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Mit Wöchentlicher Gratis-Beilage „Mustrirtes Sonntagsblatt". —, - ' — l'e — ii IIU.III.I..I
Ur. 99.
Donnerstag den 24. August
Ü 1893.
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Amtliches.
Hersfeld, den 22. August 1893.
In nächster Zeit haben in Gemäsheit des §. 51 der Gemeindeordnung vom 23. Oktober 1834 die N e uwahlen d e r G e m e i n d e b e h ö r d e n (Ausschuß und Gemeinderath) stattzufinden und werden die Herren Bürgermeister des hiesigen Kreises unter Bezugnahme auf die diesseitige Verfügung vom 29. Januar 1880 Nr. 1027, im Kreisblatt Nr. 9, hierdurch angewiesen, die zum Erwerbe des Ortsbürgerrechts qualificirten Personen zur Beantragung ihrer Aufnahme als Ortsbürger aufzufordern, über jeden bezüglichen Antrag den erforderlichen ordnungsmäßig zu protokollirenden Beschluß des Gemeinderaths her- beizuführen und sodann dasOrtsbürger-Verzeichniß entsprechend zu vervollständigen.
Nachdem dieses geschehen, sind behufs Vornahme d e r N e u w a h l d e s A us s ch u s f e s nach Maßgabe der in der diesseitigen Verfügung vom 19. Juni 1879 Nr. 6470 im Kreisblatt Nr. 50 bezeichneten und sämmtlichen Bürgermeistern über- sandten Anweisung zur Ausführung der Wahlen der Mitglieder des Gemeinde-Ausschusses, deren Abschnitt II. die mit der diesseitigen Verfügung von: 15. November 1883 Nr. 14098 im Kreisblatt Nr. 124 veröffentlichte Fassung erhalten hat und namentlich über das Ruhen der Stimmfähigkeit bei denjenigen Ortsbürgern, welche den gesetzlichen Erfordernissen nach der einen oder anderen Richtung keine Genüge leisten, genaue Auskunft giebt, und welche in ihrer jetzigen Fassung überhaupt anderweit gedruckt von dem reformirten Waisenhause in Cafsel bezogen werden kann (conf. meine Verfügung von» 16. Juni 1885 Nr. 6470, im Kreisblatt Nr. 72), die Verzeichnisse der stimmfähigen und wählbaren hochbesteuerten Ortsbürger sowie die Gemeindewählerlisten (d. h. die Liste der sämmtlichen stimmfähigen Ortsbürger) — auf Letzteren ist zu bescheinigen, daß gegen die Richtigkeit derselben während der Dauer ihrer Auslegung Einsprüche nicht erhoben worden sind — aufzustellen und nach deshalbiger vor- gängiger ortsüblicher Bekanntmachung zwei Wochen vor der Wahl in den Bürgermeistereilokalen öffentlich aufzulegen, nach Ablauf tiefer Frist aber, nachdem die stimmberechtigten Wähler durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen find, die Wahlen des Gemeindeausschusses unter genauer Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, namentlich der §§. 38, 44 und 45 der Gemeinde- Ordnung, vorzunehmen und die bezüglichen Protokolle ungesäumt an mich einzureichen.
Zugleich verweise ich auf die mit diesseitiger Verfügung vom 21. September 1880 Nr. 110561 im Kreisblatt Nr. 76 veröffentlichte Regierungsverfügung vom 14. September 1880 J. A. I. Nr. 10516, wonach die achttägige Frist zur Anbringung von Einwendungen gegen die Wahl des Gemeindeausschusses mit tem Schlüsse der Wahl selbst, — nach welchem das Wahlresultat sofort auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und daß letzteres geschehen unter Angabe des Tages zu den Wahlakten zu registriren ist — zu laufen beginnt.
Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerlisten sind während der Dauer der Auslegung
der letzteren, Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen zur Gemeindevertretung innerhalb zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses und in allen Fällen bei demGemeinde- Vorstände anzubringen; conf. §. 27 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 (Gesetz- Sammlung de 1883 Seite 237).
