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M. 27.

Dieustng den 6. März

1894.

Amtliches.

Berlin, den 14 Dezember 1893.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe VI zu den privilegirten 3</.2 0 oigen Rheinischen

Eisenbahn-Obligationen von 1843.

Die Zinsscheine Reihe VI Nr. 1 bis 20 zu den privilegirten 3*/t °/oigen Rheinischen Eisenbahn- Obligationen von 1843 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1894 bis 31. Dezember 1903, nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 2. Januar 1894 ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs­Hauptkassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasie, ferner durch das Centralbüreau der Königlichen Eisenbahn-Direktion (links-rheinische) in Köln bezogen werden. Wer die Empfang­nahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat der­selben persönlich oder durch einen Beauftragten die Obligationen, sowie die zur Abhebung der neuen Reihe bestimmten Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine num- merirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer Em­pfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben. Mit den neuen Zinsscheinbogen werden die ab­gestempelten Obligationen an die Einreicher wieder ausgehändigt.

In Schriftwechsel kann die Kon - trolle d e r S t a a t s p a p i e r e sich mit den Inhabern der Obligationen nicht e i n l a s s e n.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen oder durch das Central­büreau der Königlichen Eisenbahn-Direktion (links­rheinische) in Köln beziehen will, hat der be­treffenden Dienststelle die Obligationen sowie die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurück­gegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine und Rückgabe der Obligationen wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen, dem erwähnten Central­büreau und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Hauptverwaltung der Staatsschulden, gez. von H o f f m a n n.

I 2095 * * *

Cassel, den 20. Dezember 1893.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare

zu den in derselben gedachten Verzeichnisten bei der Regierungs-Hauptkasse hier und den sämmt­lichen Steuerlasten des Regierungs-Bezirks unent­geltlich zu haben sind.

Königliche Regierung.

H a u s s o n v i l l e.

Hersseld, den 1. März 1894.

Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises werden hierdurch veranlaßt, von denjenigen Militärpflichtigen ihrer Gemeinden, welche sich im laufenden Jahre zur Stammrolle gemeldet, bezw. sich dahier zur Musterung zu gestellen haben, die Loosungsscheine, soweit solches nicht bereits geschehen sein sollte, alsbald ein- zuziehen und mir dieselben bis zum 15. d. Mts. einzureichen.

J. II. Nr. 776. Der Königliche Landrath Freiherr von Schlei uitz, Geheimer Regierungs-Nath.

Hersfeld, den 1. März 1894.

Die Herren Ortsvorstänoe und Gulsoorsieher des hiesigen Kreises fordere ich hierdurch auf, mir bis zum 15. b. Wts. zu berichten, ob aus ihren Gemeinden :c. bei dem diesjährigen Ersatz- Geschäft mehrere Söhne einer Kamilie ge­stellungspflichtig sind, sowie ob sich Brüder der beim Ersatz-Geschäft vorzustellenden Militärpflich­tigen bereits im activen Dienst befinden, unter genauer Bezeichnung der in Betracht kommenden Personen nach Namen und Geburts­datum rc. Gleichzeitig ist in dem Berichte auzu- geben, daß, wo zwei arbeitsfähige Söhne einer Haushaltung nicht gleichzei- t i g entbehrt werden können, die Eltern derselben auf Einreichung einer Reklamation an die Ersatz- Kommission um Zurückstellung des Jüngeren auf­merksam gemacht worden sind.

Ferner ist anzugeben, ob seitens derselben auf Reklamation verzichtet wird.

J. II. Nr. 775. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Hersfeld, den 1. März 1894.

Auch in diesem Jahre können einige arme scrophulöse Kinder aus dem hiesigen Kreise zu einer Badekur (von längstens 4 Wochen) in die Kinderheilanstalt zu Soeben a/W. auf Kreiskosten ausgenommen und verpflegt werden.

