Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. exel. Postaufschlag.

Die Jusertionsgebühren betrauert für den Raum einer Cvaltzcile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Psg. Reklamen die Zeile 20 Pfg.

Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

HersfelDr Sreisblntt

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageJlluftrirtes Sonntagsblatt"

Dr. 59

Donnerstag den 34. Mai

1894

Amtliches

Hersfeld, den 19. Mai 1894.

Nachstehend veröffentliche ich die Nachweisung über die Ergebnisse der Frühjahrs-Körung der Zuchtbullen im Kreise.

Nachweisung über die Körung der Zuchtbullen im Frühjahr 1894.

Gv

Gemeinde.

Anzahl der anzu- körenden Bullen.

Namen der Eigenthümer.

Datum der

Körung.

Resultate der Körung.

Bemerkungen.

Alter und Race der Bullen.

Nähere Bezeichn nung der Bullen nach Farbe und sonstigen Abzeichen.

Befund des Bullen.

1

Hersfeld

1

Bäh. Conrad

A 21/4

Körungsbezirk Hersfeld.

3 Jahre, Simnientbaler Kreuzung

Gelbschack

ungerignct

2

Mecklar

1

1

derselbe Baumhardt, JohS.

1 Jahr, deSgl.

2 Jahre, Landrace

Roihschack rolh mit Blässe

brauchbar brauchbar

in 3 Monctcn zur Zucht zu verwenden.

3

Obergeis

1

Homburg, JustuS

23/4 Jahre, Frankcnracs

gelbroth

gut

für die Gemeinde A u a.

4

1

Roll, Ferdinand

l'/4 Jahr. Simmeuthaler

Gelbschack

gut

5

PeterSberg (Hof

1

Mackenroth, Ludwig, Witwe

Nicht erschienen.

6

Kühnbach) WipperShain

1

Rössing

1 Jahr, Siinnienthalcr Kreuzung

Rolhschack

jetzt noch zu schwach

Bei nächster Körung vorzn-

1

Engelbach

1

Schefser, Gutsbesitzer

B.

Körungsbezirk Niederaula.

führen.

Nicht erschienen.

2

Drillingen

Hattenbach

1

Eswstruth, Karl

19/4

l3/4 Jahr, Simmeuthaler Kreuzung

rothschäckig

gut

3

1

Schütz», Gustav

l'/2 Jahr, desgl.

untauglich

4

Kirckbeim

1

Schlabach, Oekonom

9 8

4'/» Jahr, Simmcnlhaler Race

gelbschäckig

gut

5

Nüderjossa

1

SioUberg, Heinrich

"2 Jabre, Simmeuthaler Kreuzung 11 /4 Jahr, Schwyzer Race

rothschäckrg

tauglich

6

Niederaula

1

Rohrbach, JohanmS

grau

gut

Wird nur unter der Bc-

1

Heimboldshausen

1

Malkomes, Wilhelm

C.

5/5

Körungsbezirk Friedewald. t'/r Jahr, Landrace

gelb

tauglich

dingung gekört, daß sich die Gemeinde Niederaula scrner- bin für Schwyzer Zuchtrichtung überhaupt entscheidet.

2

Heringen

1

MansiuS, Friedrich Carl

2 Jabre, Franke

ff

3

1

2 Jahre, Franke l/4 J'hr, Landrace

ff

4

Lauten hausen

1

Nennstiel, Georg, Witwe

rothgelb

zu wenig entwickelt

Kann zum nächsten Korungs-

5

Wölfershausen

1

Gliemrolh, George

2 Jahre, Landrace

roth mit Blässe

tauglich

termin tvieder vorgesührt werden.

1

DberlengssJd

1

Otto, Carl, Rittergutsp.

2/5

körungsbezirk Schenklengöfeld.

1* 4 Jahr, Simnientbaler

P/4 Jabr, Simnientbaler

Gelbschack

gut

2

Pbilippsthal

Wiegand, Wilhelm Heusner, Johannes

aelb mit Blässe

ff

3

Wüstsild

1

l'/a Jahr, Simmeuthaler

Roihschack

Hersfeld, den 19. Mai 1894.

