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Die JnlertionSgebübren bftraflen für den Raum einer CvalUrile 10 Psq., im amtlichen Tbeile 15 PU. Reklamen die Zeile 20 Pfg.

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Nr. 52.

Sonnabend den 5. Mai

1894.

Amtliches

Hersfeld, den 21. April 1894.

In Ausführung des Reichs-Jinpfgesetzes vom 8. April 1874 werden die Jmpfftationen bezw. Impf- und Revisions-Termine für den hiesigen Kreis für das Jahr 1894 wie folgt bestimmt:

1. Station H e r s s e l d.

a) Erstimpfung der Kinder der Stadt Hersfeld Mittwoch, den 16. Mai, Vormittags 9 Uhr. Revision: Mittwoch, den 23. Mai, Vormit­tags 9 Uhr

b) Erstimpfung bezw. Wiederimpfung der Kin­der und Schüler aus Salto-fred, Allmershan- feu mit Hühlgans, Heenes, Meisebach, Eich- Hof und fiskalische Oberförsterei Hersfeld und Wiederimpfung der Schüler der Stadt Hersfeld, Donnerstag, den 17. Mai, Vormittags 9 Uhr. Revision: Donnerstag, den 24. Mai, Vor­mittags 9 Uhr.

2. Station Sorga, umfassend die Ortschaften, Sorgn, Katbus, Peters- berg, Wilhelmshof und Oberrode.

Impfung: Donnerstag, den 17. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

Revision: Donnerstag, den 24. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

3. Station Friedlos, umfassend die Ortschaften Friedlos, Reilos, Rohr­bach, Taun, Mecklar, Meckbach und fiskalische Oberförsterei Meckbach.

Impfung: Freitag, den 18.Mai, Nachmittags 4Uhr. Revision: Freitag, den 25. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

4. Station Obergeis,

umfassend die Ortschaften Obergeis, Untergeis, Ana, Gittersdorf, Biedebach und fiskalische Ober­

förfterei Neueustein. hausen, Gethiemane, ^uin, ume

Impfung: Sonnabend, den K9. Mai, Nachmit- ! fiskalische Oberförfterei Friedewald.

tags 4 Uhr.

Revision: Sonnabend, den 26. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

5. Station Schenkten gsfeld, umfassend die Ortschaften Schenklengsseld, Ober- lengsfeld, Wehrshausen, Hilmes, Eoniode, Lam- pertsfeld, Landershausen, Unterweisenborn, Wüst- feld, Blalkomes, Schenksolz, Dünkelrode, Motzfeld und HillartShausen.

Impfung: Sonnabend, den 2. Juni, Vormittags 8 Uhr.

Revision: Sonnabend, den 9. Juni, Vormittags 8 Uhr.

6. Station Ransb ach , umfassend die Ortschaften Ransbach und Ausbach. Impfung: Sonnabend, den2.Juni,Mittags 12 Uhr. Revision: Sonnabend, den 9. Juni, Mittags 12 Uhr.

7. Station P H i l i p p s t h a l, umfassend die Ortschaften Philippsthal und Röh- ngshof mit Nippe.

Impfung: Sonnabend, den 2. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

Revision: Sonnabend, den 9. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

8. Station A ü b a ch , umfassend die Ortschaften Asbach, Beiershausen und Kohlhausen.

Impfung: Dienstag, den 29. Mai, Nachmittags 2 Uhr.

Revision: Dienstag, den 5. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

9. Station K e r s p e n h a u s e n, umfassend die Ortschaften KerSpenhausen, Hilper- Hausen, Roßbach und fiskalische Oberförsterei Niederaula.

Impfung: Dienstag, den 29. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

Revision: Dienstag, den5.Juni, Nachmittags 4 Uhr.

10. Station Unterbaun, umfassend die Ortschaften Unterbaun, Oberhaun, Eitra, Sieglos, Rotensee, Wippershain, Biengartes und fiskalische Oberförfterei Wippershain.

Impfung: Mittwoch, den 30. Mai, Nachmittags 2J/, Uhr.

Revision: Mittwoch, den 6. Juni, Nachmittags 23/+ Uhr.

11. Station Niederaula, umfassend die Ortschaften Niederaula, MengS- Hausen, SolmS, 9lieberjoffa, Hallendach, Kleba, Reimboldshausen, Kemmerode und Engelbach.

