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Hersstliitt Kreisdiiitt.
Mit Wöchentlicher Gratis-Beilage „Jllustrirtes Sonntagsblatt".
Ur. 65.
Donnerstag den 7. Juni
1894.
Amtliches.
Hersfeld, den 4. Juni 1894.
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Königl. Gewerbe-Inspektor in Fulda (Bahn- Hofsstraße) bestimmte Sprechstunden für Arbeiter festgesetzt hat und zwar auf jeden Sonntag Vormittags von 8 bis 9</.2 Uhr. Gelegentlich der Dienstreisen des Herrn Gewerbe- Inspektors wird den Arbeitern außerdem auch in hiesiger Stadt Gelegenheit zu Besprechungen gegeben werden. Zu diesem Zwecke wird vorher durch das Kreisblatt Tag, Stunde und Ort, wo diese Besprechungen stattfinden, bekannt gegeben. I. I. 3164. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Nath.
Hersfeld, den 1. Juni 1894.
Der seitherige Bürgermeister Valentin G ö m p e l zu B.eiershansen ist als solcher auf weitere 8 Jahre gewählt, bestätigt und heute verpflichtet worden.
3- A. 9Zr. 1518. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch I e i n i tz , Geheimer RegiernngS-Rath.
Hersfeld, den 2. Juni 1894.
Der seitherige Bürgermeister Cassiar R e u b e r zu Kleba ist als solcher auf weitere 8 Jahre gewählt, bestätigt und verpflichtet worden.
A. 9Zr. 1517. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleiuitz, Geheimer Regierungs-Nath.
Cassel, den 2. Juni 1894.
Königliches Landratbsamt beehre ich mich unter Danksagung für die bisherigen Bemühungen er- gebeust zu benachrichtigen, daß der Zwangszögling
(Nachdruck verboten.)
3» der ^)oftn»eifter«i
Vaterländische Erzählung von
Z o e von R eu ß.
(Fortsetzung)
Indessen hofften die Frauen noch immer während des ganzen Tages. Aber Friedrich kam nicht — jede Spur von ihm schien verweht. Am Nachmittage pochte es an Charlottes Kammerthüre und Muthel trat ein. Sie schien in großer Aufregung unb zog Charlottes Hand schluchzend an ihre Lippen.
„Ich habe viele Rosenkränze gebetet — aber er kommt nicht wieder!" sagte sie in Verzweiflung. „Am Abend sattle ich seinen Grauschimnil und reite hinaus, um ihn zu suchen. Vielleicht findet ihn das Thier, dem er oft das Futter gebracht hat . . . Sie werden heute früh zur Ruhe gehen in der Postmeisterei, die Franzosen haben alles ermüdet. Dann in der Nacht werde ich ihn suchen."
„Muthel!" rief Charlotte verwundert, „was fällt Dir ein?"
„Soll ich nicht, gnädiges Fräulein? Darf ich nicht?"
Charlotte gebieth in Verlegenheit unb wußte nicht, was sie antworten sollte. Endlich sagte sie
Johanna Henriette Schuchardt von hier inzwischen aufgegriffen morden ist, weshalb ich mein Ersuchen vom 16. v. Mts. II. Nr. 2313 als erledigt hierdurch zurückziehe.
Der Laudes-Tirektor. von Hundelshau sen. An Kgl. LandrathSanit zu Hersfeld. J. II. Vtr. 2404.
* *
*
Hersfeld, den 6. Juni 1894.
Wird den Ortspolizeibehörden und der Gendarmerie mit Bezug auf das Ausschreiben vom 17. Mai d. Js. J. l. Nr. 2854 (Kreisblatt Nr. 57) mitgetheilt.
I. 3184. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schlei nitz, Geheimer RegierungS-Nath.
Die Herrn Lokalschulinspektoren und Herrn Lehrer des hiesigen Kreisschulinspektionsbezirkes werden hiermit auf nächsten Montag den 11. d. 28. zur Konferenz zur gewohnten Stunde nach hier freundlichst eingeladen. Zugleich wird um gefällige Zurückgabe bezm. Ordnung der der Kreislehrerbibliothek entliehenen Bücher ergebenst ersucht. Philippsthal, am 5. Juni 1894.
Die Kreisschulinspektion.
MchtamMches.
t ÄHMilllng zur DsWrmlg des KommunulaöMbtugel'kßks.
IV.
Direkte Steuern.
Soweit das Einkommen aus dem Vermögen und den gewerblichen Unternehmungen der Gemeinde, aus den Gebühren und Beiträgen, sowie den indirekten Steuern zur Deckung des Finanz- bedarfs der Gemeinde nicht ausreicht, können
ausweichend: „Muthel, 's ist nichts für ein Mädel, in die Nacht hinaus zu reiten — ich thäts nicht!"
