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Ur. 99.

Donnerstag den 24. August

Ü 1893.

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Amtliches.

Hersfeld, den 22. August 1893.

In nächster Zeit haben in Gemäsheit des §. 51 der Gemeindeordnung vom 23. Oktober 1834 die N e uwahlen d e r G e m e i n d e b e h ö r d e n (Ausschuß und Gemeinderath) stattzufinden und werden die Herren Bürgermeister des hiesigen Kreises unter Bezugnahme auf die diesseitige Verfügung vom 29. Januar 1880 Nr. 1027, im Kreisblatt Nr. 9, hierdurch angewiesen, die zum Erwerbe des Ortsbürgerrechts qualificirten Per­sonen zur Beantragung ihrer Aufnahme als Ortsbürger aufzufordern, über jeden bezüglichen Antrag den erforderlichen ordnungsmäßig zu protokollirenden Beschluß des Gemeinderaths her- beizuführen und sodann dasOrtsbürger-Verzeichniß entsprechend zu vervollständigen.

Nachdem dieses geschehen, sind behufs Vor­nahme d e r N e u w a h l d e s A us s ch u s f e s nach Maßgabe der in der diesseitigen Verfügung vom 19. Juni 1879 Nr. 6470 im Kreisblatt Nr. 50 bezeichneten und sämmtlichen Bürgermeistern über- sandten Anweisung zur Ausführung der Wahlen der Mitglieder des Gemeinde-Ausschusses, deren Abschnitt II. die mit der diesseitigen Verfügung von: 15. November 1883 Nr. 14098 im Kreisblatt Nr. 124 veröffentlichte Fassung erhalten hat und namentlich über das Ruhen der Stimmfähigkeit bei denjenigen Ortsbürgern, welche den gesetzlichen Erfordernissen nach der einen oder anderen Richtung keine Genüge leisten, genaue Auskunft giebt, und welche in ihrer jetzigen Fassung über­haupt anderweit gedruckt von dem reformirten Waisenhause in Cafsel bezogen werden kann (conf. meine Verfügung von» 16. Juni 1885 Nr. 6470, im Kreisblatt Nr. 72), die Verzeichnisse der stimmfähigen und wählbaren hochbesteuerten Ortsbürger sowie die Gemeindewählerlisten (d. h. die Liste der sämmtlichen stimmfähigen Orts­bürger) auf Letzteren ist zu bescheinigen, daß gegen die Richtigkeit derselben während der Dauer ihrer Auslegung Einsprüche nicht erhoben worden sind aufzustellen und nach deshalbiger vor- gängiger ortsüblicher Bekanntmachung zwei Wochen vor der Wahl in den Bürgermeistereilokalen öffentlich aufzulegen, nach Ablauf tiefer Frist aber, nachdem die stimmberechtigten Wähler durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen find, die Wahlen des Gemeindeausschusses unter ge­nauer Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, namentlich der §§. 38, 44 und 45 der Gemeinde- Ordnung, vorzunehmen und die bezüglichen Proto­kolle ungesäumt an mich einzureichen.

Zugleich verweise ich auf die mit diesseitiger Verfügung vom 21. September 1880 Nr. 110561 im Kreisblatt Nr. 76 veröffentlichte Regierungs­verfügung vom 14. September 1880 J. A. I. Nr. 10516, wonach die achttägige Frist zur An­bringung von Einwendungen gegen die Wahl des Gemeindeausschusses mit tem Schlüsse der Wahl selbst, nach welchem das Wahlresultat sofort auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und daß letzteres geschehen unter Angabe des Tages zu den Wahlakten zu registriren ist zu laufen beginnt.

Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wähler­listen sind während der Dauer der Auslegung

der letzteren, Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen zur Gemeindevertretung innerhalb zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses und in allen Fällen bei demGemeinde- Vorstände anzubringen; conf. §. 27 des Zu­ständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 (Gesetz- Sammlung de 1883 Seite 237).

Gegen den darauf ergangenen Beschluß (der großen Ausschußversammlung) nach dem Ur­theil vom 17. Dezember 1890 hat sich das König­liche Oberverwaltungsgericht in Berlin dahin ausgesprochen, daß über die Gültigkeit der Ge­meindeausschußwahlen die bisherigen Mit­glieder des Ausschusses, nicht die Neuge- wählten zu beschließen haben und daß so lange von jenen ein die Gültigkeit der Neuwahl aus­sprechender Beschluß nicht gefaßt ist, die Neuge­wählten nicht in ihren Beruf eintreten können, sondern daß bis zur Gültigkeitserklärung der Neuwahlen der Ausschuß in seiner bisherigen Zusammensetzung in Funktion bleibt findet eventuell gemäß §. 28 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 innerhalb zwei Wochen die Klage im Verwaltungsstreitverfahren statt.