Gegen den darauf ergangenen Beschluß (der großen Ausschußversammlung) — nach dem Urtheil vom 17. Dezember 1890 hat sich das Königliche Oberverwaltungsgericht in Berlin dahin ausgesprochen, daß über die Gültigkeit der Gemeindeausschußwahlen die bisherigen Mitglieder des Ausschusses, nicht die Neuge- wählten zu beschließen haben und daß so lange von jenen ein die Gültigkeit der Neuwahl aussprechender Beschluß nicht gefaßt ist, die Neugewählten nicht in ihren Beruf eintreten können, sondern daß bis zur Gültigkeitserklärung der Neuwahlen der Ausschuß in seiner bisherigen Zusammensetzung in Funktion bleibt — findet eventuell gemäß §. 28 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 innerhalb zwei Wochen die Klage im Verwaltungsstreitverfahren statt.
Die genaueste Beachtung der hier gegebenen Vorschriften muß ich seitens der Herren Bürgermeister bestimmt erwarten, da ich sonst genöthigt bin, gegen etwaige Zuwiderhandelnde mit unliebsamen Maßregeln vorzugehen.
Das zur Wahl nöthige Formularpapier ist in der L. Funk'schen Buchdruckerei dahier zu haben.
Damit nun der Beginn der Wahlperiode nicht immer von Zeit zu Zeit weiter hinausgeschoben wird, wie solches früher geschehen, so ordne ich schließlich weiter an, daß die Neuwahlen mindestens 4 Wochen vor dem Abläufe der bisherigen Wahlperiode, welcher in dem hierunter abgedruckten Verzeichnisse bei jeder einzelnen Gemeinde der Reihe nach angegeben ist, stattfinden und die am Schlaffe des Absatzes 2 dieser Verfügung angeordnete Einreichung der Wahlakten spätestens 2 Wochen vor d e m Abläufe der bisherigen Wahl- Periode erfolgt.
Verzeichnis
der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises und Angabe des Ablaufs der Wahl- Periode des Gemeindeausschusses in denselben:
Namen der Gemeinden.
j Ablauf der Wahlperiode am:
l
Beiershausen
21/12
1893
2
Landershausen
21/12
3
Asbach
24/12
4
Conrode
27/12
5
Meckbach
4/1
1894
6
Frielingen
5/1
7
Allmershanseu
15/1
ff
8
Kemmerode
15/1
9
Mecklar
15/1
10
Harnrode
15/1
11
Philippsthal
15/1
H
12
Gersdorf
18/1
st
13
Wippershain
18/1
//
14
Obergeis
23/1
ff
-———————. cfes —■■——
16 6
9 M
Namen der "'-finden.
Ablauf der Wahlperiode am:
15
Hilperhausen
24/1
1894
16
Solms
25/1
17
Schenklengsfeld
25/1
ff
18
Unterweisenborn
25/1
19
Aua
28/1
20
Reckerode
29/1
21
Sieglos
1/2
22
Ausbach
l/,2
23 j
Allendorf
4 ß
241
Kohlhausen
5 2
25
Gershausen
6 2
26
Hillartshausen
6 2
27
Hedoersdorf
13 2
28
Schenksolz
1342
29
Wehrshausen
13 2
30
Willingshain
14 2
ff
31
Lautenhausen
14/2
,/
32
Biedebach
18/2
33
Rotterterode
18/2
34
Kerspenhauseu
27/2
ff
35
Rotensee
27/2
36
Kirchheim
28/2
37
Rohrbach
2/3
ff
38
Reimboldshausen
4/3
39
Unterhaun
4/3
40
Unterneurode
5/3
41
Kalkobes
6/3
42
Oberlengsfeld
113
43
Kleinensee
13/3
44
Goßmannsrode
14 3
45
Oberhaun
14'3
46
Wibdershausen
14{3
47
Petersberg
15/3
48
Gittersdorf
18 3
49
Tann
19/3
50
Riederjoffa
20/3
51
Motzfeld
21/3
f/
52
Untergeis
26/3
ff
53
StärkloS
5/4
ff
54
Heimboldshausen
6/4
ff
55
Malkomes
24/4
56
Hersfeld
3/5
ff
57
Herfa
5/5
58
Leimbach
24/5
59
Heeues
26/5
60
Mengshausen
14/6
61
Dünkelrode
17/6
62
Holzheim
20^6
63
Röhrigshöfe
27
ff
64
Eitra
8,7
65
Hattenbach
97
66
Friedewald
15 7
67
Wölfershausen
18/7
68
Niederaula
19/7
69
Reilos
29/7
70
HilmeS
7/8
71
Friedlos
12/8
72
Kathus
14/9
73
Wüst seid
22/9
ff
74
Kruspis
25/9
75
Gethsemane
23/10
„
76
Kleba
29/11
77
Bengendorf
22/12
78
LeugerS
27/12
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