„So soll er nicht wiederkommen?" frug das Mädchen lauernd — „trotzdem die Leute erzählen, daß er der Schatz des gnädigen Fräuleins ist? — Was?" —
„Es wird alles geschehen, um ihn zu finden, und er kommt auch zurück — ich glaubt felsenfest !" sagte Charlotte.
Muthel schüttelte mit dem Kopfe, schien aber doch einigermaßen beruhigt und ging nach dem leeren Wagenschuppen zurück, den der Postmeister auf Friedrichs Veranlassung der durch den Brand des Häuschens obdachlos gewordenen blinden Mutter eingeräumt hatte.
Charlotte war allein, mit aufregenden sonderbaren Gefühlen. Aber cö war jetzt nicht Zeit, ihnen nachzuhängen! Die furchtbare Scene am Morgen und ihre unausbleiblichen Folgen nahmen alles Denken gefangen. Sie hatte den Oheim allmählich hinlänglich kennen gelernt, um zn wissen, daß Wilhelms Verstoßnng aus dem Elternhause unabänderlich sei, selbst wenn Friedrich noch zurückkehren sollte .... Unb Wilhelms Schicksal klärte sie mit einem Schlage über ihr Herz auf! Sie wußte plötzlich mit niederschmetternder Gewißheit, daß sie den Verstoßenen I liebte — so rein unb heiß wie nur ein armes, I
direkte Steuern erhoben werden. Als solche sind ausschließlich gestattet: Steuern vom Grundbesitz und vom Betriebe stehender Gewerbe (Realsteuern) und Steuern vom Einkommen der Steuerpflichtigen (Einkommensteuer). Beide Arten von Steuern können entweder in Prozenten der vom Staat veranlagten Steuern bezm. als Zuschläge zur staatlichen Einkommensteuer, oder auf Grund einer anderweitigen Veranlagung als besondere Steuern erhoben werden. Die Einführung und Abänderung besonderer Steuern kann nur durch Steuerordnungen erfolgen, und diese bedürfen der Genehmigung. Die Einkommensteuer kann zum Theil durch Aufwandssteuern ersetzt werden. Jedoch dürfen Mieths- und Wohnungssteuern nicht neu eingeführt werden. Wegen der bestehenden Mieths- und Wohnungssteueru wird besondere Verfügung ergehen.
Bezüglich der Nealsteuern geht das Gesetz davon aus, daß die tommiuuie Besteuerung des Gruud- besitzes in erster Linie mittels Einführung besonderer Steuern zu erfolgen habe. Eine solche empfiehlt sich deshalb, weil hierdurch den Gemeinden die Möglichkeit gegeben ist, die Steuerformen der Eigenart ihrer Verhältnisse und Bedürfnisse anzupassen und diejenigen Mängel zu beseitigen, welche den staatlich veranlagten Realsteuern für die Zwecke der Kommunal- besteuerung entgegenstehen. In letzterer Beziehung ist zu beachten, daß die staatliche Grundsteuer nicht nach dem Ertrage, sondern nach der gemäß objektiven Merkmalen bestimmten Ertragsfähigkeit der Liegenschaften bemessen und so ein für alle Mal unabänderlich festgestellt ist, und daß die staatliche Gebäudesteuer sich nach dem Mieths- werth bemißt, welcher nach einem zehn Jahre rückwärts liegenden Durchschnitt ermittelt und * immer für je 15 jährige Perioden festgesetzt wird.
zärtliches Weibesherz lieben kann! Die Empfindung einer großen, selbstvergessenden Liebe war über sie gekommen unerwartet, mächtig — zu spät! Nun kannte sie das Gefühl, von dem die Dichter sprachen.
Einerlei!
Der Geliebte war zugleich der Unglückliche, der schwer leidende Bruder, dem zu helfen es sie unter allen Umständen drängen würde. Sie trat an die kleine tannene Kommode, die unter dem halbblinden Spiegel staub, an den sie seinen Herbstblumenstrauß als Schmuck gesteckt, und eul- nahm derselben einen ledernen Beutel. Es war der Rest der erhobenen AuSstattungSsumme, ungefähr hundert Thaler. Ein paar Goldstücke, Pathengeschenke wurden hinzugefügt. Dann trocknete sie ihre Thränen und ging ins Wohnzimmer hinab. Wilhelm war allein, nachdem er seine Sachen gepackt und auch sein Mittagbrod auf seinem Zimmer verzehrt hatte. Selbst die Mutter hatte keinen Versuch gemacht, den Gatten umzustimmen, es würde doch nichts geholfen haben. Es war auch besser, daß der Sohn ging — für alle! Wilhelm schien auch ruhig geworden zn sein, nur todtenblaß. Er hielt eine Silhouette der Mutter in der Hand, die er eben mit einem letzten Kuß empfangen hatte. Denn der Major hatte ein weiteres Lebewohl verweigert.
Charlotte kam leise und furchtsam heran und