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Hersftliikl Kreisblutt.
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Nr. 145.
Dienstag den 13. Dezember
1893.
Amtliches.
Einkommensteuer-Veranlagung für das Steuerjahr 1894|95.
Auf Grund des § 24 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 (Gesetzsammlung S. 175) wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuerpflichtige im Kreise Hersfeld aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar bis einschließlich 20. Januar 1894 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die obenbezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist. Auf Verlangen werden die vorgeschriebenen Formulare und die für deren Ausfüllung maßgebenden Bestimmungen von heute ab kostenlos verabfolgt.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittelst Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in seinem Amtslokal während der Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags zu Protokoll entgegenge- nommen.
Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß 8 30 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Einschätzung für das Steuerjahr zur Folge.
Wissentlich unrichtige oder u n - vollständigeAngaben oder wisse nt- liche Verschweigung von Einkommen in derSteuererklärungsindim§66 des Einkommen steuergesetzes mit Strafe bedroht.
„Sur Vermeidung von Beanstandungen und ^rückfragen empfiehlt es sich, die den Angaben der Steuererklärung zu Grunde liegenden Be- rechnungen an der dafür bestimmten Stelle (Seite * < ^s Steuererklärungsformulars oder elner besonderen Anlage mitzutheilen.
, , o B erechnung, Angabe und Schätzung des E i n t o m m e n ö i m Einzelnen muß getrennt nach den auf Seite 1 des > ""gegebenen Hauptquellen desselben erfolgen.
F e st st e h e n d e E i n n a h m e n sind nach rhrem Betrage für das Steuerjahr, r b r e m Betrage nach unbestimmte oder sch wankende Einnahmen nach r em Durchschnitt der drei der Veranlagung unmittelbar vorange- 9 09 e n e n Jahre zu berechnen.
Die gleichen Grundsätze gelten für die Berechnung der abzugsfähigen Ausgaben. Hersfeld, den 11. Dezember 1893.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer - Veranlagungskommission.
Freiherr von Schleinitz,
I III. Nr. 2570. Landrath.
Hersfeld, den 7. Dezember 1893.
Die Herren Ortsvorstände zu: 1. Goßmannsrode, 2. Hattenbach, 3. Hilperhaufen, 4. Holzheim, 5. Kerspenhaufen, 6. Reimboldshausen, 7.Willings- Hain, 8. Herfa, 9. Philippsthal und 10. Widdershausen haben den nach dem Ihnen s. Zt. von dem ständischen Bauamt mitgetheilten Auszug aus dem genehmigten Landwegebau-Etat vom Jahre 1893 aufgestellten Vertheilungsplan bezw. die Veraccordirungsprotokolle über die Ausführung von Arbeiten, welche nicht durch Dienstpflichtige geleistet werden können, bis zum 15. d. Mts. mir zur Einsichtnahme einzureichen.
A. 1998. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 7. Dezember 1893.
Zur wirksameren Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche erhalten die Herren Ortsvorstände wiederholt die Auflage, von einem jeden Neu- ausbruch der Maul- und Klauenseuche mir sofort Anzeige zu erstatten, damit die erforderlichen Anordnungen nach der Feststellung der Seuche diesseits ungesäumt getroffen werden können.
I 6956. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 6. Dezember 1893.
Für die am 5. September 1877 geborene Martha Elisabeth Braun zu Hattenbach ist um Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
J. I. 6973. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Homberg, den 8. November 1893.
Königliches Landrathsamt benachrichtige ich er- gebenst, daß unter der Schasheerde des Schäfers Heinrich Arstadt zu Salzberg die Räudekrankheit ausgebrochen ist.
Der Landrath v. Gehren.
An Königl. Landrathsamt zu Hersfeld. Nr. 9074.
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Hersfeld, den 9. Dezember 1893. Wird veröffentlicht.
