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Strsfdte Kreishllltt.

Mit wöchentlicher Gratis beilageJlluftrirtes Sonntagsblatt".

Wr. 68.Donnerstag den 31. Mai 1894.

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auf das Kersselder Misölatt

mit der wöchentlichen Gratis-Beilage Jlluftrirtes Sonntagsblatt" für den Monat Juni werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

t Anweisung zur Ausführung des Konlmunalnßgaöengkleßts.

i.

Allgemeine Vestimmunge n.

Das Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 tritt am 1. April 1895 in Kraft. Die Vor- bereitungen hierzu sind allenthalben schon jetzt zu treffen, und um diese zu erleichtern, ist unter dem 10. Mai von dem Minister des Innern und dem Finanzminister eine Anweisung zur Ausführung des Gesetzes erlassen worden. An der Hand dieser wollen wir die wichtigeren Bestimmungen, die bei der Ausführung zu beobachten sind, in einer Reihe von Artikeln klarstellen.

Die Umgestaltung der Konimunalsteuer - Ver­hältnisse, die mit dem 1. April 1895 eintreten soll, erfordert, daß schon bei derAufstell n n g des mit diesem Termin in Kraft tretenden Ge­meinde-Haushaltsplanes bestimmte Vorschriften beachtet werden. Zu diesem Zweck ist den Ge­meinden das Recht gegeben worden, schon vom 1. April 1894 ab diejenigen Beschlüsse zu fassen, welche sich auf die Neuordnung der Steuerver­hältnisse beziehen. Daß von diesem Recht thun-

(9?ad)brmf verboten.) In der KosLineisterei.

Vaterländische Erzählung von

Z o 6 von R en H. (Fortsetzung.)

Darf ich gehen, Vater?"

Ehe der Major aber antworten konnte, hatte sich Friedrich neben bem Bruder hoch aufgerichtet, so hoch, daß er dessen Größe fast erreichte. An­scheinend wollte er nicht zurückbleiben.Zweifelst Du an meiner Bereitwilligkeit?" frug er.Wie Du wissen wirst, war es mir stark um den Degen!" . . . Merkwürdigerweise blickte er bei den Worten aber nicht den Bruder an, an den die Rede doch gerichtet war, sondern nach der Braut hinüber, die sich wie in hoher innerer Bewegung zu der Majorin geflüchtet hatte. Es war, als ob er prüfen wolle, wie sie die Worte ausnehnie. Zitterte sie ein wenig um ihn? . . . Was er sah verwischte plötzlich aber alle Farbe aus seinem Gesichte. Charlottens Blicke waren unbeweglich aus Wilhelm gerichtet, entzückt, besorgt, verzweifelnd!

. Sie stand wie eine Bildsäule und bemerkte nicht einmal die unwillkürliche Bewegung, welche Friedrich in der Richtung nach der Braut machte.

Run? Wie steht's?" frug Wilhelm wieder.

I lichst zeitig und in umfassender Weise Gebrauch | gemacht wird, liegt in ihrem eigenen Interesse.

Denn wo das Gesetz Ertheilung einer Genehmigung vorschreibt, muß die Genehmigung so rechtzeitig nachgesucht werden, daß die Entscheidung schon vor der Feststellung des Haushaltsplanes erfolgen kann.

Dem Sinn und Geist des Gesetzes entsprechend werden die Gemeinden vor Allem ihr Augenmerk darauf richten müssen, auf welche Weise sie den Finanzbedarf aufzubringen haben. Es kann dies durch Festsetzung von Gebühren, Beiträgen und Steuern, und zwar Realsteuern, Einkommensteuern und indirekten Steuern geschehen. Nun fragt es sich, ob es für die Wahl einer dieser Einnahme­quellen einen untrüglichen Maßstab giebt, der es verhindert, daß z. B. Einkommensteuern zur Deckung des Bedarfs festgesetzt werden, wo Gebühren, Beiträge oder Realsteuern hätten herangezogen werden müssen. Wie dieAnweisung" ausführt, gehen die Vorschriften des Gesetzes davon aus, daß diejenigen Ausgaben, welche in erkennbarer Weise zum Vortheil einzelner Gemeindeangehörigen oder einzelner Klaffen von solchen seitens der Gemeinde aufgewendet werden oder von jenen verursacht werden, insoweit nach dem Maßstabe von Leistung und Gegenleistung, sonstige Ausgaben aber vorzugsweise nach dem Maßstabe der Leistungs­fähigkeit aufzubringen sind. Die Deckung des Finanzbedarfsn ach d e in M a ß st a b e von Leistung n n d G e g e n l e i st u n g" geschieht nun vorzugsweise durch Gebühren, Bei­träge und Real steuern, wogegen zur Auf­bringung des Finanzbedarfsn a ch d e m M a ß - st a b e der Leistungsfähigkeit" die E i n k o m in e n st euer dient. Indessen kann die Deckungnach dem Maßstabe von Leistung und Gegenleistung" auch durch entsprechende Vor- oder Mehrbelastung auf steuerlichem Gebiet (Ein-

IWillst Du mir den Ritt überlassen? Ueberlegt | es Euch," wandte er sich an die Eltern.

