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HersfelDr Sreisblntt
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Dr. 59
Donnerstag den 34. Mai
1894
Amtliches
Hersfeld, den 19. Mai 1894.
Nachstehend veröffentliche ich die Nachweisung über die Ergebnisse der Frühjahrs-Körung der Zuchtbullen im Kreise.
Nachweisung über die Körung der Zuchtbullen im Frühjahr 1894.
Gv
Gemeinde.
Anzahl der anzu- körenden Bullen.
Namen der Eigenthümer.
Datum der
Körung.
Resultate der Körung.
Bemerkungen.
Alter und Race der Bullen.
Nähere Bezeichn nung der Bullen nach Farbe und sonstigen Abzeichen.
Befund des Bullen.
1
Hersfeld
1
Bäh. Conrad
A 21/4
Körungsbezirk Hersfeld.
3 Jahre, Simnientbaler Kreuzung
Gelbschack
ungerignct
2
Mecklar
1
1
derselbe Baumhardt, JohS.
1 Jahr, deSgl.
2 Jahre, Landrace
Roihschack rolh mit Blässe
brauchbar brauchbar
in 3 Monctcn zur Zucht zu verwenden.
3
Obergeis
1
Homburg, JustuS
23/4 Jahre, Frankcnracs
gelbroth
gut
für die Gemeinde A u a.
4
1
Roll, Ferdinand
l'/4 Jahr. Simmeuthaler
Gelbschack
gut
5
PeterSberg (Hof
1
Mackenroth, Ludwig, Witwe
—
—
—
Nicht erschienen.
6
Kühnbach) WipperShain
1
Rössing
1 Jahr, Siinnienthalcr Kreuzung
Rolhschack
jetzt noch zu schwach
Bei nächster Körung vorzn-
1
Engelbach
1
Schefser, Gutsbesitzer
B.
Körungsbezirk Niederaula.
führen.
Nicht erschienen.
2
Drillingen
Hattenbach
1
Eswstruth, Karl
19/4
l3/4 Jahr, Simmeuthaler Kreuzung
rothschäckig
gut
3
1
Schütz», Gustav
l'/2 Jahr, desgl.
untauglich
4
Kirckbeim
1
Schlabach, Oekonom
9 8
4'/» Jahr, Simmcnlhaler Race
gelbschäckig
gut
5
Nüderjossa
1
SioUberg, Heinrich
„
"2 Jabre, Simmeuthaler Kreuzung 11 /4 Jahr, Schwyzer Race
rothschäckrg
tauglich
6
Niederaula
1
Rohrbach, JohanmS
grau
gut
Wird nur unter der Bc-
1
Heimboldshausen
1
Malkomes, Wilhelm
C.
5/5
Körungsbezirk Friedewald. t'/r Jahr, Landrace
gelb
tauglich
dingung gekört, daß sich die Gemeinde Niederaula scrner- bin für Schwyzer Zuchtrichtung überhaupt entscheidet.
2
Heringen
1
MansiuS, Friedrich Carl
„
2 Jabre, Franke
ff
3
1
2 Jahre, Franke l‘/4 J'hr, Landrace
ff
4
Lauten hausen
1
Nennstiel, Georg, Witwe
rothgelb
zu wenig entwickelt
Kann zum nächsten Korungs-
5
Wölfershausen
1
Gliemrolh, George
2 Jahre, Landrace
roth mit Blässe
tauglich
termin tvieder vorgesührt werden.
1
DberlengssJd
1
Otto, Carl, Rittergutsp.
2/5
körungsbezirk Schenklengöfeld.
1* 4 Jahr, Simnientbaler
P/4 Jabr, Simnientbaler
Gelbschack
gut
2
Pbilippsthal
Wiegand, Wilhelm Heusner, Johannes
aelb mit Blässe
ff
3
Wüstsild
1
l'/a Jahr, Simmeuthaler
Roihschack
Hersfeld, den 19. Mai 1894.
Zur Beseitigung etwa bestehender Zweifel werden die Ortspolizeibehörden sowie die Gendarmerie des Kreises daraus aufmerksam gemacht, daß der § 127 der Strafprozeß-Ordnung für die neuen Landestheile vom 25. Juni 1867, welcher lautet:
„Die Befugnis; der Polizeibehörden und Wacht- mannschasten, Personen in polizeiliche Verwahrung zu nehmen, wenn der eigene Schutz dieser Personen oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sittlichkeit, Sicherheit und Ruhe diese Maßregeln dringend erfordern, wirb durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt. Die polizeilich in Verwahrung genommenen Personen müssen jedoch spätestens im Lause des folgenden Tages in Freiheit gesetzt, oder es muß in dieser Zeit das Erforderliche veranlaßt werden, um sie der zuständigen Behörde zu überweisen."
dermalen noch zu Recht besteht, obwohl diese Be- stimmung in die deutsche Strafprozeß-Ordnung vom 1. Februar 1877 nicht übergegangen ist. Insbesondere ist obige Bestimmung durch den s 6 des EinführungSgesetzeS der leiteten Strafprozeßordnung nicht aufgehoben, weil sie keine
Das Resultat haben die Herren Ortsvorstände in den betreffenden Gemeinden alsbald bekannt machen zu lassen und ist in Gemeinschaft mit der Gendarmerie darüber zu wachen, daß Bullen, welche bei der Körung für untauglich befunden worden sind, zur Nachzucht nicht verwendet werden.
prozeßrechtliche Vorschrift enthält, sondern dem Gebiete der präventiven Sicherheitspolizei angehört, welches von der Strafprozeßordnung nicht betroffen ist. In allen Fällen, wo eine Zwangsanwendung geboten erscheint, ist deshalb von der in dem obenangeführten Paragraphen eingeräumten Befngniß Gebrauch zu machen.
J. I. 2754.
Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath
Die mit einem competenzmäßigen Einkommen von 909 Mark 81 Pfg. ausschließlich freier Wohnung unb 90 Mark Feuerungsvergütung verbundene Schulstelle zu Hattenbach wird infolge Versetzung des bisherigen Inhabers vom 1. Juni d. I. ab vakant.
Bewerber um dieselbe wollen ihre Meldungsgesuche nebst den erforderlichen Sitten- und Bc- fähigungszeugnissen innerhalb 14 Tagen einreichen. Hersfeld, den 21. Mai 1894.
Der Königliche Schulvorstand von Hattenbach: Freiherr von Schleinitz, Landrath, Geheimer Negierungs-Rath.
I. I. 2916.
Zuwiderhandlungen sind zur Bestrafung zu
bringen.
I. 2662.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 21. Mai 1894.
Der seitherige Bürgermeister Eduard W e st p h a l zu Wüstfeld ist als solcher auf weitere acht Jahre gewählt, bestätigt und verpflichtet worden.
A. Nr. 1418. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Politische Nachrichten
Berlin, 22. Mai.
S e. M a j e st ä t der Kaiser wird noch vor dem 30. d. Mts. nach Berlin, bezw. dem Neuen Palais, von Allerhöchstseinem Jagdaus- fluge zurückkehren.
I h r e M a j e st ä t d i e K a i s e r i n ist heute Morgen gegen 6 Uhr, von Grüuholz kommend, in Begleitung Ihrer königl. Hoheit der Frau Prinzessin Heinrich in Berlin wieder eingetroffen und begab Allerhöchstsich vom Lehrter Bahnhöfe nach dem hiesigen königlichen Schlosse.
Unter dem Vorsitz Ihrer Majestät der K a i s e r i n und in Gegenwart der P r i n - z e s sin Hei n r i ch und der Erbprinzessin