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Ktlsstliikl Kreisälaü.
Mit wöchentlicher Gratis-Beilage „Jllnstrirtes Sonntagsblatt".
Ur. O?. Sonnabend den 10» Juni 1893.
Amtliches.
Hersfeld, den 7. Juni 1893.
Nach Beschluß des Vundesrathes vom 7. Juli 1892 soll die in den Jahren 1878 und 1883 vorgenommene Ermittelung der landwirthschaft- lichen Bodenbenutzung für das Jahr 1893 wiederholt werden.
Die Ermittelung der landwirth- schaftlichen Bodenbenutzung findet in der Zeit vom l. Juli bis 1. Octo- b e r d. J. st a t t und ist die unmittelbare Ausführung Sache der Ortsbehörden.
Zu diesem Zwecke werden den Herren Ortsvorständen in den nächsten Tagen je zwei E r - Hebungsformulare A, mit den handschriftlich vorgetragenen Nachweisen der nach ihrer Benutzung unterschiedenen Flächen nach den Ergebnissen der bezüglichen letzten Ermittelung im Jahre 1883 und unter Wahrung der bis jetzt bekannt gewordenen Veränderungen, sowie eine „I n st r u c t i o n", in welcher für die Ausfüllung der Erhebungsformulare unter' Ziffer III die nähere Anleitung gegeben ist, zugefertigt.
Sofern die Mitwirkung besonderer ehrenamtlich fungirender Schätzungs-Commissionen in den größeren Gemeinden für nothwendig erachtet wird, ist deren Bildung alsbald herbeizuführen; ich nehme dieserhalb Bezug auf die Bekanntmachung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 27. April d. J. (Kreisblatt dir. 57) und erwarte, daß es an der freiwilligen Mitwirkung sachkundiger Personen nicht fehlen wird, besonders aber die Herren Ortsvorstände mit thunlichster Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sich der in Rede stehenden statistischen Arbeit widmen.
Bis spätestens zum 1. Oktober d. J. ist mir ein Exemplar des Erhebungsformulars A, mit Datum und Unterschrift versehen, einzurei- chen, während das zweite Exemplar sorgfältig aufzubewahren ist.
Schließlich mache ich nachstehend noch auf einige Bemerkungen des Königlichen statistischen Büreaus aufmerksam, deren pünktliche Beachtung erforderlich ist.
Was die rechnerische Richtigkeit anlangt, so ist das Augenmerk nicht nur auf die richtige Aufrechnung der einzelnen Seiten bezw. Uebertragung der Seitensummen von Seite 2 auf 3 und von Seite 3 auf 4, sondern noch besonders darauf zu richten, daß auf Seite 4 bei III, IV und V die Unterabtheilungen dem Vordrucke entsprechend — ohne jede Zusammenfassung — nachgewiesen, wie auch unter III und VII die zur Aufforstung geeigneten Weiden und Oedländereien u. s. w. angegeben sind.
Bezüglich des Begriffs „Nebennutzung" wird zu dem in der Instruktion unter III. §. 2 Gesagten noch bemerkt, daß, wenn von derselben Frucht zwei Nutzungen in einem Jahre statt- gefunden haben, nicht die eine als Haupt-, die andere als Nebennutzung zu betrachten, sondern nur die hauptsächliche Nutzung überhaupt zu berücksichtigen ist. Es bleibt mithin außer Betracht bei Wintergetreide eine der Ernte etwa vorhergegangene Grünfutternutzung der aufgeschossenen Saat, bei zum Unterpflügen gebauten Lupinen das vorherige Abpflücken der Frucht. Auch die
an Stelle einer aus irgend einem Grunde umge- pflügten Frucht neu gebaute Frucht gilt nicht als Nach-, sondern als Hauptfrucht; dementsprechend ist die mißrathene Frucht, soweit sie durch eine andere ersetzt ist, völlig außer Ansatz zu lassen.
Als ein äußeres Zeichen, daß der Begriff der Nebennutzung falsch aufgefaßt worden, ist einmal das Einträgen von Flächen in Spalte 3 an solchen Stellen anzusehen, wo keine Linien vorhanden sind, (in vielen dieser Fälle wird die Neben- u. s. w. Frucht nicht auf die Zeile derjenigen Fruchtart gesetzt sein, welche als Nebennutzung gebaut, sondern auf die^Zeile der Hauptfrucht, neben oder nach welcher sie gebaut ist), ferner der Umstand, daß die Fläche der Acker- und Garten- ländereien auf Seite 4, welche mit der Endsumme in Spalte 2 auf Seite 3 übereinstimmen soll, der Summe von Spalte 2 u n d 3 gleich ist.