Die Herren Bürgermeister werden angewiesen, die Eltern oder Angehörigen der einer solchen Badekur bedürftigen Kinder ihrer Gemeinden hierauf aufmerksam zu machen. Aufnahmefähig sind Knaben im Alter von 3 bis 12 und Mädchen im Alter von 3 bis 14 Jahren. Anmeldungen sind möglichst bald und bis spätestens zum Ablauf dieses Monats dahier einzureichen.

I. I. Nr. 1017. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Hersfeld, den 22. Februar 1894.

Zur Vermeidung von wiederholt vorgekommenen Mißverständnissen wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß Geburtsscheine, welche in E r s a tz a n g e l e g e n h e i t e n z. B. für den freiwilligen Eintritt in das Heer, in das Kadettenkorps, in eine Unteroffizierschule ober für dergleichen militärische Zwecke erforderlich,

auf Antrag den Betheiligten durch dieStan - desämter und zwar gebührenfrei aus- zustellen sind. ----

Königliches Bezirkskommando.

Nichtamtliches.

^ Zur ersten Lesung des russischen Handelsvertrags.

Wer die viertägigen Debatten über den russischen Handelsvertrag im Reichstage ruhig und unbe­fangen überblickt, muß den Eindruck gewinnen, daß sie im Großen und Ganzen dem hochwichtigen Gegenstände angemessen waren. Es war ein höherer Stil in diesen Verhandlungen, als in manchen früheren, mehr Sachlichkeit und ernstes Bemühen, mit Gründen statt mit persönlichen Ausfällen zu wirken. Ein Redner der Linken meinte zwar, die Gegner verständen sich unter einander so wenig, als ob sie in verschiedenen Sprachen redeten, und etwas Wahres ist daran, wenn man an die Mißdeutungen zurückdenkt, denen manches frühere Wort wie das von dem Manne ohne Ar und Halm, von dem Industrie­staat rc. ausgesetzt war. Aber die Debatte ent­wickelte sich doch in vornehmeren Formen, und gleich der erste Redner der Opposition bemühte sich, die sachlichen Fragen von den persönlichen zu trennen und sich nur an jene zu halten. Der­selbe Ton wurde dann auch vom RegierungStische ausgenommen und in Reden aus dem Hause, wie denen der Abgeordneten Grafen Moltke, Kanitz, v. Bennigsen, Lieber, Freiherrn v. Stumm und Barth fortgesetzt.

Der Reichskanzler Graf Caprivi und der Staats­sekretär Freiherr v. Marschall hatten sich in der Weise in die Vertheidigung des Handelsvertrags getheilt, daß dieser die wirthschaftliche Begründung übernahm, während jenem die politischen Gesichts­punkte Vorbehalten blieben. Auf Grund eines sehr umfangreichen Materials wies Freiherr v. Marschall namentlich nach, daß die Befürchtung, die Landwirthschaft werde durch den Vertrag ruinirt, hinfällig und daß es andererseits ge­lungen sei, der Industrie sehr erhebliche Vortheile zu sichern. Wie ein großer Theil der Blätter hervorhebt, hat ferner der Reichskanzler eine so tiefe Wirkung hervor gebracht, wie sie der Reichs­tag lange nicht erlebt hat. Dank der Bestimmtheit und dem Freimuthe, mit denen er sich über die i politische Wichtigkeit des Vertrags und die Folgen einer etwaigen Ablehnung verbreitete und das 1 deutsche Reich als die handelspolitische Vormacht hinstellte. Zugleich konnte er als der von dem Vertrauen des Bauherren gestützte Bauleiter, der nicht so leichtvom Gerüste falle", die volle Einmüthigkeit der verbündeten Regierungen und aller Glieder des preußischen Staatsministerium« gegenüber tendenziöser Gerüchte betonen, die an einen gewissen Zwiespalt glauben machen wollten. Von den preußischen Ministern haben denn auch der Finanzminister und der Landmirthschaftü- minister zu dem Vertrage das Wort ergriffen.

Ist das Endergebniß auch noch nicht sicher, so hoffen wir doch, daß sich der Reichstag schließlich für ein Werk entscheiden wird, das im Laufe des Jahrhunderts so oft vergeblich angestrebt worden