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Ur. .31.

Douuerstng den 15. Mär;

1894.

Amtliches.

Hersfeld, den 1. Nlärz 1894.

Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Montag den 2. April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld, sowie den Landgemeinden Allmershausen mit Hählgans, Aua, Biedebach, Bingartes, Eichhof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes,Hilperhausen, Kalkobes, Kalhus, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar und Meisebach.

Dienstag den 3. April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr a b Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Peters­berg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterbaun, Wilhelmshof, Wippershain, Niederaula, Allendorf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hatten- bach, Heddersdorf und Holzheim.

Mittwoch den 4. April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr a b Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshauseu, Niederjossa, Recke- rode, Reimboldshausen, Rotterterode, SolmS, Stärklos, Willingshain, Friedemald, Bengendors, Gethsemane, Harurode, Heimboldshansen, Herfa, Heringen und Kleinensee.

Donnerstag den 5. April d. Js.

von M o r g e n ö präcis 7 Uhr a b Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölfershausen und sämmtlichen Gemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Schenk- lengsfeld.

Jreitag den 6. April d. Js.

von Morgens präcis 8 Uhr ab Loosung und Zurückstellung derjenigen Mann­schaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, ge­werblicher oder Familien-Verhältnisse eine Zurück­stellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen (§ 123 der Wehr­ordnung vom 22. November 1888).

Das Ersatz-Geschäft wird wie bisher im hiesigen städtischen Nathhaussaale vorgenommen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Land­gemeinden des Kreises werden angewiesen:

1. die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Ge­meinden rc. und zwar:

a. die in der Zeit vom 1. Januar bis ein­schließlich den 31. Dezember 1874 gebore­nen, soweit sie nicht bereits in das Mili- tair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,

k die in den Jahren 1873, 1872, 1871 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Ge­schäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschie­nen finb und demnach über ihr Militair Verhältniß noch keine feste Bestimmung

erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen,

2. dafür zu forgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Be­freiung vom Militairdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermin ebenfalls einfinden;

3. in den Terminen f i ch persönlich ein - z u f i n d e n und so lange zur Stelle zu sein, bis s ä m m t l i ch e Militairpflichtige der be­treffenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle j einer Verhinderung ist für die Anwesenheit i des Vicebürgermeisters Sorge zu tragen. Als i Aufenthaltsort der OrtSvorstände wird die! Amtsstube der städtischen Baudeputation im: Rathhause, soweit dieses Zimmer nicht ander- weitig nöthig ist, zur Verfügung stehen;

4. für die rechtzeitige Gestellung der Militair- i Pflichtigen 2C. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu, tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

MilitairPflichtige, welche ohne ge­nügenden Entschuldigungsgrund im M u st e r u u g s t e r m i n e nicht erscheine u oder b e i Au f r uf uug i hr e r N a me u im M u st e r u n g s l o k a l e nicht anwesend sind, werden m i t einer G e l d st r a f e bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen b e stra s t; außerdem könnenihneudie V o r t ho i l e der Loosung entzogen werden. Ist die Versäumnis; in bös- williger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre a l s b a l d i g e Einzieh un g zum Militair dien st als u u s i ch e r e H e e r e s p f l i ch t i g e e r f o l g e n

ReklamationenMilitairpflichtiger um Zurück­stellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturmes zweiten Auf­gebots um Zurückstellung im Falle einer Mobil­machung des Heeres sind schleunigst bei dem be­treffenden OrtSvorstände anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckern (Gebr. Funk) dahier stets vorräthigen Fragebogens sorgt. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da wie schon erwähnt die­jenigen P e r s o n e n (Eltern, Geschwister rc.) z u deren G u n st c n eine Z u r ü ck st e l - l u n g rc. vom Militairdienst bean­sprucht wird , im Mnsterungster- m ine mit z u erscheine n haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militairarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.

Sämmtliche Reklamationen sind bis spätestens zum 17. März d. Js. an mich einzureiche».

Militairpflichtige, welche nu Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eides statt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epilep­tischen Anfälle an dem betreffenden Militairpflich- tigen wahrgenommen haben. Dies e P r o t o - kolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten

sind e b e n w o h l bis zum 17. M ä r z d. I s. an mich einzureichen.

Die Herren Ortsvorstände 2C. haben Vorstehen­des zu wiederholten Malen in ihren Ver­waltungsbezirken insbesondere den gestellungs­pflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, bis zum 20. März d. Js. hierher zu berichten.

J. II. Nr. 767. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Die Kurse zur Ausbildung von Baumwärtern und anderen Interessenten im Obstbau beginnen im pomologischen Institute zu Cassel in diesem Jahre Montag den 21. März und empfehlen wir deren Besuch Interessenten auf das Angelegent­lichste. ~

Statuten und nähere Auskunft sowie Entgegen­nahme von Anmeldungen durch den Leiter der Kurse Justituts-Gärtner Carl Huber in Cassel. Cassel, den 5. Februar 1894.

Das Direktorium des landwirthschaftlichen Central-VereinS. gez. von der M a l s b u r g.

Politische Nachrichten.

Berlin, 13. März.

Am Montag früh, kurz nach 8 Uhr, geleitete S e. M a j e st ä t der Kaiser Ihre Majestät oie Kaiserin und die kaiserlichen Kinder nach dem Bahnhof Friedrichstrabe, woselbst zur Verab­schiedung auch der Ob.er-^vf- und Hausmarschall, Graf zu Eulenburg, das nicht mitreisende Ge­folge Ihrer Majestät, der Kommandant von Berlin, Oberst v. Natzmer, und die Flügeladjutanten Sr. Majestät des Kaisers erschienen waren. Der kaiserliche Hofzug fährt mit einigen Minuten Aufenthalt in Breslau und Oderberg direkt nach Wien, wo jedoch kein Empfang stattfindet, und trifft ohne Aufenthalt Dienstag Morgen gegen 9 Uhr in Abbazia ein. Der Aufenthalt der Kaiserin daselbst ist bis Anfang Mai bemessen, und es ist höchstwahrscheinlich, daß die kaiserliche Familie von dort aus direkt nach Schloß Wil­helmshöhe bei Cassel überstedelt.

5 e. M a j e st ä t der Kaiser unternahm am Montag Nachmittag einen Spazierritt im Thiergarten und besuchte Abends die Darstellung der OperReingold" im königlichen Opernhause, woselbst Se. Majestät mit dem Prinzen und der Frau Prinzessin Friedrich Leopold bis zum Schlüsse der Vorstellung verblieb und auch das Souper einnahm. Am Dienstag Morgen ver­blieb der Kaiser zunächst im Arbeitszimmer, und arbeitete sodann von 10 Uhr ab längere Zeit mit dem Chef des Militairkabinets. Kurz nach 1 Uhr entsprach Se. Majestät einer Ein­ladung des Freiherrn v. Stumm-Halberg zum Frühstück imKaiserhof."

Der Hoffonderzug mit Ihrer Majestät der Deuts ch e n K a i | e r i n und den Kaiserlichen Kindern ist, wie aus Wien berichtet wird, gestern Abend 11 Uhr 20 Min. auf dem dortigen Nord­bahnhofe eingelroffeu. Nach einem Aufenthalte von 3 Minuten wurde die Fahrt nach Abbazia fortgesetzt.