I. 7008. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Am 5. d. Mts. logirte sich bei einem hiesigen Handwerker ein Unbekannter unter dem Namen Wilhelm Weinert, Schriftsetzer aus Münster ein und gab hierbei an, daß er in einer Druckerei und Lithographenanstalt hiesiger Stadt in Arbeit getreten sei. Nachdem derselbe während der Nacht in |bem Nebenzimmer seiner Schlafstube (Werkstätte des Vermiethers) einen verschloffenen Schränk gewaltsam aufgebrochen und daraus 5 Meter schwarzen Kammgarnstoff für 2 Anzüge im Werthe von 50 M., eine blaue Hose und Weste im Werthe von 20 M. und eine Winterjoppe im Werthe von 20 M. entwendet hatte, ging er flüchtig.
Der Unbekannte, welcher auch in Frankfurt a/M. und Umgebung bekannt zn sein scheint, wird beschrieben wie folgt: 20 bis 24 Jahre alt, 1,60 bis 1,64 m groß, von schmaler Statur mit blonden Haaren, kleinem blonden Schuurrbärtchen, trägt blauen Buckskin-Anzug, grauen weichen, in der Mitte eingedrückten Filzhut, Stehkragen mit umgebogenen Ecken und lederne Schnürschube.
Es wird ergebenst ersucht, nach dem Unbekannten
die eingehendsten Nachforschungen anzustellen, denselben im Betretungsfalle mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen festzunehmen und telegraphische Nachricht hierher gelangen lassen zu wollen.
Hanau, am 7. Dezember 1893.
I N. P. 11837/93. Königliche Polizei-Direktion.
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Hersfeld, den 9. Dezember 1893.
Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie des Kreises zurRecher- chirung nach dem Thäter mitgetheilt.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz.
Gefunden: eine Peitsche. Meldung des Eigen- thümers bei dem Ortsvorstand zu Lautenhausen.
Politische Nachrichten.
Am Sonnabend früh 71/.2 Uhr begab S e. Majestät der Kaiser sich mittels Sonder- zugeö nach Barby zum Amtsrath v. Dietze zur Abhaltung einer Jagd. Abends um 11^2 Uhr traf Se. Majestät wieder auf der Wildparkstation ein.
Die Kommission für die Handelsverträge hat ihre Arbeit erledigt. Der spanische Vertrag wurde mit 14 gegen 6, der serbische mit 13 gegen 7, der rumänische mit 12 gegen 8 Stimmen gutgeheißen. Gegen das Ende der Berathung erklärte der Abg. Lieber, daß nach den Ergebnissen dieser Berathung die Mehrheit seiner Partei, des Centrums, für alle drei Verträge stimmen werde. Damit erscheint die Mehrheit im* Plenum gesichert.
Zu der Interpellation betreffend die Sonn- t a g s r u h e a m 24. und 31. D ez em b er d. I., über welche heute im Reichstage verhandelt werden soll, ist zu erwähnen, daß soeben in H a m b u r g eine Bekanntmachung des Senats erging, welche den Wünschen der Interpellanten entspricht. Nachdem nämlich der Senat auf Grund der Gewerbeordnung für den 24. und 31. Dezember a. c. Ausnahmen von den im § 105b der Gewerbeordnung gegebenen Bestimmungen, soweit es sich um offene Verkaufsstellen handelt, zugelassen hatte, wird nunmehr bekannt gemacht, daß am 24. und 31. Dezember a. c. in Läden Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter von 8 bis 9’/? Uhr Morgens und von HV2 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags und von 4 bis 10 Uhr Abends beschäftigt werden dürfen und folgeweise auf Grund des § 41 a der Gewerbeordnung in offenen Verkaufsstellen ein Gewerbebetrieb stattfinden darf.
Wichtig für Rendanten, Kaffirer, sowie Geschäftsführer von Orts- Krankenkassen dürste sein, daß sich ein Konnte gebildet hat behufs Gründung eines Verbandes für die Rendanten, Kaffirer, sowie Geschäftsführer der Ortskrankenkassen in Preußen. Das vornehmlichste Ziel des Verbandes soll die Herbeiführung einer gesetzlichen Regelung des so wichtigen Amtes der Krankenkassen-Rendanten sein. Zur Konstituirung eines solchen Verbandes soll zum 14. Januar nach Berlin, Königstraße 33, eine Versammlung berufen werden. Alles Weitere wird durch einen demnächst in dem Centralorgan für das gesammte Kranken-, Unfall-, Jnvaliditäts- und Altersversicherungswesen im