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itrsftfütt IttislUtl
Mit wöchentlicher Gratis-Beilage „Mustrirtes Sonntagsblatt".
Mr. 74. Donnerstag den 38. Juni 1894.
Amtliches.
Hersfeld, den 22. Juni 1894.
Nachstehend wird das Muster zu den nach Ausführungsanweisung vom 3. April d. 3 zum ErgänzungSsteuergesetz vorgeschriebenen Vermögens- nnzeigen, wie solches bei der Ergänzungssteuer-Veranlagung für 1895/96 verwendet werden soll, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Der Dorsitzende der Littkoinmensteuer-Deranlaanngs-Asnnnifnon:
I. III. Nr. 2003. Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Veranlagungsbezirk
V s » nr § g s n s a n z e i g e
zum Zwecke der Veranlagung
d......................................... (Name)
...................................................(Stand) in........ ............................................................ (Wohnort) .........................................................................................................................................(Straße Nr.)
zur Ergänzungssteuer für das Steuerjahr 1895/96.
I. An steuerbarem gehörigen nämlich:
Vermögen, einschließlich des mir auzurechn enden Vermögens in einer Haushaltungsan-
Anmerkung: Hierneben sind diejenigen Angehörigen (Ehefrau, Kinder) aufzuführen, deren besonderes Vermögen dem Steuerpflichtigen anzurechnen ist.
besitze ich eigenthümlich oder als Fideikommißbesitzer
Anmerkung zu 1 u. 2: Nur die in Preußen telegenen Grundstücke kommen in Betracht.
A n in e r k u n g z n in. b.: Wirth- schaftlichzusammengehörige Grundstücke sind als eine Besitzung auszuführen.
Gemeiner- Werth.*) Mark.
1. Grund st ücke, welche dem Betriebe der Land- oder Forst wirthschaft, der Viehzucht, dem Wein-, Obst- oder Gartenbau oder den damit verbundenen Nebenbetrieben gewidmet sind einschließlich der dazu gehörigen Wirthschafts- und Wohngebäude, sowie des gesummten lebenden und todten Inventars, auch soweit dasselbe zum Betriebe auf den mit bewirthschafteten zugepachteten Flächen dient.
Bezeichnung des Besitzung.
Gemeinde (Gutsbezirk)
Ungefährer Flächeninhalt des Grundbesitzes.
Hektare.
a.
b.
C.
d.
e.
f.
2. Wohngebäude (Gebäudetheile), eins plätze und andere Grundstücke, weit gewerblichen Zwecken dienen:
chließlich der dazu gehörigen Hofräume und Hausgärten, B a u - he weder dem unter 1 noch den unten zu 3 und 4 bezeichneten
Bezeichnung der Grundstücke.
Gemeinde (Gutsbezirk)
Straße Nr.
a.
b.
c.
d.
0.
f.................................................................................................
3. Anlage- und Betriebskapital, gewidmet dem Betriebe der Land- und F o r st wirthschaft u. s. w. aus gepachteten oder im N i e ß b r a u ch befindlichen, nicht in Verbindung mit eigenen Besitzungen bewirthschafteten Grundstücken:________________________________________________________
A n m e r k u n g z n 3 n. 4: Außer Berechnung bleiben diejenigen Werthe, welche dein Betriebe der Land- und Forstwirthschaft oder des Bergbaues auf a u ß e r p r e u - ßischen Grundstücken oder Berg- werken, oder dem Betriebe eines stehenden Gewerbes außerhalb Preußens gewidmet sind.
Bezeichnung der Pachtung.
(gnsammenbewirtbschaftcte Grundstücke gelten als eine Pachtung.)
Gemeinde (Gutsbezirk).
a.
b............................................................................................
Ungefährer Flächeninhalt der Pachtstücke.
Hektare
*i A N merk u u a in 1 b i s 6: Maßgebend ist der Bestand und Werth des Vermögens, n-ic er dem Steuki Pflichtigen z nr Zeit der Vermöge N s a n zc i g c bekannt ist. Steht bereits fest, daß und welche Aenderungen darin bis zum bevorstehenden 1. April eintreten werden, so sind uc= S" ^Landwktt)c"nnd Gewerbetreibende, welche regelmäßige jährliche Abschlüsse machen, können den VermögenSstand vom letzten Abschlüsse zu Grunde legen.
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