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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag nnd Sonnabend. AbonnementSpreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exd. Postaufschlag.

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Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Svaltzeile

10 Psg., im amtlichen Theile 15 Pfg.

Reklamen die Zeile 20 Pfg.

Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

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Hersftliikr Kreisbliltt

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageMustrirtes Sonntagsblatt".

Nr. 149.

Donnerstag den 21. Deromder

1893.

Erstes Statt.

ist gemäß Ziffer 25 der Anweisung vom 17. Ok- coburgischen Hofe abstattete, hing offenbar mit tober 1890 eine Bescheinigung auszustellen, auf

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Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonne­ment auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende ^ersfelder Areisblatt mit der wöchentlichen Gratis-Beilage JAstrirtcs Somitagsblatt".

Wir bitten das Abonnement rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt.

Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kreisblatt" mit der wöchentlichen Gra tis-BeilageJllnstrirtes Sonntagsblatt" beträgt 1 Mark 40 Pfg.

Neu hinzutretenden Abonnenten wird das Kreis­blatt auf Wunsch vom Tage der Bestellung an bis zum 1. Januar 1894 gratis und franko zugesandt.

□S Inserate finden zweckentsprechende Verbreitung und kostet die viergespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

Mit einer der nächsten Nummern erhalten die Abonnenten unseres Blattes einen Wand- und Notiz-Kalender sur 1894 unentgeltlich.

Die Expedition.

deren Vorderseite unten der Vermerk:Eine neue Quittungskarte ist nicht ausgestellt worden" zu setzen ist.

Eine neue Quittungskarte ist erst beim Aus­scheiden der Versicherten aus der Kasseneinrichtung aus Grund dieser Bescheinigung auszustellen. Hierbei ist in die neue Quittungskarte die Zahl einzutragen, die auf die in der Bescheinigung be­zeichnete Karte folgt. Wird die Bescheinigung nicht vorgelegt, so erhält die neue Quittungskarte die Zahl, welche auf die Zahl der für den Ver­sicherten zuletzt ausgestellten Karte, soweit diese zn ermitteln ist, folgt, enventuell die Ziffer 1. (Ziffer 14 der Anweisung vom 17. Oktober 1890.)

Die Ausstellung und die Aufrechnung der Karten erfolgt in diesen Fällen stets kosten- und gebührenfrei.

Im klebrigen finden die Bestimmungen der An­weisung vorn 17. Oktober 1890 entsprechende An­wendung.

Berlin, den 27. November 1893.

Der Minister des Innern.

Im Auftrage, gez. H a a s e.

B. 11595. / _ ,

I. 8280?

*

Cassel,

*

Amtliches.

Anweisung.

In Ergänzung der Anweisung, betreffend das Verfahren bei der'Ausstellung und den Umtausch, sowie bei der Erneuerung (Ersetzung) von Quit- tungskarten (§§ 101 ff. des Gesetzes, betreffend die Jnvaliditäts- und Altersversicherung, vorn 22. Juni 1889, Reichs-Gesetzblatt Seite 97 ff.) vom 17. Oktober 1890 bestimmen wir:

, Versicherungspslichtigen Mitgliedern einer auf Grund der §§ 5 bis 7 des Gesetzes, betreffend die Jnvaliditäts- und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889, vom Bundesrathe anerkannten besonderen Kasseneinrichtung,*) bei der die Bei­träge nicht in der nach §§ 99 ff. a. a. O. vor­geschriebenen Form erhoben werden, ist die Quit­tungskarte auf ihren Antrag jederzeit aufzurechnen. (Ziffer 15 ff. der Anweisung vom 17. Oktober 1890.) Bescheinigte Krankheiten und militärische Dienst­leistungen sind bei der Aufrechnung der Quittungs- korte nur insoweit zu berücksichtigen, als sie für die Zeit zwischen dem Ausstellungstage der auf- zurechnenden Onittungskarte und dem Tage des Eintritts in die Kasseneinrichtung nachgewiesen werden. Ueber das Ergebniß der Aufrechnung

*) Sylche Kasseneinrichtungen sind gut Zeit in Preußen: die PensionSkasse für die Arbeiter der Preußischen StantS- ^iscnbabnverwaltnnfl in Berlin, die Norddeutsche KnappsckastS- Pensionskasse in Halle a/S., die Knappschaftskasse deS Saar- brücker KnappschastSvereinS in St. Johann a. d. Saar und der Allqemciue KnappschastS-Verein in Bochum.

Der Minister für Handel und Gewerbe. I. V. gez. Loh m a n n.

I. A. 11128. M. d. I.

den 11. Dezember 1893.

Abschrift lasse ich Ew. Hochwohlgeboreu mit dem Ersuchen ergebenst zugehen, die Ihrer Auf­sicht unterstellten Ausgabestellen schleunig st mit entsprechender Anweisung gefälligst zu ver­sehen. Ich mache noch darauf aufmerksam, daß

die Anweisung auf Seite 315 des Amtsblatts veröffentlicht worden ist.