Seid Ihr noch nicht zn Ende?" frug der Major ungeduldig.Wozu die Worte? Ich glaube freilich, daß Ihr Beide gern den Ritt macht, aber darum gerade soll es bei der Ent­scheidung verbleiben. Das Loos hat Friedrich bestimmt.

Damit war die Sache abgemacht. Die Majorin besorgte mit Hilfe Charlottens die reichlichere Abendmahlzeit, und Friedrich schickte sich an, in die Ställe hinauszugehen, um sich einen passenden Gaul auszuwählen. Er sah finster aus und fixirte Charlotte scharf, die ihre sonstige Rosen- blüthe wiedergewonnen hatte. Als er in dem Pferdestalle in die Ecke kam, woselbst der schwerste Gaul stand, sah er Muthel aus der Dunkelheit vor sich auftauchsu. In seiner Übeln Stimmung fuhr er sie in heftigen Worten an.

O, seien Sie Muthel nicht böse, gnädiger Herr," bat sie,ich hörte es drinnen in der Küche von der Magd, daß Sie nach der Festung reiten sollen mitten in der Nacht. Hub da ich bin in großer Angst! . . . Den Polen Stauislans haben die Franzosen mitgenommen in den Krieg! darum---Aber Sie werden wiederkommen, gnädiger Herr, nicht?"

Vielleicht ist's am besten, wenn mich eine französische Kugel trifft!" sagte Friedrich in

kommensteuer, Realsteuern) erfolgen. Soweit es sich um eben diesen Maßstab handelt, d. h. inso­weit bestimmte Vortheile oder Kosten, die im Interesse einzelner Gemeindeangehörigen oder einzelner Klaffen aufgewendet werden, ausgeglichen werden sollen, können verschiedene Sitten von Ab­gaben d. h. sowohl Gebühren wie Beiträge und steuerliche Vorbelastung neben einander erhoben werden. Doch darf über das Maß dieser Vortheile oder Kosten hinaus eine Belastung nicht stattfinben. Wenn also z. B. eine völlige Aus­gleichung schon durch Gebühren erzielt wird, darf daneben nicht noch eine steuerliche Vor- und Mehrbelastung erfolgen. Die Erhebung von Bei­trägen jedoch schließt eine steuerliche Vor- ober Mehrbelastung überhaupt aus.

Nun aber hat das Gesetz für die Benutzung der Steuerquelle eine Vorbedingung aufgestellt: Die Gemeinden sind nämlich erst dann berechtigt, Steuern zu erheben, wenn ihre sonstigen Ein­nahmen, aus dem Gemeindevermögen, aus Ge­bühren, Beiträgen und den vom Staat oder weiteren Kommunalverbänden überwiesenen Mitteln zur Deckung ihrer Ausgaben nicht ausreichen. Es sind daher die sonstigen Einnahmen erst nutzbar zu machen, bevor zur Erhebung von Steuern geschritten werden darf. Dagegen können Hunde- oder Lustbarkeitssteuern, sowie sonstige Steuern, welche nicht oder doch nicht ausschließlich durch finanzielle Rücksichten bestimmt werden, auch ohne diese Vorbedingung erhoben werden. Ferner ist in Bezug auf die Wahl der Steuerarten bestimmt worden, daß, wo indirekte Steuern er­hoben werden, die direkten nur zur Ausgleichung der übrig bleibenden Restes des Finanzbedarfs herangezogen werden. Doch sind die Gemeinden nicht gehalten, zunächst indirekte Steuern zu er­heben ; es wird vielmehr nur die Einführung

leidenschaftlichstem Tone, den ihm die innere Verzweiflung auSpreßte.Dazu bin auch ich nicht zu schlecht!" setzte er wild hinzu.

S i e ist schlecht, ich weiß es," sagte Muthel mit zornfunkeluden Augen.

Schweig!"

Sie wird nicht weinen, wenn . . . Aber Muthel wird weinen, nein, sterben!"

Scher Dich von bannen !*

Ich geh schon! Aber wenn Sie nicht wieder- kommen, werde ich Sie suchen gehen bis aus Ende der Welt!"

Hinaus!"

Muthel verschwand in der Dunkelheit, und Friedrich beleuchtete und betastete prüfend den Gaul, den er schon in Gedanken für sich erwählt hatte. Wie im Instinkt hatte Muthel gewußt, daß die Wahl auf den Braunen fallen würde. Im Hausflur traf er unerwartet auf Wilhelm, der auf den Bruder gewartet zu haben schien.

Nimm mich wenigstens mit Dir, Fritz, als Deinen Begleiter!" sagte er.Die Mutter wird ruhiger sein ich sprach schon mit ihr!"

Was fällt Dir ein?" frug Fritz verwundert. Das LooS hat mich bestimmt. Der Vater?"

Er wird es zugeben, daß wir beide gehen. Willst Du?"

Friedrich verzog noch etwas mit der Antwort, und was die Gesichtszüge sagten, verhüllte die