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Ur. 103, Sonnabend den 3. September 1893,
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Amtliches.
Hersfeld, den 30. August 1893.
Nach einem Erkenntnisse des Königlichen Oberlandesgerichtes zu Cassel steht der Straßenbauverwaltung das alleinige Recht der Bepflanzung der Straßen zu, und dürfen ohne Genehmigung des Bezirksverbandes auch Rachpflanzungen von Bäumen an Stelle abgängig gewordener Stämme, bezüglich welcher der Straßenbauverwaltung seither kein Nutzungs- und Eigenthumsrecht zustand, weder von Gemeinden noch von Privaten vorgenommen werden.
Indem ich dieses zur allgemeinen Kenntniß bringe, veranlasse ich die Herren Ortsvorstände des Kreises, darüber zu wachen, daß an den dem Bezirksverbande gehörigen Straßen keinerlei Pflanzungen ohne Aufforderung bezse. Genehmigung der Straßenbauverwaltung zur Ausführung gelangen. Gleichzeitig mache ich noch besonders darauf aufmerksam, daß bei Neupflanzungen auf dem Eigenthum der Anlieger die Bestimmungen im §. 3 der Kurhessischen Verordnung vom 12. März 1823 zu befolgen sind.
I. 4713. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 31. August 1893.
Mit Genehmigung Königlicher Regierung zu Cassel werden in Zukunft die Einkommensteuer - Z u - und A b g a n g s l i st e n der Landgemeinden und zwar zum ersten Male für das er ste Halbjahr 1 89 3 / 9 4 in dem Büreau des Unterzeichneten aufgestellt, wovon ich den Herren Orts- (Guts-) Vorständen des Kreises mit der Veranlassung Mittheilung mache, daß die Ueberweisungsbeläge zur B e - g r ü u d u u g d e r E i n k o m m e n st e u e r a b - g ä n g e bei Einsendung der Kontrolauszüge mit vorzulegen sind.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer- Veranlagungskommission:
Freiherr von Schleinitz, Königlicher Landrath.
J. M. Nr. 1991._____
Hersfeld, den 29. August 1893.
Am Sonnabend den 23. September d. J. Bormittags 10 Uhr findet im Saale des hiesigen Rathhauses eine Kreistagssitzung statt.
Tagesordnung.
1) Begutachtung des Landwegebau-Etats für 1894.
2) Begutachtung des Projekts znm Bau einer Brücke über die Fulda bei Mecklar sowie Beschlußfassung über die Höhe der der bau
Pflichtigen Gemeinde Mecklar aus communal- ständischen Mitteln zu bewilligenden Unterstützung.
3) Beschlußfassung über die Verwendung des bem hiesigen Kreise aus den landwirthschaft- lichen Zöllen des Etatsjahres 1892/93 über- wiesenen Betrages mit 33947 Mark.
4) Beschlußfassung über die vorliegenden Unterstützungsgesuche ; desgleichen von Gesuchen um Uebernahme von Verpflegungskosten für geisteskranke ic. Personen, welche in Landeshospitälern 2C. untergebracht sind, auf den Kreis.
5) Classificirung der für den hiesigen Kreis in Anregung gebrachten Landwege- und Brückenbaulen nach deren Dringlichkeit.
6) Wahl eines Schiedsmannes für den aus der Gemeinde Unterhaun und dem Gutsbezirk Bingartes zusammengesetzten Bezirk an Stelle des inzwischen verstorbenen Bürgermeisters Wilhelm Groscurth in Unterhaun bis Ende 1894.
7) Wahl eines Vertrauensmannes für den Ausschuß bei dem Amtsgerichte dahier zur Mitwirkung bei der in 1893 stattfindenden Auswahl der Schöffen und Geschworenen für das Jahr 1894 an Stelle des inzwischen verstorbenen Bürgermeisters Wilhelm Groscurth in Unterhaun.
8) Wahl eines Stellvertreters der bürgerlichen Mitglieder der Ersatz-Commissiou an Stelle des vorbezeichneten 2C. Groscurth bis Ende 1895.
9) Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes der Körungs-Commission für den Amtsgerichtsbezirk Niederaula an Stelle des Oeconomeu und Privatrentmeisters Bezzeuberger in Kirch- heim, welcher wegen öfterer Verhinderung um Entlassung nachgesucht hat, bis Ende 1894.
10) Beschlußfassung über weitere Bewilligung von Mitteln Seitens des Kreises zur Bekämpfung des Futtermangels.
I. A. Nr. 1551. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 8. d. Mts. bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die im Zuge der Geisaer Staatsstraße Etat. 7, 1—2 unweit des Dorfes Schleid gelegene Kohlbachsbrücke wieder hergestellt ist und die angeordnete Brückensperre hierdurch aufgehoben wird.
Dermbach, den 26. August 1893.
Der Großherzoglich S. Bezirksdirektor.
Beschluß.
In Abschrift an dns Königliche Landrathsamt in Hersfeld zur gefälligen Kenntniß ergebenst. Dermbach, wie oben.
Der Großherzoglich S. Bezirksdirektor.
A. 5949. (Unterschrift.)
* * * Hersfeld, den 30. August 1893.
Wird veröffentlicht.
I. 5287. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 29. August 1893.
In der Extrabeilage zu Nr. 36 des RegierungS-
Amtsblattes sind „Maßregeln gegen die Cholera" zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Indem ich hierauf aufmerksam mache, bemerke ich, daß Abdrücke hiervon zum Preise von 20 Pfg. für das Exemplar von dem Verlage des reformirten Waisenhauses zu Cassel bezogen werden können.
I. I. Nr. 5181. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 8ten d. M. dem Pferdezuchtvereine für Elsaß-Lothringen die Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu der öffentlichen Ausspielung von Pferden, Wagen und anderen Gegenständen, die er mit Genehmigung des dortigen Ministeriums im Oktober d. J. zu veranstalten beabsichtigt, auch im diesseitigen Staatsgebiete, und zwar int Regierungsbezirke Sigmaringen, sowie in den Provinzen Hannover, Hessen-Nassau, Westfalen und in der Rheinprovinz Loose zu vertreiben.
Die unterstellten Polizeibehörden werden auf- gefordert, von Betrieb oer Loose im diesseitigen Bezirk nicht zu beanstanden.
Cassel am 25. August 1893.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: v. P a w e l.
Zum Aedantag.
Gegrüßt aufs Neue uns in deinen Flammen- zeichen,
Du einzig-schöner Tag in Deutschlands Thren- schild —
Auf's Neue rauscht es laut, ihr vaterländ'scken Ticken,
Was heute wiederum das deutscke Herz erfüllt: Daß dort bei Erbau einst das neue Reich erstanden, Im Donnerrollen wohl der blut'gen Riesen- scklacht —
Dies Reick, deß Glanz nunmehr erstrahlt in allen Landen, lind das im Völkerrath erprobt längst seine Wacht!
Gegrüßt d'rum, großer Tag — du hast in deinem Wehen
Uns allen ja gebracht ein einig Vaterland, Geschlungen ward durch dick bei Erbau auf den Höhen
Um Deutschlands Nord und 5üb ein unvergänglich Band —
Unb ob auch Tausende den Tod darob erlitten — Wie brach für Deutschlands Volk dock frischer Lenz nun an:
Zu Erban’s Scklachtenlärm, da hat es ja be- sckritteu
Den pfab zu seinem Ruhm, die nationale Bahn!
O mög', was einst erkämpft am blut'gen Trntetage
Noch bis in fernste Zeit gar herrlich forlbesteh'n — Unb daß dies nimmer je sich wandele zur Tage, Eo laßt die Banner d'rum froh von den Zinnen weh'n! Unb was der Himmel auch in Zukunft uns mag schicken — Wir wollen für und für dem Vaterland uns weih'n; Wir dürfen dann getrost in dunkle Ferne blicken: Was deutscher Wuth errang, wird ewig unser sein.
Siemio Rciirndoif.