesem Zwecke seine Wehrkraft in einer Weise verstärkt, daß Deutschland trotz der mannichsachen Versuche, mit ihm Schritt zu halten, von ihm überflügelt worden ist. Das ist eine Thatsache, aus welche die höchsten militärischen Autoritäten im Gefühl ihrer hohen Verantwortung für die Sicherheit und Zukunft Deutschlands mit allem Nachdruck hingewiesen haben, und die sich durch Rechenkunststücke nicht aus der Welt schaffen läßt. Wer möchte sich diesem Urtheil gegenüber unter­fangen, zu behaupten, daß Deutschland von Frankreich nicht überflügelt worden ist? Nur eine Anmaßung würde es sein, dies zu behaupten,