Die genaueste Beachtung der hier gegebenen Vorschriften muß ich seitens der Herren Bürger­meister bestimmt erwarten, da ich sonst genöthigt bin, gegen etwaige Zuwiderhandelnde mit unlieb­samen Maßregeln vorzugehen.

Das zur Wahl nöthige Formularpapier ist in der L. Funk'schen Buchdruckerei dahier zu haben.

Damit nun der Beginn der Wahlperiode nicht immer von Zeit zu Zeit weiter hinausgeschoben wird, wie solches früher geschehen, so ordne ich schließlich weiter an, daß die Neuwahlen min­destens 4 Wochen vor dem Abläufe der bisherigen Wahlperiode, welcher in dem hierunter abgedruckten Verzeichnisse bei jeder einzelnen Gemeinde der Reihe nach angegeben ist, stattfinden und die am Schlaffe des Absatzes 2 dieser Verfügung angeordnete Einreichung der Wahlakten spätestens 2 Wochen vor d e m Abläufe der bisherigen Wahl- Periode erfolgt.

Verzeichnis

der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises und Angabe des Ablaufs der Wahl- Periode des Gemeindeausschusses in denselben:

Namen der Gemeinden.

j Ablauf der Wahl­periode am:

l

Beiershausen

21/12

1893

2

Landershausen

21/12

3

Asbach

24/12

4

Conrode

27/12

5

Meckbach

4/1

1894

6

Frielingen

5/1

7

Allmershanseu

15/1

ff

8

Kemmerode

15/1

9

Mecklar

15/1

10

Harnrode

15/1

11

Philippsthal

15/1

H

12

Gersdorf

18/1

st

13

Wippershain

18/1

//

14

Obergeis

23/1

ff

-. cfes

16 6

9 M

Namen der "'-finden.

Ablauf der Wahl­periode am:

15

Hilperhausen

24/1

1894

16

Solms

25/1

17

Schenklengsfeld

25/1

ff

18

Unterweisenborn

25/1

19

Aua

28/1

20

Reckerode

29/1

21

Sieglos

1/2

22

Ausbach

l/,2

23 j

Allendorf

4 ß

241

Kohlhausen

5 2

25

Gershausen

6 2

26

Hillartshausen

6 2

27

Hedoersdorf

13 2

28

Schenksolz

1342

29

Wehrshausen

13 2

30

Willingshain

14 2

ff

31

Lautenhausen

14/2

,/

32

Biedebach

18/2

33

Rotterterode

18/2

34

Kerspenhauseu

27/2

ff

35

Rotensee

27/2

36

Kirchheim

28/2

37

Rohrbach

2/3

ff

38

Reimboldshausen

4/3

39

Unterhaun

4/3

40

Unterneurode

5/3

41

Kalkobes

6/3

42

Oberlengsfeld

113

43

Kleinensee

13/3

44

Goßmannsrode

14 3

45

Oberhaun

14'3

46

Wibdershausen

14{3

47

Petersberg

15/3

48

Gittersdorf

18 3

49

Tann

19/3

50

Riederjoffa

20/3

51

Motzfeld

21/3

f/

52

Untergeis

26/3

ff

53

StärkloS

5/4

ff

54

Heimboldshausen

6/4

ff

55

Malkomes

24/4

56

Hersfeld

3/5

ff

57

Herfa

5/5

58

Leimbach

24/5

59

Heeues

26/5

60

Mengshausen

14/6

61

Dünkelrode

17/6

62

Holzheim

20^6

63

Röhrigshöfe

27

ff

64

Eitra

8,7

65

Hattenbach

97

66

Friedewald

15 7

67

Wölfershausen

18/7

68

Niederaula

19/7

69

Reilos

29/7

70

HilmeS

7/8

71

Friedlos

12/8

72

Kathus

14/9

73

Wüst seid

22/9

ff

74

Kruspis

25/9

75

Gethsemane

23/10

76

Kleba

29/11

77

Bengendorf

22/12

78

LeugerS

27/12

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