Zur Beseitigung etwa bestehender Zweifel werden die Ortspolizeibehörden sowie die Gendarmerie des Kreises daraus aufmerksam gemacht, daß der § 127 der Strafprozeß-Ordnung für die neuen Landestheile vom 25. Juni 1867, welcher lautet:

Die Befugnis; der Polizeibehörden und Wacht- mannschasten, Personen in polizeiliche Ver­wahrung zu nehmen, wenn der eigene Schutz dieser Personen oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sittlichkeit, Sicherheit und Ruhe diese Maßregeln dringend erfordern, wirb durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt. Die polizeilich in Verwahrung genommenen Personen müssen jedoch spätestens im Lause des folgenden Tages in Freiheit gesetzt, oder es muß in dieser Zeit das Erforderliche veranlaßt werden, um sie der zuständigen Behörde zu überweisen."

dermalen noch zu Recht besteht, obwohl diese Be- stimmung in die deutsche Strafprozeß-Ordnung vom 1. Februar 1877 nicht übergegangen ist. Insbesondere ist obige Bestimmung durch den s 6 des EinführungSgesetzeS der leiteten Straf­prozeßordnung nicht aufgehoben, weil sie keine

Das Resultat haben die Herren Ortsvorstände in den betreffenden Gemeinden alsbald bekannt machen zu lassen und ist in Gemeinschaft mit der Gendarmerie darüber zu wachen, daß Bullen, welche bei der Körung für untauglich be­funden worden sind, zur Nachzucht nicht verwendet werden.

prozeßrechtliche Vorschrift enthält, sondern dem Gebiete der präventiven Sicherheitspolizei ange­hört, welches von der Strafprozeßordnung nicht betroffen ist. In allen Fällen, wo eine Zwangs­anwendung geboten erscheint, ist deshalb von der in dem obenangeführten Paragraphen eingeräumten Befngniß Gebrauch zu machen.

J. I. 2754.

Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath

Die mit einem competenzmäßigen Einkommen von 909 Mark 81 Pfg. ausschließlich freier Woh­nung unb 90 Mark Feuerungsvergütung ver­bundene Schulstelle zu Hattenbach wird infolge Versetzung des bisherigen Inhabers vom 1. Juni d. I. ab vakant.

Bewerber um dieselbe wollen ihre Meldungs­gesuche nebst den erforderlichen Sitten- und Bc- fähigungszeugnissen innerhalb 14 Tagen einreichen. Hersfeld, den 21. Mai 1894.

Der Königliche Schulvorstand von Hattenbach: Freiherr von Schleinitz, Landrath, Geheimer Negierungs-Rath.

I. I. 2916.

Zuwiderhandlungen sind zur Bestrafung zu

bringen.

I. 2662.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 21. Mai 1894.

Der seitherige Bürgermeister Eduard W e st p h a l zu Wüstfeld ist als solcher auf weitere acht Jahre gewählt, bestätigt und verpflichtet worden.

A. Nr. 1418. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Politische Nachrichten

Berlin, 22. Mai.

S e. M a j e st ä t der Kaiser wird noch vor dem 30. d. Mts. nach Berlin, bezw. dem Neuen Palais, von Allerhöchstseinem Jagdaus- fluge zurückkehren.

I h r e M a j e st ä t d i e K a i s e r i n ist heute Morgen gegen 6 Uhr, von Grüuholz kommend, in Begleitung Ihrer königl. Hoheit der Frau Prinzessin Heinrich in Berlin wieder eingetroffen und begab Allerhöchstsich vom Lehrter Bahnhöfe nach dem hiesigen königlichen Schlosse.

Unter dem Vorsitz Ihrer Majestät der K a i s e r i n und in Gegenwart der P r i n - z e s sin Hei n r i ch und der Erbprinzessin