Der Regierungs-Präsident. H a n s s o n v i l l e.

An die Herren Landräthe des Bezirks, den Herrn Polizei-Präsidenten hier und die Herren Ober- bürgermeister zu Cassel, Hanau, Marburg und Fulda. A. II. 10900"-

Hersfeld, den

18. Dezember 1893.

Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises zur Nachachtung mitgetheilt.

I- 7107. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz.

Politische Nachrichten.

Berlin, 19. Dezember.

Heute Vormittag nahm Se. Majestät der Kaiser von 9 Uhr ab die Verträge des Chefs des Militairkabinets, sowie des Staatssekretairs des Reichsamts des Innern, und im Anschlüsse daran militairische Meldungen entgegen. Zur heutigen Mittagstafel waren der österreichisch­ungarische Botschafter am russischen Hofe, Graf Wolkenstein-Trostburg nebst Gemahlin, und der

designirte deutsche Botschafter in Italien, von Bülow, mit Einladungen beehrt worden.

Die V e r l o b u it g des G r.o ßHerzogs Ernst Ludwig von Hessen mit Prin -

der Angelegenheit zusammen. Großherzog Ernst Ludwig steht jetzt im 26. Lebensjahre, seine er­lauchte Braut, die zweite Tochter des coburgischen Herrscherpaares, im 18. Lebensjahre.

Eine Konferenz der Vertreter des Reich s- versicherungsamtes, der Landesver­sicherungsämter und der landwirthschaftlichen Be­rufsgenossenschaften wurde am Montag und die nächstfolgenden Tage über im Reichstags - Ge­bäude in Berlin abgehalten. Die Verhandlungen betrafen die Abänderung des geltenden Unfall- Anzeige-Formulars, den Erlaß von Unfallver- sicherungs-Vorschriften, freiwillige Versicherung, Umlage-Maßstab, ländliche Wegebauten, Haft­pflichtrechte u. s. w. Den Vorsitz führte der Präsident des Reichsversicherungsamtes, Geheimer Regierungsrath Bödiker.

Eine unter Berufung auf die Autorität eines Parlamentariers durch die Presse gehende Mit­theilung, wonach die Regierung auf die vorge­schlagene Weinsteuer verzichte, und eine neue Form suche, welche die Steuer wirklich den Konsumenten auferlege, entbehrt der Begründung.

In Angelegenheit des Generallieutenats z. D. Kirchhof erfährt dieStaatsb. - Z."aus sicherer Quelle" Folgeudes: Der General z. D. Kirchhof, welcher wegen des Einbruchs desBer­liner Tageblatts" in seine Familienehre an dem Sitzredakteur desselben Lynchjustiz übte, wurde dieserhalb vom Militairgericht zu mehrmonatiger Festungshaft verurtheilt. Diese Strafe hat der­selbe vor Kurzem auf der Festung Magdeburg angetreten. Am 9. d. M. ist er jedoch, nachdem er etwa 14 Tage verbüßt hatte, vom Kaiser be­gnadigt worden. DerFranks. Z." zufolge wäre General Kirchhof zu achttägiger Festungshaft verurtheilt worden, die er jetzt in Magdeburg verbüßt.

Ueber die letzten Kämpfe in Deutsch-Südwest- afrika waren bereits vor einiger Zeit aus eng­lischer Quelle stammende Nachrichten in die Oeffentlichkeit gedrungen, welche für die deutschen Waffen ungünstig lauteten. Das Deutsche K o l o n i a l b l a t t veröffentlicht nunmehr einen Auszug aus dem amtlichen Berichte des Majors v. F r a n <; o i s. Danach haben Anfangs Oktober allerdings Scharmützel zwischen der Schutztruppe und Hendrik W i t b o o i stattgefunden. Auf die Kunde, daß Witbooi auf dem Rothen Berge unweit von Hornkranz Stellung bezogen habe, war die verstärkte Schutztruppe mit zwei Ge­schützen am 24. September von Windhoek aufgebrochen und nach fünftägigem Marsche in Hornkranz eingetroffen. Am 2. Oktober wurde die Stellung der Witboois angegriffen. Dieselben wichen einem offenen Kampfe aus und flüchteten von Fels zu Fels nach der etwa 400 Meter tiefer liegenden Thalsohle und suchten schließlich in schwer zugänglichen Schluchten Schutz, die durch die Geschütze nicht einzuschießen waren und nur unter unverhältnißmäßig großen Opfern auf Seiten der Truppe hätten erstürmt werden können.

Major v. Franpois hielt es unter diesen Umständen für gerathen, zunächst dafür Sorge zil tragen,

z essi » Victoria v o n S a ch s e N - Co bu r g daß Witbooi jede Verbindung mit der Walfischbai soll nächstens offiziell kundgemacht werden; der ! und mit dem Süden nach Möglichkeit abgeschnitten Besuch, welchen der Großherzog dieser Tage am | werde. Zu diesem Zwecke beabsicktiate er einen

Zu diesem Zwecke beabsichtigte er einen