Impfung-Mittwoch, den30. Mai, Vormittags9Uhr. Revision: Mittwoch, denkbarst, Vormittags9Uhr.

12. Station Frielingen, umfassend die Ortschaften Frielingen, Allendorf, Gersdors, Heddersdorf und Willingshain.

Impfung: Donnerstag, den 31. Mai, Vormittags 1 I * Z Uhr.

Revision: Donnerstag, den 7. Juni, Vormittags 11 >/2 Uhr.

13. Station Kirchheim, umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckerode, Gershansen, Goßmannsrode und Rotterterode. Impfung: Donnerstag, den 3 l. Mai, Nachmittags 2 Uhr.

Revision: Donnerstag, den 7. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

14. Station Friedewald,

| umfassend die Ortschaften Friedewald, Lauten- | lichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung hausen, Gethsemane, Herfa, Unterneurode und t- c

Impfung: Dienstag, den 29. Rkai, Vormittags 9 Uhr.

Revision: Dienstag, den 5. Juni, Vormittags 9 Uhr. 15. Station W i d d e r s h a u f e n, umfassend die Ortschaften Widdershausen, Kleinen­see und Leimbach.

Impfung: Montag, den 28. Mai, Vormittags 10 Uhr. Revision: Montag, den 4. Juni, Vormittags 10 Uhr. 16. Station Heringen, umfassend die Ortschaften Heringen, Beugendors, Leugers und fiskalische Oberförsterei Heringen. Impfung: Montag, den 28. Mai, Nachmittags 1 Uhr. Revision: Montag, den 4. Juni, Nachmittags 1 Uhr. 17. Station H e i m b o l d s h a u s e n, umfassend die Ortschaften Heimboldshansen, WölferShausen, Harurode und fiskalische Ober­försterei HeimboldShanseu

Impfung: Montag, den28 Mai, Nachmittags 4 Ubr. Revision: Montag, den 4. Juni, Nachmittags 4 Uhr. 18 Station Holzhei m. umfassend die Ortschaften Holzheim, CruSpiS und StärkloS.

Impfung: Freitag, den 1. Juni, Vormittags 9 Uhr. Revision: Freitag, den 8. Juni, Vormittags 9 Uhr

In der Stadt Hersfeld findet die Impfung und Revision im oberen Rathhanssaale statt; in den übrigen Jmpfftationen des Kreises werden hierzu die Schulräume benutzt.

Die Impfung wird seitens des Jmpfarztes in den betreffenden Terminen u n e n t g e l t l i ch aus geführt.

Außer Denjenigen, welche sich aus freier Ent­schließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1894:

l) jedes im Jahre 1893 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natür­lichen Blattern Überstunden hat,

2) die Kinder, welche im Jahre 1892 oder früher geboren und im Jahre 1893 ohne Erfolg, ohne genügendenErfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärzUichem Zeugnisse die natür­lichen Blattern Überstunden haben,

3) jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher:

a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zu­rückgelegt hat bezw. zurücklegt oder

b. den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht er­bracht bat.

Sie Herren SeUVuntaRbe des Kreis es haben Vorstehendes, namentlich aber die Termine, auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler au Ort und Stelle sind.

Bei der Bekanntmachung der Termine ic. ist gleichzeitig nachdrücklich st darauf aufmerksam zu machen, daß nach §. 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefoh­lenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder uub Pflegebefohlenen ohne gesetz-

der Impfung oder der ihr folgenden Revision

entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.

Die Heeren Lehrer haben ebenfalls als Vor­steher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgefchriebeueu Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impfpstichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Aus­führung des Jmpfgeschäftes ergangenen Vor­schriften (Amtsblatt Nr 23 für 1886) ein Ver­treter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpfgeschäftstermine zur Unterstützung des Impf- arztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.

Für Bereithaltung des FmpflokalS und Stel­lung der erforderlichen Schreibhülfe beim Impf geschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorte Sorge zu tragen.

A. 1214 Der Königliche Saub rath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negiernugs-Ratb.

Heröfeld, den 2. Mai 1894.

Unter Hinweis auf den Erlaß des Herrn Cber Präsidenten vom 28. Februar 1878 (csr. die