Schließlich muß noch bemerkt werden, daß in einem Theil eines zur Brache bestimmten Schlages zur Ernte im Aufnahmejahr eingesäete Fruchtarten , wie auch zu Düngungszwecken gebaute Lupinen nicht als Nebennutzung (Vorfrucht) der Brache, sondern als Hauptnutzung zu behandeln sind, da als Brache nur unbestellte Felder angesehen werden dürfen, für bestellte diese Bezeichnung aber nicht zutreffend ist. Anderseits gilt die Weide-, Grünfutter- auch Heunutzung, welche von nachgewachsenen, also zur Ernte im Aufnahmejahr nicht besonders angebauten Früchten gewonnen wird, nicht als Hauptnutzung, auch nicht als Nebennutzung, sondern bleibt in der Anbaustatistik unberücksichtigt. Es giebt mithin keine zu vermerkende Nebennutzung der Brache, ebensowenig darf Brache als Nebennutzung eingetragen werden.
I. 3742. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz.
Bekanntmachung.
Mit Bezug auf den §. 26 des Reglements vom 28. Mai 1870 zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Ermittelung des Ergebnisses der am 15. d. Mts. vorzunehmenden Wahl eines ReichstagSabgeord- neten für den 6ten Wahlkreis im Regierungsbezirk Cassel
am Montag, den 19. Jnm d. M.
von Morgens 8 Uhr an im hiesigen Rathhaussaale stattfinden wird und der Zutritt zu diesem Lokale jebem Wähler offen steht.
Rotenburg a F., den 31. Mai 1893.
Der Wahlkommissar für den 6ten Wahlkreis im Regierungsbezirk Cassel: von Trott zu Solz, Königlicher Landrath.
Uichtn mit ich es.
t Wählt keinen Socidkernnkraten!
Die socialdemokratische Partei hat in nicht weniger als 380 Wahl kreisen Kandidaten auf
gestellt. Sie will eine Truppenschau über ihre Anhänger halten. Die Gesammtzahl der für sie abgegebenen Stimmen soll möglichst groß erscheinen. Im Jahre 1890 zählte die Partei an l1/., Millionen Stimmen, jetzt sollen es wenigstens 2 Millionen werden. Daß die, die einen socialdemokratischen Stimmzettel abgeben, nicht alle Socialdemokraten sind, ist sicher. Die meisten halten sich an die Versprechungen der Agitatoren über das glückselige Leben im kommunistischen Staate, wissen aber nicht, was die Partei eigentlich erstrebt. Sie selbst verhüllt auch bei der Agitation vor den Massen wohlweislich ihre Ziele, weil diese der gesunde Menschenverstand sofort als natur- und kulturwidrig und abschreckend erkennen würde.
Die Socialdemokratie will alles Eigen- thumanArbeitsmittelnabschaffen. Zu den Arbeitsmitteln rechnet sie vor allen Dingen den Grund und Boden, Fabriken, Bergwerke, Maschinen re. Alles das soll Gemein- eigenthum her „Gesellschaft" werden. Die „Gesellschaft" schreibt vor, wo und was jeder arbeiten soll; der freie Erwerb und freie Berufswahl hören völlig auf. Alle Klaffen sind abgeschafft, Fleißige und Faule, Fähige und Unfähige werden über einen Kamm geschoren. Obrigkeit giebt es nicht mehr, da Verbrechen, bürgerliche Streitigkeiten und andere in der Gebrechlichkeit der menschlichen Natur liegende Dinge abge- schafft sind. Wie das freilich zu machen sei, wie namentlich ohne den entsetzlichsten Zwang und ohne die Uebertragung des schärfsten Kasernen- dienstes auf das ganze Leben des Einzelnen die „Gesellschaft" geleitet werden könne, das wissen die Zukunftsapostel selber nicht. Wenn sie mit ihrem Latein zu Ende sind, so berufen sie sich auf die „Entwickelung", die bei Ihnen gerade so ein Fabelwesen ist, wie die „Gesellschaft". Das hat man noch im letzten Reichstage bei den Debatten über den Zukunftsstaat gesehen, bei denen sich die socialdemokratischen Wortführer als gänzlich unfähig erwiesen haben, über ihren Traum eines Zustandes ohne Interessengegensätze, ohne Unterschiede in Fähigkeiten, Wissen, Denken, Fühlen und Begierden der Menschen Rede und Antwort zu stehen.
Natürlich kann die Socialdemokratie das Eigenthum nicht abschaffen, ohne im Besitze der politischen Macht zu sein. Das ganze Sinnen und Trachten der Führer ist deshalb darauf gerichtet, erst die Zufriedenheit der Arbeiter zu untergraben, dann alle Arbeiter zu einer Sturmkolonne zu organisiren und endlich sich selber in den Besitz aller Gewalten zu setzen. Durch sie sollen die Lohnarbeiter den ganzen Staat oder d i e „G e s e lisch a f t" s o u v e r ä n b e h e r r s ch e n. Ihr geistiger Führer Marx nannte den Weg zu diesem Ziele die „Diktatur des Proletariats", d. i. eine Schreckensherrschaft, gegen die die Blutwirthschaft der Schreckensmänner in Paris vor hundert Jahren — viele Tausende unschuldiger Franzosen wurden geköpft, Weiber hausten wie Bestien — wahrscheinlich noch ein Kinderspiel wäre.
Während die Socialdemokraten glauben, daß sich in ihrem Staate die Ordnung „von selber" mache, ist ihnen Alles, was Ordnung und Zucht